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Heise fiel aus allen Wolken. Er kenne den Bericht der<br />

städtischen Finanzkontrolle nicht. Aeschbacher forderte<br />

Heise hartnäckig auf, sein 22jähriges Dienstverhältnis mit<br />

der Stadt Zürich per Ende Mai 1994 selber zu kündigen ­<br />

sonst werde die Stadt Zürich gegen ihn Strafanzeige erstatten.<br />

Eine Wiederwahl Heises <strong>als</strong> Beamter nach Ablauf der<br />

Amtsdauer Ende August 1994 komme ohnehin nicht in<br />

Frage, erklärte der agile Stadtrat Aeschbacher.<br />

Keine konkreten Vorwürfe<br />

Schockiert durch das stadträtliche Ultimatum, nach 22<br />

Jahren den Dienst zu quittieren oder aber einem Strafverfahren<br />

entgegenzusehen, orientierte Hanspeter Heise unverzüglich<br />

seinen Anwalt. Ueli Vogel-Etienne bestätigte<br />

Stadtrat Ruedi Aeschbacher den Inhalt des Gespräches<br />

mit Heise und kündigte an: «Mein Klient wird sich für eine<br />

schonungslose Klärung der Vorkommnisse in der Stadtentwässerung<br />

einsetzen!» Aeschbacher beantwortete den Brief<br />

postwendend: Vogel-Etienne habe den Inhalt des stadträtlichen<br />

Gesprächs mit Heise verkürzt und verzerrt wiedergegeben.<br />

Für Heise könne sich Aeschbacher nur folgende<br />

drei Handlungsmöglichkeiten vorstellen:<br />

> 1. Selber kündigen, was deri Vorteil hätte, dass Heise ohne<br />

Makel die Stadtentwässerung verlassen könnte.<br />

> 2. Bemühungen aufnehmen zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses<br />

im gegenseitigen Einverständnis, was aber<br />

die Zustimmung des Gesamtstadtrates erfordern würde.<br />

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