29.09.2012 Aufrufe

DETAILLIERTE BAUBESCHREIBUNG - Bührer & Partner ...

DETAILLIERTE BAUBESCHREIBUNG - Bührer & Partner ...

DETAILLIERTE BAUBESCHREIBUNG - Bührer & Partner ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Eigentumswohnungen „Residenz Schlossstrasse“ Stetten<br />

MÄNGEL/GARANTIEN<br />

Kein Werk kann völlig mängelfrei erstellt werden. Sie geniessen als Käufer den Schutz des<br />

Schweizerischen Obligationenrechts (OR) und der entsprechenden Normen des Schweizerischen<br />

Architekten- und Ingenieurvereins (SIA). Die Rügefrist für Mängel beträgt 2 Jahre nach erfolgter<br />

Abnahme. Die Garantiezeit für verdeckte Mängel beträgt weitere 3 Jahre, insgesamt also 5 Jahre.<br />

Mängel werden gemeinsam mit der Bauleitung bei der Übergabe und vor Ablauf der 2-Jahresfrist<br />

aufgenommen und innert der vereinbarten Frist behoben, wobei auf die Überbauung Rücksicht<br />

genommen wird (mehrere, ähnliche Mängel werden meist zusammengefasst).<br />

Mängeldefinition:<br />

Unter Mängel fallen:<br />

- nicht gebrauchstaugliche oder nur teilweise gebrauchstaugliche Bauteile oder Einbauten<br />

- starke und unzulässige Überschreitung der Ebenheit von Belägen, wobei die jeweilige SIA-<br />

Norm die Kriterien festlegt<br />

- Bauausführungen, welche nicht nach dem heutigen Stand der Technik erstellt wurden<br />

- Überschreitung der zulässigen Bautoleranzen nach SIA.<br />

Nicht als Mangel werden definiert:<br />

- leichte, kosmetische Mängel an Bauteilen, vor allem im Aussenraum und in Kellerbereichen (z.B.<br />

Farbunterschiede auf Beton- und Kalksandsteinwänden)<br />

- Schwindrisse bis zu 0.8 mm Breite in Beton- und Mauerwerksflächen<br />

- Schwindrisse bei Materialwechseln (z.B. Holz-Verputz, Stein-Verputz)<br />

- kosmetische Beanstandungen auf ausschliesslich handwerklich bearbeiteten Flächen wie<br />

unregelmässig aufgebrachter Putz, Malerflächen, Fugen in Gips, etc.<br />

- schwergängige Fenster und Türen kurz nach Bezug der Wohnung: Dichtungen noch nicht gesetzt<br />

- schwergängige Schlösser, Storen oder Sonnenstoren (Schmierung)<br />

DIVERSES<br />

Im Untergeschoss werden keine speziellen Schallschutzmassnahmen getätigt. Geräusche in<br />

allgemeinen und privat genutzten Räumen im UG insbesondere von Klimaanlagen oder Santär- und<br />

Elektroinstallationen etc. sind unvermeidlich und berechtigen den Käufer nicht, Minderwerte geltend<br />

zu machen.<br />

Offen geführte und verdeckte Leitungen jeglicher Art, auch in den privat genutzten Räumen im<br />

Untergeschoss sind unvermeidlich und berechtigen die Käuferschaft nicht zu Geltendmachung<br />

eines Minderwertes der entsprechenden Räumlichkeiten.<br />

Ein Schutzraum wird nicht erstellt. Die Ersatzabgabe für die entsprechenden Pflichtschutzplätze<br />

gehen zu Lasten der Bauherrschaft.<br />

Die Kosten der heute vorliegenden Parzellierung laut Nachführungstabelle des Geometers gehen<br />

zu Lasten der Bauherrschaft. Die Kosten für die Endvermarkung der neuen Gebäude und Parzellen<br />

gehen zu Lasten des Käufers resp. der Stockwerkeigentümerschaft.<br />

Detaillierte Baubeschreibung<br />

Seite 4 von 30

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!