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Stadt Burg - Beschlussvorlage

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<strong>Stadt</strong> <strong>Burg</strong> Gemeinde Möser<br />

Kooperationsvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit<br />

Verwaltungskosten bewirken. Hierbei sollen neben den bereits fixierten, jeweils weitere<br />

Handlungsfelder ermittelt werden, bei denen durch eine Interkommunale Zusammenarbeit<br />

Synergien und damit Einsparpotenziale erzielt werden können. Dergleichen soll durch die<br />

koordinierte Verwaltungstätigkeit die Bürgerfreundlichkeit erhöht werden.<br />

§ 2<br />

Gebiete der Zusammenarbeit<br />

Folgende Aufgabengebiete sollen einer Zusammenarbeit unterfallen:<br />

- gemeinsame Lohnabrechnung<br />

- gemeinsame Beschaffung von Technik und Material für die Freiwilligen Feuerwehren der<br />

Gemeinden<br />

- Vernetzung der Meldestellen<br />

- gemeinsamer Energieeinkauf<br />

- gemeinsame Vermarktung der Gewerbegebiete<br />

- gemeinsame Beschaffung von ADV Hard- und/oder Software sowie ADV-Systembetreuung<br />

- Zusammenarbeit der Bauhöfe (z.B. Technikauslastung)<br />

- gemeinsame Vollstreckung als Vollstreckungsbehörde im Sinne von<br />

§ 6 Vollstreckungsgesetz<br />

- Zusammenarbeit in der Bauleitplanung<br />

- Zusammenarbeit im Kulturbereich (Kulturmanagement)<br />

- gemeinsame Bußgeldstelle<br />

Diese Auflistung ist nicht abschließend. Eine Erweiterung der Aufgabengebiete ist jederzeit<br />

möglich.<br />

§ 3<br />

Grundsätze der Zusammenarbeit<br />

(1) Die Vertragsparteien vereinbaren, bei Beschaffungen für die Verwaltung<br />

zusammenzuarbeiten und – wenn möglich – diese Beschaffungen koordiniert vorzunehmen, um<br />

über größere Einkaufskontingente Rabattierungen und Kostenersparnisse zu erzielen, welche<br />

die Beschaffungen kostengünstiger machen. Hierbei sollen – wenn zweckdienlich - gemeinsame<br />

Ausschreibungen erfolgen. Im Weiteren vereinbaren die Vertragsparteien, vor der notwendigen<br />

Beschaffung von technischem Spezialgerät jeweils eine Abstimmung vorzunehmen um eine<br />

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