Vorsorge- und Steueranalyse
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Beurteilung Frühpensionierung (Rentenreduktion 2a, 2b, 3a)<br />
<strong>Vorsorge</strong>situation<br />
Mann<br />
Die aus einer Frühpensionierung zu erwartenden Kürzungen betreffen die Renten aus den Säulen<br />
2a, 2b <strong>und</strong> 3a in Gesamthöhe von CHF 70'609 (nicht inflationsbereinigter Wert) pro Jahr.<br />
Eine um drei Jahre vorgezogene Pensionierung hat demzufolge eine Kürzung von ca. 21 %<br />
bzw. CHF 14'828, eine solche um fünf Jahre eine Kürzung von ca. 35 % bzw. CHF 24'713 <strong>und</strong><br />
eine solche um sieben Jahre eine Kürzung von ca. 49 % bzw. CHF 34'598 zur Folge – <strong>und</strong> das<br />
nicht nur für die Zeit bis zur Erreichung des AHV-Rentenalters. Ein Drittel des gesamten Pensionskassenkapitals<br />
wird in der Regel während den letzten fünf Jahren angespart.<br />
Frau<br />
Die aus einer Frühpensionierung zu erwartenden Kürzungen betreffen die Renten aus den Säulen<br />
2a, 2b <strong>und</strong> 3a in Gesamthöhe von CHF 13'769 (nicht inflationsbereinigter Wert) pro Jahr.<br />
Eine um drei Jahre vorgezogene Pensionierung hat demzufolge eine Kürzung von ca. 21 %<br />
bzw. CHF 2'891, eine solche um fünf Jahre eine Kürzung von ca. 35 % bzw. CHF 4'819 <strong>und</strong><br />
eine solche um sieben Jahre eine Kürzung von ca. 49 % bzw. CHF 6'747 zur Folge – <strong>und</strong> das<br />
nicht nur für die Zeit bis zur Erreichung des AHV-Rentenalters. Ein Drittel des gesamten Pensionskassenkapitals<br />
wird in der Regel während den letzten fünf Jahren angespart.<br />
Steuersituation<br />
Mann<br />
Altersrenten der Zweiten Säule (BVG) werden von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kantonen zu 100 %, der Dritten<br />
Säule von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kantonen zu 40 % besteuert. Ausnahme: Altersrenten der Zweiten<br />
Säule (BVG) gemäss Ausführungen zu vorstehender Ziffer 2.5 (80 %). Achtung: Eine mit der<br />
Erwerbsaufgabe verb<strong>und</strong>ene Frühpensionierung kann unter Umständen die Beitragspflicht an<br />
die AHV/IV/EO als Nichterwerbstätige(r) auslösen. AHV-Merkblatt „Beiträge der Nichterwerbstätigen<br />
an die AHV/IV/EO“ beachten.<br />
Frau<br />
do.<br />
Wie lange wollen Sie arbeiten?<br />
Nicht mehr im Alltagstrott eingespannt sein, sondern Reisen, Hobbys sowie den Fre<strong>und</strong>es- <strong>und</strong><br />
Familienkreis pflegen. Diese verlockenden Gedanken sind oftmals gar nicht so unrealistisch.<br />
Aber, sie sind mit Einkommenslücken verb<strong>und</strong>en, die es zu überbrücken gilt.<br />
Fünf Schritte zum frühen Ruhestand<br />
1. Frühestmöglichen Zeitpunkt im Pensionskassenreglement nachsehen<br />
2. Leistungskürzungen bei AHV <strong>und</strong> Pensionskasse berechnen lassen<br />
3. Überbrückungsmöglichkeiten abklären<br />
4. Zusätzlichen Sparbedarf berechnen<br />
5. Rechtzeitig bei der Pensionskasse anmelden (oft Jahre im Voraus)<br />
<strong>Vorsorge</strong>- <strong>und</strong> <strong>Steueranalyse</strong> Cosmopolitan Vermögensverwaltungs AG