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Kalenderwoche 02 - der VG Dormitz

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<strong>Dormitz</strong> - 8 - Nr. 1/13<br />

Kenntnisnahme<br />

Strombeschaffung ab 01.01.2014; Abschluss eines Dienstleistungsvertrages<br />

Bürgermeister Schmidtlein gibt bekannt, dass zum 31.12.2013<br />

<strong>der</strong> Stromlieferungsvertrag zwischen <strong>der</strong> Gemeinde Hetzles<br />

und <strong>der</strong> E.ON AG auslaufen wird. Betroffen ist hierbei die Gemeinde<br />

als Abnehmerin. Auf den Strombezug <strong>der</strong> Bürger hat<br />

dies keinen Einfluss. Der Bayerische Gemeindetag hat sich<br />

nach intensiver Prüfung und Durchführung einer Mitglie<strong>der</strong>umfrage<br />

entschlossen, erstmals anzubieten, dass die zukünftigen<br />

Stromlieferanten über Bündelausschreibungen für den Lieferzeitraum<br />

2014-2016 ermittelt werden.<br />

Das Angebot ist ein Service für alle Städte, Märkte und Gemeinden<br />

sowie für Zweckverbände und erfolgt mit freundlicher<br />

Unterstützung des Bayerischen Städtetags. Nach Vorliegen<br />

<strong>der</strong> ersten Ausschreibungsergebnisse (voraussichtlich April/<br />

Mai 2013) wird <strong>der</strong> Gemeindetag Verhandlungen mit verschiedenen<br />

Stromlieferanten aufnehmen, um eine Rahmenvereinbarung<br />

für die nicht an <strong>der</strong> Bündelausschreibung teilnehmenden<br />

Mitglie<strong>der</strong> zu schließen.<br />

Sollte eine Gemeinde nur dieser Rahmenvereinbarung beitreten,<br />

ohne an <strong>der</strong> Bündelausschreibung teilzunehmen, hat sie<br />

dennoch die haushaltsrechtliche Verpflichtung zur Einholung<br />

von mindestens drei Vergleichsangeboten. Somit müsste eigenhändig<br />

gemäß KommHV eine Ausschreibung erfolgen, was<br />

durch die Teilnahmen am Verfahren <strong>der</strong> KUBUS Kommunalberatung<br />

überflüssig wird.<br />

Der Gemeindetag hat den Dienstleister für die Bündelausschreibungen<br />

nach Empfehlung des Bayerischen Kommunalen<br />

Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien<br />

Vergabeverfahren mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger<br />

ermittelt. Das Vergabegremium hat sich einstimmig<br />

für die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH entschieden,<br />

die seit 15 Jahren Kommunen berät und <strong>der</strong>zeit einzige<br />

Anbieter eines elektronischen Ausschreibungsportals für<br />

die öffentliche Hand ist.<br />

Je<strong>der</strong> Teilnehmer kann dabei wählen, ob er „Normalstrom“, bei<br />

dem <strong>der</strong> Ökostromanteil bei jedem Stromanbieter unterschiedlich<br />

ist, o<strong>der</strong> „100 % Ökostrom“ einkaufen möchte. Entsprechend<br />

<strong>der</strong> Erfahrungen <strong>der</strong> KUBUS GmbH ist für die Beschaffung<br />

von 100 % Ökostrom im Vergleich zur Beschaffung von<br />

Normalstrom in <strong>der</strong> Regel mit Mehrkosten in Höhe von 5 bis 6<br />

% bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis und<br />

beschließt folgendes:<br />

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit <strong>der</strong> KUBUS Kommunalberatung<br />

und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag<br />

über die Vorbereitung und Durchführung einer<br />

Bündelausschreibung für die Lieferung von elektrischer Energie<br />

über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.<br />

2. Die Gemeinde Hetzles überträgt die Aufgabe <strong>der</strong> Ausschreibung<br />

von Lieferleistungen für elektrische Energie für die Lieferjahre<br />

2014 bis 2016, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen<br />

umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende<br />

Stelle.<br />

3. Es soll im Rahmen <strong>der</strong> Bündelausschreibung „Normalstrom“<br />

(Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich) beschafft<br />

werden.<br />

4. Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen<br />

im gefor<strong>der</strong>ten Datenformat zu erfassen.<br />

Beschluss: 11 : 1<br />

Sanierung Brücke „Am Hohen Rain“; <strong>der</strong>zeitiger Sachstand<br />

sowie weitere Vorgehensweise; Anpassung an bestehende<br />

Sicherheitsvorschriften bei Gelän<strong>der</strong>n<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Nachfrage aus dem Gemein<strong>der</strong>at vom 13. September<br />

2012 über bereits vollzogene Reparaturarbeiten und<br />

<strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Note 2,9 wird seitens <strong>der</strong> Verwaltung wie<br />

folgt Stellung genommen:<br />

Seit <strong>der</strong> Erstellung des Prüfberichts im Jahre 2007 wurden bisher<br />

keine Reparaturarbeiten an <strong>der</strong> Brücke durchgeführt.<br />

Die Schlosserei Wießner wurde mit Beschluss des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

vom 17. Juli 2012 beauftragt das durch Korrosion und<br />

Unfall geschädigte, marode Gelän<strong>der</strong> <strong>der</strong> Brücke zum Preis<br />

von 987,70 EUR (brutto) zu ersetzen. Im Zuge <strong>der</strong> Ausführung<br />

dieser Arbeiten wurde festgestellt, dass das nicht beschädigte<br />

Gelän<strong>der</strong> den aktuellen Sicherheitsvorschriften nicht entspricht.<br />

Die Gelän<strong>der</strong>höhe von nur 72 cm entspricht nicht <strong>der</strong> nach DIN<br />

1076 gefor<strong>der</strong>ten Gelän<strong>der</strong>höhe von 1,00 m. Zusätzlich müsste<br />

an beiden Gelän<strong>der</strong>n eine fehlende Fußleiste nachgerüstet<br />

werden. Aus Sicherheitsgründen wurde daher die Erneuerung<br />

bei<strong>der</strong> Gelän<strong>der</strong> beauftragt. Hierfür entstehen Gesamtkosten in<br />

Höhe von ca. 2.000 EUR. Die Gelän<strong>der</strong> sind auch nach einer<br />

Sanierung <strong>der</strong> Brücke verwendbar. Die gesamt Zustandsnote<br />

von 2,9 des Hauptprüfberichts aus dem Jahre 2007 ist wie folgt<br />

zu beurteilen: Eine Schadensausbreitung o<strong>der</strong> Folgeschäden<br />

des Bauwerks, die mittelfristig zu erheblichen Standsicherheits-<br />

und o<strong>der</strong> Verkehrssicherheitsbeeinträchtigungen o<strong>der</strong><br />

erhöhtem Verschleiß führen, sind zu erwarten. Dies bedeutet,<br />

dass das Bauwerk noch den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> DIN in Hinblick<br />

auf Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit<br />

genügt, jedoch in absehbarer Zeit eine Sanierung <strong>der</strong><br />

Brücke unumgänglich ist. Im Zuge <strong>der</strong> 6-jährigen Hauptprüfungspflicht<br />

wurde vom TÜV Rheinland ein Angebot zur Erstellung<br />

eines Hauptprüfberichts mit Instandsetzungskonzept und<br />

Leistungsverzeichnis für das Jahr 2013 eingeholt. Gemäß dem<br />

Angebot vom 28. November 2012 erhebt <strong>der</strong> TÜV Rheinland<br />

eine Pauschale von 1.680,- EUR netto (ca. 2.000,- EUR brutto).<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt den TÜV Rheinland für die Erstellung<br />

eines Hauptprüfberichts mit Instandsetzungskonzept und<br />

Leistungsverzeichnis für die Brücke „Am Hohen Rain“ für das<br />

Jahr 2013 zu beauftragen und eventuelle Sanierungskosten<br />

<strong>der</strong> Brücke im Haushaltsjahr 2014 bereitzustellen.<br />

Beschluss: 12 : 0<br />

Anschaffung eines Dauerbrennofens mit dazugehörigem<br />

Außenkamin zur Beheizung des gemeindlichen Bauhofes<br />

Laut Beschluss aus dem Jahre 2006 sollte für den Bauhof ein<br />

Dauerbrennofen mit außen anliegendem Edelstahlkamin angeschafft<br />

werden um die unwirtschaftlichen Betreiberkosten eines<br />

elektrischen Ofens einzudämmen. Nach Rücksprache mit den<br />

Bauhofmitarbeitern ist dieser Beschluss noch nicht vollzogen<br />

worden. Daher wird die Verwaltung mit <strong>der</strong> Einholung aktueller<br />

Angebote für einen Dauerbrennofen beauftragt. Die Kosten<br />

sind für das Haushaltsjahr 2013 einzuplanen.<br />

Beschluss: 12 : 0<br />

Anschaffung Mehrzweckfahrzeug für FFW; Erweiterung <strong>der</strong><br />

Bestellung<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at wird informiert, dass das Mehrzweckfahrzeug<br />

1.000,— EUR mehr gekostet hat. Diese Mehrkosten ergeben<br />

sich aus drei Airlineschienen, einer Halterung für zwei Atemschutzgeräte<br />

und einem Trenngitter.<br />

Kenntnisnahme<br />

Ende <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung.<br />

Gemeinde Kleinsendelbach<br />

Kin<strong>der</strong>haus „Zur Schatzinsel“<br />

Das Kin<strong>der</strong>haus „Zur Schatzinsel“ Kleinsendelbach lädt alle<br />

Bürgerinnen und Bürger <strong>der</strong> Gemeinde Kleinsendelbach und<br />

Umgebung recht herzlich zum<br />

„Tag <strong>der</strong> offenen Tür“ am 26. Januar 2013<br />

von 13.00 bis 16.00 Uhr ein.<br />

Hierbei haben Sie die Möglichkeit, die Einrichtung näher kennenzulernen.<br />

Für Fragen steht Ihnen das Team des Kin<strong>der</strong>hauses<br />

gerne zur Verfügung. An diesem Tag werden auch Anmeldungen<br />

entgegengenommen. Darüber hinaus besteht vom<br />

26. Januar bis 08. Februar 2013 von 11.30 bis 12.30 Uhr und<br />

nach Vereinbarung unter <strong>der</strong> Telefonnummer 09126/ 293 329<br />

10 die Möglichkeit Kin<strong>der</strong> anzumelden.

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