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DETAILLIERTE BAUBESCHREIBUNG - Bührer & Partner ...

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Eigentumswohnungen „Residenz Schlossstrasse“ Stetten<br />

VORBESTIMMUNGEN<br />

ALLGEMEINES<br />

Die vorliegende Baubeschreibung umfasst sämtliche Leistungen, welche in technischer und<br />

fachlicher Hinsicht vorgesehen sind, um die Überbauung allgemein und die einzelnen<br />

Wohneinheiten im speziellen zu erstellen.<br />

Die Baubeschreibung gilt als Ergänzung zu den Projektplänen des Architekten, muss mit diesen<br />

korrespondieren und gibt Auskunft über den Standard des Projektes. In jedem Fall aber gehen die<br />

Baupläne (Ausführungspläne, Detailpläne, Werkpläne) diesem Baubeschrieb vor.<br />

Für die Masse gelten ausschliesslich die Werk- und Detailplanunterlagen der Architekten.<br />

Die Ausführung erfolgt nach den örtlichen Vorschriften der Baupolizei, des Kantonalen<br />

Bauinspektorates, der Feuerpolizei und anderen Amtsstellen sowie nach den einschlägigen SIA-<br />

Normen und den Richtlinien der einzelnen Fachverbände.<br />

Die Bauherrschaft wendet zum Erreichen der Luft- und Trittschallwerte die notwendige Sorgfalt an.<br />

Die Anforderungen laut SIA-Norm 181 Ausgabe 2006 (erhöhte Anforderungen) sind einzuhalten.<br />

Basierend auf der Lärmschutzverordnung (LSV) und im Gegensatz zur SIA-Norm 181 werden<br />

beim Schutz gegen Aussenlärm die Mindestanforderungen erfüllt. Im Konfliktfall mit den<br />

Anforderungen der neuen Norm SIA 260.801 (Auslegung von Hochbauten gegen Erdbeben)<br />

jedoch geht letzte vor.<br />

Das Gestaltungs- und Farbkonzept der Häuser im Äusseren, der allgemeinen Bereiche und der<br />

Aussenanlage wird durch die Architekten und die Behörden festgelegt. In diesen Bereichen sind<br />

durch den Käufer keinerlei Veränderungen oder Wartungsarbeiten gestattet.<br />

ÄNDERUNGEN<br />

Änderungen in Planung und Ausführung, ohne Beeinträchtigung der Wohn- und Bauqualität,<br />

bleiben bis zur Bauvollendung vorbehalten. Insbesondere betrifft dies Änderungen aufgrund<br />

statischer oder technischer Anforderungen (namentlich Steigschächte, Dimensionierungen,<br />

Standort von Sanitärapparaten, Lüftungsgeräten, Heizungsanlagen etc.) welche sich aufgrund der<br />

Detailplanung oder Ausführung ergeben. Massgebend für die Ausführung sind die definitiven<br />

Ausführungspläne des Architekten und der Spezialisten.<br />

Ebenfalls sind kleine Abweichungen betreffend Materialisierung und Gestaltung gegenüber den<br />

Projektplänen und der Baubeschreibung, welche die Qualität und die Funktionalität nicht<br />

beeinträchtigen, vorbehalten.<br />

KÄUFERWÜNSCHE<br />

Auf reinen Standarderhöhungen, welche die Budgetbeträge übersteigen - wie zum Beispiel bei der<br />

Auswahl von Küche, Belägen, Sanitärapparaten etc. - wird kein Bearbeitungszuschlag der<br />

Bauherrschaft erhoben, sofern diese Änderungen keine Plan - oder Vertragsänderungen oder<br />

aufwändige Koordinationen der Bauleitung / Fachbauleitung zur Folge haben (Liste abschliessend).<br />

Ebenso betrifft dies einmalige Änderungen innerhalb der Flexibiltät der Standardplanung.<br />

Für Änderungen, welche sich ausserhalb der Standardplanung bewegen und weiterführende<br />

Planungsleistungen seitens des Architekten (für Plan- und Vertragsanpassungen,<br />

Kostenermittlungen, Bauleitungsmehraufwand, Administration, Änderungswesen), Bauingenieurs,<br />

Haustechnikingenieurs, Akustikers und Bauphysikers etc. beanspruchen, wird als Auftrag<br />

verstanden, separat offeriert und abgewickelt. Im Regelfall wird eine solche Änderung mit allen<br />

daran beteiligten Arbeitbsgattungen offeriert. Diese Kosten sind vom Käufer vorgängig schriftlich zu<br />

genehmigen.<br />

Detaillierte Baubeschreibung<br />

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