DETAILLIERTE BAUBESCHREIBUNG - Bührer & Partner ...
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Eigentumswohnungen „Residenz Schlossstrasse“ Stetten<br />
Für Projektvorschläge, Variantenstudien mit weiterführenden Abklärungen (Statik, Akustik,<br />
Haustechnik, Unternehmer, Baubehörde, Werke etc.) und Kostenermittlungen wird der<br />
entsprechende Aufwand in Rechnung gestellt. Die Grössenordnung wird vor Inangriffnahme der<br />
Arbeit mittels eines Kostendaches quantifiziert.<br />
Aus technischen Gründen können acht Wochen vor Bezugsbereitschaft keine Änderungen mehr<br />
vereinbart werden.<br />
Mehr- und Minderkosten, soweit sie den Betrag von CHF 30'000.- nicht überschreiten, werden mit<br />
dem Kaufpreis am Antrittstag verrechnet. Andernfalls werden die Differenzbeträge laufend in<br />
Rechnung (bezahlbar innert 30 Tagen, spätestens bei Eigentumsübertragung) gestellt.<br />
Änderungen aus denen höhere Anschlussgebühren der Gemeinde Stetten für Kanalisations-,<br />
Wasser- und Stromanschlusskosten, Cablecom-Gebühren (Antenne) sowie der Kantonalen<br />
Gebäudeversicherung etc. resultieren, gehen zu Lasten des Käufers und betragen z.Zt. 3,45% (auf<br />
Mehrwert BKP2).<br />
AUSWAHLEN<br />
Die Käufer werden im Zuge des Baufortschrittes von der Bauherrschaft schriftlich aufgefordert,<br />
Entscheidungen betreffend Ausbau (Auswahl Küche, Auswahl Beläge, Auswahl Sanitärapparate<br />
etc.) innerhalb von fest definierten Zeitfenstern zu treffen.<br />
Werden diese Termine nicht eingehalten, wird die Standardplanung ausgeführt damit die<br />
Bauherrschaft den Bezugstermin und die Qualität garantieren kann.<br />
Alle Entscheidungen, Auswahlen etc. sind der Bauherrschaft ausschliesslich in schriftlicher Form<br />
mitzuteilen.<br />
Für die Auswahlen stehen den Käufern grundsätzlich die jeweiligen Werkvertragspartner der<br />
Baugesellschaft mit den entsprechenden Lieferanten zur Verfügung. Direkte Absprachen und<br />
Direktaufträge werden bis zur Eigentumsübertragung aus Qualitäts- und Kostengründen nicht<br />
geduldet. Ansonsten lehnt die Bauherrschaft jegliche Haftung, die Garantie betreffend<br />
Bezugstermin und Kosten sowie die Funktionalität des Werkes ausdrücklich ab.<br />
Bei allen Auswahlen sind die erhöhten Schallschutzanforderungen zu berücksichtigen (z.B. WC<br />
Deckel, UP Spühlkasten, Schiebetüren, Türen, Beschläge etc.). Im Weiteren müssen die<br />
Spezifikationen der ausgewählten Produkte der Standardplanung und den konstruktiven Vorgaben<br />
des Projektes (wie Aufbaustärken, Untergrundbeschaffenheit, Masse und Dimensionen,<br />
Belastungen und Gewicht etc.) entsprechen.<br />
ENERGIE – CONTRACTING<br />
Der gesamte Energiebezug für Heizung und Warmwasser wird von einer noch zu<br />
bestimmenden anerkannten Fachfirma sichergestellt und garantiert. Diese Firma ist<br />
Eigentümerin der Heizungsanlage und der Warmwasseraufbereitungsanlage und ist für deren<br />
Funktionstüchtigkeit verantwortlich.<br />
Der Energielieferant wartet die Anlagen professionell, ist bei Störungen über die Online-<br />
Verbindung während 24 Stunden sofort verfügbar und repariert alle Defekte in kurzer Zeit. Der<br />
Kunde als reiner Energiebezüger hat die Sicherheit, zu jeder Zeit über die gewünschte Heizenergie<br />
und über die Warmwassermenge zu verfügen und kann deren Kosten über einen grösseren<br />
Zeitraum kalkulieren. Die Verwaltung wird von der nicht immer einfachen Heizkostenabrechnung<br />
entlastet. Der Vertrag läuft über 15 Jahre, danach kann er durch die Eigentümergemeinschaft<br />
verlängert werden oder die Anlage wird mit den entsprechenden Rechten und Pflichten im<br />
Eigentum übernommen.<br />
Detaillierte Baubeschreibung<br />
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