Stadt Burg - Beschlussvorlage
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<strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> Gemeinde Möser<br />
Kooperationsvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit<br />
Verwaltungskosten bewirken. Hierbei sollen neben den bereits fixierten, jeweils weitere<br />
Handlungsfelder ermittelt werden, bei denen durch eine Interkommunale Zusammenarbeit<br />
Synergien und damit Einsparpotenziale erzielt werden können. Dergleichen soll durch die<br />
koordinierte Verwaltungstätigkeit die Bürgerfreundlichkeit erhöht werden.<br />
§ 2<br />
Gebiete der Zusammenarbeit<br />
Folgende Aufgabengebiete sollen einer Zusammenarbeit unterfallen:<br />
- gemeinsame Lohnabrechnung<br />
- gemeinsame Beschaffung von Technik und Material für die Freiwilligen Feuerwehren der<br />
Gemeinden<br />
- Vernetzung der Meldestellen<br />
- gemeinsamer Energieeinkauf<br />
- gemeinsame Vermarktung der Gewerbegebiete<br />
- gemeinsame Beschaffung von ADV Hard- und/oder Software sowie ADV-Systembetreuung<br />
- Zusammenarbeit der Bauhöfe (z.B. Technikauslastung)<br />
- gemeinsame Vollstreckung als Vollstreckungsbehörde im Sinne von<br />
§ 6 Vollstreckungsgesetz<br />
- Zusammenarbeit in der Bauleitplanung<br />
- Zusammenarbeit im Kulturbereich (Kulturmanagement)<br />
- gemeinsame Bußgeldstelle<br />
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Eine Erweiterung der Aufgabengebiete ist jederzeit<br />
möglich.<br />
§ 3<br />
Grundsätze der Zusammenarbeit<br />
(1) Die Vertragsparteien vereinbaren, bei Beschaffungen für die Verwaltung<br />
zusammenzuarbeiten und – wenn möglich – diese Beschaffungen koordiniert vorzunehmen, um<br />
über größere Einkaufskontingente Rabattierungen und Kostenersparnisse zu erzielen, welche<br />
die Beschaffungen kostengünstiger machen. Hierbei sollen – wenn zweckdienlich - gemeinsame<br />
Ausschreibungen erfolgen. Im Weiteren vereinbaren die Vertragsparteien, vor der notwendigen<br />
Beschaffung von technischem Spezialgerät jeweils eine Abstimmung vorzunehmen um eine<br />
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