DETAILLIERTE BAUBESCHREIBUNG - Bührer & Partner ...
DETAILLIERTE BAUBESCHREIBUNG - Bührer & Partner ...
DETAILLIERTE BAUBESCHREIBUNG - Bührer & Partner ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Eigentumswohnungen „Residenz Schlossstrasse“ Stetten<br />
VORBESTIMMUNGEN<br />
ALLGEMEINES<br />
Die vorliegende Baubeschreibung umfasst sämtliche Leistungen, welche in technischer und<br />
fachlicher Hinsicht vorgesehen sind, um die Überbauung allgemein und die einzelnen<br />
Wohneinheiten im speziellen zu erstellen.<br />
Die Baubeschreibung gilt als Ergänzung zu den Projektplänen des Architekten, muss mit diesen<br />
korrespondieren und gibt Auskunft über den Standard des Projektes. In jedem Fall aber gehen die<br />
Baupläne (Ausführungspläne, Detailpläne, Werkpläne) diesem Baubeschrieb vor.<br />
Für die Masse gelten ausschliesslich die Werk- und Detailplanunterlagen der Architekten.<br />
Die Ausführung erfolgt nach den örtlichen Vorschriften der Baupolizei, des Kantonalen<br />
Bauinspektorates, der Feuerpolizei und anderen Amtsstellen sowie nach den einschlägigen SIA-<br />
Normen und den Richtlinien der einzelnen Fachverbände.<br />
Die Bauherrschaft wendet zum Erreichen der Luft- und Trittschallwerte die notwendige Sorgfalt an.<br />
Die Anforderungen laut SIA-Norm 181 Ausgabe 2006 (erhöhte Anforderungen) sind einzuhalten.<br />
Basierend auf der Lärmschutzverordnung (LSV) und im Gegensatz zur SIA-Norm 181 werden<br />
beim Schutz gegen Aussenlärm die Mindestanforderungen erfüllt. Im Konfliktfall mit den<br />
Anforderungen der neuen Norm SIA 260.801 (Auslegung von Hochbauten gegen Erdbeben)<br />
jedoch geht letzte vor.<br />
Das Gestaltungs- und Farbkonzept der Häuser im Äusseren, der allgemeinen Bereiche und der<br />
Aussenanlage wird durch die Architekten und die Behörden festgelegt. In diesen Bereichen sind<br />
durch den Käufer keinerlei Veränderungen oder Wartungsarbeiten gestattet.<br />
ÄNDERUNGEN<br />
Änderungen in Planung und Ausführung, ohne Beeinträchtigung der Wohn- und Bauqualität,<br />
bleiben bis zur Bauvollendung vorbehalten. Insbesondere betrifft dies Änderungen aufgrund<br />
statischer oder technischer Anforderungen (namentlich Steigschächte, Dimensionierungen,<br />
Standort von Sanitärapparaten, Lüftungsgeräten, Heizungsanlagen etc.) welche sich aufgrund der<br />
Detailplanung oder Ausführung ergeben. Massgebend für die Ausführung sind die definitiven<br />
Ausführungspläne des Architekten und der Spezialisten.<br />
Ebenfalls sind kleine Abweichungen betreffend Materialisierung und Gestaltung gegenüber den<br />
Projektplänen und der Baubeschreibung, welche die Qualität und die Funktionalität nicht<br />
beeinträchtigen, vorbehalten.<br />
KÄUFERWÜNSCHE<br />
Auf reinen Standarderhöhungen, welche die Budgetbeträge übersteigen - wie zum Beispiel bei der<br />
Auswahl von Küche, Belägen, Sanitärapparaten etc. - wird kein Bearbeitungszuschlag der<br />
Bauherrschaft erhoben, sofern diese Änderungen keine Plan - oder Vertragsänderungen oder<br />
aufwändige Koordinationen der Bauleitung / Fachbauleitung zur Folge haben (Liste abschliessend).<br />
Ebenso betrifft dies einmalige Änderungen innerhalb der Flexibiltät der Standardplanung.<br />
Für Änderungen, welche sich ausserhalb der Standardplanung bewegen und weiterführende<br />
Planungsleistungen seitens des Architekten (für Plan- und Vertragsanpassungen,<br />
Kostenermittlungen, Bauleitungsmehraufwand, Administration, Änderungswesen), Bauingenieurs,<br />
Haustechnikingenieurs, Akustikers und Bauphysikers etc. beanspruchen, wird als Auftrag<br />
verstanden, separat offeriert und abgewickelt. Im Regelfall wird eine solche Änderung mit allen<br />
daran beteiligten Arbeitbsgattungen offeriert. Diese Kosten sind vom Käufer vorgängig schriftlich zu<br />
genehmigen.<br />
Detaillierte Baubeschreibung<br />
Seite 2 von 30