Kalenderwoche 02 - der VG Dormitz
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<strong>Dormitz</strong> - 7 - Nr. 1/13<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung und Totengedenken<br />
2. Bericht des 1. Vorstandes<br />
3. Bericht des Kommandanten<br />
4. Bericht des Kassiers<br />
5. Bericht des Schriftführers<br />
6. Entlastung <strong>der</strong> Vorstandschaft<br />
7. Neuwahlen<br />
• Wahl <strong>der</strong> Kommandanten<br />
• Wahl <strong>der</strong> Vorstandschaft des Feuerwehrvereins<br />
8. Wünsche und Anträge<br />
• Das Wahlrecht bei <strong>der</strong> Kommandantenwahl, die schriftlich<br />
und geheim durchgeführt wird, haben alle aktiven Feuerwehrleute<br />
vom 16. bis zum 60. Lebensjahr.<br />
• Bei <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Vorstandschaft sind alle anwesenden aktiven<br />
und passiven Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Feuerwehr wahlberechtigt.<br />
Die Teilnahme <strong>der</strong> Aktiven ist Pflicht.<br />
FFW Hetzles FFW Hetzles Gemeinde Hetzles<br />
Georg Regenfus Erwin Wagner Franz Schmidtlein<br />
1. Vorsitzen<strong>der</strong> 1. Kommandant 1. Bürgermeister<br />
Seniorenkreis Hetzles und Honings<br />
Liebe Senioren,<br />
unser nächstes Treffen ist am Mittwoch, den 30.01.2013 um<br />
14.00 Uhr. Wir laden Euch sehr herzlich zu einem unterhaltsamen<br />
Nachmittag ein.<br />
Auf Eurer Kommen freut sich<br />
Das Seniorenkreisteam<br />
Noch eine Bitte in eigener Sache<br />
an die Frauen in Hetzles und Honings<br />
Unser Seniorenkreisteam braucht Verstärkung. Wenn Sie Freude<br />
daran haben, unsere älteren Mitbürger einmal im Jahr an<br />
einem Nachmittag mit Kaffee und Kuchen zu verwöhnen und<br />
bereit sind ein paar Stunden Zeit zu schenken, so melden Sie<br />
sich bitte unter Tel. 16 19.<br />
Vielen Dank!<br />
Barbara Schmidtlein<br />
Aus dem Gemein<strong>der</strong>at Hetzles<br />
vom 4. Dezember 2012<br />
Bauanfrage Neubau eines Einfamilienhauses<br />
mit Garage, Fl.-Nr. 692/2<br />
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses<br />
mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 692/2, Bergweg o. Nr.<br />
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34<br />
Baugesetzbuch und ist genehmigungspflichtig. Die nähere<br />
Umgebung entspricht einem Mischgebiet, das Vorhaben liegt<br />
im Rahmen <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung.<br />
Die Zufahrt kann über den Bergweg und das angrenzende Privatgrundstück<br />
erfolgen. Die Erschließung mit Wasser und Abwasser<br />
ist nicht gesichert. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt <strong>der</strong> Bauvoranfrage unter folgenden<br />
Voraussetzungen zuzustimmen:<br />
- Die Zufahrt zu den Baugrundstücken ist auf eigene Kosten<br />
des Bauwerbers herzustellen.<br />
- Der Zufahrtsbereich wird nicht als öffentliche Fläche gewidmet.<br />
- Die Kosten für den Anschluss an die gemeindliche Kanalisation,<br />
sowohl für die Entwässerungsleitung als auch für die<br />
Oberflächenentwässerung werden vom Antragsteller übernommen.<br />
Eine entsprechende Son<strong>der</strong>vereinbarung für die<br />
Herstellung <strong>der</strong> Kanalisationsleitung und einer getrennten<br />
Leitung für die Oberflächenentwässerung im Zufahrtsbereich<br />
bis zum öffentlichen Kanalisationssystem ist mit <strong>der</strong><br />
Gemeinde abzuschließen.<br />
- Die Kosten für den Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage<br />
werden vom Antragsteller übernommen.<br />
Eine entsprechende Son<strong>der</strong>vereinbarung für die<br />
Herstellung <strong>der</strong> des Wasseranschlussleitung ist mit <strong>der</strong> Gemeinde<br />
abzuschließen.<br />
- Für das geplante Gebäude ist zur Rückhalte des Oberflächenwassers<br />
eine Zisterne mit einem Fassungsvermögen<br />
von 10 cbm zu errichten.<br />
Mit <strong>der</strong> Errichtung eines Krüppelwalmdaches auf dem Einfamilienhaus<br />
sowie eines Satteldaches auf <strong>der</strong> Garage besteht<br />
Einverständnis. Ebenfalls bestehen seitens des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
keine Einwände gegen einen Kniestock von 0,75 m sowie eine<br />
Klinkerbauweise. Die Errichtung einer Erdwärmepumpe ist<br />
über das Landratsamt Forchheim, Wasserrecht, zu beantragen.<br />
Beschluss: 10 : 2<br />
Erweiterung <strong>der</strong> Erschließung im Bereich Hirtengasse<br />
Dem Gemein<strong>der</strong>at wird eine chronologische Aufstellung hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> Erschließung zur Kenntnis gegeben.<br />
Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage<br />
und Carport, Fl.-Nr. 2192/8<br />
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses<br />
mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2192/8,<br />
Hirtengasse o. Nr.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at hat sich bereits in seiner Sitzung vom<br />
13.12.2011 mit dem Bauvorhaben befasst. Damals wurde <strong>der</strong><br />
Bauvoranfrage zugestimmt. Das Landratsamt Forchheim hat<br />
den Antragstellern mit Schreiben vom 01.03.2012 formlos mitgeteilt,<br />
dass eine Bebauung des o.g. Grundstücks unzulässig<br />
ist, da das Grundstück im Außenbereich liegt.<br />
In diesem Schreiben wurde auch darauf hingewiesen, dass für<br />
eine rechtsmittelfähige Entscheidung über die bauplanungsrechtliche<br />
Zulässigkeit <strong>der</strong> Bebauung des Grundstücks ein<br />
formeller Antrag auf Vorbescheid mit den dafür erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Antragsunterlagen dreifach über die Gemeinde Hetzles einzureichen<br />
ist. Nun wurde ein formeller Bauantrag vorgelegt.<br />
Das Vorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch,<br />
die Fläche ist im Flächennutzungsplan als „Intensivobstplantage/<br />
Streuobstbestand“ ausgewiesen. Es handelt sich um<br />
ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB, welches im<br />
Einzelfall zugelassen werden kann, wenn die Ausführung o<strong>der</strong><br />
Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Öffentliche<br />
Belange werden beeinträchtigt, wenn das Vorhaben den Darstellungen<br />
des Flächennutzungsplanes wi<strong>der</strong>spricht. Dies ist<br />
hier gegeben.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, dem Bauantrag aus bauplanungsrechtlicher<br />
Sicht zuzustimmen. Über den Antrag auf Erlass<br />
einer Einbeziehungssatzung wird in einer <strong>der</strong> nächsten<br />
Gemein<strong>der</strong>atssitzungen entschieden.<br />
Beschluss: 9 : 3<br />
Streitbaumstrasse; Info zum Stand <strong>der</strong> Arbeiten<br />
Bislang wurden alle Rohrdurchlässe an <strong>der</strong> südöstlichen Seite<br />
<strong>der</strong> Streitbaumstraße erneuert und die Arbeiten an <strong>der</strong> nordwestlichen<br />
Seite sind bereits bis Höhe des Wan<strong>der</strong>parkplatzes<br />
fortgeschritten. Während <strong>der</strong> Arbeiten wurde festgestellt, dass<br />
die Anzahl <strong>der</strong> defekten Rohre zu niedrig geschätzt wurde.<br />
Daher wurden 25 Schwerlastbetonrohre (Länge: 1,00 m DN<br />
400) zur Basis des bestehenden Angebotes <strong>der</strong> BayWa vom<br />
16.07.2012 (27,70 EUR/Stück = ges. 692,50 EUR zzgl. MwSt)<br />
nachbestellt.<br />
Sofern die witterungstechnischen Rahmenbedingungen gegeben<br />
sind werden die Arbeiten voraussichtlich in <strong>der</strong> 49. <strong>Kalen<strong>der</strong>woche</strong><br />
fertig gestellt sein.