UBII VRZ Projektsteckbriefe - Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch
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Bericht<br />
zur Offenlegung nach § 26a KWG<br />
zum 31. Dezember 2011<br />
und Offenlegung nach § 7<br />
Instituts-Vergütungsverordnung<br />
(Vergütungsbericht)<br />
SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 1 von 16
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Vorwort.............................................................................................................................................................................. 3<br />
2. Anwendungsbereich (§ 323 SolvV)................................................................................................................................3<br />
3. Risikomanagement (§ 322 SolvV).................................................................................................................................. 3<br />
4. Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV) ................................................................................................................................. 4<br />
5. Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV) und Ermittlungsverfahren (§§ 325, 330, 331 SolvV) ............................... 5<br />
6. Derivative Adressenausfallrisiko- & Aufrechnungspositionen (§ 326 SolvV) ........................................................ 6<br />
7. Adressenausfallrisiko (§ 327 SolvV) .............................................................................................................................. 7<br />
8. Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (§ 328 SolvV) ......................................................................... 11<br />
9. Adressenausfallrisiko: Weitere Offenlegungsanforderungen (§ 329 SolvV)........................................................ 13<br />
10. Marktrisiko (§ 330 SolvV) .............................................................................................................................................. 13<br />
11. Operationelles Risiko (§ 331 SolvV) ............................................................................................................................ 13<br />
12. Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagebuch (§ 332 SolvV)...................................................................... 13<br />
13. Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (§ 333 SolvV) .................................................................................................. 14<br />
14. Adressenausfallrisiko Verbriefungen (§ 334 SolvV) ................................................................................................. 14<br />
15. Adressenausfallrisiko: Offenlegung bei Forderungsklassen, für die der IRBA verwendet wird<br />
(§ 335 SolvV) ................................................................................................................................................................... 14<br />
16. Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV) ...................................................................................................... 14<br />
17. Informationen zum Vergütungssystem nach § 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) ...... 16<br />
SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 2 von 16
1. Vorwort<br />
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat mit dem Regelwerk Basel II internationale Standards<br />
zur angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken definiert. Im Rahmen des Drei-<br />
Säulen-Modells verfolgt die Bankenaufsicht mit der Umsetzung der 3. Baseler Säule in nationales<br />
Recht das Ziel, durch das Instrument der Offenlegung von Informationen zu den Eigenmitteln und<br />
Risikopositionen bzw. zum Risikomanagement der Kreditinstitute die Mechanismen des Kapitalmarkts<br />
zur Stärkung der Solidität und der Sicherheit des Finanzsystems zu nutzen. Die Säule 3<br />
ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (Säule 1) und das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren<br />
(Säule 2).<br />
Nach § 26a Abs. 1 Satz 1 KWG haben Institute regelmäßig Informationen über ihre Eigenkapitalsituation,<br />
eingegangene Risiken, Risikomessverfahren und Risikomanagement zu veröffentlichen.<br />
Die näheren Anforderungen sind nach § 10 Abs. 1 Satz 9 Nr. 7 KWG in der entsprechenden Rechtsverordnung<br />
- der Solvabilitätsverordnung (SolvV) - geregelt. Die Vorgaben der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie<br />
(CRD III) finden durch eine Änderung der SolvV auch für deutsche Institute<br />
Anwendung und entfalten damit Wirkung für den Offenlegungsbericht 2011. Änderungen ergeben<br />
sich insbesondere in den Bereichen Marktrisiko (§ 330 SolvV) sowie Verbriefung (§ 334 SolvV).<br />
Darüber hinaus wurden aufgrund von Prüfungsfeststellungen der Deutschen Bundesbank die Ausführungen<br />
zu § 327 Abs. 2 Nr. 3 und 5 SolvV angepasst.<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Pfullendorf</strong>-<strong>Meßkirch</strong> kommt den handelsrechtlichen Offenlegungspflichten durch<br />
den Lagebericht und den Jahresabschluss nach, die im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.<br />
Darüber hinaus enthält dieser Bericht zur Offenlegung die nach der SolvV erforderlichen Angaben,<br />
die nicht schon im Lagebericht 2011 oder im Jahresabschluss 2011 enthalten sind. Die Angaben<br />
in diesem Bericht der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Pfullendorf</strong>-<strong>Meßkirch</strong> beziehen sich grundsätzlich auf den Stichtag<br />
31. Dezember 2011.<br />
2. Anwendungsbereich (§ 323 SolvV)<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Handelsrechtliche und<br />
aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der <strong>Sparkasse</strong> nicht.<br />
3. Risikomanagement (§ 322 SolvV)<br />
Informationen zum Risikomanagement können dem im Rahmen des Lageberichts veröffentlichten<br />
Risikobericht entnommen werden.<br />
SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 3 von 16
4. Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV)<br />
Die in nachfolgender Übersicht dargestellten Beträge der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel entsprechen<br />
den Werten der <strong>Sparkasse</strong> zum 31.12.2011 gemäß dem Meldeformular E UEB.<br />
Eigenmittelstruktur der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Pfullendorf</strong>-<strong>Meßkirch</strong><br />
TEUR<br />
Eingezahltes Kapital -<br />
Sonstige anrechenbare Rücklagen 24.762<br />
Sonderposten für allgemeine Bankrisiken (§ 340 g HGB) -<br />
Andere Kapitalbestandteile 1.023<br />
- darunter:<br />
Sonstiges Kapital (§ 10 Abs. 4 KWG)<br />
1.023<br />
davon mit Tilgungsanreiz -<br />
Sonstige Abzugspositionen vom Kernkapital -<br />
Gesamtbetrag Kernkapital nach § 10 Abs. 2a KWG 1) 25.785<br />
Summe aus Ergänzungskapital 2) nach § 10 Abs. 2b KWG und Drittrangmittel<br />
nach § 10 Abs. 2c KWG<br />
Summe der Kapitalabzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 6 und 7 KWG -<br />
- darunter:<br />
Summe der Kapitalabzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG<br />
- darunter:<br />
Abzugsbeträge nach § 10 Abs. 6a Nr. 1 und 2 KWG<br />
Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach § 10 Abs. 1d<br />
KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG<br />
1) 2) ohne Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 6 und 7 KWG und Abs. 2b Satz 2 KWG<br />
17.245<br />
SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 4 von 16<br />
-<br />
-<br />
43.030<br />
Das Kernkapital besteht aus sonstigen anrechenbaren Rücklagen in Höhe von 25,8 Mio. €. Diese<br />
umfassen die durch jährliche Thesaurierung des Jahresüberschusses gebildeten Rücklagen. Darüber<br />
hinaus sind Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter in Höhe von 1,0 Mio. € enthalten. Die<br />
dem Kernkapital zuzurechnenden stillen Einlagen stellen Sonstiges Kapital nach § 10 Abs. 4 KWG<br />
i. V. m. § 64m Abs. 1 Satz 1 KWG dar. Die stillen Einlagen haben eine Verzinsung zwischen 5,85 %<br />
und 6,58 %. Sie sind unbefristet und können von beiden Vertragsteilen mit einer Frist von zwei<br />
Jahren zum Ablauf eines Kalenderjahres gekündigt werden.<br />
Das Ergänzungskapital der <strong>Sparkasse</strong> setzt sich aus längerfristigen Nachrangverbindlichkeiten<br />
(vor allem Schuldscheindarlehen) zusammen, die die Anforderungen nach § 10 Abs. 5 bzw. 5a<br />
KWG erfüllen. Hinsichtlich der Nachrangverbindlichkeiten verweisen wir auf die Angaben im Anhang<br />
zum Jahresabschluss. Als Ergänzungskapital werden darüber hinaus noch<br />
340f HGB-Vorsorgereserven angerechnet.<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> hat zum Stichtag 31. Dezember 2011 keine Drittrangmittel im Bestand.
5. Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV) und Ermittlungsverfahren<br />
(§§ 325, 330, 331 SolvV)<br />
Nachfolgende Übersicht zeigt zum 31. Dezember 2011 die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen.<br />
Bei der Ermittlung der Anforderungen aus dem Adressenausfallrisiko wurde der<br />
Kreditrisiko-Standardansatz zu Grunde gelegt. Die Anforderungen für Marktpreisrisiken sowie für<br />
Fremdwährungsrisiken wurden nach der Standardmethode berechnet; eigene Risikomodelle wurden<br />
nicht eingesetzt. Rohwaren- und sonstige zu unterlegende Risiken bestanden zum<br />
31. Dezember 2011 nicht. Die Anforderungen für das operationelle Risiko für aufsichtsrechtliche<br />
Zwecke wurden mittels Basisindikatoransatz ermittelt. Die Beurteilung der Angemessenheit<br />
des internen Kapitals erfolgt mittels des im Risikobericht des Lageberichts beschriebenen Risikotragfähigkeitskonzepts.<br />
Kreditrisiko Eigenmittelanforderung TEUR<br />
KSA-Standardansatz (ohne Verbriefungen): 28.042<br />
Zentralregierungen -<br />
Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften -<br />
sonstige öffentliche Stellen 280<br />
Multilaterale Entwicklungsbanken -<br />
Internationale Organisationen -<br />
Institute 16<br />
Unternehmen 16.214<br />
Mengengeschäft 5.748<br />
durch Immobilien besicherte Positionen 3.892<br />
überfällige Positionen 383<br />
Beteiligungen 598<br />
von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 145<br />
Investmentanteile 470<br />
sonstige Positionen 296<br />
Verbriefungen<br />
Verbriefungen im Standardansatz -<br />
Abwicklungsrisiken<br />
Abwicklungsrisiken -<br />
Marktrisiken 1)<br />
Fremdwährungsrisikopositionen (§ 294 SolvV) 7<br />
Rohwarenrisikopositionen (§ 296 SolvV) -<br />
Handelsbuchrisikopositionen ( § 298 - 307 SolvV)<br />
Allg. Kursrisiko Zinsnettoposition (§ 300 SolvV) -<br />
davon Jahresbandmethode (§ 301 SolvV) -<br />
davon Durationsmethode (§ 302 SolvV) -<br />
Besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition (§ 303 SolvV) -<br />
Allg. Kursrisiko Aktiennettoposition (§ 304 SolvV) 2) -<br />
Besonderes Kursrisiko Aktiennettoposition (§ 305 SolvV) -<br />
Investmentanteile (§ 307 SolvV) -<br />
Besonderes Kursrisiko Verbriefungen Handelsbuch -<br />
Besonderes Kursrisiko Correlation Trading Portfolio -<br />
Andere Marktrisikopositonen (§ 312 SolvV) -<br />
operationelle Risiken<br />
Basisindikatoransatz 2.401<br />
Gesamtsumme 30.450<br />
1) § 325 (2) Nr. 3 SolvV i.V.m. § 330 (1) SolvV<br />
2) enthält auch Aktienindexpositionen (§ 306 SolvV )<br />
SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 5 von 16
Zum 31. Dezember 2011 ergab sich für die <strong>Sparkasse</strong> eine Gesamtkapitalquote von 11,3 % und<br />
eine Kernkapitalquote von 6,8 %.<br />
6. Derivative Adressenausfallrisiko- & Aufrechnungspositionen<br />
(§ 326 SolvV)<br />
Informationen zum Umfang von derivativen Finanzgeschäften können dem Anhang zum Jahresabschluss<br />
entnommen werden. Die <strong>Sparkasse</strong> verwendet für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen<br />
im Rahmen der Solvabilitätsverordnung die Marktbewertungsmethode. In Höhe des<br />
hierbei ermittelten Anrechnungsbetrages werden die derivativen Adressenausfallrisikopositionen<br />
in der internen Steuerung und somit auch in der Berechnung des ökonomischen Eigenkapitals<br />
berücksichtigt. Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine<br />
gute Bonität aufweisen. Für jeden Kontrahenten wird für derivative Finanzprodukte eine separate<br />
Obergrenze festgelegt. Die Überwachung dieser Obergrenze erfolgt anhand eines Limitsystems,<br />
welches neben Derivaten auch für alle anderen wesentlichen Risikokategorien eingerichtet wurde.<br />
Bei der <strong>Sparkasse</strong> werden keine Sicherheiten für Derivate hereingenommen.<br />
Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen<br />
Grundsätze des HGB.<br />
Zur Ermittlung der Risikobeträge von Markt- und Kontrahentenrisiken setzt die <strong>Sparkasse</strong> Standardverfahren<br />
nach der SolvV ein. Hierbei erfolgt eine additive Betrachtung der Risikobeträge.<br />
Korrelationen von Markt- und Kontrahentenrisiken werden hierbei nicht betrachtet.<br />
Bei der <strong>Sparkasse</strong> bestehen keine Verträge, die die <strong>Sparkasse</strong> im Falle einer Herabstufung ihres<br />
Ratings zur Leistung von Sicherheiten bzw. zum Nachschuss von Sicherheiten verpflichten.<br />
Aufgrund des Materialitätsgrundsatzes gemäß § 26a Absatz 2 KWG kann eine Offenlegung quantitativer<br />
Informationen über die im Anhang zum Jahresabschluss dargestellten Angaben hinaus<br />
unterbleiben.<br />
SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 6 von 16
7. Adressenausfallrisiko (§ 327 SolvV)<br />
Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt<br />
nach den Forderungsklassen zum Offenlegungsstichtag. Nicht enthalten sind dabei die<br />
Angaben zu Beteiligungen, da deren Offenlegung in Abschnitt 12. dieses Berichtes erfolgt. Die<br />
bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren KSA-<br />
Bemessungsgrundlagen gemäß § 49 Abs. 2 SolvV vor Kreditrisikominderung zzgl. Wertberichtigungen<br />
und Rückstellungen ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.<br />
Gesamtbetrag der Forderungen nach Forderungsklassen<br />
Da die Beträge am Offenlegungsstichtag wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen,<br />
erfolgt eine ergänzende Darstellung der Durchschnittsbeträge.<br />
Gesamtbetrag der Forderungen<br />
nach Forderungsklassen<br />
Forderungsbetrag Durchschnittlicher<br />
Forderungsbetrag<br />
TEUR TEUR<br />
- Zentralregierungen 8.585 8.449<br />
- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 49.838 46.891<br />
- sonstige öffentliche Stellen 20.878 17.983<br />
- Multilaterale Entwicklungsbanken - -<br />
- Internationale Organisationen - -<br />
- Institute 117.184 115.321<br />
- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 1) 18.080 18.080<br />
- Unternehmen 237.685 240.160<br />
- Mengengeschäft 146.946 143.093<br />
- durch Immobilien besicherte Positionen 147.542 146.527<br />
- Investmentanteile 35.196 35.196<br />
- sonstige Positionen 6.905 6.960<br />
- überfällige Positionen 6.482 7.482<br />
Gesamtbetrag der Forderungen 795.320 786.141<br />
1) ohne die bei "Institute" ausgewiesenen gedeckten Schuldverschreibungen der Emittenten, die gemäß § 10c KWG unter die<br />
Nullgewichtung von Intragruppenforderungen fallen<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der überwiegende Anteil der Forderungen<br />
(98,7 %) auf Deutschland entfällt, haben wir gemäß § 26a Absatz 2 KWG auf eine weitere geographische<br />
Aufgliederung der Forderungen verzichtet.<br />
SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 7 von 16
Verteilung der Forderungen auf Hauptbranchen<br />
Hauptbranchen<br />
Banken<br />
Investmentfonds<br />
(inklusive Geldmarktfonds)<br />
öffentliche Haushalte<br />
Privatpersonen<br />
Unternehmen und wirtschaftl.<br />
selbstständige Personen<br />
davon:<br />
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei<br />
und Aquakultur<br />
Energie- und Wasserversorgung,<br />
Entsorgung;Bergbau u. Gewinnung<br />
von Steinen & Erden<br />
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
- Zentralregierungen - - - - - - - -<br />
- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften - - 49.838 - - - - -<br />
- sonstige öffentliche Stellen 5.051 - 3.166 - 12.661 - 2.000 -<br />
- Multilaterale Entwicklungsbanken - - - - - - - -<br />
- Internationale Organisationen - - - - - - - -<br />
- Institute 117.184 - - - - - - -<br />
- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 18.080 - - - - - - -<br />
- Unternehmen - - - 57.194 180.491 15.831 11.516 52.835<br />
- Mengengeschäft - - - 96.572 50.193 3.397 865 11.518<br />
- durch Immobilien besicherte Positionen - - - 116.171 31.300 1.022 167 2.949<br />
- Investmentanteile - 35.196 - - - - - -<br />
- sonstige Positionen - - - - - - - -<br />
- überfällige Positionen - - - 2.349 4.133 - - 244<br />
Gesamtbetrag der Forderungen 140.315 35.196 53.004 272.286 278.778 20.250 14.548 67.546<br />
Hauptbranchen<br />
Baugewerbe<br />
Handel; Instandhaltung und Reparatur<br />
von KFZ<br />
Verkehr und Lagerei,<br />
Nachrichtenübermittelung<br />
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen<br />
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
- Zentralregierungen - - - - - - - 8.585<br />
- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften - - - - - - 0 -<br />
- sonstige öffentliche Stellen - - - 10.661 - - - -<br />
- Multilaterale Entwicklungsbanken - - - - - - - -<br />
- Internationale Organisationen - - - - - - - -<br />
- Institute - - - - - - - 0<br />
- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen - - - - - - - -<br />
- Unternehmen 9.876 23.197 4.666 7.280 25.560 29.730 - -<br />
- Mengengeschäft 6.184 7.410 1.101 226 1.190 18.300 177 4<br />
- durch Immobilien besicherte Positionen 4.084 3.495 1.056 549 2.439 15.540 70 -<br />
- Investmentanteile - - - - - - - -<br />
- sonstige Positionen - - - - - - - 6.905<br />
- überfällige Positionen 2.036 430 10 - 11 1.113 - -<br />
Gesamtbetrag der Forderungen 22.180 34.532 6.833 18.716 29.200 64.683 247 15.494<br />
1) Bundesbank / Sachkonten<br />
SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 8 von 16<br />
Grundstücks- und Wohnungswesen<br />
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe<br />
Organisationen ohne Erwerbszweck<br />
Verarbeitendes Gewerbe<br />
Sonstige 1)
Gliederung der Forderungen nach den vertraglichen Restlaufzeiten<br />
Restlaufzeiten<br />
< 1 Jahr<br />
1 Jahr<br />
bis 5 Jahre<br />
> 5 Jahre<br />
bis unbefristet<br />
TEUR TEUR TEUR<br />
- Zentralregierungen 8.585 - -<br />
- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 5.873 43.965 -<br />
- sonstige öffentliche Stellen 3.994 11.184 5.699<br />
- Multilaterale Entwicklungsbanken - - -<br />
- Internationale Organisationen - - -<br />
- Institute 60.741 56.442 -<br />
- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen - 18.080 -<br />
- Unternehmen 59.801 37.428 140.456<br />
- Mengengeschäft 65.018 17.760 64.168<br />
- durch Immobilien besicherte Positionen 14.100 20.263 113.179<br />
- Investmentanteile - - 35.196<br />
- sonstige Positionen 3.218 - 3.687<br />
- überfällige Positionen 3.597 466 2.418<br />
Gesamtbetrag der Forderungen 224.929 205.588 364.803<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements<br />
zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge<br />
(Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen<br />
Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom<br />
31. Dezember 2011. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf<br />
besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der<br />
wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der<br />
im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit<br />
der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis<br />
hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden.<br />
Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert,<br />
um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen<br />
noch erwartet werden. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden<br />
per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit<br />
und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der<br />
wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen,<br />
erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge<br />
erfolgt bei der <strong>Sparkasse</strong> in einem zentralen System. Für latente Ausfallrisiken bildet<br />
die <strong>Sparkasse</strong> Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine<br />
Bankrisiken nach § 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsmethoden sowie<br />
die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt.<br />
SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 9 von 16
Gliederung der notleidenden und der in Verzug geratenen Forderungen nach Hauptbranchen<br />
Als notleidend werden solche Forderungen ausgewiesen, bei denen nach vorgenannten Kriterien<br />
Risikovorsorge im Jahresabschluss gebildet wurde, während es sich bei den „Forderungen in Verzug“<br />
um Positionen handelt, die in der Solvabilitätsmeldung zum 31.12.2011 der Forderungsklasse<br />
„überfällige Positionen“ ausgewiesen wurden und für die keine Risikovorsorge erforderlich war.<br />
Hauptbranchen<br />
Gesamtinanspruchnahme<br />
aus notleidenden<br />
Forderungen<br />
Bestand EWB<br />
Bestand<br />
Rückstellungen <br />
Nettozuführung<br />
/<br />
Auflösungen<br />
von EWB /<br />
Rückstellungen<br />
Forderungen<br />
in Verzug<br />
(ohne Risikovorsorge)<br />
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
Banken - - - - -<br />
Investmentfonds<br />
(inklusive Geldmarktfonds) - - - - -<br />
öffentliche Haushalte - - - - -<br />
Privatpersonen<br />
Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige<br />
Personen<br />
davon:<br />
11.264 4.502 1.750 3.171 890<br />
16.789 9.011 1.043 -2.120 1.312<br />
Land- und Forstwirtschaft 1.201 720 - 651 290<br />
Fischerei und Aquakultur - - - - -<br />
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung,<br />
Bergbau und Gewinnung von<br />
Steinen und Erden<br />
- - - - -<br />
Verarbeitendes Gewerbe 6.402 3.022 680 -1.890 42<br />
Baugewerbe 2.029 1.311 5 -559 663<br />
Handel; Instandhaltung und Reparatur<br />
von KFZ 1.836 1.417 60 378 264<br />
Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittelung<br />
10 10 - - 6<br />
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen<br />
3 3 - - -<br />
Grundstücks- und Wohnungswesen 1.370 413 3 -32 4<br />
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 3.938 2.116 294 -668 42<br />
Organisationen ohne Erwerbszweck - - - -4 -<br />
Summe 28.053 13.513 2.793 1.047 2.202<br />
Nach einer Auflösung in Höhe von 221 TEUR belief sich der Bestand an Pauschalwertberichtigungen<br />
zum Offenlegungsstichtag auf 562 TEUR. Angaben zu wesentlichen Branchen sowie bedeutenden<br />
Regionen erfolgen nicht, da diese Wertberichtigungen nicht auf Einzelvertragsebene vorliegen.<br />
Die Direktabschreibungen beliefen sich auf 10 TEUR. Die Eingänge auf abgeschriebene<br />
Forderungen betrugen 74 TEUR.<br />
Da der überwiegende Anteil der Forderungen (99,9 %) und die Summe der Risikovorsorge<br />
(99,9 %) auf Deutschland entfallen, haben wir gemäß § 26a Absatz 2 KWG auf eine weitere geographische<br />
Aufgliederung der Forderungen und Risikovorsorge verzichtet.<br />
SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 10 von 16
Entwicklung der Risikovorsorge<br />
Die folgende Aufstellung zeigt die Veränderungen der Risikovorsorge im Kreditgeschäft im Geschäftsjahr<br />
2011.<br />
Anfangsbestand<br />
der Periode<br />
Zuführung Auflösung Verbrauch<br />
wechsel-<br />
kursbedingte<br />
und sonstige<br />
Veränderungen<br />
Endbestand<br />
der Periode<br />
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
EWB 12.214 2.173 -666 -208 - 13.513<br />
Rückstellungen<br />
3.046 1.889 -2.142 - - 2.793<br />
PWB 782 0 -221 0 - 561<br />
8. Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (§ 328 SolvV)<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko-Standardansatz der Forderungsklassen<br />
"Zentralregierungen", "Regionalregierungen", "sonstige öffentliche Stellen", "Institute"<br />
und "von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen" sowie teilweise bei<br />
Unternehmen anhand der Bonitätsbeurteilungen der Ratingagenturen Standard & Poor´s Rating<br />
Services und Moody´s Investors Service.<br />
Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungsklassen auf Grundlage<br />
der Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen (externe Ratings). Grundsätzlich<br />
wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating,<br />
wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß § 45 SolvV auf die<br />
Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes<br />
Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im<br />
Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die<br />
beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt.<br />
SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 11 von 16
Summe der Positionswerte vor und nach Kreditrisikominderung<br />
Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die den dargestellten<br />
Risikogewichten zugeordnet sind. Dabei erfolgt die Darstellung der Positionswerte vor und nach<br />
Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten im Sinne der SolvV aus Sicherheiten. Vorhandene<br />
Spezialfonds sind in der Zeile „sonstige Risikogewichte“ enthalten.<br />
Risikogewicht in %<br />
Summe der Positionswerte<br />
Standardansatz<br />
vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung1) TEUR TEUR<br />
0 178.910 185.721<br />
10 18.080 18.080<br />
20 13.367 11.690<br />
35 138.997 138.997<br />
50 6.813 6.813<br />
75 97.986 95.794<br />
100 216.791 213.849<br />
150 1.829 1.829<br />
sonstige Risikogewichte (11+21 ) 35.196 35.196<br />
Kapitalabzug 0 0<br />
Summe 707.969 707.969<br />
1) Durch Kreditminderungseffekte kann sich das Risikogewicht ändern, so dass Forderungen in Klassen mit einem geringen Risikogewicht eingeordnet<br />
werden und dadurch der Betrag in diesen Klassen nach Kreditrisikominderung höher ist als vor Kreditrisikominderung.<br />
SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 12 von 16
9. Adressenausfallrisiko: Weitere Offenlegungsanforderungen<br />
(§ 329 SolvV)<br />
Für die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Pfullendorf</strong>-<strong>Meßkirch</strong> findet dieser Abschnitt keine Anwendung.<br />
10. Marktrisiko (§ 330 SolvV)<br />
Die Angaben zum Marktrisiko sind bereits im Abschnitt 5 dieses Berichtes aufgeführt.<br />
11. Operationelles Risiko (§ 331 SolvV)<br />
Die Angaben zum operationellen Risiko sind bereits im Abschnitt 5 dieses Berichtes aufgeführt.<br />
12. Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagebuch (§ 332 SolvV)<br />
Die Beteiligungen im Anlagebuch der <strong>Sparkasse</strong> wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen<br />
eingegangen, um den S-Finanzverbund zu stärken und eine Zusammenarbeit mit<br />
den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des<br />
öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des <strong>Sparkasse</strong>nwesens. Eine<br />
Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Wir verweisen hierzu auch auf unsere Ausführungen<br />
zu den Beteiligungen im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011.<br />
Hinsichtlich der Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze verweisen wir auf die Angaben<br />
im Anhang zum Jahresabschluss 2011. Die Beteiligungen wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip<br />
bewertet.<br />
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente<br />
Regelmäßig wird bei den strategischen Beteiligungen anhand geeigneter Bewertungsverfahren<br />
der beizulegende Zeitwert überprüft. Eine exakte Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt<br />
weder für externe noch für interne Zwecke. Insofern wurden in der nachfolgenden Darstellung die<br />
Buchwerte auch als beizulegende Zeitwerte angegeben.<br />
Gruppen von Beteiligungsinstrumenten<br />
Vergleich<br />
Buchwert 1) Beizulegender<br />
Zeitwert<br />
(Fair Value)<br />
TEUR TEUR<br />
Strategische Beteiligungen<br />
nicht börsennotiert<br />
Kreditinstitute 111 111<br />
Finanzunternehmen 321 321<br />
Sonstige Unternehmen 6.193 6.193<br />
Kreditnahe / kreditsubstituierende<br />
Beteiligungen<br />
nicht börsennotiert<br />
Sonstige Unternehmen 21 21<br />
1) Der Buchwert entspricht dem Wertansatz aus der Bilanzierung nach HGB.<br />
Der Wert der Beteiligungen hat sich gegenüber dem Vorjahr verändert.<br />
Realisierte Gewinne / Verluste sowie unrealisierte Neubewertungsgewinne /-Verluste<br />
(§ 332 Nr. 2c SolvV) bestanden im Geschäftsjahr 2011 nicht.<br />
SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 13 von 16
13. Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (§ 333 SolvV)<br />
Hinsichtlich der Zinsänderungsrisiken verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht des<br />
Lageberichts.<br />
Die nachfolgende Übersicht enthält die Veränderung des ökonomischen Werts bei der von der<br />
Bankenaufsicht für externe Zwecke vorgegebenen Verschiebung um + 200 / - 200 Basispunkte:<br />
Verschiebung um + 200 Basispunkte Verschiebung um -200 Basispunkte<br />
Rückgang in Mio. EUR Zuwachs in Mio. EUR<br />
14,0 14,6<br />
14. Adressenausfallrisiko Verbriefungen (§ 334 SolvV)<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> ist in der Forderungsklasse "Verbriefungen" nicht investiert. Die <strong>Sparkasse</strong> tritt<br />
auch nicht als Originator von Verbriefungsaktionen auf.<br />
15. Adressenausfallrisiko: Offenlegung bei Forderungsklassen, für die<br />
der IRBA verwendet wird (§ 335 SolvV)<br />
Da die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Pfullendorf</strong>-<strong>Meßkirch</strong> den KSA verwendet, findet dieser Abschnitt keine Anwendung.<br />
16. Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV)<br />
Die im Geschäftsbetrieb der <strong>Sparkasse</strong> eingegangenen Risiken werden durch Kreditrisikominderungstechniken<br />
in Form von Sicherheiten reduziert.<br />
Folgende Sicherungsinstrumente werden von der <strong>Sparkasse</strong> im Rahmen der SolvV anrechnungsmindernd<br />
berücksichtigt:<br />
Finanzielle Sicherheiten (ausschließlich Bareinlagen bei der <strong>Sparkasse</strong>)<br />
Gewährleistungen, insbesondere Garantien und Bürgschaften (von Einrichtungen des öffentlichen<br />
Rechts)<br />
Die Verfahren zur Bewertung und Verwaltung der Sicherheiten sind in den Arbeitsanweisungen<br />
der <strong>Sparkasse</strong> niedergelegt. Bei der Bewertung berücksichtigungsfähiger Sicherheiten, die regelmäßig<br />
erfolgt, werden zur Berücksichtigung von Wertschwankungen und Verwertungsrisiken<br />
grundsätzlich Abschläge in Ansatz gebracht. Die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von<br />
Sicherheiten werden risikoorientiert in Abhängigkeit von Art und Höhe der Sicherheit in regelmäßigen<br />
Abständen überprüft. Soweit Informationen bekannt werden, die auf eine wesentliche (negative)<br />
Risikoänderung hindeuten, wird die jeweilige Sicherheit abhängig von ihrer Art und Höhe<br />
anlassbezogen überprüft.<br />
SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 14 von 16
Die Anforderungen im Zusammenhang mit den Kreditrisikominderungstechniken werden durch<br />
die entsprechende Ausgestaltung der Kreditverträge und der Sicherheitenvereinbarungen erfüllt.<br />
Auch die Sicherstellung der rechtlichen Durchsetzbarkeit und Beachtung des rechtlichen Umfelds<br />
ist gegeben.<br />
Durch die Erfassung der relevanten Daten im Sicherheitenverwaltungssystem und die installierten<br />
Prozesse in der <strong>Sparkasse</strong> ist sichergestellt, dass nur Sicherheiten, die alle Anforderungen der<br />
SolvV erfüllen, auch zur Anwendung kommen.<br />
Aufgrund unseres diversifizierten Kreditportfolios bestehen keine Risikokonzentrationen im Bereich<br />
der Sicherungsinstrumente.<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> nutzt keine Aufrechnungsvereinbarungen nach §§ 206 ff. SolvV.<br />
Gesamtbetrag besicherter Positionswerte<br />
Im KSA kommen folgende Sicherheiten zur Anrechnung:<br />
Portfolio<br />
Standardansatz:<br />
Finanzielle<br />
Sicherheiten<br />
Garantien<br />
Lebensversicherungen<br />
TEUR TEUR TEUR<br />
- Zentralregierungen - - -<br />
- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften - - -<br />
- sonstige öffentliche Stellen - 1.827 -<br />
- multilaterale Entwicklungsbanken - - -<br />
- internationale Organisationen - - -<br />
- Institute - - -<br />
- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen - - -<br />
- Unternehmen 800 2.142 -<br />
- Mengengeschäft 2.123 70 -<br />
- durch Immobilien besicherte Positionen - - -<br />
- Investmentanteile - - -<br />
- Beteiligungen - - -<br />
- Verbriefungen - - -<br />
- sonstige Positionen - - -<br />
- überfällige Positionen - - -<br />
Summe 2.923 4.039 0<br />
SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 15 von 16
17. Informationen zum Vergütungssystem nach § 7<br />
Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)<br />
I. Qualitative Angaben gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV<br />
1. Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem<br />
Die Beschäftigten sind Angestellte der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Pfullendorf</strong>-<strong>Meßkirch</strong>. Die <strong>Sparkasse</strong> ist tarifgebunden.<br />
Daher finden auf die Arbeitsverhältnisse der <strong>Sparkasse</strong>nbeschäftigten die Tarifverträge<br />
für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-S Anwendung. Die Vergütungsstruktur<br />
der Beschäftigten richtet sich deshalb zum wesentlichen Teil nach diesem Tarifwerk.<br />
Alle angegebenen Beträge stellen die im dargestellten Jahr zugeflossenen Vergütungen dar.<br />
2. Ausgestaltung des Vergütungssystems<br />
Das Vergütungssystem der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Pfullendorf</strong>-<strong>Meßkirch</strong> ist so ausgestaltet, dass es keine<br />
speziellen Vergütungssysteme für einzelne Geschäftsbereiche gibt, so dass aufgrund der Größe<br />
und den Geschäftsaktivitäten hier nur einige grundsätzliche Ausführungen erfolgen.<br />
Die Mitarbeiter können neben der Tarifvergütung im untergeordneten Umfang Provisionen<br />
aus dem Abschluss von Verbundprodukten erhalten. Sofern die abgeschlossenen Verträge<br />
storniert werden, werden die Provisionen vom Mitarbeiter zurückgefordert.<br />
Ein weiteres leistungsorientiertes Vergütungselement ist die jährlich gewährte leistungsorientierte<br />
Vergütung (LOV), die jedoch ebenfalls von untergeordneter finanzieller Bedeutung<br />
ist. Die Gewährung basiert auf einer Empfehlung durch die zuständige Führungskraft, wobei<br />
sowohl Team- als auch Einzelleistungen honoriert werden.<br />
Weitere leistungsorientierte Vergütungen werden nicht gewährt.<br />
3. Vorstandsvergütung<br />
Das Vergütungssystem für die zwei Vorstandsmitglieder der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Pfullendorf</strong>-<strong>Meßkirch</strong><br />
richtet sich nach den Empfehlungen des <strong>Sparkasse</strong>nverbandes Baden-Württemberg. Die Vergütung<br />
der Vorstandsmitglieder besteht aus einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag), einer<br />
variablen Zulage sowie einer weiteren Zulage für Vertriebsleistungen zugunsten der Verbundunternehmen.<br />
4. Einbindung externer Berater<br />
Eine Einbindung externer Berater und Interessengruppen ist nicht erfolgt.<br />
II. Quantitative Angaben gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV<br />
Die festen Vergütungen der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Pfullendorf</strong>-<strong>Meßkirch</strong> betragen 5,8 Mio. Euro. Die variablen<br />
Vergütungen betragen 0,2 Mio. Euro. Insgesamt 46 Beschäftigte erhalten variable Vergütungen.<br />
In diesen Angaben sind auch die festen bzw. variablen Vergütungen der Vorstände<br />
enthalten.<br />
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