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Kalenderwoche 02 - der VG Dormitz

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<strong>Dormitz</strong> - 5 - Nr. 1/13<br />

Bauantrag; Dachgeschossausbau und Errichtung Dachgauben,<br />

Fl.-Nr. 699<br />

Die Antragsteller beabsichtigen auf dem Grundstück den<br />

Dachgeschossausbau sowie die Errichtung von Dachgauben<br />

auf dem Grundstück Fl.-Nr. 699 Marienba<strong>der</strong> Weg 5. Das<br />

Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

„<strong>Dormitz</strong> Südwest 2. BA“ in einem allgemeinen Wohngebiet.<br />

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.<br />

Die Größe <strong>der</strong> geplanten Dachgauben übersteigt die<br />

Hälfte <strong>der</strong> Dachfläche.<br />

Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind<br />

unvollständig.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, dem Bauantrag aus bauplanungsrechtlicher<br />

Sicht zuzustimmen und einer Befreiung von<br />

den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuzustimmen. Die<br />

Nachbarunterschriften sind seitens des Landratsamtes zu prüfen.<br />

Beschluss: 12 : 0 (GR Leonhard Schmitt ist nach Art. 49 GO<br />

nicht stimmberechtigt.)<br />

Landesentwicklungsplan; ergänzendes Anhörungsverfahren<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at erhebt im Rahmen des ergänzenden Anhörungsverfahrens<br />

keine neuerlichen Einwendungen gegen den<br />

Landesentwicklungsplan-Entwurf.<br />

Beschluss: 12 : 1<br />

Brandschutzsanierung - Schule <strong>Dormitz</strong>; Vergabe <strong>der</strong> Architektenleistung<br />

Der eingereichte Bauantrag wurde vom Landratsamt Forchheim<br />

genehmigt.<br />

Das Architekturbüro Popp & Hain GmbH, Herzogenaurach,<br />

hat ein Honorarangebot für die Architektenleistungen bei o.g.<br />

Bauvorhaben abgegeben. Der Kosten liegen für die Mehrzweckhalle<br />

bei 8.827,19 EUR (brutto) und für die Schule bei<br />

18.953,62 EUR (brutto).<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt dem Architekturbüro Popp & Hain<br />

den Auftrag für Architektenleistungen zu erteilen. Grundlage<br />

<strong>der</strong> Auftragsvergabe ist das Angebot vom 26.11.2012.<br />

Beschluss: 11 : 2<br />

Schreiben 1. FC <strong>Dormitz</strong> (eingegangen am 29.10.2012);<br />

Parkplatzüberschwemmungen nach Straßenarbeiten am<br />

Eigentümerweg entlang des Sportplatzes<br />

Das Schreiben des 1. FC <strong>Dormitz</strong> ist den Gemein<strong>der</strong>äten/innen<br />

mit <strong>der</strong> Sitzungsladung zugegangen. Der Weg ist ein Anliegerweg<br />

und wurde vor ca. 6-8 Jahren zum letzen Mal von <strong>der</strong> Gemeinde<br />

ausgebaut. Es haben bereits mehrere Gespräche mit<br />

dem Anlieger hinsichtlich des neuerlichen Ausbaus durch die<br />

Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Naherholungsverein<br />

Erlangen stattgefunden. Die Zustimmung zum Ausbau wurde<br />

jedoch verweigert.<br />

Aufgrund einer Rückfrage beim Vermessungsamt Forchheim<br />

wurde festgestellt, dass das Grundstück Fl.-Nr. 257 nördlich<br />

und südlich des Anliegerweges Fl.-Nr. 257/2 verläuft und sich<br />

somit die Anliegerverhältnisse geän<strong>der</strong>t haben. Der Vorsitzende<br />

wir mit den Anliegern nun Gespräche hinsichtlich des beabsichtigten<br />

Ausbaus führen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Ausführungen des Bürgermeisters<br />

sowie das Schreiben des 1. FC <strong>Dormitz</strong> zur Kenntnis und beschließt<br />

für das Grundstück Fl.-Nr. 257 ein Grenzfeststellungsverfahren<br />

beim Vermessungsamt Forchheim zu beantragen.<br />

Beschluss: 13 : 0<br />

Sportplatzpflege - Gewährung eines Zuschusses<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>Dormitz</strong> nimmt zur Kenntnis, dass in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

Herr Martin Schmitt die Pflege des Sportplatzes<br />

(mähen, gießen, vertikutieren) und des Umfeldes übernommen<br />

hat und hierfür von <strong>der</strong> Gemeinde eine Pauschale von 385,—<br />

EUR pro Jahr erhalten hat. Diese Pauschale wurde gewährt,<br />

da <strong>der</strong> Sportplatz zur Zeit des Bestehens <strong>der</strong> Teilhauptschule<br />

auch für den Schulsport genutzt wurde. Der Schulverband <strong>Dormitz</strong>-Hetzles-Kleinsendelbach<br />

wurde zwischenzeitlich auf die<br />

Grundschule beschränkt. Ein Sportunterricht am Sportgelände<br />

wird nicht mehr abgehalten. Seit 2012 wurden diese Arbeiten<br />

vom Vorstand des FC <strong>Dormitz</strong> erledigt. Der Betrag soll deshalb<br />

für das Jahr 2012 auf das Konto des Sportvereines überwiesen<br />

werden.<br />

Für die Zukunft soll <strong>der</strong> Unterhaltszuschuss an den FC <strong>Dormitz</strong><br />

nicht mehr geleistet werden, da <strong>der</strong> Sportplatz ausschließlich<br />

vom Verein genutzt wird.<br />

Beschluss: 12 : 1<br />

Antrag vom Bürgerforum <strong>Dormitz</strong> vom 8.11.2012; Antrag<br />

auf Ausweisung einer Busspur, rechte Straßenseite Richtung<br />

Erlangen, nach <strong>der</strong> Einmündung Raiffeisenstraße bis zur Gemarkungsgrenze<br />

<strong>Dormitz</strong>/Weiher<br />

Frau Karin Weber stellt im Namen des Bürgerforums <strong>Dormitz</strong><br />

mit Schreiben vom 8.11.2012 einen Antrag auf Ausweisung einer<br />

Busspur auf <strong>der</strong> rechten Straßenseite von <strong>Dormitz</strong> bis zur<br />

Gemarkungsgrenze Weiher. Der Antrag ist den Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n<br />

mit <strong>der</strong> Sitzungsladung zugegangen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, den Antrag des Bürgerforums zu<br />

unterstützen. Der Antrag ist dem Straßenbauamt Bamberg als<br />

Straßenbaulastträger und dem Landratsamt Forchheim zur Entscheidung<br />

vorzulegen.<br />

Beschluss: 2 : 11 (abgelehnt)<br />

25 Jahre Seniorenkreis <strong>Dormitz</strong>; Antrag für einen gemeindlichen<br />

Zuschuss (Anlage)<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, dem Seniorenkreis <strong>Dormitz</strong> zum<br />

25-jährigen Bestehen einen einmaligen Zuschuss von 800,00<br />

EUR zuzüglich zum laufenden Zuschuss zur Verfügung zu stellen.<br />

Beschluss: 13 : 0<br />

Örtliche Prüfung <strong>der</strong> Jahresrechnung 2011<br />

- Stellungnahme zum Prüfungsbericht<br />

- Feststellung <strong>der</strong> Jahresrechnung mit Entlastung<br />

a) Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>Dormitz</strong> genehmigt die im Haushaltsjahr<br />

2011 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />

(Haushaltsüberschreitungen) gemäß Art. 66 Abs. 1 GO. Die<br />

Feststellung <strong>der</strong> Jahresrechnung 2011 ist Bestandteil des<br />

Beschlusses (Anlage).<br />

Beschluss: 13 : 0<br />

b) Zur Jahresrechnung <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Dormitz</strong> für das Haushaltsjahr<br />

2011 wird gemäß Art. 1<strong>02</strong> Abs. 3 GO Entlastung<br />

erteilt.<br />

Beschluss: 13 : 0<br />

Tag <strong>der</strong> Franken 2013;<br />

Teilnahme an Veranstaltungen, Schreiben Bezirkstagspräsident<br />

Denzler vom 18.10.2012<br />

Das Schreiben des Bezirks Oberfranken vom 18.10.2012 ist<br />

dem Gremium mit <strong>der</strong> Sitzungsladung zugegangen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, sich im Jahr 2013 im Hinblick auf<br />

die Kurzfristigkeit nicht mit einer eigenen Veranstaltung am Tag<br />

<strong>der</strong> Franken 2013 zu beteiligen.<br />

Beschluss: 12 : 0<br />

Strombeschaffung ab 01.01.2014; Abschluss eines Dienstleistungsvertrages<br />

Bürgermeister Schmitt gibt bekannt, dass zum 31.12.2013 <strong>der</strong><br />

Stromlieferungsvertrag zwischen <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Dormitz</strong> und<br />

<strong>der</strong> E.ON AG auslaufen wird. Betroffen ist hierbei die Gemeinde<br />

als Abnehmerin. Auf den Strombezug <strong>der</strong> Bürger hat dies<br />

keinen Einfluss. Der Bayerische Gemeindetag hat sich nach<br />

intensiver Prüfung und Durchführung einer Mitglie<strong>der</strong>umfrage<br />

entschlossen, erstmals anzubieten, dass die zukünftigen<br />

Stromlieferanten über Bündelausschreibungen für den Lieferzeitraum<br />

2014-2016 ermittelt werden.<br />

Das Angebot ist ein Service für alle Städte, Märkte und Gemeinden<br />

sowie für Zweckverbände und erfolgt mit freundlicher<br />

Unterstützung des Bayerischen Städtetags. Nach Vorliegen<br />

<strong>der</strong> ersten Ausschreibungsergebnisse (voraussichtlich April/<br />

Mai 2013) wird <strong>der</strong> Gemeindetag Verhandlungen mit verschiedenen<br />

Stromlieferanten aufnehmen, um eine Rahmenvereinbarung<br />

für die nicht an <strong>der</strong> Bündelausschreibung teilnehmenden

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