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UBII VRZ Projektsteckbriefe - Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch

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4. Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV)<br />

Die in nachfolgender Übersicht dargestellten Beträge der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel entsprechen<br />

den Werten der <strong>Sparkasse</strong> zum 31.12.2011 gemäß dem Meldeformular E UEB.<br />

Eigenmittelstruktur der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Pfullendorf</strong>-<strong>Meßkirch</strong><br />

TEUR<br />

Eingezahltes Kapital -<br />

Sonstige anrechenbare Rücklagen 24.762<br />

Sonderposten für allgemeine Bankrisiken (§ 340 g HGB) -<br />

Andere Kapitalbestandteile 1.023<br />

- darunter:<br />

Sonstiges Kapital (§ 10 Abs. 4 KWG)<br />

1.023<br />

davon mit Tilgungsanreiz -<br />

Sonstige Abzugspositionen vom Kernkapital -<br />

Gesamtbetrag Kernkapital nach § 10 Abs. 2a KWG 1) 25.785<br />

Summe aus Ergänzungskapital 2) nach § 10 Abs. 2b KWG und Drittrangmittel<br />

nach § 10 Abs. 2c KWG<br />

Summe der Kapitalabzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 6 und 7 KWG -<br />

- darunter:<br />

Summe der Kapitalabzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG<br />

- darunter:<br />

Abzugsbeträge nach § 10 Abs. 6a Nr. 1 und 2 KWG<br />

Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach § 10 Abs. 1d<br />

KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG<br />

1) 2) ohne Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 6 und 7 KWG und Abs. 2b Satz 2 KWG<br />

17.245<br />

SolvV-Offenlegung Bericht SPM 2011 Seite: 4 von 16<br />

-<br />

-<br />

43.030<br />

Das Kernkapital besteht aus sonstigen anrechenbaren Rücklagen in Höhe von 25,8 Mio. €. Diese<br />

umfassen die durch jährliche Thesaurierung des Jahresüberschusses gebildeten Rücklagen. Darüber<br />

hinaus sind Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter in Höhe von 1,0 Mio. € enthalten. Die<br />

dem Kernkapital zuzurechnenden stillen Einlagen stellen Sonstiges Kapital nach § 10 Abs. 4 KWG<br />

i. V. m. § 64m Abs. 1 Satz 1 KWG dar. Die stillen Einlagen haben eine Verzinsung zwischen 5,85 %<br />

und 6,58 %. Sie sind unbefristet und können von beiden Vertragsteilen mit einer Frist von zwei<br />

Jahren zum Ablauf eines Kalenderjahres gekündigt werden.<br />

Das Ergänzungskapital der <strong>Sparkasse</strong> setzt sich aus längerfristigen Nachrangverbindlichkeiten<br />

(vor allem Schuldscheindarlehen) zusammen, die die Anforderungen nach § 10 Abs. 5 bzw. 5a<br />

KWG erfüllen. Hinsichtlich der Nachrangverbindlichkeiten verweisen wir auf die Angaben im Anhang<br />

zum Jahresabschluss. Als Ergänzungskapital werden darüber hinaus noch<br />

340f HGB-Vorsorgereserven angerechnet.<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> hat zum Stichtag 31. Dezember 2011 keine Drittrangmittel im Bestand.

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