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von Michael<br />

Schäfer,<br />

Gewerkschaftsvorsitzender<br />

der flugleiter 2009/03<br />

4<br />

Editorial<br />

Liebe Mitglieder,<br />

liebe Kolleginnen und Kollegen<br />

geneigte Leser!<br />

In den vergangenen Wochen sind wesentliche<br />

Weichen unsere Zukunft betreffend gestellt<br />

worden, die uns alle nachhaltig berühren<br />

werden. Dies betrifft sowohl die nationale <strong>als</strong><br />

auch europäische Entwicklung in der Flugsicherung<br />

genauso wie der langfristige Tarifabschluss<br />

zur betrieblichen Altersversorgung.<br />

Außerdem haben die europäischen Gewerkschaften<br />

und Fachverbände im FAB EC eine<br />

„Organisation“ <strong>als</strong> Ansprechpartner für die<br />

betroffenen ANSP aber auch für die Staaten gegründet,<br />

welche in die entsprechenden Arbeiten im FAB<br />

EC eingebunden wird.<br />

Zunächst möchte ich mich der Grundgesetzänderung,<br />

dem Begleitgesetz (Änderungen Luftverkehrsrechtlicher<br />

Vorgaben) und dem BAF-Gesetz<br />

widmen.<br />

Die Änderung des Grundgesetzes im Artikel 87 d ist<br />

ein notwendiger Schritt zur Umsetzung der europäischen<br />

Vorgaben. Eine Alternative hierzu gibt<br />

es nicht. Die GdF hat dies frühzeitig erkannt und<br />

sich entsprechend positioniert. Wir haben zu den<br />

genannten Änderungen Forderungen entwickelt, die<br />

sich nunmehr in wesentlichen Teilen in den Änderungen<br />

zum Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) wiederfinden.<br />

Beispielsweise ist der Gesetzgeber in der<br />

Definition der hoheitlichen Aufgaben am Ende den<br />

Argumenten der GdF vollumfänglich gefolgt. Auch<br />

in der Frage der Erlaubnis- und Berechtigungspflicht<br />

für Nichtlotsen haben wir uns durchgesetzt. Es wird<br />

in Deutschland weiterhin das bewährte Erlaubnis-<br />

und Berechtigungssystem für FDB, FB und die<br />

operativen FST-Dienste geben. Es liegt nun auch<br />

ein Stück weit an uns, dieses „Lizenzierungssystem“<br />

in Europa, aber insbesondere im FAB EC voranzutreiben<br />

und umzusetzen. Aber wo viel Licht, da gibt<br />

es auch Schatten. Die Arbeitnehmerüberlassung<br />

konnte auch durch die GdF nicht gänzlich verhindert<br />

werden. Diese wurde aber auf den Bereich der<br />

Regionallotsen beschränkt. Ein Teilerfolg, der dafür<br />

sorgt, dass in wesentlichen sicherheitsrelevanten<br />

Bereichen das Arbeitsverhältnis und die operative<br />

Verantwortung in den gleichen Händen liegen. Für<br />

die Regionallotsen, die beim jeweiligen Arbeitgeber<br />

(in der Regel bei den betroffenen Flughäfen) angestellt<br />

bleiben, ist mit der europäischen Lotsenlizenz<br />

zumindest ein Sicherheitsstandard etabliert.<br />

Das BAF-Gesetz setzt die europäischen Vorgaben<br />

zur Trennung ANSP und Aufsichtsbehörde<br />

um und regelt deren Zusammenwirken. In diesem<br />

Zusammenhang gibt es erstm<strong>als</strong> neben der Rechtsaufsicht<br />

auch eine Fachaufsicht für die Technik der<br />

Flugverkehrsdienste.<br />

Im Gesamtkontext hat sich die GdF durch ihre frühzeitige<br />

Positionierung, durch ihre Hartnäckigkeit<br />

und durch ihr zielgerichtetes Vorgehen auf politischer<br />

und fachlicher Ebene durchgesetzt und für<br />

ihr oberstes gewerkschaftspolitisches Ziel – der Entwicklung<br />

einer starken deutschen Flugsicherung aus<br />

einer Hand im Rahmen des Single European Sky –<br />

die Basis geschaffen.<br />

Diese Gesetzesänderungen dienen, im Gegensatz zur<br />

Initiative aus dem Jahr 2006, nicht der DFS Kapitalprivatisierung.<br />

Durch die Definition der hoheitlichen<br />

Aufgaben sind weiterhin verfassungsrecht-

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