Fremdsprachenkorrespondent 2010-2012 - Volkshochschule Meppen
Fremdsprachenkorrespondent 2010-2012 - Volkshochschule Meppen
Fremdsprachenkorrespondent 2010-2012 - Volkshochschule Meppen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Allgemeine Teilnahmebedingungen für<br />
langfristige Lehrgänge<br />
Regionale Studiengemeinschaft der <strong>Volkshochschule</strong>n<br />
Lingen, <strong>Meppen</strong> und Grafschaft Bentheim<br />
Zulassungsvoraussetzungen<br />
♦ Soweit für einen Abschluss Zulassungsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung vom<br />
Teilnehmer/von der Teilnehmerin des Lehrgangs eigenverantwortlich vor oder spätestens zu Beginn des<br />
Lehrgangs mit der zuständigen Institution zu klären. Eine Kopie des Zulassungsschreibens ist unverzüglich<br />
bei der VHS-Geschäftsstelle einzureichen<br />
Anmeldung<br />
♦ Für jeden Lehrgang ist eine Anmeldung auszufüllen, mit der der/die Teilnehmer/in diese<br />
Teilnahmebedingungen anerkennt.<br />
Gebühren<br />
♦ Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Sie werden - nach Erteilung<br />
einer Einzugsermächtigung - direkt vom Konto der Teilnehmerin/des Teilnehmers abgebucht.<br />
♦ Eine Befreiung von einzelnen Unterrichtsfächern entbindet nicht von der Zahlungspflicht der Gebühren für<br />
die nicht besuchten Unterrichtsstunden.<br />
♦ Die Gebühren und ihre Fälligkeit sind unabhängig von Leistungen Dritter.<br />
Lehrplan<br />
♦ Die VHS erteilt Unterricht im Rahmen des zu Lehrgangsbeginn gültigen Lehrplans, Änderungen bleiben<br />
vorbehalten. Eine Fahrtkostenentschädigung bei Unterrichtsausfall ist ausgeschlossen.<br />
♦ Der Wechsel einer Lehrkraft begründet keine außerordentliche Kündigung.<br />
Absage eines Lehrgangs<br />
♦ Die VHS behält sich vor, bei mangelnder Beteiligung oder aus anderen Gründen im Programm angekündigte<br />
Lehrgänge abzusagen. Muß ein laufender Lehrgang abgesagt werden, so sind die Kursgebühren bis zum<br />
letzten Unterrichtstag zu entrichten. Darüber hinaus bereits gezahlte Beträge werden erstattet.<br />
♦ Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche bei wesentlichen<br />
Änderungen oder Absage eines Lehrgangs, sind ausgeschlossen.<br />
Rücktritt von der Anmeldung / Kündigung der Lehrgangsteilnahme<br />
♦ Anmeldungen können bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn kostenfrei zurückgenommen werden.<br />
♦ Abmeldungen müssen schriftlich bei der Geschäftsstelle der zuständigen VHS erfolgen.<br />
Abmeldungen bei Dozenten/Lehrgangsleitern sind unwirksam.<br />
♦ Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Quartals. Im ersten Quartal kann nicht gekündigt<br />
werden.<br />
♦ Das Fernbleiben vom Lehrgang gilt nicht als Kündigung.<br />
Teilnahmebedingungen<br />
♦ Der/Die Teilnehmer/-in verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten,<br />
Anweisungen der Schulleitung und deren Beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die<br />
Unterlagen, die für die Feststellung der Zugangsvoraussetzungen zum Lehrgang und der<br />
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlich sind, rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die mit<br />
diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.<br />
♦ Teilnehmer/-innen, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können vom Unterricht<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit, wenn sie nicht schriftlich bestätigt werden.<br />
5