Kalenderwoche 02 - der VG Dormitz
Kalenderwoche 02 - der VG Dormitz
Kalenderwoche 02 - der VG Dormitz
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Dormitz</strong> - 16 - Nr. 1/13<br />
Blutspendedienst des<br />
Bayerischen Roten Kreuzes<br />
Informatives vom Blutspendedienst<br />
Donnerstag, 31. Januar 2013, 16:30 - 20:00 Uhr<br />
Neunkirchen a. Br., Grundschule Deerlijker Platz 1<br />
Bitte unbedingt den Spendeabstand von 56 Tagen einhalten!<br />
Der Blutspendedienst weist darauf hin!<br />
Bitte bringen Sie zu je<strong>der</strong> Spende unbedingt ihren Blutspen<strong>der</strong>pass<br />
mit. Zumindest aber einen Lichtbildausweis (Personalausweis,<br />
Reisepass o<strong>der</strong> Führerschein).<br />
Sonstige Mitteilungen<br />
Deutsche Rentenversicherung<br />
Nordbayern<br />
1. Beitragssätze 2013 und Verordnung über maßgebende<br />
Rechengrößen <strong>der</strong> Sozialversicherung für<br />
2013 (SV-Rechengrößenverordnung 2013)<br />
2. Än<strong>der</strong>ungen im Bereich <strong>der</strong> geringfügigen Beschäftigung<br />
Ab 01.01.2013 sind in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n die nachstehenden<br />
Werte maßgebend.<br />
1.1 Beitragssatz<br />
Der Beitragssatz wird für die Zeit vom 01.01.2013 bis<br />
31.12.2013 in <strong>der</strong> allgemeinen Rentenversicherung auf 18,9 %<br />
und in <strong>der</strong> knappschaftlichen Rentenversicherung auf 25,1 %<br />
festgesetzt.<br />
1.2 Bezugsgröße in <strong>der</strong> Sozialversicherung (§ 18 SGB<br />
IV)<br />
Bezugsgröße:<br />
32.340,– EUR jährlich = 2.695,– EUR monatlich<br />
1.3 Beitragsbemessungsgrenze (§ 159 SGB VI)<br />
Allgemeine Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung:<br />
69.600,– EUR jährlich = 5.800,– EUR monatlich<br />
1.4 Mindest- und Höchstbeiträge in <strong>der</strong> Rentenversicherung<br />
(§§ 157, 167 SGB VI)<br />
Mindestbeitrag: 85,05 EUR monatlich<br />
Höchstbeitrag: 1.096,20 EUR monatlich<br />
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Zahlung von freiwilligen<br />
Beiträgen im Rahmen des § 197 Abs. 2 SGB VI in <strong>der</strong><br />
Zeit vom 01.01.2013 bis <strong>02</strong>.04.2013 für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2012<br />
unter Beachtung von § 200 SGB VI folgende Beiträge zu zahlen<br />
sind:<br />
Mindestbeitrag: 88,20 EUR monatlich<br />
Höchstbeitrag: 1.097,60 EUR monatlich<br />
1.5 Regelpflichtbeitrag für versicherungspflichtige<br />
Selbstständige (§ 165 SGB VI)<br />
Regelpflichtbeitrag: 509,36 EUR monatlich<br />
1.6 Geringfügige Beschäftigung<br />
Die Arbeitsentgeltgrenze bzw. Einkommensgrenze für geringfügig<br />
entlohnte Beschäftigungen o<strong>der</strong> Tätigkeiten beträgt ab<br />
dem 01.01.2013 in den alten und in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
einheitlich monatlich 450,– EUR (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Wir<br />
verweisen diesbezüglich auf unsere weiteren Ausführungen<br />
unter Ziff. 2 dieses Schreibens.<br />
1.7 Hinzuverdienstgrenze<br />
Die Hinzuverdienstgrenze beträgt ab dem 01.01.2013 bei einer<br />
Altersrente als Vollrente bis zum Ablauf des Monats, in dem die<br />
Regelaltersgrenze erreicht wird, monatlich 450,– Euro. Dieser<br />
Betrag ist auch für die Erwerbsunfähigkeitsrente/Rente wegen<br />
voller Erwerbsmin<strong>der</strong>ung in voller Höhe maßgebend. Bei einer<br />
Rente wegen Alters als Teilrente wird die Hinzuverdienstgrenze<br />
entsprechend <strong>der</strong> gewählten Teilrente individuell bestimmt.<br />
1.8 Durchschnittsentgelt in <strong>der</strong> Rentenversicherung (§<br />
69 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VI)<br />
Das endgültige Durchschnittsentgelt für 2011 beträgt<br />
32.100,–EUR.<br />
Das vorläufige Durchschnittsentgelt beträgt für das Kalen<strong>der</strong>jahr<br />
2013 34.071,– EUR.<br />
2. Än<strong>der</strong>ungen im Bereich <strong>der</strong> geringfügigen Beschäftigung/Gleitzone<br />
Mit dem „Gesetz zu Än<strong>der</strong>ungen im Bereich <strong>der</strong> geringfügigen<br />
Beschäftigung“ werden die Verdienstgrenzen für geringfügige<br />
Beschäftigungen und Beschäftigungen in <strong>der</strong> Gleitzone in Anlehnung<br />
an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst.<br />
Zum 01.01.2013 ergeben sich u.a. folgende Än<strong>der</strong>ungen:<br />
• Die Arbeitsentgeltgrenze bei geringfügiger Beschäftigung<br />
wird auf 450,– EUR angehoben.<br />
• Die Grenze für das monatliche Gleitzonenentgelt wird auf<br />
850,– EUR angepasst.<br />
• Die bisherige Versicherungsfreiheit in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Rentenversicherung mit <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> vollen Versicherungspflicht<br />
(durch Verzicht auf Versicherungsfreiheit)<br />
für geringfügig entlohnte Beschäftigte wird in eine Rentenversicherungspflicht<br />
mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt<br />
(Wechsel von Opt-in zu Opt-out). Geringfügig beschäftigte<br />
Arbeitnehmer können auf Antrag von <strong>der</strong> Versicherungspflicht<br />
befreit werden.<br />
• Für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem<br />
01.01.2013 bestanden haben, werden Bestandsschutz-<br />
und Übergangsregelungen geschaffen.<br />
Die Minijob-Zentrale wird die Beschäftigten nach Anmeldung<br />
durch den Arbeitgeber mit einem Begrüßungsschreiben über<br />
ihre Rechte und Pflichten informieren. In diesem Schreiben<br />
wird auf die Möglichkeit hingewiesen, sich von <strong>der</strong> Versicherungspflicht<br />
in <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung befreien<br />
zu lassen, aber auch über die möglichen Folgen einer solchen<br />
Befreiung. Ebenso erhalten sämtliche Arbeitgeber von geringfügig<br />
entlohnt Beschäftigten ein Informationsblatt <strong>der</strong> Minijob-<br />
Zentrale über die neue Rechtslage. Weitergehende Informationen<br />
finden Sie unter www.minijob-zentrale.de.<br />
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf die geplante<br />
Veröffentlichung auf unserer Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de<br />
hinweisen. Unter <strong>der</strong><br />
Rubrik „Wichtige Links“ finden Sie in Kürze eine „Fachinformation<br />
<strong>der</strong> Regionalträger <strong>der</strong> Deutschen Rentenversicherung in<br />
Bayern“ zum o.g. Gesetz. Darin werden die für die Rentenversicherung<br />
wichtigsten Än<strong>der</strong>ungen mit dem neuen Gesetzestext<br />
und entsprechenden weitergehenden Erläuterungen zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
Die Geschäftsführung<br />
Willy Willeke<br />
Direktor<br />
Deutsche Rentenversicherung -<br />
Arbeitsgemeinschaft Bayern<br />
Höhere Pflegeversicherungsbeiträge<br />
beeinflussen Nettorenten ab 2013<br />
Für viele Rentner wird die Rentenzahlung im neuen Jahr etwas<br />
geringer ausfallen. Ursache ist die Erhöhung des Beitrages zur<br />
Pflegeversicherung um 0,1 Prozent. Darauf weisen die Regionalträger<br />
<strong>der</strong> Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin.<br />
Zum 1. Januar 2013 steigt <strong>der</strong> Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung<br />
von 2,2 auf 2,3 Prozent für kin<strong>der</strong>lose Rentnerinnen<br />
und Rentner.<br />
Rentenbezieher, die ein Kind erzogen haben, zahlen anstelle<br />
von bisher 1,95 dann 2,05 Prozent.<br />
Der Beitrag wird direkt von <strong>der</strong> Rente abgezogen und zusammen<br />
mit dem Krankenversicherungsbeitrag an den Gesundheitsfonds<br />
überwiesen. Die Deutsche Rentenversicherung wird<br />
über den verän<strong>der</strong>ten Rentenzahlbetrag durch einen zusätz-