Fortschreibung des - Universitätsklinikum Essen
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VIII. Controlling und Berichte<br />
VIII. 1. Arbeitsgruppe „Frauenförderplan“<br />
Zur Überprüfung, ob die Zielvorgaben eingehalten werden und um dem Vorstand über<br />
die Ergebnisse zu berichten, wird eine Arbeitsgruppe „Frauenförderplan“ eingesetzt,<br />
die die Umsetzung <strong>des</strong> Frauenförderplans begleitet und evaluiert. Sie erstellt nach<br />
Ablauf von 1,5 Jahren einen Zwischenstand und nach 3 Jahren einen Endbericht zur<br />
Vorlage an den Vorstand. Hierzu erstellt das Personaldezernat eine aktuelle<br />
Bestandsaufnahme zur Beschäftigtenstruktur. Auf Grundlage <strong>des</strong> Berichtes ist mit<br />
dem Vorstand und der Arbeitsgruppe „Frauenförderplan“ zu klären, inwieweit<br />
Änderungen bzw. <strong>Fortschreibung</strong>en durchzuführen und ggf. ergänzende Maßnahmen<br />
zu ergreifen sind (§ 5 LGG, Abs. 5).<br />
VIII. 2 Bericht aus den Dezernaten, Kliniken und Instituten<br />
Die Dezernenten und Leiter der Kliniken und Institute berichten an die Arbeitsgruppe<br />
„Frauenförderplan“ über die im Rahmen ihrer Möglichkeiten getroffenen Maßnahmen<br />
sowie über die Hindernisse in der Umsetzung <strong>des</strong> Frauenförderplans. Wenn<br />
Zielvereinbarungen, insbesondere im Hinblick auf eine Veränderung der<br />
Beschäftigtenstruktur nicht erreicht worden sind, ist bis zur Erfüllung der<br />
Personalmaßnahmen, von denen Männer positiv betroffen sind, eine besondere<br />
Begründung notwendig.<br />
VIII. 3 Veröffentlichung<br />
Der Frauenförderplan wird im Intranet veröffentlicht und tritt am 01.04.2007 in Kraft.<br />
<strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> Frauenförderplanes für die Jahre 2007-2009 15