Vorsorge- und Steueranalyse
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8.3 Beurteilung liquide Vermögenswerte, Geschäftsvermögen Selbständigerwerbender,<br />
Beteiligung Arbeitgeberfirma, Anlageliegenschaft(en), Beteiligungen<br />
Erbengemeinschaften (EG) <strong>und</strong> Miteigentümergemeinschaften (MEG)<br />
<strong>Vorsorge</strong>situation<br />
· Liquiditätsüberschüsse sollten (unter der Voraussetzung einer Erwerbstätigkeit) für den Auf-<br />
<strong>und</strong> Ausbau einer Säule 3a für Herrn Peter Muster-Meier <strong>und</strong> Frau Karin Muster-Meier verwendet<br />
werden. Vorteilhaft sind mehrere Säule 3a-Konten zu führen, welche dann gestaffelt bezogen<br />
werden können. Zusätzliche Liquiditätsüberschüsse sind vorteilhaft für Einzahlungen,<br />
Nachzahlungen <strong>und</strong> Einkaufsbeiträge in die Zweite Säule (Säulen 2a <strong>und</strong> 2b) zu verwenden.<br />
· Annahme freies Sparen: CHF 5'000 x 11 Jahre (bis Alter 65 Mann), zzgl. Zins 2,0 % p.a.,<br />
Amortisationen selbst bewohntes Wohneigentum CHF 5'000 x 11 Jahre (bis Alter 65 Mann)<br />
zzgl. Zins 2,0 % p.a.<br />
· Annahme Amortisationen Anlageliegenschaft(en), EG <strong>und</strong> MEG CHF 0 x 11 Jahre (bis Alter<br />
65 Mann), zzgl. Zins 3,0 % p.a.<br />
· Total Sparen CHF 10'000 p.a. zuzüglich laufende Kapitalerträge!<br />
Steuersituation<br />
Darüber hinausgehende Liquiditätsüberschüsse empfehlen wir möglichst „steuerschonend“<br />
anzulegen (Aktien, Aktienfonds, rückkaufsfähige Kapitalversicherungen mit Einmalprämie die<br />
der <strong>Vorsorge</strong> dienen, Leibrenten- oder aufgeschobene Leibrentenversicherungen o.ä.).<br />
8.4 Beurteilung Erste Säule (AHV)<br />
<strong>Vorsorge</strong>situation<br />
Ohne IK-Auszug oder AHV-Rentenvorausberechnung gehen wir davon aus, dass im ordentlichen<br />
Rentenalter eine max. Ehepaar-Altersrente in Höhe von CHF 41'760 zufliesst. Die AHV-<br />
Altersrente wird in regelmässigen Abständen der Inflation angepasst. AHV-Merkblätter sind<br />
unter www.ahv-iv.info einseh- <strong>und</strong> abrufbar.<br />
Steuersituation<br />
Altersrenten der 1. Säule (AHV) werden von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kantonen zusammen mit dem übrigen<br />
Einkommen zu 100% besteuert. Gleiches gilt für IV- <strong>und</strong> UVG-Renten. AHV-Ergänzungsleistungen<br />
sowie Integritätsentschädigungen der IV sind steuerfrei. Wird eine solche Rente rückwirkend<br />
für mehr als ein Jahr ausbezahlt, erfolgt für die Satz-bestimmung eine Umrechnung<br />
der Auszahlung auf eine jährliche Rente.<br />
Ein IK-Auszug (Auszug aus dem individuellen Konto) oder eine AHV-Rentenvorausberechnung<br />
kann bei der kontenführenden Ausgleichskasse jederzeit verlangt werden. Das Begehren<br />
ist schriftlich unter Angabe der Versichertennummer <strong>und</strong> der Postadresse zu stellen. Begehren<br />
sind an die im AHV-Ausweis zuletzt eingetragene AHV-Ausgleichskasse zu richten.<br />
Das Verzeichnis aller AHV-Ausgleichskassen befindet sich auf den letzten Seiten der Telefonbücher.<br />
AHV-Rentenvorausberechnungen werden gesuchstellenden Personen unter 40 Jahren<br />
mit max. CHF 300 in Rechnung gestellt, ausgenommen bei Vorliegen eines besonderen<br />
Gr<strong>und</strong>es wie z.B. Trennung, Scheidung, Heirat, Geburt eines Kindes, Stellenverlust, Aufnahme<br />
einer selbständigen Tätigkeit o.ä.<br />
<strong>Vorsorge</strong>- <strong>und</strong> <strong>Steueranalyse</strong> Cosmopolitan Vermögensverwaltungs AG