UBII VRZ Projektsteckbriefe - Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch
UBII VRZ Projektsteckbriefe - Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch
UBII VRZ Projektsteckbriefe - Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4. Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV)<br />
Die in nachfolgender Übersicht dargestellten Beträge der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel entsprechen<br />
den Werten der <strong>Sparkasse</strong> zum 31.12.2011 gemäß dem Meldeformular E UEB.<br />
Eigenmittelstruktur der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Pfullendorf</strong>-<strong>Meßkirch</strong><br />
TEUR<br />
Eingezahltes Kapital -<br />
Sonstige anrechenbare Rücklagen 24.762<br />
Sonderposten für allgemeine Bankrisiken (§ 340 g HGB) -<br />
Andere Kapitalbestandteile 1.023<br />
- darunter:<br />
Sonstiges Kapital (§ 10 Abs. 4 KWG)<br />
1.023<br />
davon mit Tilgungsanreiz -<br />
Sonstige Abzugspositionen vom Kernkapital -<br />
Gesamtbetrag Kernkapital nach § 10 Abs. 2a KWG 1) 25.785<br />
Summe aus Ergänzungskapital 2) nach § 10 Abs. 2b KWG und Drittrangmittel<br />
nach § 10 Abs. 2c KWG<br />
Summe der Kapitalabzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 6 und 7 KWG -<br />
- darunter:<br />
Summe der Kapitalabzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG<br />
- darunter:<br />
Abzugsbeträge nach § 10 Abs. 6a Nr. 1 und 2 KWG<br />
Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach § 10 Abs. 1d<br />
KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG<br />
1) 2) ohne Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 6 und 7 KWG und Abs. 2b Satz 2 KWG<br />
17.245<br />
SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 4 von 16<br />
-<br />
-<br />
43.030<br />
Das Kernkapital besteht aus sonstigen anrechenbaren Rücklagen in Höhe von 25,8 Mio. €. Diese<br />
umfassen die durch jährliche Thesaurierung des Jahresüberschusses gebildeten Rücklagen. Darüber<br />
hinaus sind Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter in Höhe von 1,0 Mio. € enthalten. Die<br />
dem Kernkapital zuzurechnenden stillen Einlagen stellen Sonstiges Kapital nach § 10 Abs. 4 KWG<br />
i. V. m. § 64m Abs. 1 Satz 1 KWG dar. Die stillen Einlagen haben eine Verzinsung zwischen 5,85 %<br />
und 6,58 %. Sie sind unbefristet und können von beiden Vertragsteilen mit einer Frist von zwei<br />
Jahren zum Ablauf eines Kalenderjahres gekündigt werden.<br />
Das Ergänzungskapital der <strong>Sparkasse</strong> setzt sich aus längerfristigen Nachrangverbindlichkeiten<br />
(vor allem Schuldscheindarlehen) zusammen, die die Anforderungen nach § 10 Abs. 5 bzw. 5a<br />
KWG erfüllen. Hinsichtlich der Nachrangverbindlichkeiten verweisen wir auf die Angaben im Anhang<br />
zum Jahresabschluss. Als Ergänzungskapital werden darüber hinaus noch<br />
340f HGB-Vorsorgereserven angerechnet.<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> hat zum Stichtag 31. Dezember 2011 keine Drittrangmittel im Bestand.