UBII VRZ Projektsteckbriefe - Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch
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13. Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (§ 333 SolvV)<br />
Hinsichtlich der Zinsänderungsrisiken verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht des<br />
Lageberichts.<br />
Die nachfolgende Übersicht enthält die Veränderung des ökonomischen Werts bei der von der<br />
Bankenaufsicht für externe Zwecke vorgegebenen Verschiebung um + 200 / - 200 Basispunkte:<br />
Verschiebung um + 200 Basispunkte Verschiebung um -200 Basispunkte<br />
Rückgang in Mio. EUR Zuwachs in Mio. EUR<br />
14,0 14,6<br />
14. Adressenausfallrisiko Verbriefungen (§ 334 SolvV)<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> ist in der Forderungsklasse "Verbriefungen" nicht investiert. Die <strong>Sparkasse</strong> tritt<br />
auch nicht als Originator von Verbriefungsaktionen auf.<br />
15. Adressenausfallrisiko: Offenlegung bei Forderungsklassen, für die<br />
der IRBA verwendet wird (§ 335 SolvV)<br />
Da die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Pfullendorf</strong>-<strong>Meßkirch</strong> den KSA verwendet, findet dieser Abschnitt keine Anwendung.<br />
16. Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV)<br />
Die im Geschäftsbetrieb der <strong>Sparkasse</strong> eingegangenen Risiken werden durch Kreditrisikominderungstechniken<br />
in Form von Sicherheiten reduziert.<br />
Folgende Sicherungsinstrumente werden von der <strong>Sparkasse</strong> im Rahmen der SolvV anrechnungsmindernd<br />
berücksichtigt:<br />
Finanzielle Sicherheiten (ausschließlich Bareinlagen bei der <strong>Sparkasse</strong>)<br />
Gewährleistungen, insbesondere Garantien und Bürgschaften (von Einrichtungen des öffentlichen<br />
Rechts)<br />
Die Verfahren zur Bewertung und Verwaltung der Sicherheiten sind in den Arbeitsanweisungen<br />
der <strong>Sparkasse</strong> niedergelegt. Bei der Bewertung berücksichtigungsfähiger Sicherheiten, die regelmäßig<br />
erfolgt, werden zur Berücksichtigung von Wertschwankungen und Verwertungsrisiken<br />
grundsätzlich Abschläge in Ansatz gebracht. Die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von<br />
Sicherheiten werden risikoorientiert in Abhängigkeit von Art und Höhe der Sicherheit in regelmäßigen<br />
Abständen überprüft. Soweit Informationen bekannt werden, die auf eine wesentliche (negative)<br />
Risikoänderung hindeuten, wird die jeweilige Sicherheit abhängig von ihrer Art und Höhe<br />
anlassbezogen überprüft.<br />
SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 14 von 16