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UBII VRZ Projektsteckbriefe - Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch

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Bericht<br />

zur Offenlegung nach § 26a KWG<br />

zum 31. Dezember 2011<br />

und Offenlegung nach § 7<br />

Instituts-Vergütungsverordnung<br />

(Vergütungsbericht)<br />

SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 1 von 16


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Vorwort.............................................................................................................................................................................. 3<br />

2. Anwendungsbereich (§ 323 SolvV)................................................................................................................................3<br />

3. Risikomanagement (§ 322 SolvV).................................................................................................................................. 3<br />

4. Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV) ................................................................................................................................. 4<br />

5. Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV) und Ermittlungsverfahren (§§ 325, 330, 331 SolvV) ............................... 5<br />

6. Derivative Adressenausfallrisiko- & Aufrechnungspositionen (§ 326 SolvV) ........................................................ 6<br />

7. Adressenausfallrisiko (§ 327 SolvV) .............................................................................................................................. 7<br />

8. Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (§ 328 SolvV) ......................................................................... 11<br />

9. Adressenausfallrisiko: Weitere Offenlegungsanforderungen (§ 329 SolvV)........................................................ 13<br />

10. Marktrisiko (§ 330 SolvV) .............................................................................................................................................. 13<br />

11. Operationelles Risiko (§ 331 SolvV) ............................................................................................................................ 13<br />

12. Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagebuch (§ 332 SolvV)...................................................................... 13<br />

13. Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (§ 333 SolvV) .................................................................................................. 14<br />

14. Adressenausfallrisiko Verbriefungen (§ 334 SolvV) ................................................................................................. 14<br />

15. Adressenausfallrisiko: Offenlegung bei Forderungsklassen, für die der IRBA verwendet wird<br />

(§ 335 SolvV) ................................................................................................................................................................... 14<br />

16. Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV) ...................................................................................................... 14<br />

17. Informationen zum Vergütungssystem nach § 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) ...... 16<br />

SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 2 von 16


1. Vorwort<br />

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat mit dem Regelwerk Basel II internationale Standards<br />

zur angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken definiert. Im Rahmen des Drei-<br />

Säulen-Modells verfolgt die Bankenaufsicht mit der Umsetzung der 3. Baseler Säule in nationales<br />

Recht das Ziel, durch das Instrument der Offenlegung von Informationen zu den Eigenmitteln und<br />

Risikopositionen bzw. zum Risikomanagement der Kreditinstitute die Mechanismen des Kapitalmarkts<br />

zur Stärkung der Solidität und der Sicherheit des Finanzsystems zu nutzen. Die Säule 3<br />

ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (Säule 1) und das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren<br />

(Säule 2).<br />

Nach § 26a Abs. 1 Satz 1 KWG haben Institute regelmäßig Informationen über ihre Eigenkapitalsituation,<br />

eingegangene Risiken, Risikomessverfahren und Risikomanagement zu veröffentlichen.<br />

Die näheren Anforderungen sind nach § 10 Abs. 1 Satz 9 Nr. 7 KWG in der entsprechenden Rechtsverordnung<br />

- der Solvabilitätsverordnung (SolvV) - geregelt. Die Vorgaben der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie<br />

(CRD III) finden durch eine Änderung der SolvV auch für deutsche Institute<br />

Anwendung und entfalten damit Wirkung für den Offenlegungsbericht 2011. Änderungen ergeben<br />

sich insbesondere in den Bereichen Marktrisiko (§ 330 SolvV) sowie Verbriefung (§ 334 SolvV).<br />

Darüber hinaus wurden aufgrund von Prüfungsfeststellungen der Deutschen Bundesbank die Ausführungen<br />

zu § 327 Abs. 2 Nr. 3 und 5 SolvV angepasst.<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Pfullendorf</strong>-<strong>Meßkirch</strong> kommt den handelsrechtlichen Offenlegungspflichten durch<br />

den Lagebericht und den Jahresabschluss nach, die im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.<br />

Darüber hinaus enthält dieser Bericht zur Offenlegung die nach der SolvV erforderlichen Angaben,<br />

die nicht schon im Lagebericht 2011 oder im Jahresabschluss 2011 enthalten sind. Die Angaben<br />

in diesem Bericht der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Pfullendorf</strong>-<strong>Meßkirch</strong> beziehen sich grundsätzlich auf den Stichtag<br />

31. Dezember 2011.<br />

2. Anwendungsbereich (§ 323 SolvV)<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Handelsrechtliche und<br />

aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der <strong>Sparkasse</strong> nicht.<br />

3. Risikomanagement (§ 322 SolvV)<br />

Informationen zum Risikomanagement können dem im Rahmen des Lageberichts veröffentlichten<br />

Risikobericht entnommen werden.<br />

SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 3 von 16


4. Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV)<br />

Die in nachfolgender Übersicht dargestellten Beträge der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel entsprechen<br />

den Werten der <strong>Sparkasse</strong> zum 31.12.2011 gemäß dem Meldeformular E UEB.<br />

Eigenmittelstruktur der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Pfullendorf</strong>-<strong>Meßkirch</strong><br />

TEUR<br />

Eingezahltes Kapital -<br />

Sonstige anrechenbare Rücklagen 24.762<br />

Sonderposten für allgemeine Bankrisiken (§ 340 g HGB) -<br />

Andere Kapitalbestandteile 1.023<br />

- darunter:<br />

Sonstiges Kapital (§ 10 Abs. 4 KWG)<br />

1.023<br />

davon mit Tilgungsanreiz -<br />

Sonstige Abzugspositionen vom Kernkapital -<br />

Gesamtbetrag Kernkapital nach § 10 Abs. 2a KWG 1) 25.785<br />

Summe aus Ergänzungskapital 2) nach § 10 Abs. 2b KWG und Drittrangmittel<br />

nach § 10 Abs. 2c KWG<br />

Summe der Kapitalabzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 6 und 7 KWG -<br />

- darunter:<br />

Summe der Kapitalabzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG<br />

- darunter:<br />

Abzugsbeträge nach § 10 Abs. 6a Nr. 1 und 2 KWG<br />

Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach § 10 Abs. 1d<br />

KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG<br />

1) 2) ohne Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 6 und 7 KWG und Abs. 2b Satz 2 KWG<br />

17.245<br />

SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 4 von 16<br />

-<br />

-<br />

43.030<br />

Das Kernkapital besteht aus sonstigen anrechenbaren Rücklagen in Höhe von 25,8 Mio. €. Diese<br />

umfassen die durch jährliche Thesaurierung des Jahresüberschusses gebildeten Rücklagen. Darüber<br />

hinaus sind Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter in Höhe von 1,0 Mio. € enthalten. Die<br />

dem Kernkapital zuzurechnenden stillen Einlagen stellen Sonstiges Kapital nach § 10 Abs. 4 KWG<br />

i. V. m. § 64m Abs. 1 Satz 1 KWG dar. Die stillen Einlagen haben eine Verzinsung zwischen 5,85 %<br />

und 6,58 %. Sie sind unbefristet und können von beiden Vertragsteilen mit einer Frist von zwei<br />

Jahren zum Ablauf eines Kalenderjahres gekündigt werden.<br />

Das Ergänzungskapital der <strong>Sparkasse</strong> setzt sich aus längerfristigen Nachrangverbindlichkeiten<br />

(vor allem Schuldscheindarlehen) zusammen, die die Anforderungen nach § 10 Abs. 5 bzw. 5a<br />

KWG erfüllen. Hinsichtlich der Nachrangverbindlichkeiten verweisen wir auf die Angaben im Anhang<br />

zum Jahresabschluss. Als Ergänzungskapital werden darüber hinaus noch<br />

340f HGB-Vorsorgereserven angerechnet.<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> hat zum Stichtag 31. Dezember 2011 keine Drittrangmittel im Bestand.


5. Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV) und Ermittlungsverfahren<br />

(§§ 325, 330, 331 SolvV)<br />

Nachfolgende Übersicht zeigt zum 31. Dezember 2011 die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen.<br />

Bei der Ermittlung der Anforderungen aus dem Adressenausfallrisiko wurde der<br />

Kreditrisiko-Standardansatz zu Grunde gelegt. Die Anforderungen für Marktpreisrisiken sowie für<br />

Fremdwährungsrisiken wurden nach der Standardmethode berechnet; eigene Risikomodelle wurden<br />

nicht eingesetzt. Rohwaren- und sonstige zu unterlegende Risiken bestanden zum<br />

31. Dezember 2011 nicht. Die Anforderungen für das operationelle Risiko für aufsichtsrechtliche<br />

Zwecke wurden mittels Basisindikatoransatz ermittelt. Die Beurteilung der Angemessenheit<br />

des internen Kapitals erfolgt mittels des im Risikobericht des Lageberichts beschriebenen Risikotragfähigkeitskonzepts.<br />

Kreditrisiko Eigenmittelanforderung TEUR<br />

KSA-Standardansatz (ohne Verbriefungen): 28.042<br />

Zentralregierungen -<br />

Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften -<br />

sonstige öffentliche Stellen 280<br />

Multilaterale Entwicklungsbanken -<br />

Internationale Organisationen -<br />

Institute 16<br />

Unternehmen 16.214<br />

Mengengeschäft 5.748<br />

durch Immobilien besicherte Positionen 3.892<br />

überfällige Positionen 383<br />

Beteiligungen 598<br />

von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 145<br />

Investmentanteile 470<br />

sonstige Positionen 296<br />

Verbriefungen<br />

Verbriefungen im Standardansatz -<br />

Abwicklungsrisiken<br />

Abwicklungsrisiken -<br />

Marktrisiken 1)<br />

Fremdwährungsrisikopositionen (§ 294 SolvV) 7<br />

Rohwarenrisikopositionen (§ 296 SolvV) -<br />

Handelsbuchrisikopositionen ( § 298 - 307 SolvV)<br />

Allg. Kursrisiko Zinsnettoposition (§ 300 SolvV) -<br />

davon Jahresbandmethode (§ 301 SolvV) -<br />

davon Durationsmethode (§ 302 SolvV) -<br />

Besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition (§ 303 SolvV) -<br />

Allg. Kursrisiko Aktiennettoposition (§ 304 SolvV) 2) -<br />

Besonderes Kursrisiko Aktiennettoposition (§ 305 SolvV) -<br />

Investmentanteile (§ 307 SolvV) -<br />

Besonderes Kursrisiko Verbriefungen Handelsbuch -<br />

Besonderes Kursrisiko Correlation Trading Portfolio -<br />

Andere Marktrisikopositonen (§ 312 SolvV) -<br />

operationelle Risiken<br />

Basisindikatoransatz 2.401<br />

Gesamtsumme 30.450<br />

1) § 325 (2) Nr. 3 SolvV i.V.m. § 330 (1) SolvV<br />

2) enthält auch Aktienindexpositionen (§ 306 SolvV )<br />

SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 5 von 16


Zum 31. Dezember 2011 ergab sich für die <strong>Sparkasse</strong> eine Gesamtkapitalquote von 11,3 % und<br />

eine Kernkapitalquote von 6,8 %.<br />

6. Derivative Adressenausfallrisiko- & Aufrechnungspositionen<br />

(§ 326 SolvV)<br />

Informationen zum Umfang von derivativen Finanzgeschäften können dem Anhang zum Jahresabschluss<br />

entnommen werden. Die <strong>Sparkasse</strong> verwendet für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen<br />

im Rahmen der Solvabilitätsverordnung die Marktbewertungsmethode. In Höhe des<br />

hierbei ermittelten Anrechnungsbetrages werden die derivativen Adressenausfallrisikopositionen<br />

in der internen Steuerung und somit auch in der Berechnung des ökonomischen Eigenkapitals<br />

berücksichtigt. Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine<br />

gute Bonität aufweisen. Für jeden Kontrahenten wird für derivative Finanzprodukte eine separate<br />

Obergrenze festgelegt. Die Überwachung dieser Obergrenze erfolgt anhand eines Limitsystems,<br />

welches neben Derivaten auch für alle anderen wesentlichen Risikokategorien eingerichtet wurde.<br />

Bei der <strong>Sparkasse</strong> werden keine Sicherheiten für Derivate hereingenommen.<br />

Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen<br />

Grundsätze des HGB.<br />

Zur Ermittlung der Risikobeträge von Markt- und Kontrahentenrisiken setzt die <strong>Sparkasse</strong> Standardverfahren<br />

nach der SolvV ein. Hierbei erfolgt eine additive Betrachtung der Risikobeträge.<br />

Korrelationen von Markt- und Kontrahentenrisiken werden hierbei nicht betrachtet.<br />

Bei der <strong>Sparkasse</strong> bestehen keine Verträge, die die <strong>Sparkasse</strong> im Falle einer Herabstufung ihres<br />

Ratings zur Leistung von Sicherheiten bzw. zum Nachschuss von Sicherheiten verpflichten.<br />

Aufgrund des Materialitätsgrundsatzes gemäß § 26a Absatz 2 KWG kann eine Offenlegung quantitativer<br />

Informationen über die im Anhang zum Jahresabschluss dargestellten Angaben hinaus<br />

unterbleiben.<br />

SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 6 von 16


7. Adressenausfallrisiko (§ 327 SolvV)<br />

Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt<br />

nach den Forderungsklassen zum Offenlegungsstichtag. Nicht enthalten sind dabei die<br />

Angaben zu Beteiligungen, da deren Offenlegung in Abschnitt 12. dieses Berichtes erfolgt. Die<br />

bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren KSA-<br />

Bemessungsgrundlagen gemäß § 49 Abs. 2 SolvV vor Kreditrisikominderung zzgl. Wertberichtigungen<br />

und Rückstellungen ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.<br />

Gesamtbetrag der Forderungen nach Forderungsklassen<br />

Da die Beträge am Offenlegungsstichtag wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen,<br />

erfolgt eine ergänzende Darstellung der Durchschnittsbeträge.<br />

Gesamtbetrag der Forderungen<br />

nach Forderungsklassen<br />

Forderungsbetrag Durchschnittlicher<br />

Forderungsbetrag<br />

TEUR TEUR<br />

- Zentralregierungen 8.585 8.449<br />

- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 49.838 46.891<br />

- sonstige öffentliche Stellen 20.878 17.983<br />

- Multilaterale Entwicklungsbanken - -<br />

- Internationale Organisationen - -<br />

- Institute 117.184 115.321<br />

- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 1) 18.080 18.080<br />

- Unternehmen 237.685 240.160<br />

- Mengengeschäft 146.946 143.093<br />

- durch Immobilien besicherte Positionen 147.542 146.527<br />

- Investmentanteile 35.196 35.196<br />

- sonstige Positionen 6.905 6.960<br />

- überfällige Positionen 6.482 7.482<br />

Gesamtbetrag der Forderungen 795.320 786.141<br />

1) ohne die bei "Institute" ausgewiesenen gedeckten Schuldverschreibungen der Emittenten, die gemäß § 10c KWG unter die<br />

Nullgewichtung von Intragruppenforderungen fallen<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der überwiegende Anteil der Forderungen<br />

(98,7 %) auf Deutschland entfällt, haben wir gemäß § 26a Absatz 2 KWG auf eine weitere geographische<br />

Aufgliederung der Forderungen verzichtet.<br />

SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 7 von 16


Verteilung der Forderungen auf Hauptbranchen<br />

Hauptbranchen<br />

Banken<br />

Investmentfonds<br />

(inklusive Geldmarktfonds)<br />

öffentliche Haushalte<br />

Privatpersonen<br />

Unternehmen und wirtschaftl.<br />

selbstständige Personen<br />

davon:<br />

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei<br />

und Aquakultur<br />

Energie- und Wasserversorgung,<br />

Entsorgung;Bergbau u. Gewinnung<br />

von Steinen & Erden<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

- Zentralregierungen - - - - - - - -<br />

- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften - - 49.838 - - - - -<br />

- sonstige öffentliche Stellen 5.051 - 3.166 - 12.661 - 2.000 -<br />

- Multilaterale Entwicklungsbanken - - - - - - - -<br />

- Internationale Organisationen - - - - - - - -<br />

- Institute 117.184 - - - - - - -<br />

- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 18.080 - - - - - - -<br />

- Unternehmen - - - 57.194 180.491 15.831 11.516 52.835<br />

- Mengengeschäft - - - 96.572 50.193 3.397 865 11.518<br />

- durch Immobilien besicherte Positionen - - - 116.171 31.300 1.022 167 2.949<br />

- Investmentanteile - 35.196 - - - - - -<br />

- sonstige Positionen - - - - - - - -<br />

- überfällige Positionen - - - 2.349 4.133 - - 244<br />

Gesamtbetrag der Forderungen 140.315 35.196 53.004 272.286 278.778 20.250 14.548 67.546<br />

Hauptbranchen<br />

Baugewerbe<br />

Handel; Instandhaltung und Reparatur<br />

von KFZ<br />

Verkehr und Lagerei,<br />

Nachrichtenübermittelung<br />

Finanz- und Versicherungsdienstleistungen<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

- Zentralregierungen - - - - - - - 8.585<br />

- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften - - - - - - 0 -<br />

- sonstige öffentliche Stellen - - - 10.661 - - - -<br />

- Multilaterale Entwicklungsbanken - - - - - - - -<br />

- Internationale Organisationen - - - - - - - -<br />

- Institute - - - - - - - 0<br />

- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen - - - - - - - -<br />

- Unternehmen 9.876 23.197 4.666 7.280 25.560 29.730 - -<br />

- Mengengeschäft 6.184 7.410 1.101 226 1.190 18.300 177 4<br />

- durch Immobilien besicherte Positionen 4.084 3.495 1.056 549 2.439 15.540 70 -<br />

- Investmentanteile - - - - - - - -<br />

- sonstige Positionen - - - - - - - 6.905<br />

- überfällige Positionen 2.036 430 10 - 11 1.113 - -<br />

Gesamtbetrag der Forderungen 22.180 34.532 6.833 18.716 29.200 64.683 247 15.494<br />

1) Bundesbank / Sachkonten<br />

SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 8 von 16<br />

Grundstücks- und Wohnungswesen<br />

Sonstiges Dienstleistungsgewerbe<br />

Organisationen ohne Erwerbszweck<br />

Verarbeitendes Gewerbe<br />

Sonstige 1)


Gliederung der Forderungen nach den vertraglichen Restlaufzeiten<br />

Restlaufzeiten<br />

< 1 Jahr<br />

1 Jahr<br />

bis 5 Jahre<br />

> 5 Jahre<br />

bis unbefristet<br />

TEUR TEUR TEUR<br />

- Zentralregierungen 8.585 - -<br />

- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 5.873 43.965 -<br />

- sonstige öffentliche Stellen 3.994 11.184 5.699<br />

- Multilaterale Entwicklungsbanken - - -<br />

- Internationale Organisationen - - -<br />

- Institute 60.741 56.442 -<br />

- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen - 18.080 -<br />

- Unternehmen 59.801 37.428 140.456<br />

- Mengengeschäft 65.018 17.760 64.168<br />

- durch Immobilien besicherte Positionen 14.100 20.263 113.179<br />

- Investmentanteile - - 35.196<br />

- sonstige Positionen 3.218 - 3.687<br />

- überfällige Positionen 3.597 466 2.418<br />

Gesamtbetrag der Forderungen 224.929 205.588 364.803<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements<br />

zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge<br />

(Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen<br />

Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom<br />

31. Dezember 2011. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf<br />

besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der<br />

wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der<br />

im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit<br />

der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis<br />

hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden.<br />

Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert,<br />

um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen<br />

noch erwartet werden. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden<br />

per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit<br />

und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der<br />

wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen,<br />

erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge<br />

erfolgt bei der <strong>Sparkasse</strong> in einem zentralen System. Für latente Ausfallrisiken bildet<br />

die <strong>Sparkasse</strong> Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine<br />

Bankrisiken nach § 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsmethoden sowie<br />

die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt.<br />

SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 9 von 16


Gliederung der notleidenden und der in Verzug geratenen Forderungen nach Hauptbranchen<br />

Als notleidend werden solche Forderungen ausgewiesen, bei denen nach vorgenannten Kriterien<br />

Risikovorsorge im Jahresabschluss gebildet wurde, während es sich bei den „Forderungen in Verzug“<br />

um Positionen handelt, die in der Solvabilitätsmeldung zum 31.12.2011 der Forderungsklasse<br />

„überfällige Positionen“ ausgewiesen wurden und für die keine Risikovorsorge erforderlich war.<br />

Hauptbranchen<br />

Gesamtinanspruchnahme<br />

aus notleidenden<br />

Forderungen<br />

Bestand EWB<br />

Bestand<br />

Rückstellungen <br />

Nettozuführung<br />

/<br />

Auflösungen<br />

von EWB /<br />

Rückstellungen<br />

Forderungen<br />

in Verzug<br />

(ohne Risikovorsorge)<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Banken - - - - -<br />

Investmentfonds<br />

(inklusive Geldmarktfonds) - - - - -<br />

öffentliche Haushalte - - - - -<br />

Privatpersonen<br />

Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige<br />

Personen<br />

davon:<br />

11.264 4.502 1.750 3.171 890<br />

16.789 9.011 1.043 -2.120 1.312<br />

Land- und Forstwirtschaft 1.201 720 - 651 290<br />

Fischerei und Aquakultur - - - - -<br />

Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung,<br />

Bergbau und Gewinnung von<br />

Steinen und Erden<br />

- - - - -<br />

Verarbeitendes Gewerbe 6.402 3.022 680 -1.890 42<br />

Baugewerbe 2.029 1.311 5 -559 663<br />

Handel; Instandhaltung und Reparatur<br />

von KFZ 1.836 1.417 60 378 264<br />

Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittelung<br />

10 10 - - 6<br />

Finanz- und Versicherungsdienstleistungen<br />

3 3 - - -<br />

Grundstücks- und Wohnungswesen 1.370 413 3 -32 4<br />

Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 3.938 2.116 294 -668 42<br />

Organisationen ohne Erwerbszweck - - - -4 -<br />

Summe 28.053 13.513 2.793 1.047 2.202<br />

Nach einer Auflösung in Höhe von 221 TEUR belief sich der Bestand an Pauschalwertberichtigungen<br />

zum Offenlegungsstichtag auf 562 TEUR. Angaben zu wesentlichen Branchen sowie bedeutenden<br />

Regionen erfolgen nicht, da diese Wertberichtigungen nicht auf Einzelvertragsebene vorliegen.<br />

Die Direktabschreibungen beliefen sich auf 10 TEUR. Die Eingänge auf abgeschriebene<br />

Forderungen betrugen 74 TEUR.<br />

Da der überwiegende Anteil der Forderungen (99,9 %) und die Summe der Risikovorsorge<br />

(99,9 %) auf Deutschland entfallen, haben wir gemäß § 26a Absatz 2 KWG auf eine weitere geographische<br />

Aufgliederung der Forderungen und Risikovorsorge verzichtet.<br />

SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 10 von 16


Entwicklung der Risikovorsorge<br />

Die folgende Aufstellung zeigt die Veränderungen der Risikovorsorge im Kreditgeschäft im Geschäftsjahr<br />

2011.<br />

Anfangsbestand<br />

der Periode<br />

Zuführung Auflösung Verbrauch<br />

wechsel-<br />

kursbedingte<br />

und sonstige<br />

Veränderungen<br />

Endbestand<br />

der Periode<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

EWB 12.214 2.173 -666 -208 - 13.513<br />

Rückstellungen<br />

3.046 1.889 -2.142 - - 2.793<br />

PWB 782 0 -221 0 - 561<br />

8. Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (§ 328 SolvV)<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko-Standardansatz der Forderungsklassen<br />

"Zentralregierungen", "Regionalregierungen", "sonstige öffentliche Stellen", "Institute"<br />

und "von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen" sowie teilweise bei<br />

Unternehmen anhand der Bonitätsbeurteilungen der Ratingagenturen Standard & Poor´s Rating<br />

Services und Moody´s Investors Service.<br />

Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungsklassen auf Grundlage<br />

der Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen (externe Ratings). Grundsätzlich<br />

wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating,<br />

wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß § 45 SolvV auf die<br />

Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes<br />

Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im<br />

Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die<br />

beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt.<br />

SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 11 von 16


Summe der Positionswerte vor und nach Kreditrisikominderung<br />

Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die den dargestellten<br />

Risikogewichten zugeordnet sind. Dabei erfolgt die Darstellung der Positionswerte vor und nach<br />

Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten im Sinne der SolvV aus Sicherheiten. Vorhandene<br />

Spezialfonds sind in der Zeile „sonstige Risikogewichte“ enthalten.<br />

Risikogewicht in %<br />

Summe der Positionswerte<br />

Standardansatz<br />

vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung1) TEUR TEUR<br />

0 178.910 185.721<br />

10 18.080 18.080<br />

20 13.367 11.690<br />

35 138.997 138.997<br />

50 6.813 6.813<br />

75 97.986 95.794<br />

100 216.791 213.849<br />

150 1.829 1.829<br />

sonstige Risikogewichte (11+21 ) 35.196 35.196<br />

Kapitalabzug 0 0<br />

Summe 707.969 707.969<br />

1) Durch Kreditminderungseffekte kann sich das Risikogewicht ändern, so dass Forderungen in Klassen mit einem geringen Risikogewicht eingeordnet<br />

werden und dadurch der Betrag in diesen Klassen nach Kreditrisikominderung höher ist als vor Kreditrisikominderung.<br />

SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 12 von 16


9. Adressenausfallrisiko: Weitere Offenlegungsanforderungen<br />

(§ 329 SolvV)<br />

Für die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Pfullendorf</strong>-<strong>Meßkirch</strong> findet dieser Abschnitt keine Anwendung.<br />

10. Marktrisiko (§ 330 SolvV)<br />

Die Angaben zum Marktrisiko sind bereits im Abschnitt 5 dieses Berichtes aufgeführt.<br />

11. Operationelles Risiko (§ 331 SolvV)<br />

Die Angaben zum operationellen Risiko sind bereits im Abschnitt 5 dieses Berichtes aufgeführt.<br />

12. Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagebuch (§ 332 SolvV)<br />

Die Beteiligungen im Anlagebuch der <strong>Sparkasse</strong> wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen<br />

eingegangen, um den S-Finanzverbund zu stärken und eine Zusammenarbeit mit<br />

den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des<br />

öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des <strong>Sparkasse</strong>nwesens. Eine<br />

Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Wir verweisen hierzu auch auf unsere Ausführungen<br />

zu den Beteiligungen im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011.<br />

Hinsichtlich der Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze verweisen wir auf die Angaben<br />

im Anhang zum Jahresabschluss 2011. Die Beteiligungen wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip<br />

bewertet.<br />

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente<br />

Regelmäßig wird bei den strategischen Beteiligungen anhand geeigneter Bewertungsverfahren<br />

der beizulegende Zeitwert überprüft. Eine exakte Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt<br />

weder für externe noch für interne Zwecke. Insofern wurden in der nachfolgenden Darstellung die<br />

Buchwerte auch als beizulegende Zeitwerte angegeben.<br />

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten<br />

Vergleich<br />

Buchwert 1) Beizulegender<br />

Zeitwert<br />

(Fair Value)<br />

TEUR TEUR<br />

Strategische Beteiligungen<br />

nicht börsennotiert<br />

Kreditinstitute 111 111<br />

Finanzunternehmen 321 321<br />

Sonstige Unternehmen 6.193 6.193<br />

Kreditnahe / kreditsubstituierende<br />

Beteiligungen<br />

nicht börsennotiert<br />

Sonstige Unternehmen 21 21<br />

1) Der Buchwert entspricht dem Wertansatz aus der Bilanzierung nach HGB.<br />

Der Wert der Beteiligungen hat sich gegenüber dem Vorjahr verändert.<br />

Realisierte Gewinne / Verluste sowie unrealisierte Neubewertungsgewinne /-Verluste<br />

(§ 332 Nr. 2c SolvV) bestanden im Geschäftsjahr 2011 nicht.<br />

SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 13 von 16


13. Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (§ 333 SolvV)<br />

Hinsichtlich der Zinsänderungsrisiken verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht des<br />

Lageberichts.<br />

Die nachfolgende Übersicht enthält die Veränderung des ökonomischen Werts bei der von der<br />

Bankenaufsicht für externe Zwecke vorgegebenen Verschiebung um + 200 / - 200 Basispunkte:<br />

Verschiebung um + 200 Basispunkte Verschiebung um -200 Basispunkte<br />

Rückgang in Mio. EUR Zuwachs in Mio. EUR<br />

14,0 14,6<br />

14. Adressenausfallrisiko Verbriefungen (§ 334 SolvV)<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> ist in der Forderungsklasse "Verbriefungen" nicht investiert. Die <strong>Sparkasse</strong> tritt<br />

auch nicht als Originator von Verbriefungsaktionen auf.<br />

15. Adressenausfallrisiko: Offenlegung bei Forderungsklassen, für die<br />

der IRBA verwendet wird (§ 335 SolvV)<br />

Da die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Pfullendorf</strong>-<strong>Meßkirch</strong> den KSA verwendet, findet dieser Abschnitt keine Anwendung.<br />

16. Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV)<br />

Die im Geschäftsbetrieb der <strong>Sparkasse</strong> eingegangenen Risiken werden durch Kreditrisikominderungstechniken<br />

in Form von Sicherheiten reduziert.<br />

Folgende Sicherungsinstrumente werden von der <strong>Sparkasse</strong> im Rahmen der SolvV anrechnungsmindernd<br />

berücksichtigt:<br />

Finanzielle Sicherheiten (ausschließlich Bareinlagen bei der <strong>Sparkasse</strong>)<br />

Gewährleistungen, insbesondere Garantien und Bürgschaften (von Einrichtungen des öffentlichen<br />

Rechts)<br />

Die Verfahren zur Bewertung und Verwaltung der Sicherheiten sind in den Arbeitsanweisungen<br />

der <strong>Sparkasse</strong> niedergelegt. Bei der Bewertung berücksichtigungsfähiger Sicherheiten, die regelmäßig<br />

erfolgt, werden zur Berücksichtigung von Wertschwankungen und Verwertungsrisiken<br />

grundsätzlich Abschläge in Ansatz gebracht. Die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von<br />

Sicherheiten werden risikoorientiert in Abhängigkeit von Art und Höhe der Sicherheit in regelmäßigen<br />

Abständen überprüft. Soweit Informationen bekannt werden, die auf eine wesentliche (negative)<br />

Risikoänderung hindeuten, wird die jeweilige Sicherheit abhängig von ihrer Art und Höhe<br />

anlassbezogen überprüft.<br />

SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 14 von 16


Die Anforderungen im Zusammenhang mit den Kreditrisikominderungstechniken werden durch<br />

die entsprechende Ausgestaltung der Kreditverträge und der Sicherheitenvereinbarungen erfüllt.<br />

Auch die Sicherstellung der rechtlichen Durchsetzbarkeit und Beachtung des rechtlichen Umfelds<br />

ist gegeben.<br />

Durch die Erfassung der relevanten Daten im Sicherheitenverwaltungssystem und die installierten<br />

Prozesse in der <strong>Sparkasse</strong> ist sichergestellt, dass nur Sicherheiten, die alle Anforderungen der<br />

SolvV erfüllen, auch zur Anwendung kommen.<br />

Aufgrund unseres diversifizierten Kreditportfolios bestehen keine Risikokonzentrationen im Bereich<br />

der Sicherungsinstrumente.<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> nutzt keine Aufrechnungsvereinbarungen nach §§ 206 ff. SolvV.<br />

Gesamtbetrag besicherter Positionswerte<br />

Im KSA kommen folgende Sicherheiten zur Anrechnung:<br />

Portfolio<br />

Standardansatz:<br />

Finanzielle<br />

Sicherheiten<br />

Garantien<br />

Lebensversicherungen<br />

TEUR TEUR TEUR<br />

- Zentralregierungen - - -<br />

- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften - - -<br />

- sonstige öffentliche Stellen - 1.827 -<br />

- multilaterale Entwicklungsbanken - - -<br />

- internationale Organisationen - - -<br />

- Institute - - -<br />

- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen - - -<br />

- Unternehmen 800 2.142 -<br />

- Mengengeschäft 2.123 70 -<br />

- durch Immobilien besicherte Positionen - - -<br />

- Investmentanteile - - -<br />

- Beteiligungen - - -<br />

- Verbriefungen - - -<br />

- sonstige Positionen - - -<br />

- überfällige Positionen - - -<br />

Summe 2.923 4.039 0<br />

SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 15 von 16


17. Informationen zum Vergütungssystem nach § 7<br />

Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)<br />

I. Qualitative Angaben gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV<br />

1. Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem<br />

Die Beschäftigten sind Angestellte der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Pfullendorf</strong>-<strong>Meßkirch</strong>. Die <strong>Sparkasse</strong> ist tarifgebunden.<br />

Daher finden auf die Arbeitsverhältnisse der <strong>Sparkasse</strong>nbeschäftigten die Tarifverträge<br />

für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-S Anwendung. Die Vergütungsstruktur<br />

der Beschäftigten richtet sich deshalb zum wesentlichen Teil nach diesem Tarifwerk.<br />

Alle angegebenen Beträge stellen die im dargestellten Jahr zugeflossenen Vergütungen dar.<br />

2. Ausgestaltung des Vergütungssystems<br />

Das Vergütungssystem der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Pfullendorf</strong>-<strong>Meßkirch</strong> ist so ausgestaltet, dass es keine<br />

speziellen Vergütungssysteme für einzelne Geschäftsbereiche gibt, so dass aufgrund der Größe<br />

und den Geschäftsaktivitäten hier nur einige grundsätzliche Ausführungen erfolgen.<br />

Die Mitarbeiter können neben der Tarifvergütung im untergeordneten Umfang Provisionen<br />

aus dem Abschluss von Verbundprodukten erhalten. Sofern die abgeschlossenen Verträge<br />

storniert werden, werden die Provisionen vom Mitarbeiter zurückgefordert.<br />

Ein weiteres leistungsorientiertes Vergütungselement ist die jährlich gewährte leistungsorientierte<br />

Vergütung (LOV), die jedoch ebenfalls von untergeordneter finanzieller Bedeutung<br />

ist. Die Gewährung basiert auf einer Empfehlung durch die zuständige Führungskraft, wobei<br />

sowohl Team- als auch Einzelleistungen honoriert werden.<br />

Weitere leistungsorientierte Vergütungen werden nicht gewährt.<br />

3. Vorstandsvergütung<br />

Das Vergütungssystem für die zwei Vorstandsmitglieder der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Pfullendorf</strong>-<strong>Meßkirch</strong><br />

richtet sich nach den Empfehlungen des <strong>Sparkasse</strong>nverbandes Baden-Württemberg. Die Vergütung<br />

der Vorstandsmitglieder besteht aus einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag), einer<br />

variablen Zulage sowie einer weiteren Zulage für Vertriebsleistungen zugunsten der Verbundunternehmen.<br />

4. Einbindung externer Berater<br />

Eine Einbindung externer Berater und Interessengruppen ist nicht erfolgt.<br />

II. Quantitative Angaben gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV<br />

Die festen Vergütungen der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Pfullendorf</strong>-<strong>Meßkirch</strong> betragen 5,8 Mio. Euro. Die variablen<br />

Vergütungen betragen 0,2 Mio. Euro. Insgesamt 46 Beschäftigte erhalten variable Vergütungen.<br />

In diesen Angaben sind auch die festen bzw. variablen Vergütungen der Vorstände<br />

enthalten.<br />

SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 16 von 16

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