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Fortschreibung des - Universitätsklinikum Essen

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II. Verbindliche Vorschriften <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gleichstellungsgesetzes<br />

Alle vakanten Stellen, insbesondere in Vergütungsgruppen, in denen Frauen<br />

unterrepräsentiert sind, sollen grundsätzlich ausgeschrieben werden (§8 LGG). Liegen<br />

nach einer internen Ausschreibung keine Bewerbungen von Frauen vor, die die<br />

geforderte Qualifikation erfüllen, wird die Ausschreibung öffentlich einmal wiederholt.<br />

In Ausschreibungen ist sowohl die weibliche als auch die männliche Form zu<br />

verwenden. Zudem ist in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, in den<br />

Ausschreibungstext folgender Wortlaut aufzunehmen:<br />

Das <strong>Universitätsklinikum</strong> <strong>Essen</strong> strebt eine Erhöhung <strong>des</strong> Anteils qualifizierter<br />

Frauen an und fordert <strong>des</strong>halb Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen<br />

werden im Sinne <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher<br />

Qualifikation vorrangig berücksichtigt.<br />

In den Ausschreibungen wird darauf hingewiesen, dass Vollzeitstellen teilbar sind,<br />

sofern nicht zwingende betriebliche Belange dem widersprechen. Gegenüber der<br />

Gleichstellungsbeauftragten ist dies schriftlich zu begründen.<br />

III. Analyse der Beschäftigtenstruktur<br />

Die nicht-wissenschaftlich Beschäftigten im <strong>Universitätsklinikum</strong> gliedern sich in<br />

Beamtinnen und Beamte, Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter.<br />

Das Pflegepersonal ist der Berufsgruppe der Angestellten zuzurechnen, wird jedoch<br />

noch einmal gesondert abgebildet.<br />

Zum 30. September 2006 stellte sich die Verteilung wie folgt dar:<br />

24%<br />

Prozentuale Anteile der Berufsgruppen am UK<br />

<strong>Essen</strong> 30. September 2006<br />

15% 1%<br />

Beamte/innen<br />

<strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> Frauenförderplanes für die Jahre 2007-2009 2<br />

60%<br />

Angestellte<br />

Arbeiter/innen<br />

Pflege ohne DRK<br />

Abbildung 1: Prozentualer Anteil von Beamtinnen/Beamten, Angestellten,<br />

Arbeiterinnen und Arbeitern und Pflegekräften <strong>des</strong> <strong>Universitätsklinikum</strong><br />

In der Berechnung erfasst:<br />

Nicht-wissenschaftliches Personal und UK Sonderbereich<br />

Aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Voll- und Teilzeitbeschäftigte)<br />

Altersteilzeitlerinnen und Altersteilzeitler<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit und Sonderurlaub

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