Altersjubilare - Wir gratulieren Ehejubiläen Altersjubilare ... - Wadern
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und Glätte zu Beeinträchtigungen bei der Haus- und Biomüllabfuhr<br />
kommen sollte.<br />
Die vom EVS beauftragten Unternehmer werden bemüht sein, wenn<br />
irgend möglich die bekannten Abfuhrtermine einzuhalten. Gebiete,<br />
in denen die Abfallgefäße wegen Schnee- oder Eisglätte nicht<br />
termingerecht entleert werden können, werden sobald als möglich<br />
nachgefahren. Die Abfallgefäße sollten bis zu dieser gesonderten<br />
Abfuhr stehen gelassen werden.<br />
Sollten sich die Straßenverhältnisse über einen längeren Zeitraum<br />
nicht normalisieren und eine solche Nachfuhr nicht überall durchführbar<br />
sein, empfiehlt der Entsorgungsverband, den Restmüll in<br />
Plastiksäcken (bitte keine gelben Säcke) zu sammeln und die Behältnisse<br />
beim nächsten regulären Abfuhrtag neben das Abfallgefäß<br />
zu stellen.<br />
Wenn der Inhalt der Biotonnen wegen des hohen Feuchtigkeitsgehaltes<br />
im Winter einfriert, können die Behälter überhaupt nicht oder<br />
nur teilweise entleert werden. Festgefrorener Bioabfall sollte daher<br />
nach Möglichkeit vor der Entleerung mit einem Stock von der<br />
Tonnenwand gelöst werden.<br />
Hilfreich ist es, die Biotonne vor dem Befüllen mit einigen Lagen<br />
zerknülltem Zeitungspapier auszulegen und die Bioabfälle mit Zeitungspapier<br />
einzuwickeln. Wer seine Biotonne in einem geschützten<br />
Raum (Garage oder Keller) abstellt, kann meist ohnehin mit einer<br />
einwandfreien Entleerung rechnen.<br />
Falls eine Leerung des Gefäßes trotz aller Vorkehrungen jedoch nicht<br />
oder nicht komplett möglich ist, kann der Biomüll in solchen Ausnahmefällen<br />
in Kartons gesammelt und beim nächsten regulären<br />
Abfuhrtag neben das Abfallgefäß abgestellt werden.<br />
Weitere Infos gibt es unter www.entsorgungsverband.de und unter<br />
der kostenlosen EVS-Hotline (0800) 5000-714.<br />
Neuverordnung des Naturparks Saar-Hunsrück<br />
Das Ministerium für Umwelt - Oberste Naturschutzbehörde - beabsichtigt,<br />
nach § 19 Saarländisches Naturschutzgesetz (SNG) in der<br />
Fassung vom 05. April 2006 (Amtsbl. Seite 726) eine neue Verordnung<br />
für den Naturpark Saar-Hunsrück zu erlassen.<br />
Ziel dieser Neuverordnung ist eine aktualisierte Festlegung der<br />
Außengrenzen des Naturparkgebietes, welche den politischen Grenzen<br />
der Stadt- bzw. Ortsteile folgen soll.<br />
Die Regelungen der Verordnung werden an das heutige Leitbild<br />
des Naturparks Saar-Hunsrück angepasst. Gemäß dem Schutzzweck<br />
soll im Naturpark die zur Erholung der Bevölkerung und für naturverbundenen<br />
Tourismus hervorragend geeignete Mittelgebirgslandschaft<br />
mit ihren die Landschaft prägenden Merkmalen, wie ausgedehnte<br />
Laubmischwälder, vielfältig strukturierte Agrarlandschaften<br />
mit Grünland in den Auen, naturnahen Bachläufen und lebendigen<br />
Dörfern und Siedlungen, erhalten, gepflegt und entwickelt<br />
werden.<br />
Die Rechte am Grundeigentum und zur Ausübung rechtmäßiger<br />
Nutzungen werden durch diese Rechtsverordnung nicht eingeschränkt.<br />
Das gesamte Stadtgebiet soll zum Naturpark gehören.<br />
Der Entwurf der Neuverordnung mit Begründung und Karte liegt<br />
vom 02. Januar bis 02. Februar 2007 (einschließlich) während der<br />
Dienststunden im Rathaus, Zimmer 43, öffentlich aus (§ 20 Abs. 3 SNG).<br />
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann<br />
dort während der Auslegungsfrist Anregungen oder Einwendungen<br />
schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Zur Erklärung der<br />
Unterlagen steht bei Bedarf eine Fachkraft zur Verfügung.<br />
Die Oberste Naturschutzbehörde prüft die fristgerecht vorgebrachten<br />
Anregungen oder Einwendungen und teilt das Ergebnis den<br />
Betroffenen mit.<br />
Der Bürgermeister: Fredi Dewald<br />
Niederschrift Nr. 09/2006<br />
über die öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt <strong>Wadern</strong> am<br />
Donnerstag, 16. November 2006, 18.30 Uhr, im Sitzungssaal des<br />
Öttinger Schlösschens, Am Kleinen Markt, in <strong>Wadern</strong><br />
Anwesend: Vorsitzender: Bürgermeister Fredi Dewald, die Mitglieder<br />
des Stadtrates: Wolfgang Steimer, Büschfeld, Paul Venhuis,<br />
Dagstuhl, Reinhold Gimmler, Gehweiler, Christian Leidinger, Krett-<br />
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN NR. 49/2006 - SEITE 5<br />
nich, Carmen Andersen, Lockweiler, Josef Serwe, Lockweiler, Wolfgang<br />
Maring, Löstertal, Claus Bolldorf, Löstertal, ab TOP 03, Markus<br />
Wollscheid, Morscholz, Rudolf Hero, Noswendel, Ursula Ruben,<br />
Nunkirchen, Heiko Werno, Nunkirchen, Josef Müller, Steinberg,<br />
Helmut Turner, <strong>Wadern</strong>, Wolfgang Brücker, Wadrill, Armin Fuchs,<br />
Büschfeld, Horst Albert, Dagstuhl, Ulrike Hahn, Lockweiler, Bernd<br />
Brutscher, Morscholz, Willi Lauer, Noswendel, Anke Rehlinger, Nunkirchen,<br />
Gerd Schillo, Nunkirchen, Michael Dewald, Steinberg, Christoph<br />
Trampert, Steinberg, Norbert Kasper, <strong>Wadern</strong>, Joachim Brücker,<br />
Wadrill, Josef Koch, Wadrill, Frank Hiry, Nunkirchen, Holger<br />
Lauk, Nunkirchen, Bernd Theobald, Noswendel, Walter Rollinger,<br />
Bardenbach, Hans-Paul Woll, <strong>Wadern</strong><br />
Entschuldigt fehlt: Karl-Heinz Seimetz, Lockweiler<br />
Verwaltung: Bernd Peifer, Harald Klein, Reiner Janowski, Franz-<br />
Josef Regert, Frank Backes, Benjamin Trampert<br />
Beginn: 18.30 Uhr, Ende: 19.20 Uhr<br />
Tagesordnung<br />
I. Öffentliche Sitzung<br />
01. Beschlussfassung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze<br />
für die Haushaltsjahre 2007 und 2008<br />
02. Beschlussfassung über eine eventuelle Änderung der Hundesteuersatzung<br />
der Stadt <strong>Wadern</strong><br />
a) Einführung von Hundesteuermarken<br />
b) evtl. Änderung der Steuersätze für den 1., 2. und jeden weiteren<br />
Hund<br />
03. Beschlussfassung über die Änderung des § 3 Abs. 1 und 2 sowie<br />
des § 5 Abs. 5 der Entgelt- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung<br />
der Stadt <strong>Wadern</strong><br />
04. Bürgerfragestunde gemäß § 10 a der Geschäftsordnung für den<br />
Stadtrat der Stadt <strong>Wadern</strong><br />
Der Vorsitzende eröffnet die öffentliche Sitzung des Stadtrates der<br />
Stadt <strong>Wadern</strong> und stellt fest, dass die Ratsmitglieder mit Einladung<br />
vom 3. November 2006 ordnungsgemäß einberufen wurden und der<br />
Stadtrat beschlussfähig ist.<br />
Hierauf beginnen die Ratsmitglieder mit der Beratung bzw. Beschlussfassung<br />
der auf der Tagesordnung stehenden Punkte.<br />
Beschlüsse<br />
I. Öffentliche Sitzung<br />
TOP 01: Beschlussfassung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze<br />
für die Haushaltsjahre 2007 und 2008<br />
Die Realsteuerhebesätze sind zurzeit wie folgt festgesetzt:<br />
Grundsteuer A<br />
land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 250 v. H.<br />
Grundsteuer B<br />
bebaute Grundstücke 280 v. H.<br />
Gewerbesteuer 375 v. H.<br />
Herr Hans-Paul Woll, Vorsitzender der FWG/FBL-Fraktion, gibt folgende<br />
Erklärung zu Protokoll:<br />
„Drei Jahre lang haben wir ein ausgeglichenes Jahresergebnis vorlegen<br />
können, also keine neuen Schulden gemacht. Das alleine zeugt<br />
schon von einer Finanzpolitik mit Augenmaß. Da wir im Augenblick<br />
nicht vorhersehbare Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer<br />
zu verzeichnen haben, haben wir in der FWG/FBL-Fraktion zunächst<br />
einmal die Möglichkeit ins Auge gefasst, die Steuersätze im Interesse<br />
unserer Bürgerinnen und Bürger und der Gewerbetreibenden<br />
zu senken. Dies schien uns geboten, da wir natürlich aus eigener<br />
Betroffenheit um die bevorstehende Erhöhung der Mehrwertsteuer<br />
und auch um die ständig steigenden Preise für Energie, Mietnebenkosten,<br />
allgemeine Lebenshaltung wissen, um nur einige Beispiele<br />
zu nennen. Außerdem wollten wir für die Gewerbetreibenden<br />
ein Zeichen dafür setzen, dass es besonders interessant sein<br />
kann, sich in der Stadt <strong>Wadern</strong> anzusiedeln.<br />
Auf der anderen Seite steht für uns aber die Ungewissheit über die<br />
weitere Entwicklung der städtischen Einnahmen, besonders im<br />
Rahmen der Gewerbesteuer. Außerdem sehen wir die dringende<br />
Notwendigkeit, im Rahmen unserer Möglichkeiten jetzt an den<br />
Abbau der vorhandenen Schulden zu gehen. Nur dadurch bekommen<br />
wir auch längerfristig die Möglichkeit, dringend notwendige<br />
Maßnahmen wie die Sanierung von Brückenbauwerken oder den<br />
Ausbau von Straßen voranzubringen.<br />
<strong>Wir</strong> haben uns also schweren Herzens entschlossen, eine Beibehaltung<br />
der bisherigen Realsteuerhebesätze zu beantragen mit der<br />
Maßgabe, dass diese nach einem Jahr nochmals unter den o. g.<br />
Gesichtspunkten überprüft werden sollen. Dazu können wir uns<br />
aber nur durchringen, wenn im gesamten Bereich von Gebühren<br />
und Beiträgen, die an die Stadt zu zahlen sind, keinerlei Erhöhungen<br />
durchgeführt werden.<br />
Als Anmerkung sei noch gesagt:<br />
Bei der Grundsteuer B wären die Ersparnisse pro Haushalt und Jahr<br />
etwa 4 Euro. Bei der Höhe der Gewerbesteuer muss berücksichtigt<br />
werden, dass die Stadt <strong>Wadern</strong> erhebliche finanzielle Anstrengungen<br />
im Gewerbegebiet „Am Hals“ unternimmt, um mit der Ansiedlung<br />
von zusätzlichen bzw. vergrößerten Gewerbebetrieben unsere<br />
Stadt im Ganzen attraktiver zu machen.“<br />
Die Sprecher von CDU- und SPD-Fraktion sowie der Fraktion Liste Pro-<br />
Hochwald erklären, dass die Haushaltssituation der Stadt <strong>Wadern</strong> noch<br />
immer angespannt, die Gewerbesteuer nicht alleiniger Anreiz für eine<br />
Betriebsansiedlung ist und es daher aus der Gesamtverantwortung<br />
für die Stadt <strong>Wadern</strong> bei den jetzigen Sätzen bleiben soll.<br />
Der Stadtrat beschließt einstimmig auf Empfehlung des Ausschusses<br />
für Finanzen, Personal, <strong>Wir</strong>tschaftsförderung, Stadtmarketing