13.04.2013 Aufrufe

Kalenderwoche 02 - der VG Dormitz

Kalenderwoche 02 - der VG Dormitz

Kalenderwoche 02 - der VG Dormitz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Dormitz</strong> - 7 - Nr. 1/13<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung und Totengedenken<br />

2. Bericht des 1. Vorstandes<br />

3. Bericht des Kommandanten<br />

4. Bericht des Kassiers<br />

5. Bericht des Schriftführers<br />

6. Entlastung <strong>der</strong> Vorstandschaft<br />

7. Neuwahlen<br />

• Wahl <strong>der</strong> Kommandanten<br />

• Wahl <strong>der</strong> Vorstandschaft des Feuerwehrvereins<br />

8. Wünsche und Anträge<br />

• Das Wahlrecht bei <strong>der</strong> Kommandantenwahl, die schriftlich<br />

und geheim durchgeführt wird, haben alle aktiven Feuerwehrleute<br />

vom 16. bis zum 60. Lebensjahr.<br />

• Bei <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Vorstandschaft sind alle anwesenden aktiven<br />

und passiven Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Feuerwehr wahlberechtigt.<br />

Die Teilnahme <strong>der</strong> Aktiven ist Pflicht.<br />

FFW Hetzles FFW Hetzles Gemeinde Hetzles<br />

Georg Regenfus Erwin Wagner Franz Schmidtlein<br />

1. Vorsitzen<strong>der</strong> 1. Kommandant 1. Bürgermeister<br />

Seniorenkreis Hetzles und Honings<br />

Liebe Senioren,<br />

unser nächstes Treffen ist am Mittwoch, den 30.01.2013 um<br />

14.00 Uhr. Wir laden Euch sehr herzlich zu einem unterhaltsamen<br />

Nachmittag ein.<br />

Auf Eurer Kommen freut sich<br />

Das Seniorenkreisteam<br />

Noch eine Bitte in eigener Sache<br />

an die Frauen in Hetzles und Honings<br />

Unser Seniorenkreisteam braucht Verstärkung. Wenn Sie Freude<br />

daran haben, unsere älteren Mitbürger einmal im Jahr an<br />

einem Nachmittag mit Kaffee und Kuchen zu verwöhnen und<br />

bereit sind ein paar Stunden Zeit zu schenken, so melden Sie<br />

sich bitte unter Tel. 16 19.<br />

Vielen Dank!<br />

Barbara Schmidtlein<br />

Aus dem Gemein<strong>der</strong>at Hetzles<br />

vom 4. Dezember 2012<br />

Bauanfrage Neubau eines Einfamilienhauses<br />

mit Garage, Fl.-Nr. 692/2<br />

Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses<br />

mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 692/2, Bergweg o. Nr.<br />

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34<br />

Baugesetzbuch und ist genehmigungspflichtig. Die nähere<br />

Umgebung entspricht einem Mischgebiet, das Vorhaben liegt<br />

im Rahmen <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung.<br />

Die Zufahrt kann über den Bergweg und das angrenzende Privatgrundstück<br />

erfolgen. Die Erschließung mit Wasser und Abwasser<br />

ist nicht gesichert. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt <strong>der</strong> Bauvoranfrage unter folgenden<br />

Voraussetzungen zuzustimmen:<br />

- Die Zufahrt zu den Baugrundstücken ist auf eigene Kosten<br />

des Bauwerbers herzustellen.<br />

- Der Zufahrtsbereich wird nicht als öffentliche Fläche gewidmet.<br />

- Die Kosten für den Anschluss an die gemeindliche Kanalisation,<br />

sowohl für die Entwässerungsleitung als auch für die<br />

Oberflächenentwässerung werden vom Antragsteller übernommen.<br />

Eine entsprechende Son<strong>der</strong>vereinbarung für die<br />

Herstellung <strong>der</strong> Kanalisationsleitung und einer getrennten<br />

Leitung für die Oberflächenentwässerung im Zufahrtsbereich<br />

bis zum öffentlichen Kanalisationssystem ist mit <strong>der</strong><br />

Gemeinde abzuschließen.<br />

- Die Kosten für den Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage<br />

werden vom Antragsteller übernommen.<br />

Eine entsprechende Son<strong>der</strong>vereinbarung für die<br />

Herstellung <strong>der</strong> des Wasseranschlussleitung ist mit <strong>der</strong> Gemeinde<br />

abzuschließen.<br />

- Für das geplante Gebäude ist zur Rückhalte des Oberflächenwassers<br />

eine Zisterne mit einem Fassungsvermögen<br />

von 10 cbm zu errichten.<br />

Mit <strong>der</strong> Errichtung eines Krüppelwalmdaches auf dem Einfamilienhaus<br />

sowie eines Satteldaches auf <strong>der</strong> Garage besteht<br />

Einverständnis. Ebenfalls bestehen seitens des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

keine Einwände gegen einen Kniestock von 0,75 m sowie eine<br />

Klinkerbauweise. Die Errichtung einer Erdwärmepumpe ist<br />

über das Landratsamt Forchheim, Wasserrecht, zu beantragen.<br />

Beschluss: 10 : 2<br />

Erweiterung <strong>der</strong> Erschließung im Bereich Hirtengasse<br />

Dem Gemein<strong>der</strong>at wird eine chronologische Aufstellung hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Erschließung zur Kenntnis gegeben.<br />

Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage<br />

und Carport, Fl.-Nr. 2192/8<br />

Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses<br />

mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2192/8,<br />

Hirtengasse o. Nr.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at hat sich bereits in seiner Sitzung vom<br />

13.12.2011 mit dem Bauvorhaben befasst. Damals wurde <strong>der</strong><br />

Bauvoranfrage zugestimmt. Das Landratsamt Forchheim hat<br />

den Antragstellern mit Schreiben vom 01.03.2012 formlos mitgeteilt,<br />

dass eine Bebauung des o.g. Grundstücks unzulässig<br />

ist, da das Grundstück im Außenbereich liegt.<br />

In diesem Schreiben wurde auch darauf hingewiesen, dass für<br />

eine rechtsmittelfähige Entscheidung über die bauplanungsrechtliche<br />

Zulässigkeit <strong>der</strong> Bebauung des Grundstücks ein<br />

formeller Antrag auf Vorbescheid mit den dafür erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Antragsunterlagen dreifach über die Gemeinde Hetzles einzureichen<br />

ist. Nun wurde ein formeller Bauantrag vorgelegt.<br />

Das Vorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch,<br />

die Fläche ist im Flächennutzungsplan als „Intensivobstplantage/<br />

Streuobstbestand“ ausgewiesen. Es handelt sich um<br />

ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB, welches im<br />

Einzelfall zugelassen werden kann, wenn die Ausführung o<strong>der</strong><br />

Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Öffentliche<br />

Belange werden beeinträchtigt, wenn das Vorhaben den Darstellungen<br />

des Flächennutzungsplanes wi<strong>der</strong>spricht. Dies ist<br />

hier gegeben.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, dem Bauantrag aus bauplanungsrechtlicher<br />

Sicht zuzustimmen. Über den Antrag auf Erlass<br />

einer Einbeziehungssatzung wird in einer <strong>der</strong> nächsten<br />

Gemein<strong>der</strong>atssitzungen entschieden.<br />

Beschluss: 9 : 3<br />

Streitbaumstrasse; Info zum Stand <strong>der</strong> Arbeiten<br />

Bislang wurden alle Rohrdurchlässe an <strong>der</strong> südöstlichen Seite<br />

<strong>der</strong> Streitbaumstraße erneuert und die Arbeiten an <strong>der</strong> nordwestlichen<br />

Seite sind bereits bis Höhe des Wan<strong>der</strong>parkplatzes<br />

fortgeschritten. Während <strong>der</strong> Arbeiten wurde festgestellt, dass<br />

die Anzahl <strong>der</strong> defekten Rohre zu niedrig geschätzt wurde.<br />

Daher wurden 25 Schwerlastbetonrohre (Länge: 1,00 m DN<br />

400) zur Basis des bestehenden Angebotes <strong>der</strong> BayWa vom<br />

16.07.2012 (27,70 EUR/Stück = ges. 692,50 EUR zzgl. MwSt)<br />

nachbestellt.<br />

Sofern die witterungstechnischen Rahmenbedingungen gegeben<br />

sind werden die Arbeiten voraussichtlich in <strong>der</strong> 49. <strong>Kalen<strong>der</strong>woche</strong><br />

fertig gestellt sein.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!