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DETAILLIERTE BAUBESCHREIBUNG - Bührer & Partner ...

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Eigentumswohnungen „Residenz Schlossstrasse“ Stetten<br />

Für Projektvorschläge, Variantenstudien mit weiterführenden Abklärungen (Statik, Akustik,<br />

Haustechnik, Unternehmer, Baubehörde, Werke etc.) und Kostenermittlungen wird der<br />

entsprechende Aufwand in Rechnung gestellt. Die Grössenordnung wird vor Inangriffnahme der<br />

Arbeit mittels eines Kostendaches quantifiziert.<br />

Aus technischen Gründen können acht Wochen vor Bezugsbereitschaft keine Änderungen mehr<br />

vereinbart werden.<br />

Mehr- und Minderkosten, soweit sie den Betrag von CHF 30'000.- nicht überschreiten, werden mit<br />

dem Kaufpreis am Antrittstag verrechnet. Andernfalls werden die Differenzbeträge laufend in<br />

Rechnung (bezahlbar innert 30 Tagen, spätestens bei Eigentumsübertragung) gestellt.<br />

Änderungen aus denen höhere Anschlussgebühren der Gemeinde Stetten für Kanalisations-,<br />

Wasser- und Stromanschlusskosten, Cablecom-Gebühren (Antenne) sowie der Kantonalen<br />

Gebäudeversicherung etc. resultieren, gehen zu Lasten des Käufers und betragen z.Zt. 3,45% (auf<br />

Mehrwert BKP2).<br />

AUSWAHLEN<br />

Die Käufer werden im Zuge des Baufortschrittes von der Bauherrschaft schriftlich aufgefordert,<br />

Entscheidungen betreffend Ausbau (Auswahl Küche, Auswahl Beläge, Auswahl Sanitärapparate<br />

etc.) innerhalb von fest definierten Zeitfenstern zu treffen.<br />

Werden diese Termine nicht eingehalten, wird die Standardplanung ausgeführt damit die<br />

Bauherrschaft den Bezugstermin und die Qualität garantieren kann.<br />

Alle Entscheidungen, Auswahlen etc. sind der Bauherrschaft ausschliesslich in schriftlicher Form<br />

mitzuteilen.<br />

Für die Auswahlen stehen den Käufern grundsätzlich die jeweiligen Werkvertragspartner der<br />

Baugesellschaft mit den entsprechenden Lieferanten zur Verfügung. Direkte Absprachen und<br />

Direktaufträge werden bis zur Eigentumsübertragung aus Qualitäts- und Kostengründen nicht<br />

geduldet. Ansonsten lehnt die Bauherrschaft jegliche Haftung, die Garantie betreffend<br />

Bezugstermin und Kosten sowie die Funktionalität des Werkes ausdrücklich ab.<br />

Bei allen Auswahlen sind die erhöhten Schallschutzanforderungen zu berücksichtigen (z.B. WC<br />

Deckel, UP Spühlkasten, Schiebetüren, Türen, Beschläge etc.). Im Weiteren müssen die<br />

Spezifikationen der ausgewählten Produkte der Standardplanung und den konstruktiven Vorgaben<br />

des Projektes (wie Aufbaustärken, Untergrundbeschaffenheit, Masse und Dimensionen,<br />

Belastungen und Gewicht etc.) entsprechen.<br />

ENERGIE – CONTRACTING<br />

Der gesamte Energiebezug für Heizung und Warmwasser wird von einer noch zu<br />

bestimmenden anerkannten Fachfirma sichergestellt und garantiert. Diese Firma ist<br />

Eigentümerin der Heizungsanlage und der Warmwasseraufbereitungsanlage und ist für deren<br />

Funktionstüchtigkeit verantwortlich.<br />

Der Energielieferant wartet die Anlagen professionell, ist bei Störungen über die Online-<br />

Verbindung während 24 Stunden sofort verfügbar und repariert alle Defekte in kurzer Zeit. Der<br />

Kunde als reiner Energiebezüger hat die Sicherheit, zu jeder Zeit über die gewünschte Heizenergie<br />

und über die Warmwassermenge zu verfügen und kann deren Kosten über einen grösseren<br />

Zeitraum kalkulieren. Die Verwaltung wird von der nicht immer einfachen Heizkostenabrechnung<br />

entlastet. Der Vertrag läuft über 15 Jahre, danach kann er durch die Eigentümergemeinschaft<br />

verlängert werden oder die Anlage wird mit den entsprechenden Rechten und Pflichten im<br />

Eigentum übernommen.<br />

Detaillierte Baubeschreibung<br />

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