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Stadt Burg - Beschlussvorlage

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Seite 2<br />

Problembeschreibung/Begründung<br />

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens.<br />

Das Ziel der Bebauungsplanung besteht in der Ausweisung eines Sondergebietes, das der Erholung dient-<br />

Wochenendhausgebiet - gemäß § 10 Abs. 2 BauNVO. Damit soll dauerhaft Planungssicherheit für die<br />

Anlieger hinsichtlich des Bestandes an Wochenendhäusern und für künftige Investitionen geschaffen<br />

werden. Eine unkontrollierte Bebauung soll gleichzeitig vermieden werden.<br />

Die Erforderlichkeit des Bebauungsplanes ergibt sich aus der Tatsache, dass die vorhandenen baulichen<br />

Anlagen unterschiedliche Nutzungen und Größen aufweisen. Bei den baulichen Anlagen handelt es sich<br />

um Wochenendhäuser. Diese sind durch Baugenehmigungen überwiegend in der Zeit vor 1990 entstanden.<br />

Zwischenzeitlich sind durch An- und Umbauten Veränderungen an den Wochenendhäusern vorgenommen<br />

worden. Dabei musste festgestellt werden, dass einige Anbauten das allgemeine Maß für<br />

Wochenendhäuser maßgeblich überschreitet. Eine Legalisierung der vorhandenen Bebauung und Nutzung<br />

wird für einige Wochenendhäuser problematisch und kann durch den Bebauungsplan nicht geleistet<br />

werden.<br />

Die Aufstellung des Bebauungsplanes für diesen Bereich ist vergleichbar mit der Bebauungsplanung der<br />

Wochenendhausgebiete in der Ortschaft Parchau.<br />

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung<br />

Mit dem vorliegenden Beschluss wird das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes eröffnet. Nach<br />

Vorlage des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und Information im Bau- und Umweltausschuss des<br />

<strong>Stadt</strong>rates über die Planinhalte sowie die Auswirkungen der Planung wird die Öffentlichkeit an der<br />

Aufstellung des Planes beteiligt. Hierzu wird die Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von zwei<br />

Wochen zu jedermanns Einsicht i.S. von § 3 Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. des § 4 Abs. 1 BauGB wird entsprechend der<br />

Verfahrensvorschriften durchgeführt.<br />

Es ist beabsichtigt, einen einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB zu erarbeiten.<br />

3. Weitere Verfahrensweise<br />

Der zu erarbeitende Planentwurf und der Umweltbericht wird nach Vorstellung in den Gremien des<br />

<strong>Stadt</strong>rates zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im<br />

frühzeitigen Verfahren verwendet. Im Anschluss werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und<br />

sofern notwendig Änderungen oder Anpassungen vorgenommen. Danach wird der Bebauungsplan im<br />

Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.<br />

4. Anlagen<br />

Die Anlage 1 besteht aus dem unmaßstäblich abgebildeten geplanten räumlichen Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes Nr. 94 einschl. eines Übersichtsplanes.<br />

Die Anlage 2 besteht aus der Übersicht über den Umfang und den Detaillierungsgrad der Ermittlung der<br />

Belange für die Abwägung (Anwendung des § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB).<br />

gez.<br />

i. V. Vogler<br />

Vertreter des Bürgermeister<br />

<strong>Burg</strong>, 31.07.2012<br />

Bestätigung nach Beschlussfassung<br />

Kurze<br />

Vorsitzender des <strong>Stadt</strong>rates<br />

<strong>Burg</strong>,

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