Stadt Burg - Beschlussvorlage
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Problembeschreibung/Begründung<br />
1. Derzeitiger Stand des Verfahrens.<br />
Das Ziel der Bebauungsplanung besteht in der Ausweisung eines Sondergebietes, das der Erholung dient-<br />
Wochenendhausgebiet - gemäß § 10 Abs. 2 BauNVO. Damit soll dauerhaft Planungssicherheit für die<br />
Anlieger hinsichtlich des Bestandes an Wochenendhäusern und für künftige Investitionen geschaffen<br />
werden. Eine unkontrollierte Bebauung soll gleichzeitig vermieden werden.<br />
Die Erforderlichkeit des Bebauungsplanes ergibt sich aus der Tatsache, dass die vorhandenen baulichen<br />
Anlagen unterschiedliche Nutzungen und Größen aufweisen. Bei den baulichen Anlagen handelt es sich<br />
um Wochenendhäuser. Diese sind durch Baugenehmigungen überwiegend in der Zeit vor 1990 entstanden.<br />
Zwischenzeitlich sind durch An- und Umbauten Veränderungen an den Wochenendhäusern vorgenommen<br />
worden. Dabei musste festgestellt werden, dass einige Anbauten das allgemeine Maß für<br />
Wochenendhäuser maßgeblich überschreitet. Eine Legalisierung der vorhandenen Bebauung und Nutzung<br />
wird für einige Wochenendhäuser problematisch und kann durch den Bebauungsplan nicht geleistet<br />
werden.<br />
Die Aufstellung des Bebauungsplanes für diesen Bereich ist vergleichbar mit der Bebauungsplanung der<br />
Wochenendhausgebiete in der Ortschaft Parchau.<br />
2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung<br />
Mit dem vorliegenden Beschluss wird das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes eröffnet. Nach<br />
Vorlage des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und Information im Bau- und Umweltausschuss des<br />
<strong>Stadt</strong>rates über die Planinhalte sowie die Auswirkungen der Planung wird die Öffentlichkeit an der<br />
Aufstellung des Planes beteiligt. Hierzu wird die Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von zwei<br />
Wochen zu jedermanns Einsicht i.S. von § 3 Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der<br />
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. des § 4 Abs. 1 BauGB wird entsprechend der<br />
Verfahrensvorschriften durchgeführt.<br />
Es ist beabsichtigt, einen einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB zu erarbeiten.<br />
3. Weitere Verfahrensweise<br />
Der zu erarbeitende Planentwurf und der Umweltbericht wird nach Vorstellung in den Gremien des<br />
<strong>Stadt</strong>rates zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im<br />
frühzeitigen Verfahren verwendet. Im Anschluss werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und<br />
sofern notwendig Änderungen oder Anpassungen vorgenommen. Danach wird der Bebauungsplan im<br />
Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die<br />
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.<br />
4. Anlagen<br />
Die Anlage 1 besteht aus dem unmaßstäblich abgebildeten geplanten räumlichen Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes Nr. 94 einschl. eines Übersichtsplanes.<br />
Die Anlage 2 besteht aus der Übersicht über den Umfang und den Detaillierungsgrad der Ermittlung der<br />
Belange für die Abwägung (Anwendung des § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB).<br />
gez.<br />
i. V. Vogler<br />
Vertreter des Bürgermeister<br />
<strong>Burg</strong>, 31.07.2012<br />
Bestätigung nach Beschlussfassung<br />
Kurze<br />
Vorsitzender des <strong>Stadt</strong>rates<br />
<strong>Burg</strong>,