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Protokollöff. vom 29.01.2013 - Waldachtal

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Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ1301<br />

Landkreis Freudenstadt Seite: 1<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 29. Januar 2013<br />

Tagungsort: Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule <strong>Waldachtal</strong><br />

Beginn: 19.00 Uhr Ende: 20.45 Uhr<br />

Zahl der anwesenden Mitglieder: 15 (Normalzahl 19 Mitglieder)<br />

Anwesend sind die Gemeinderatsmitglieder:<br />

Dr. Manfred Tillwich, Franz Schweizer, Ludwig Blum, Franz Xaver Wittich, Roger Ganszki,<br />

Heinz Fischer, Bernd Schittenhelm, Klaus Gebauer, Dr. Horst Richter, Dr. Rudolf Emele,<br />

Dieter Fischer, Erika Burkhardt, Dr. Friedrich Gerhard, Heinz Otto Renz, Günter Henssler<br />

Nicht anwesend sind die Gemeinderatsmitglieder:<br />

Frank Lacker, Oliver Dettling, Markus Fischer, Hartmut Johannsen<br />

Vorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger<br />

Schriftführer: Gemeindeamtsrat Wolfgang Fahrner<br />

Sonstige Verhandlungsteilnehmer:<br />

Herr Wagner <strong>vom</strong> „Schwarzwälder Bote“ und Frau Weber von der „Südwestpresse“<br />

Zuhörer: 7<br />

Bedienstete der Verwaltung:<br />

Ortsvorsteher Fahrner, Ortsvorsteher Enderle, Ortsvorsteher Blum, Ortsvorsteher Emele,<br />

Ortsvorsteher Renz, Bauverwaltungsamt Frau Schmid<br />

Nach der Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass<br />

1. zu der Sitzung durch Schreiben <strong>vom</strong> 21. Januar 2013 ordnungsgemäß eingeladen<br />

worden ist;<br />

2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 25. Januar 2013<br />

im Gemeindemitteilungsblatt bekannt gemacht worden ist;<br />

3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 10 Mitglieder anwesend sind.<br />

Die Niederschrift umfasst die Seiten 1 - 35<br />

Beurkundet:<br />

Wolfgang Fahrner<br />

Gemeindeamtsrat


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ1301<br />

Landkreis Freudenstadt Seite: 2<br />

Beurkundet: Beurkundet:<br />

Heinz Hornberger Wolfgang Fahrner<br />

Bürgermeister Gemeindeamtsrat<br />

Beurkundet: Beurkundet:<br />

Ludwig Blum Heinz Fischer<br />

Gemeinderat Gemeinderat


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ1301<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 3<br />

TAGESORDNUNG<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 29. Januar 2013<br />

1. Bürgerfragestunde GÖ130101<br />

2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 22. Januar 2013 GÖ130102<br />

gefassten Beschlüsse<br />

3. Bebauungsplan „Einkaufsmarkt <strong>Waldachtal</strong>“ in <strong>Waldachtal</strong> GÖ130103<br />

• Aufstellungsbeschluss<br />

• Vorentwurfsbeschluss<br />

• Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung (§§ 3 Absatz1,<br />

4 Absatz 1 Baugesetzbuch)<br />

• Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

4. Bebauungsplan „Taläcker 2008 – 1. Änderung“ in Cresbach im verein- GÖ130104<br />

fachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch<br />

• Entwurfsbeschluss<br />

• Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der<br />

Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß<br />

§§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 Baugesetzbuch<br />

5. Bebauungsplan „Reuteweg“ in Hörschweiler GÖ130105<br />

• Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen<br />

• Entwurfsbeschluss<br />

• Satzungsbeschluss<br />

6. Vorhaben bezogener Bebauungsplan „Lange Furch – Autohaus“ GÖ130106<br />

in Salzstetten<br />

• Aufstellungsbeschluss<br />

• Vorentwurfsbeschluss<br />

• Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden<br />

und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Absatz 1<br />

und 4 Absatz 1 Baugesetzbuch<br />

7. Bebauungsplan „Heuberg II B“ in Salzstetten GÖ130107<br />

• Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen<br />

• Entwurfsbeschluss<br />

8. Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft der vereinbarten GÖ130108<br />

Verwaltungsgemeinschaft Freudenstadt mit den Gemeinden Seewald und<br />

Bad Rippoldsau-Schapbach<br />

• Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch<br />

9. Spendenbericht 2012 GÖ130109<br />


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ1301<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 4<br />

TAGESORDNUNG<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 29. Januar 2013<br />

- 2 -<br />

10. BIT Telefongesellschaft – Vergabe der neuen Telefonanlage für die GÖ130110<br />

Gemeindeverwaltung und die Schulen<br />

11. Einbringung des Haushalts- und Wirtschaftsplanes 2013 der GÖ130111<br />

Gemeinde <strong>Waldachtal</strong><br />

• Gemeindehaushalt 2013 mit Investitionsprogramm 2012 bis 2016<br />

• Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung <strong>Waldachtal</strong> 2013<br />

mit Investitionsprogramm 2012 bis 2016<br />

• Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung <strong>Waldachtal</strong> 2013 mit Investitions-<br />

programm 2012 bis 2016<br />

12. Bekanntgaben und Verschiedenes GÖ130112


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130101<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 5<br />

Bürgerfragestunde<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 29. Januar 2013<br />

Von den anwesenden Bürgern werden keine Fragen an die Verwaltung gerichtet.<br />

§ 1


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130102<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 6<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 29. Januar 2013<br />

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 22. Januar 2013 gefassten<br />

Beschlüsse<br />

§ 2<br />

Bürgermeister Heinz Hornberger teilt mit, dass aufgrund von § 35 Absatz 1 der Gemeindeordnung<br />

für Baden-Württemberg folgende in nicht öffentlicher Sitzung am 22. Januar 2013<br />

gefassten Beschlüsse bzw. Beratungspunkte bekannt gemacht werden:<br />

- Der Gemeinderat hat sich mit dem Einzelhandelskonzept der Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> und<br />

des Neubaus eines EDEKA-Vollsortimenters befasst. Ferner wurden dem Gemeinderat<br />

die regionalplanerischen und rechtlichen Grundsätze und Bestimmungen des Regionalverbandes<br />

durch den Verbandsdirektor des Regionalverbandes Nordschwarzwald erläutert.<br />

- Der Gemeinderat hat sich mit einem Positionspapier von Herrn Bürgermeister Heinz<br />

Hornberger zu strukturellen Entwicklungen in der Gemeinde befasst.<br />

- Der Gemeinderat wurde über aktuelle Entwicklungen und den Sachstand beim Thema<br />

Gemeinschaftsschule informiert.


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130103<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 7<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 29. Januar 2013<br />

§ 3<br />

Bebauungsplan „Einkaufsmarkt <strong>Waldachtal</strong>“ in <strong>Waldachtal</strong><br />

• Aufstellungsbeschluss<br />

• Vorentwurfsbeschluss<br />

• Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung (§§ 3 Absatz1, 4 Absatz 1<br />

Baugesetzbuch)<br />

• Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Gemeinderat Franz Schweizer verlässt wegen Befangenheit den Sitzungstisch.<br />

Hauptamtsleiter Wolfgang Fahrner verweist auf die bisherigen Vorberatungen zu diesem<br />

Thema. Es sei Ziel des Gemeinderats <strong>Waldachtal</strong>, am Standort oberhalb des ZOB <strong>Waldachtal</strong><br />

einen Einkaufsmarkt (Vollsortimenter) zu errichten.<br />

Für die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes liege eine Anfrage auf Einleitung<br />

des Verfahrens vor. Die Firma EDEKA habe einen eigenen Stadtplaner beauftragt, entsprechende<br />

Planunterlagen zu erstellen. Der Bebauungsplan solle die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines Einkaufsmarktes der Firma EDE-<br />

KA als großflächigen Einzelhandelsbetrieb schaffen.<br />

Im Gemeinderat sei man so verblieben, dass zur Prüfung der Realisierbarkeit ein entsprechendes<br />

Bebauungsplanverfahren schnellstmöglich in die Wege geleitet wird.<br />

Im Anschluss erläutert Herr Fahrner die Planunterlagen und die Inhalte der Sitzungsbeilage<br />

(örtliche Bauvorschriften, planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung, usw.) im Einzelnen.<br />

Dabei weist er darauf hin, dass in der Sitzungsbeilage noch eine geplante Verkaufsfläche<br />

von 1450 m² enthalten sei. Aufgrund der Vorgespräche der Gemeinde mit dem Regionalverband<br />

und dem Regierungspräsidium Karlsruhe und nach Abstimmung mit der Firma EDEKA<br />

sei diese Zahl auf 1300 m² Verkaufsfläche abzuändern.<br />

Um das Verfahren voranzutreiben sei die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz<br />

1 Baugesetzbuch und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und<br />

sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch auf die Dauer<br />

eines Monats durchzuführen.<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes solle auch der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />

Dornstetten geändert werden und zwar gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch.<br />

Dazu werde die Aufstellung einer weiteren Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

erforderlich. Die Gemeinde sollte den Antrag an die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />

Dornstetten stellen.<br />

Es schließt sich eine Beratung an.<br />


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130103<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 8<br />

- 2 -<br />

Gemeinderat Bernd Schittenhelm erkundigt sich nach dem Passus, wonach die bestehende<br />

Holzbrücke über die Waldach vergrößert werden soll und ob dies notwendig sei. Ferner stellt<br />

er die Frage, ob EDEKA diese Kosten trage.<br />

Bürgermeister Heinz Hornberger antwortet, dass aus seiner Sicht dies im Moment nicht erforderlich<br />

ist. Sollte EDEKA den Wunsch äußern, so gehe die Gemeinde davon aus, dass<br />

auch von dort bzw. dem Investor die Kosten getragen werden.<br />

Abschließend ergänzt Herr Fahrner die Sitzungsvorlage noch um das Thema der Erschließungsplanung.<br />

Hier sollte die Verwaltung noch beauftragt werden, mit dem Verbandsbauamt<br />

des Gemeindeverwaltungsverbandes Dornstetten zu verhandeln, inwieweit von dort auch die<br />

Erschließungsplanung übernommen und geprüft werden könne. Sollte dies zeitlich nicht<br />

machbar sein, so solle die Verwaltung ermächtigt werden, mit einem Ing.-Büro zu verhandeln.<br />

Hierauf fasst der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />

1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt <strong>Waldachtal</strong>“<br />

wird nach pflichtgemäßem Ermessen eingeleitet (gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1, § 2<br />

Absatz 1 Baugesetzbuch): Aufstellungsbeschluss.<br />

2. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Einkaufsmarkt <strong>Waldachtal</strong>“ wird in der vorgestellten<br />

Fassung <strong>vom</strong> 29. Januar 2013 beschlossen.<br />

3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange gemäß §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 Baugesetzbuch wird beschlossen.<br />

4. Die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Aufnahme des Gebietes und damit die<br />

Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />

Dornstetten werden beantragt.<br />

5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das Verbandsbauamt des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />

Dornstetten oder ein Ing.-Büro die Erschließungsplanung parallel<br />

zur Aufstellung des Bebauungsplanes veranlassen kann.


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130104<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 9<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 29. Januar 2013<br />

§ 4<br />

Bebauungsplan „Taläcker 2008 – 1. Änderung“ in Cresbach im vereinfachten Verfahren<br />

gemäß § 13 Baugesetzbuch<br />

• Entwurfsbeschluss<br />

• Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und<br />

der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2<br />

Baugesetzbuch<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert Hauptamtsleiter Wolfgang Fahrner, dass zur<br />

Standortsicherung eines im Baugebiet „Taläcker 2008“ bestehenden Gewerbebetriebes in<br />

<strong>Waldachtal</strong>-Cresbach es erforderlich werde, einzelne Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

an die betrieblich bedingten Erweiterungsabsichten anzupassen. Für die geplante Erweiterung<br />

der Produktionsflächen seien die Zwänge durch die Bestandsgebäude vorgegeben.<br />

Die bestehende Produktionshalle müsse in Richtung Osten erweitert werden, um eine neue<br />

Produktionsanlage aufstellen und betreiben zu können. Um diese Voraussetzungen zu<br />

schaffen, müssten die Baugrenzen im Osten der Gewerbefläche angepasst und der bestehende<br />

Zufahrtsbereich erweitert bzw. verschoben werden. Dadurch werde auch die Abstandsfläche<br />

zur Landesstraße 398 berührt. Die Grundzüge der Bebauungsplanung würden<br />

allerdings nicht berührt.<br />

Im Anschluss erläutert Herr Fahrner eingehend die vorgesehene Planänderung anhand von<br />

Lageplänen und der Sitzungsunterlagen.<br />

Er führt aus, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen werden sollte, ferner<br />

solle der Gemeinderat auch den Entwurf billigen.<br />

Zur Fortführung des Verfahrens sollte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragen, eine<br />

öffentliche Auslegung als Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />

für die Dauer eines Monats durchzuführen und zwar entsprechend den §§ 3 Absatz 2 und 4<br />

Absatz 2 Baugesetzbuch. Im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch sei keine<br />

frühzeitige Beteiligung erforderlich.<br />

In der anschließenden Beratung erkundigt sich Gemeinderat Dr. Horst Richter, ob diese<br />

Planänderung auch eine Verlegung der Straße erforderlich mache.<br />

Dies wird von der Verwaltung verneint.<br />

Hierauf fasst der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />

1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Taläcker“ erfolgt im vereinfachten Verfahren<br />

gemäß § 13 Baugesetzbuch.<br />

2. Der Entwurf zum Bebauungsplan „Taläcker – 1. Änderung“ wird in der vorgestellten<br />

Fassung <strong>vom</strong> 29. Januar 2013 gebilligt.<br />

3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />

gemäß §§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 Baugesetzbuch wird beschlossen.


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130105<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 10<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 29. Januar 2013<br />

§ 5<br />

Bebauungsplan „Reuteweg“ in Hörschweiler<br />

• Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen<br />

• Entwurfsbeschluss<br />

• Satzungsbeschluss<br />

Hauptamtsleiter Fahrner berichtet dem Gemeinderat <strong>Waldachtal</strong>, dass bereits seit geraumer<br />

Zeit im Bereich „Reuteweg“ Nachfrage nach landwirtschaftlich genutzten Lagerbereichen<br />

(Geräteschuppen) bestehe. Gerade dem Ortschaftsrat Hörschweiler sei dies ein wichtiges<br />

Anliegen. Um die Entwicklung (über die geringe Anzahl bestehender Geräteschuppen hinaus)<br />

in die richtigen Bahnen zu lenken, und da die vorhandenen Hütten zum einen erweitert<br />

werden sollen und zum anderen nicht mehr nur Vollerwerbslandwirten zugute kommen sollten,<br />

werde die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.<br />

Der Ortschaftsrat Hörschweiler und der Gemeinderat hätten die zur Einleitung des Verfahrens<br />

erforderlichen Beschlüsse bereits gefasst.<br />

Für das betroffene Gebiet „Reuteweg“ gebe es keine vorangegangene verbindliche Bauleitplanung.<br />

Es seien bereits einige landwirtschaftliche Schuppen vorhanden. Die vorliegende<br />

Planung solle die Nutzung auch für nicht privilegierte Landwirte ermöglichen und den Bereich<br />

geringfügig erweitern.<br />

Herr Fahrner erläutert dem Gemeinderat den Planentwurf anhand von Übersichtsplänen und<br />

der Sitzungsunterlagen im Einzelnen.<br />

Der Planentwurf mit Anlagen sei in der Zeit <strong>vom</strong> 05.12.2011 bis 05.01.2012 öffentlich ausgelegt<br />

worden. Die Stellungnahmen seien zu prüfen und die öffentlichen und privaten Belange<br />

seien gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen.<br />

Vom Verbandsbauamt seien entsprechende Abwägungsvorschläge erarbeitet worden, diese<br />

seien der Sitzungsbeilage angefügt und werden im Anschluss von Herrn Fahrner wie folgt im<br />

Einzelnen erläutert:<br />

Bebauungsplan „Reuteweg“ in <strong>Waldachtal</strong>-Hörschweiler<br />

Gemeinde <strong>Waldachtal</strong><br />

Landkreis Freudenstadt<br />

Gemäß Gemeinderatsbeschluss <strong>vom</strong> 08. November 2011 wird für den Entwurf des Bebauungsplanes<br />

„Reuteweg“ in <strong>Waldachtal</strong>-Hörschweiler das Verfahren entsprechend § 3 (2) in<br />

Verbindung mit § 4 (2) Baugesetzbuch (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der<br />

anderen Träger öffentlicher Belange) in der Zeit <strong>vom</strong> 05.12.2011 bis zum 05.01.2012 durchgeführt.<br />


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130105<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 11<br />

Übersichtsliste<br />

- 2 -<br />

Dienststelle Anschreiben Antwort Anregung<br />

Landratsamt Freudenstadt<br />

Höhere Verwaltungsbehörde,<br />

untere Naturschutzbehörde,<br />

Untere Wasser-und Bodenschutzbeh.<br />

Landwirtschaftsamt<br />

Alle am<br />

01.12.2011<br />

(4 x)<br />

20.12.2013<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Beschluss<br />

erf. BPL<br />

Ja<br />

Ja<br />

Kenntnisn.<br />

Ja<br />

EnBW Regionalzentrum Schwarzwald-Neckar 01.12.11 20.12.2012 Ja Kenntnisn.<br />

Auslegung in der Gemeinde<br />

Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> 05.12.11 –<br />

05.01.12<br />

Nr. 1 EnBW Regional AG, Herrenberg<br />

Stellungnahme <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

Keine<br />

Über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes führen keine Leitungsanlagen der EnBW-Regional<br />

AG, somit bestehen unsererseits keine Einwendungen.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Kenntnisnahme.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Kenntnisnahme.<br />

Nr. 2.1 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

I. Höhere Verwaltungsbehörde<br />

1. Im Plan eingetragen sind innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche jetzt wieder drei<br />

Schuppen in entsprechender Darstellung und mit entsprechender Beschreibung. Dabei ist<br />

unseres Erachtens aber nicht eindeutig erkennbar, ob es sich hierbei um zwingende<br />

Regelungen, insbesondere auch hinsichtlich der Grundfläche der Gebäude, handelt. Wir<br />

regen daher an, die entsprechenden Angaben ggf. noch näher zu erläutern.<br />

2. Unter Ziffer 3 der planungsrechtlichen Festsetzungen ist nach wie vor die Zahl der<br />

Vollgeschosse bestimmt. Diese ist aber im Plan nicht mehr geregelt. Unseres Erachtens ist<br />

die textliche Festsetzung im Hinblick auf die Traufhöhenregelung entbehrlich.<br />

3. Vom Landwirtschaftsamt wurde bereits in der Stellungnahme <strong>vom</strong> 10. Dezember 2007<br />

angeregt, an die Zulassung von entsprechenden Schuppen bzw. an die<br />

Grundstücksüberlassungen relativ strenge Maßstäbe anzulegen, damit der Bedarf gedeckt<br />

werden kann und keine missbräuchliche Nutzung erfolgt. Auf die Stellungnahme des<br />

Landwirtschaftsamtes möchten wir hierzu ebenfalls nochmals ausdrücklich hinweisen.<br />


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130105<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 12<br />

- 3 -<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

zu 1. Der Abstand zwischen den einzelnen Schuppen ist als Mindestabstand für die Bereiche „Bestand“<br />

und „Erweiterungsfläche“ festgelegt. Die maximale Breite der Schuppen ist als Obergrenze<br />

mit 5,00 m definiert. Die maximale Länge der Bauwerke wird durch die Baugrenzen<br />

geregelt. Die Anzahl der Schuppen ist nicht festgesetzt. Bei maximaler Ausnutzung der neuen<br />

Fläche sind die drei (als Gestaltungsentwurf) dargestellten Schuppen möglich. Bei den festgesetzten<br />

Breiten und Abständen ergibt sich die Nutzung mit höchstens 3 Schuppengebäuden,<br />

die jedoch nicht zwangsweise die als Gestaltungsentwurf dargestellte Größe erreichen müssen.<br />

zu 2. Auf die Festsetzung der Vollgeschosse kann verzichtet werden.<br />

zu 3. Siehe hierzu Stellungnahme Landwirtschaftsamt.<br />

Beschlussvorschlag<br />

zu 1. Hinweis in den zeichnerischen Teil aufnehmen.<br />

zu 2. Planungsrechtliche Festsetzungen werden ergänzt.<br />

zu 3. Kenntnisnahme<br />

Nr. 2.2 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

II. Untere Naturschutzbehörde<br />

Unsere bisherigen Anregungen wurden im vorliegenden Planentwurf nahezu vollständig berücksichtigt.<br />

Ergänzend werden folgende Anregungen und Hinweise vorgetragen:<br />

1. Unter Ziffer 7 der Begründung (Eingriff in die Natur) wird noch § 21 des alten BNatSchG zitiert.<br />

Nachdem das neue Bundesnaturschutzgesetz <strong>vom</strong> 29. Juli 2009 am 1.03.2010 in Kraft<br />

getreten ist, empfehlen wir, hier die aktuell gültige Rechtsgrundlage § 18 BNatSchG zu<br />

nennen.<br />

2. Unter diesem Abschnitt wird auch angeführt, dass durch die Bündelung der Schuppen am<br />

geplanten Standort die Errichtung einer gleichen Anzahl von Geräteschuppen auf offenen<br />

Flurflächen vermieden wird. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass<br />

landwirtschaftlich nicht privilegierte Schuppengebäude in der freien Landschaft nach den<br />

derzeit geltenden bau- und naturschutzrechtlichen Vorschriften grundsätzlich nicht zulässig<br />

sind. Wir regen daher an, diese Ausführungen zu streichen.<br />

3. Gemäß Ziffer 10 (Anpflanzungen) der planungsrechtlichen Festsetzungen wird eine<br />

Bepflanzung zur weiteren Abrundung mit heimischen Gewächsen, insbesondere Hecken,<br />

gegenüber dem offenen Feld angestrebt und es wird auf Ausführungen unter Abschnitt VI<br />

verwiesen. Abschnitt VI ist im Textteil jedoch nicht mehr enthalten. Wir regen daher an, die im<br />

ursprünglichen Entwurf enthaltene Pflanzliste / Grünordnung in den Textteil zu integrieren,<br />

damit entsprechende Festsetzungen getroffen werden.<br />

Die Ausführungen gelten auch für Ziffer 10 (Anpflanzungen) der örtlichen Bauvorschriften.<br />

Ergänzend sollte an dieser Stelle geregelt werden, dass die Pflanzen dauerhaft zu erhalten<br />

und bei Abgang Art entsprechend zu ersetzen sind.<br />

4. Es wird davon ausgegangen, dass die Eingrünung des Schuppengebiets gemäß den<br />

grünordnerischen Festsetzungen im Bebauungsplan von der Gemeinde <strong>Waldachtal</strong><br />

vorgenommen wird. Andernfalls sollten entsprechende Regelungen getroffen werden.<br />


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130105<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 14<br />

- 4 -<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

zu 1. In die Begründung wird die aktuelle Rechtsgrundlage „§18 BNatSchG“ aufgenommen<br />

zu 2. Kenntnisnahme<br />

zu 3. Abschnitt VI „Grünordnung, Pflanzliste“ ist laut Inhaltsverzeichnis dem Verfahren beigefügt<br />

und soll auch als solcher Teil des Bebauungsplanes bleiben.<br />

zu 4. Die Eingrünungsmaßnahmen sollten von der Gemeinde vorgenommen werden.<br />

Beschlussvorschlag<br />

zu 1. Rechtsgrundlage in Begründung aufnehmen.<br />

zu 2. Diese Ausführungen in der Begründung streichen.<br />

zu 3. Abschnitt VI bleibt Teil des Bebauungsplanes<br />

zu 4. Die Gemeinde realisiert die Eingrünungsmaßnahme.<br />

Nr. 2.3 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

III. Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde<br />

Die angeforderte Entwässerungsplanung wurde zwischenzeitlich vorgelegt. Derzeit erfolgt hierzu die<br />

Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Der Bebauungsplan kann erst dann als Satzung beschlossen<br />

werden, wenn das wasserrechtliche Verfahren abgeschlossen ist.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Kenntnisnahme. Die wasserrechtliche Erlaubnis wurde mit Schreiben des Landratsamtes Freudenstadt<br />

<strong>vom</strong> 08.11.2012, Az. 51.10/702.10/W2011090 erteilt.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Kenntnisnahme.<br />

Nr. 2.4 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

IV. Landwirtschaftsamt<br />

Wir verweisen auf unsere Stellungnahme <strong>vom</strong> 10. Dezember 2007. Der jetzige Planentwurf ist in seiner<br />

Zielsetzung (Baumöglichkeit für nicht privilegierte Landwirte) und Festsetzungen (land- und forstwirtschaftliche<br />

Nutzung) im Wesentlichen unverändert geblieben.<br />

Aus agrarstruktureller Sicht ist ein Bedarf an Schuppen für diese Zielgruppe gegeben: der Standort ist<br />

von der Lage und Erschließung her geeignet. Um die zweckgebundene Nutzung sowie auch den<br />

sparsamen Umgang mit der Baufläche erreichen zu können empfehlen wir, bei der Vergabe von Bauplätzen<br />

nicht nur auf das Vorhandensein von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten abzuheben,<br />

sondern vielmehr auch einen Flächennachweis für eine aktiv betriebene Landwirtschaft im Sinne von<br />

§ 201 BauGB zu fordern.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Kenntnisnahme und Beratung der Vergabekriterien.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Die Anregung zur Vergabe der Plätze wird nicht umgesetzt.<br />

Aufgestellt: Empfingen/Dornstetten, den <strong>29.01.2013</strong><br />

Büro Gfrörer Gemeindeverwaltungsverband<br />

Architekten, Ingenieure, Landschaftsarchitekten Dornstetten<br />


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130105<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 14<br />

- 5 -<br />

Herr Fahrner ergänzt, dass vorgeschlagen werde, diese Abwägungsvorschläge im Gesamten<br />

zu bestätigen. Der Ortschaftsrat habe diese Abwägungsvorschläge vor beraten und empfehle<br />

eine entsprechende Beschlussfassung an den Gemeinderat.<br />

Bebauungspläne würden gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen; auch hier<br />

empfiehlt Herr Fahrner die dem Gemeinderat vorliegende Satzung zu beschließen. Der Bebauungsplan<br />

trete mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Absatz 3 Baugesetzbuch). Die<br />

Verwaltung solle beauftragt werden, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.<br />

Ohne Beratung fasst der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />

1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange des Entwurfs zum Bebauungsplan „Reuteweg“ in der Zeit <strong>vom</strong><br />

05.12.2011 bis 05.01.2012 eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und untereinander<br />

gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorschläge des Verbandsbauamtes<br />

(siehe Anlage) zu dieser Vorlage werden im Gesamten bestätigt.<br />

2. Der Bebauungsplanentwurf wird in der vorgestellten Fassung <strong>vom</strong> <strong>29.01.2013</strong> beschlossen.<br />

3. Nachstehende Satzung über den Bebauungsplan <strong>vom</strong> <strong>29.01.2013</strong> wird beschlossen:<br />

Gemeinde <strong>Waldachtal</strong><br />

Landkreis Freudenstadt<br />

Satzung der Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> über<br />

a) den Bebauungsplan „Reuteweg“ in <strong>Waldachtal</strong>-Hörschweiler<br />

b) die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan<br />

Der Gemeinderat <strong>Waldachtal</strong> hat am <strong>29.01.2013</strong> in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan<br />

„Reuteweg“ in <strong>Waldachtal</strong>-Hörschweiler und die örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.<br />

Gesetzliche Grundlagen dafür sind § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung <strong>vom</strong><br />

22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) sowie § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)<br />

in der Fassung <strong>vom</strong> 25.05.2010 (GBl. S. 416) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung für<br />

Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung <strong>vom</strong> 29.07.2010 (GBl. S. 555).<br />

§ 1<br />

Räumlicher Geltungsbereich<br />

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Lageplan <strong>vom</strong> <strong>29.01.2013</strong> maßgebend.<br />

§ 2<br />

Bestandteile der Satzung<br />

Der Bebauungsplan besteht aus:<br />

1. a) dem Übersichtslageplan <strong>vom</strong> <strong>29.01.2013</strong>, Maßstab 1 : 2500<br />

b) dem Lageplan <strong>vom</strong> <strong>29.01.2013</strong>, Maßstab 1:500<br />

c) den planungsrechtlichen Festsetzungen <strong>vom</strong> <strong>29.01.2013</strong><br />

2. den örtlichen Bauvorschriften <strong>vom</strong> <strong>29.01.2013</strong>.<br />

Beigefügt ist eine Begründung <strong>vom</strong> <strong>29.01.2013</strong>. …


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130105<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 15<br />

- 6 -<br />

§ 3<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO handelt, wer aufgrund von § 74 LBO<br />

ergangenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt.<br />

§ 4<br />

Inkrafttreten<br />

Dieser Bebauungsplan tritt mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Absatz 3<br />

BauGB).<br />

<strong>Waldachtal</strong>, den <strong>29.01.2013</strong><br />

Heinz Hornberger<br />

Bürgermeister<br />

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130106<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 16<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 29. Januar 2013<br />

Vorhaben bezogener Bebauungsplan „Lange Furch – Autohaus“ in Salzstetten<br />

• Aufstellungsbeschluss<br />

• Vorentwurfsbeschluss<br />

• Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 Baugesetzbuch<br />

§ 6<br />

Zu diesem Bebauungsplanverfahren führt Hauptamtsleiter Wolfgang Fahrner aus, dass der<br />

Eigentümer des Autohauses in der Freudenstädter Straße 25 in Salzstetten beantragt habe,<br />

einen Bebauungsplan (Vorhaben bezogen) „Lange Furch – Autohaus“ aufzustellen. Im Bereich<br />

des Stellplatzes und im rückwärtigen Bereich der baulichen Anlagen und den Grundstücken<br />

Flst.Nrn. 280 und 281/1 solle eine (reine) Lagerhalle mit ca. 10 x 25 m errichtet werden.<br />

Die Verwaltung schlage vor, dem Antrag zuzustimmen.<br />

Die Verwaltung werde parallel zum Bebauungsplanverfahren mit dem Antragsteller noch<br />

einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Kostenübernahme abschließen, welche im Zusammenhang<br />

mit dieser Bebauungsplanänderung entstehen.<br />

Für die Aufstellung eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes liege der schriftliche Antrag<br />

vor. Der Bebauungsplan solle die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau<br />

der genannten Lagerhalle im Anschluss an den Parkplatz des Autohauses und der Tankstelle<br />

ermöglichen. Die Gemeinde habe nach pflichtgemäßem Ermessen über den Antrag zu<br />

entscheiden.<br />

Im Anschluss erläutert Herr Fahrner dem Gemeinderat ausführlich die vorgesehene Planung<br />

anhand von Lageplänen und der Sitzungsunterlagen.<br />

Ergänzend weist er noch darauf hin, dass das Gebiet im rechtskräftigen Flächennutzungsplan<br />

des Gemeindeverwaltungsverbandes Dornstetten bislang als Wohngebietsfläche ausgewiesen<br />

sei. Um hier keine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich zu machen,<br />

sehe der Bebauungsplanentwurf vor, die Lärmwerte für das vorgesehene Mischgebiet auf<br />

die Werte eines allgemeinen Wohngebietes festzusetzen.<br />

Nach Beratung fasst der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />

Der Gemeinderat <strong>Waldachtal</strong> beschließt:<br />

1. Das Verfahren zur Aufstellung eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes wird eingeleitet<br />

(§§ 12 Absatz 1 Satz 1, 2 Absatz 1 Baugesetzbuch). Die Aufstellung des Vorhaben<br />

bezogenen Bebauungsplanes wird beschlossen.<br />

2. Der Bebauungsplanentwurf wird in der vorgestellten Fassung <strong>vom</strong> <strong>29.01.2013</strong> beschlossen.<br />

3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange wird beschlossen (§§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 Baugesetzbuch).


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130107<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 17<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 29. Januar 2013<br />

§ 7<br />

Bebauungsplan „Heuberg II B“ in Salzstetten<br />

• Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen<br />

• Entwurfsbeschluss<br />

Zum letzten Bebauungsplanverfahren der Gemeinderatssitzung erinnert Hauptamtsleiter<br />

Fahrner daran, dass der Gemeinderat beschlossen habe, den Bebauungsplan für die Erweiterung<br />

des Neubaugebiets in Salzstetten „Heuberg II B“ aufzustellen.<br />

Im Anschluss erläutert Herr Fahrner die Planung detailliert anhand von Planunterlagen und<br />

der Sitzungsvorlage.<br />

Im Wege der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange seien verschiedene Stellungnahmen eingegangen. Über die in dieser Zeit eingegangenen<br />

Anregungen und Stellungnahmen seien entsprechende Abwägungsbeschlüsse<br />

herbeizuführen. Die Anregungen und Stellungnahmen seien zu prüfen und die öffentlichen<br />

und privaten Belange seien gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen.<br />

Das Ing.-Büro Gfrörer, Empfingen, habe entsprechende Abwägungsvorschläge erarbeitet,<br />

diese seien der Sitzungsbeilage angefügt. Diese Abwägungsempfehlungen werden im Anschluss<br />

wie folgt erläutert:<br />

Bebauungsplan 'Heuberg II B' in <strong>Waldachtal</strong>-Salzstetten<br />

Gemeinde <strong>Waldachtal</strong><br />

Landkreis Freudenstadt<br />

Auswertung der Anregungen, die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger<br />

Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.3 BauGB vorgebracht wurden.<br />

Nr. 1 EnBW Regional AG, Herrenberg<br />

Stellungnahme <strong>vom</strong> 06.06.2012<br />

Gegen das nun gewählte Erschließungskonzept bestehen seitens der EnBW Regional AG keine Einwendungen.<br />

Die Anbindung an das örtliche 0,4-kVNetz für die zu erwartenden Neubauten erfolgt über die fußläufige<br />

Verbindung zwischen der Straße "Sommerhalde" und der geplanten Erschließungsstraße A und im<br />

neu geplanten Gehweg zur bestehenden Straße "Im Erlen".<br />

Bitte beteiligen Sie uns am weiteren Verfahren.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Kenntnisnahme, die EnBW wird an der weiteren Planung beteiltigt.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Keine Änderung erforderlich. …


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130107<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 18<br />

- 2 -<br />

Nr. 2.1 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme <strong>vom</strong> 20.06.2012<br />

I. Höhere Verwaltungsbehörde<br />

Zum Bebauungsplanentwurf "Heuberg II B" in <strong>Waldachtal</strong>-Salzstetten haben wir bereits mit Schreiben<br />

<strong>vom</strong> 31. August 2010 und 20. Juni 2011 Stellung genommen. Unsere dortigen Anregungen wurden in<br />

den jetzt vorgelegten Planunterlagen nicht vollständig berücksichtigt. Außerdem wurde der Geltungsbereich<br />

nicht unerheblich erweitert. Hierzu werden noch folgende Anregungen vorgetragen:<br />

1. Die aufzuhebende Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes „Salzstetten-Süd 2001“ verläuft<br />

aufgrund der Erweiterung des Plangebietes jetzt innerhalb des Geltungsbereiches und hat damit<br />

Festsetzungscharakter. Allerdings ist die Geltungsbereichsgrenze nicht korrekt dargestellt. Hierzu<br />

verweisen wir auch auf die Ausführungen der unteren Naturschutzbehörde. Die Planunterlagen<br />

sind daher entsprechend zu überarbeiten.<br />

2. In der Legende sind verschiedene Darstellungen bzw. Planzeichen nicht erläutert. Sofern es bei<br />

den entsprechenden Darstellungen verbleibt, wird daher angeregt, diese vollständig in der Zeichenerklärung<br />

zu erläutern.<br />

3. In den Geltungsbereich eingezogen ist im Bereich des Grundstücks Sommerhalde 39, Flst. Nr.<br />

3936, noch eine kleine „Wohnbaufläche“. Diese ist für uns nicht nachvollziehbar, zumal sie auch<br />

bereits im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Salzstetten-Süd - 2001“ so enthalten ist und<br />

dort auch einen Sinn ergibt. Wir empfehlen daher zu prüfen, ob hier der Geltungsbereich nicht auf<br />

die Straßenfläche zurückgenommen werden sollte.<br />

4. In der Begründung wird auf den bestehenden Bebauungsplan „Salzstetten-Süd - 2001, 2. Änderung“<br />

als verbindliche Bauleitplanung hingewiesen. Nach unseren Unterlagen gibt es eine zweite<br />

Änderung für diesen Bebauungsplan aber bisher nicht. Wir regen daher an, dies nochmals zu prüfen<br />

und ggf. zu korrigieren.<br />

5. Unter Ziffer 7 der planungsrechtlichen Festsetzungen ist bestimmt, dass freistehende Einzelgaragen<br />

auf der Südseite der Erschließungsstraße nicht zulässig sind. Diese „sollten“ im oder am Gebäude<br />

untergebracht werden. Nachdem gleichzeitig die Unzulässigkeit dieser Einzelgaragen bestimmt<br />

ist, ist die Unterbringung im oder am Gebäude auch als zwingend zu regeln.<br />

In dieser Ziffer wird außerdem eine Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen auf der nicht überbaubaren<br />

Grundstücksfläche bestimmt. Gleichzeitig wird auf § 23 Abs. 5 BauNVO verwiesen. Danach<br />

können aber nur bauliche Anlagen zugelassen werden, die nach Landesrecht in den Abstandsflächen<br />

zulässig sind. Wir gehen davon aus, dass diese gesetzliche Regelung übernommen<br />

werden soll und empfehlen daher, die Festsetzung zu streichen.<br />

6. Unter Ziffer 8 der planungsrechtlichen Festsetzungen ist geregelt, dass Baugrenzenüberschreitungen<br />

ausnahmsweise auch für Hauptgebäude zulässig sind. Nachdem dies nicht genauer definiert<br />

ist, ist dies unseres Erachtens zu unbestimmt. Es wäre zumindest eine Maßangabe hier erforderlich.<br />

7. Unter Ziffer 9 der planungsrechtlichen Festsetzungen ist die Firsthöhe mit 7,50 m über der EFH<br />

festgelegt. Da die EFH aber nirgends definiert ist, ist diese Regelung nicht nachvollziehbar.<br />

8. Unter Ziffer 1 der örtlichen Bauvorschriften sind Garagen auf der Südseite der Erschließungsstraße<br />

nur mit einem dem Hauptgebäude angepassten Dach zulässig. Unter Berücksichtigung der<br />

planungsrechtlichen Festsetzungen unter Ziffer 7 ist hier nicht eindeutig klar, ob dies für alle Garagen,<br />

sowohl freistehend als auch an das Hauptgebäude angebaut, gilt oder nur für die ausnahmsweise<br />

zulässigen freistehenden Garagen. Wir empfehlen, dies zu konkretisieren.<br />

9. Die Regelungen unter Ziffer 4 und 8 der örtlichen Bauvorschriften mit „erwünscht“ und „sollte möglichst<br />

wenig“ sind unseres Erachtens ebenfalls zu unbestimmt und müssen als konkrete Regelungen<br />

festgelegt werden. …


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130107<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 19<br />

- 3 -<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Verbandsbauamtes<br />

Zu:<br />

1. Der Anregung wird gefolgt. Der Verlauf des Geltungsbereichs wird überprüft. Nach Auffassung<br />

des Gemeindeverwaltungsverbandes ist die Abgrenzung richtig dargestellt.<br />

2. Der zeichnerische Teil wird bezüglich der verwendeten Planzeichen und der Darstellungen in der<br />

Legende nochmals überprüft und ggf. ergänzt.<br />

3. Der Anregung wird gefolgt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird auf die Grenze des<br />

Weges zurück genommen.<br />

4. Die Unterlagen des genannten BPlanes werden nochmals geprüft, ggf. erfolgt eine Änderung der<br />

Bezeichnung im Lageplan sowie in der Begründung zum Bebauungsplan.<br />

5. Der Anregung wird gefolgt, die Formulierung wird wie folgt geändert:<br />

"Freistehende Einzelgaragen auf der Südseite der Erschließungsstraße (Talseite) sind nicht zulässig,<br />

diese sind im oder am Gebäude unterzubringen. Außerhalb des Baufensters (nördlich und<br />

südlich der Straße) sind Garagen und Stellplätze zulässig, wenn aus städtebaulichen Gründen<br />

nichts dagegen." Außerdem wird der letzte Satz mit der Ausnahmeregelung gestrichen.<br />

Außerdem wird der erste Satz der planungsrechtlichen Festsetzungen, Nr. 7 gestrichen.<br />

6. Der Anregung wird gefolgt. Der letzte Satz der Festsetzungen unter Nummer 8 der planungsrechtlichen<br />

Festsetzungen bezüglich der Hauptgebäude wird gestrichen.<br />

7. Die Regelung unter Punkt 7 der planungsrechtlichen Festsetzungen wird wie folgt geändert:<br />

"Die Firsthöhe darf 7,50 m über der EFH nicht überschreiten.<br />

Die Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) darf bei Gebäuden nördlich der Erschließungsstraße<br />

(bergseits) max. 3,0 m über OK Straße (Fahrbahnhöhe in Straßenmitte) bezogen auf die Achse in<br />

Gebäudemitte liegen.<br />

Bei Gebäuden auf der Südseite darf die Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) max. 0,5 m über OK<br />

Straße (Fahrbahnhöhe in Straßenmitte) bezogen auf die Achse in Gebäudemitte liegen<br />

Ausnahmen sind im Einzelfall zulässig, sofern dies städtebaulich vertretbar erscheint.<br />

8. Nachdem Nr. 7 der planungsrechtlichen Festsetzungen konkretisiert wurde, ist für die Festsetzung<br />

unter Punkt 1 der örtlichen Bauvorschriften keine Konkretisierung bzw. Änderung mehr erforderlich.<br />

9. Der erste Satz von Nr. 4 der örtlichen Bauvorschriften wird gestrichen.<br />

Bei Nr. 8 der örtlichen Bauvorschriften wird die Formulierung "sollte" durch "darf" ersetzt.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen werden wie oben beschrieben geändert.<br />


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130107<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 20<br />

- 4 -<br />

Nr. 2.2 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme <strong>vom</strong> 20.06.2012<br />

II. Untere Naturschutzbehörde<br />

Sowohl zu der ursprünglichen Planung bzw. der Gesamtkonzeption „Heuberg II“ als auch zur ersten<br />

Planfassung des Bebauungsplan-Entwurfes „Heuberg II B“ haben wir bereits mehrfach Stellung genommen.<br />

Die nun vorgesehene erweiterte Planung geht im Westen über die ursprüngliche Gesamtkonzeption<br />

„Heuberg II“ hinaus. Der zur Bebauung vorgesehene Bereich ist im Flächennutzungsplan<br />

des Gemeindeverwaltungsverbandes Dornstetten als Wohnbaufläche und die geplanten Ausgleichsflächen<br />

sind als Landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Da der Bebauungsplan somit aus dem Flächennutzungsplan<br />

entwickelt ist, wird diesem grundsätzlich zugestimmt.<br />

Mit Ausnahme eines nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotops (Feldhecke, Biotop Nr. -<br />

7517-237-2040) werden keine anderen nach dem Naturschutzrecht geschützten Gebiete oder Objekte<br />

betroffen. Den Planunterlagen sind ein Umweltbericht mit rechnerischer Eingriffs-<br />

Ausgleichsbilanzierung sowie auch ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag beigefügt. Die Unterlagen<br />

wurden fachlich einwandfrei und nachvollziehbar ausgearbeitet. Bei Umsetzung aller im Plangebiet<br />

festgelegter Ausgleichsmaßnahmen kann bezogen auf die Schutzgüter Arten und Biotope ein Ausgleich<br />

von 119% erreicht werden.<br />

Folgende Anregungen und Hinweise werden noch vorgetragen:<br />

1. Im Planteil wurde die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des teilweise aufzuhebenden Bebauungsplanes<br />

„Salzstetten-Süd 2001“ nicht korrekt dargestellt. Der Grenzverlauf biegt etwa in<br />

der Mitte des Plangebietes, südlich des Baugrundstücks Flst.Nr. 3931, nach Süden ab und verläuft<br />

weiter in südöstliche Richtung hin zur südlichen Grenze des Bebauungsplanes „Heuberg II<br />

A“. Wir regen daher an, den Grenzverlauf nochmals zu prüfen und korrekt darzustellen.<br />

2. Im Lageplan-Entwurf wurde der noch vorhandene und zu beseitigende Biotop im Bereich der<br />

Bauplätze Nrn. 12-15 dargestellt. Wir regen an diese Abgrenzung zu streichen, zumal das Planzeichen<br />

auch in der Zeichenerklärung nicht aufgeführt ist.<br />

3. Unter Ziffer 10 der Begründung (Eingriff in Natur und Landschaft) wird ausgeführt, dass die betroffenen<br />

Flächen zurzeit als Wiesenfläche genutzt werden. Nach dem Bestandsplan der Biotop- und<br />

Nutzungsstrukturen des Büros Gfrörer sind jedoch auch Ackerflächen betroffen. Wir regen an,<br />

dies zu berichtigen.<br />

4. In der Pflanzliste unter Ziffer 6 des Umweltberichts wird bezüglich der Pflanzgebote für Laubbäume<br />

auf privaten Grünflächen auf die Pflanzliste der textlichen Festsetzungen hingewiesen. In den<br />

textlichen Festsetzungen ist jedoch keine Pflanzliste enthalten. Wir regen daher an, entweder den<br />

Textteil noch um eine Pflanzliste zu ergänzen.<br />

5. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Heuberg II B“ überlagert sich, wie bereits unter vorstehender<br />

Ziffer 1 erwähnt, mit bereits überplanten Flächen des Bebauungsplanes „Salzstetten<br />

Süd – 2001“. In diesem Bebauungsplan wurden im südlichen Bereich öffentliche Grünflächen mit<br />

Pflanzgeboten für ca. 20 Bäume als Ausgleichsflächen festgesetzt. Durch die Ausweisung von<br />

Bauflächen wird dieser Bereich insoweit doppelt belastet, d.h. es ist ein doppelter Ausgleich erforderlich.<br />

Wir empfehlen daher, hierauf im Umweltbericht hinzuweisen und dies auch bei der rechnerischen<br />

Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zu berücksichtigen. Auf Grund des errechneten Ausgleichs-Überschusses<br />

von 119% gehen wir jedoch davon aus, dass weitergehende Ausgleichsmaßnahmen<br />

nicht erforderlich werden. Abschließend kann dies jedoch erst nach Vorlage der überarbeiteten<br />

rechnerischen Bilanzierung beurteilt werden.<br />


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130107<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 21<br />

- 5 -<br />

6. Zur Refinanzierung der Kosten der Ausgleichsmaßnahmen (vgl. §§ 135 a ff BauGB) ist es erforderlich,<br />

im Bebauungsplan Zuordnungsfestsetzungen zu treffen. Wir verweisen diesbezüglich auf<br />

die Ausführungen im Merkblatt des Landratsamtes Freudenstadt „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung<br />

– Kostenerstattung“. Wir regen an, die Formulierung etwaiger Zuordnungsfestsetzungen<br />

im Einzelnen nochmals mit dem Kommunalamt im Hause abzuklären. In diesem Zusammenhang<br />

weisen wir auch darauf hin, dass die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen im Zeitpunkt<br />

des Satzungsbeschlusses gesichert erscheinen muss. Dies bedeutet, dass die zivilrechtliche Verfügbarkeit<br />

der Ausgleichsgrundstücke gegeben sein muss.<br />

7. Die Umsetzung der Planung erfordert die Beseitigung eines nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten<br />

Biotops (Schlehen-Feldhecke, Biotop-Nr. 7517.237-2040). Hierfür wurde über das Verbandsbauamt<br />

Dornstetten mit Schreiben <strong>vom</strong> 16.05.2012 bei der unteren Naturschutzbehörde ein<br />

Antrag der Gemeinde <strong>Waldachtal</strong>, datiert <strong>vom</strong> 17.04.2012, eingereicht. Für die Beseitigung des<br />

betreffenden Biotops wurde jedoch bereits mit Bescheid des Landratsamtes Freudenstadt <strong>vom</strong><br />

29.04.2005 (siehe Anlage) eine Ausnahmegenehmigung erteilt, in welcher Ausgleichspflanzungen<br />

auf den Flst.Nrn. 1609/1 sowie 1610/1 festgelegt wurden. Der aktuell vorgelegte Antrag präzisiert<br />

den damaligen Antrag und sieht eine Ersatzpflanzung in etwa gleicher Größenordnung lediglich<br />

auf dem Flst. Nrn. 1610/1 vor. Da in der Sache bereits entschieden wurde, wird eine nochmalige<br />

oder geänderte Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung des Biotops von der unteren Naturschutzbehörde<br />

nicht erteilt. Die Ausnahmegenehmigung <strong>vom</strong> 29.04.2005 gilt insoweit fort. Der<br />

Neuantrag wird lediglich zu den Akten genommen.<br />

8. Es wird empfohlen, das Maßnahmenkonzept der Gründordnung des Büros Gfrörer zum Bestandteil<br />

des Bebauungsplanes zu erklären. Es wird zudem empfohlen, durch einen entsprechenden<br />

Gemeinderatsbeschluss sicher zu stellen, dass die im Plan festgelegten Ausgleichsmaßnahmen<br />

zeitnah, d.h. möglichst im Zuge der Erschließung des Baugebietes umgesetzt werden.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Verbandsbauamtes<br />

Zu:<br />

1. Der Geltungsbereich wird überprüft. Nach Auffassung des Gemeindeverwaltungsverbandes ist die<br />

Abgrenzung richtig dargestellt (s.a. Stellungnahme Höhere Verwaltungsbehörde, Nr. 1).<br />

2. Der Anregung wird gefolgt. Auf die Darstellung der zu beseitigenden Hecke wird verzichtet.<br />

3. Der Anregung wird gefolgt, die Ziffer 10 der Begründung wird ergänzt.<br />

4. Die Pflanzenliste wird in die planungsrechtlichen Festsetzungen, Ziffer 11, vollständig übernommen.<br />

5. Die entfallenden Pflanzfestsetzungen für 20 Bäume aus dem genannten Bebauungsplan werden<br />

in die Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung noch eingearbeitet. Durch die entfallenden Bäume ist ein<br />

zusätzlicher Wertverlust von (20 Bäumen x (StU 18+80 cm x 6 WE )) = 11.760 WE zu kompensieren.<br />

Da bisher ein Überschuss von 37.074 WE erreicht wurde, kann hiermit dieser zusätzliche<br />

Wertverlust ausreichend kompensiert werden, es werden keine zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />

erforderlich.<br />

6. Es wird folgende Zuordnungsfestsetzung ergänzt:<br />

"Zuordnungsfestsetzung (§ 9 (1a) BauGB i. V. m. § 1a (3) BauGB)<br />

Den Eingriffen auf den Baugrundstücken und durch die Erschließungsanlage werden Ausgleichsmaßnahmen<br />

im Sinne des § 9 (1a) BauGB gleichmäßig zugeordnet. Folgender Verteilungsschlüssel<br />

ist für die Zuordnung zu verwenden:<br />

19 %: Erschließung (2.620 m²)<br />

81 %: Grundstücke mit neuen Baumöglichkeiten (10.780 m²)." …


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130107<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 22<br />

7. Kenntnisnahme.<br />

- 6 -<br />

8. Das Maßnahmenkonzept der Grünordnung wird Bestandteil der Bebauungsplan-Unterlagen und<br />

in die Satzung mit aufgenommen. Außerdem wird die Ziffer 11 der planungsrechtlichen Festsetzungen<br />

wie folgt ergänzt:<br />

"Die Ausgleichsmaßnahmen auf den öffentlichen Grünflächen sind spätestens eine Vegetationsperiode<br />

nach Abschluss der Erschließung des Baugebietes durchzuführen."<br />

Beschlussvorschlag<br />

Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden wie oben beschrieben<br />

geändert.<br />

Nr. 2.3 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme <strong>vom</strong> 20.06.2012<br />

III. Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde<br />

Die Ausführungen in unserer Stellungnahme <strong>vom</strong> 20. Juni 2011 haben nach wie vor Gültigkeit und<br />

sind entsprechend zu beachten. Lediglich die dort vorgetragenen Hinweise sind gegenstandslos.<br />

Das erforderliche wasserrechtliche Verfahren ist vor Satzungsbeschluss abzuschließen.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Verbandsbauamtes<br />

Die Ausführungen in der genannten Stellungnahme wurden beachtet. Es wurde ein Antrag auf wasserrechtliche<br />

Genehmigung eingereicht. Die Genehmigung ist in Aussichtgestellt.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Keine Änderung erforderlich.<br />

Nr. 2.4 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme <strong>vom</strong> 20.06.2012<br />

IV. Kreisbrandmeister<br />

Auf die Stellungnahme <strong>vom</strong> 20. Juni 2011 wird verwiesen. Weitere Anregungen werden nicht vorgetragen.<br />

Zitat 1: " Auf die Stellungnahme <strong>vom</strong> 31.08.2010 wird verwiesen:<br />

Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung ist eine Wassermenge von mindestens 48m³/Std. über<br />

mindestens zwei Stunden erforderlich. Die geforderte Löschwassermenge muss innerhalb des Löschbereichs<br />

von maximal 300 m um die Objekte sichergestellt werden. Die Ausführung hat entsprechend<br />

der geltenden DIN-Vorschriften zu erfolgen."<br />

Zitat 2: "Ergänzend wird noch auf folgendes hingewiesen:<br />

Geeignete Entnahmestellen (z.B. Hydranten) müssen in einer Entfernung von höchstens 80 m zu<br />

Gebäuden vorhanden sein.<br />

Entnahmestellen (z.B. Hydranten) sind mindestens einmal im Jahr, möglichst vor Beginn des Winters,<br />

zu überprüfen und zu warten.<br />

Der Netzdruck darf bei der Löschwasserentnahme an keiner Stelle des Netzes unter 1,5 bar abfallen.<br />

Bei der Verwendung von Überflurhydranten ist die DIN 3222 zu beachten.<br />

Bei der Verwendung von Unterflurhydranten ist die DIN 3221 zu beachten.<br />

Unterflurhydranten sind mit Hinweisschildern nach DIN 4066 zu kennzeichnen.<br />

Es sind Zufahrtsmöglichkeiten für Feuerlösch- und Rettungsfahrzeuge bzw. Zu- oder Durchgänge für<br />

die Feuerwehr zu den Gebäuden zu berücksichtigen. Die Vorgaben des § 2 LBOAVO sowie der VwV<br />

– Feuerwehrflächen – <strong>vom</strong> 11.08.1988 – Az.: 5-5400/213 – sind zu beachten."


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130107<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 23<br />

- 7 -<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Verbandsbauamtes<br />

Zitat 1: "Der Stellungnahme wird gefolgt. Innerhalb von 300 m stehen zwei Überflurhydranten und<br />

mehrere Unterflurhydranten zur Verfügung. Die Druckverhältnisse sind gut, das Leitungsnetz ist stark<br />

vernetzt, bis zum Abgang der Stichleitung. Im Hochbehälter steht eine Löschwasserreserve von 100<br />

m³ zur Verfügung."<br />

Zitat 2: " Der Stellungnahme wird gefolgt. Bei der Ausführungsplanung werden die Vorgaben berücksichtigt.<br />

Die Überprüfung der Hydranten wird die Gemeinde veranlassen."<br />

Beschlussvorschlag<br />

Die Anregungen wurden bereits in den vorangegangenen Verfahrensschritten abgearbeitet. Es sind<br />

keine weiteren Beschlüsse erforderlich.<br />

Nr. 2.5 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme <strong>vom</strong> 20.06.2012<br />

V. Vermessungsamt<br />

Zur Planung bestehen nach wie vor keine Anregungen.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Verbandsbauamtes<br />

Kenntnisnahme<br />

Beschlussvorschlag<br />

nicht erforderlich<br />

Nr. 2.6 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme <strong>vom</strong> 20.07.2012<br />

VI. Untere Landwirtschaftsbehörde<br />

In der nochmals überarbeiteten Planfassung werden gegenüber dem Außenbereich keine Änderungen<br />

vorgenommen, sodass landwirtschaftliche Belange hiervon nicht erneut berührt werden. Es bestehen<br />

daher keine fachlichen Bedenken gegen den Planentwurf.<br />

Anregungen und Hinweise<br />

- An der nördlichen Grenze des Plangebietes ist eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Diese<br />

Fläche (Grünland) ist unter landwirtschaftlichem Aspekt wegen der Lage inmitten von Wohnbebauung,<br />

Erschließung über Wohnstraßen und Grasweg, der geringen Größe (16 a) sowie der<br />

fachlichen Einstufung als landwirtschaftliche Grenzflur nur von geringer agrarstruktureller Bedeutung.<br />

Aus fachlicher Sicht wäre daher diese Fläche, vorausgesetzt privatrechtlicher Regelungen,<br />

ebenfalls als ökologische Ausgleichsfläche (Vorratsfläche) geeignet.<br />

- Nach dem Maßnahmenplan und dem Umweltbericht sollen die an der westlichen und südlichen<br />

Plangrenze gelegenen landwirtschaftlichen Flächen als ökologische Ausgleichsmaßnahme extensive<br />

Magerwiesen mit Obstbäumen umgewandelt werden. Eine wirtschaftliche Nutzung für Landwirte<br />

ist dann nicht mehr gegeben, sodass hier eine reine Pflegefläche entsteht, zu deren Erhalt<br />

gezielte Pflegemaßnahmen notwendig werden.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Verbandsbauamtes<br />

Die Fläche an der nördlichen Grenze befindet sich in Privateigentum, der derzeitige Nutzungsmöglichkeit<br />

bleibt unverändert erhalten. Deshalb erfolgt die Darstellung nach wie vor als Fläche für die Landwirtschaft.<br />

Die Pflege der genannten Ausgleichsflächen wird über die Gemeindeverwaltung geregelt.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Keine Änderung des Bebauungsplanes.<br />

Aufgestellt: Dornstetten, den <strong>29.01.2013</strong><br />

Verbandsbauamt in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung <strong>Waldachtal</strong>


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130107<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 24<br />

Abschließend empfiehlt die Verwaltung, den vorliegenden Bebauungsplan zu billigen und<br />

ebenfalls zu beschließen.<br />

- 8 -<br />

Ein Satzungsbeschluss soll aus Sicht der Verwaltung im Moment noch nicht erfolgen, bis<br />

über die letztendliche Umsetzung, sowohl vertragsrechtlicher wie finanzieller Art (Haushaltsplan<br />

2013), abschließend entschieden sei.<br />

Ohne Beratung fasst der Gemeinderat <strong>Waldachtal</strong> folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />

1. Die während der nochmaligen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger<br />

Träger öffentlicher Belange des Entwurfs zum Bebauungsplan „Heuberg II B“ in<br />

der Zeit <strong>vom</strong> 21.05.2012 bis 21.06.2012 eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft<br />

und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorschläge des Verbandsbauamtes<br />

sind dieser Sitzungsbeilage angefügt; diese werden im Gesamten<br />

bestätigt.<br />

2. Der Bebauungsplanentwurf wird in der vorgestellten Fassung <strong>vom</strong> <strong>29.01.2013</strong> beschlossen.


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130108<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 25<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 29. Januar 2013<br />

§ 8<br />

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />

Freudenstadt mit den Gemeinden Seewald und Bad Rippoldsau-Schapbach<br />

• Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />

nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch<br />

Bürgermeister Heinz Hornberger weist darauf hin, dass auch bei der Stadt Freudenstadt<br />

bzw. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Seewald und Bad Rippoldsau-Schapbach<br />

Planungen zur Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen im Rahmen<br />

eines Teilflächennutzungsplanes Windkraft bestehen. Zu diesem Zweck ist auch dort<br />

vorgesehen, einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft aufzustellen.<br />

Die Stadt Freudenstadt habe die Gemeinde auf die Planung hingewiesen und die Möglichkeit<br />

zur Stellungnahme eröffnet.<br />

Auf die Sitzungsunterlagen wird Bezug genommen.<br />

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

Der Gemeinderat <strong>Waldachtal</strong> nimmt den sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft der<br />

vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Freudenstadt mit den Gemeinden Seewald und Bad<br />

Rippoldsau-Schapbach zur Kenntnis. Anregungen werden nicht vorgetragen.


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130109<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 26<br />

Spendenbericht 2012<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 29. Januar 2013<br />

§ 9<br />

Gemeindekämmerer Herr Christoph Enderle weist darauf hin, dass die Gemeinde zur Erfüllung<br />

ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen ein werben, annehmen<br />

oder an Dritte vermitteln darf, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteiligen.<br />

Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich<br />

dem Bürgermeister sowie – falls vorhanden - den Beigeordneten.<br />

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstelle<br />

jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke<br />

anzugeben sind und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.<br />

Aus dieser Verpflichtung und der Dienstanweisung für die Entgegennahme von Spenden<br />

gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung habe die Verwaltung die eingegangenen Spenden<br />

aufgelistet und dargestellt. Dabei müssen auch die Beziehungen der Spender zur Gemeinde<br />

angegeben werden.<br />

Gemeinderat Herr Dr. Rudolf Emele erkundigt sich nach Spenden für Uhrenskulpturen in<br />

Tumlingen.<br />

Herr Enderle antwortet, dass seiner Meinung nach alle Spenden ordnungsgemäß aufgelistet<br />

seien, man werde dies aber nochmals überprüfen.<br />

Hierauf fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

Der Gemeinderat nimmt die eingegangenen Spenden – wie von der Verwaltung erläutert und<br />

dargestellt - an.


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130110<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 27<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 29. Januar 2013<br />

§ 10<br />

BIT Telefongesellschaft<br />

– Vergabe der neuen Telefonanlage für die Gemeindeverwaltung und die Schulen<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt führt Gemeindekämmerer Herr Enderle aus, dass der Telefonanlagenvertrag<br />

von der Verwaltung gekündigt wurde, nachdem die bestehende Telefonanlage<br />

seit über 16 Jahren von einer Firma gemietet worden sei.<br />

Der jährliche Mietpreis liege aktuell über dem eines Kaufes und deshalb schlage die Verwaltung<br />

vor, auf neuere Technik zu günstigeren Preisen umzustellen. Die Gemeinde könne hierbei<br />

jährlich rund 15.000,-- € einsparen. Die Folgekosten für eine Wartung betragen künftig<br />

nur noch 2.500,-- €.<br />

Im Anschluss erläutert Herr Enderle eingehend die Angebote und die Vergabeempfehlung.<br />

Aus der Mitte des Gemeinderats wird gefragt, bis wann mit einer Umstellung gerechnet werde.<br />

Die Verwaltung antwortet, dass die Umstellung noch vor dem 31. März 2013 kommen soll<br />

und die Umstellungsphase ca. 14 Tage dauern werde.<br />

Hierauf fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

Der Gemeinderat <strong>Waldachtal</strong> vergibt die Installation der Telefonanlage für die Rathäuser<br />

Tumlingen, Lützenhardt und dem Schulzentrum an die Firma ITR GmbH aus Sindelfingen<br />

zu einem Preis von 12.492,62 €. Die anderen Örtlichkeiten werden für ca. 2.000,-- €<br />

mit neuen Telefonen ohne Anlagen umgerüstet.


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130111<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 28<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 29. Januar 2013<br />

§ 11<br />

Einbringung des Haushalts- und Wirtschaftsplanes 2013 der Gemeinde <strong>Waldachtal</strong><br />

• Gemeindehaushalt 2013 mit Investitionsprogramm 2012 bis 2016<br />

• Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung <strong>Waldachtal</strong> 2013 mit Investitionsprogramm<br />

2012 bis 2016<br />

• Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung <strong>Waldachtal</strong> 2013 mit Investitionsprogramm<br />

2012 bis 2016<br />

11.1. Gemeindehaushalt 2013 mit Investitionsprogramm 2012 bis 2016<br />

Bürgermeister Heinz Hornberger teilt mit, dass in der Gemeinderatssitzung der Haushaltsplanentwurf<br />

2013 für den Gemeindehaushalt, aber auch die Wirtschaftspläne eingebracht<br />

werden sollen. Er werde im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes noch grundsätzliche<br />

Ausführungen machen und wolle deshalb in der heutigen Gemeinderatssitzung auf<br />

die Erläuterungen des Gemeindekämmerers verweisen.<br />

Im Anschluss macht Gemeindekämmerer Herr Enderle ausführliche Erläuterungen zu den<br />

vorliegenden Planwerken.<br />

Gemeindehaushalt 2012:<br />

Herr Enderle führt aus, dass das Haushaltsvolumen 2013 im Verwaltungshaushalt<br />

12.790.000,-- € und im Vermögenshaushalt 3.475.000,-- €, insgesamt also 16.265.000,-- €<br />

umfassen. Es sei eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.051.500,-- €<br />

vorgesehen.<br />

Zu den Planzielen 2013 nennt Herr Enderle folgende Maßnahmen:<br />

- Bau Kinderhaus <strong>Waldachtal</strong><br />

- Neue Kopierer u. Drucker (Kauf statt Leasing)<br />

- Sanierung Treppenabgang Grundschule und Kindergarten Salzstetten<br />

- Kirchturmsanierung Lützenhardt (Beteiligung an den Kosten der Kirchengemeinde)<br />

- Umbau Kindergarten Lützenhardt, Kleinkindgruppe<br />

- Erschließung Baugebiet "Heuberg II B“<br />

- Sanierung der Max-Eyth-Straße in Tumlingen (Haushaltsreste aus 2012)<br />

- Dachaufbau Garagen beim Rathaus Lützenhardt<br />

- Nachfinanzierung Holder-Fahrzeug Bauhof<br />

- Entwurf zur Gestaltung des ehemaligen Kindergartens Oberwaldach in ein Bürgerhaus<br />

Im Anschluss nennt und erläutert Herr Enderle die Eckdaten des Haushaltsplanes 2013:<br />

- Einwohnerzahl Stand 30.06.2012 5.756 Einwohner<br />

- Steuerkraftmesszahl 5.061.379 €<br />

- Bedarfsmesszahl 6.114.149 €<br />

- Steuerkraftsumme 6.043.741 €<br />

- Hebesatz Grundsteuer: A = 340 % und B = 360 %<br />

- Hebesatz Gewerbesteuer 340 % …


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130111<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 29<br />

- 2 -<br />

- Stand der Rücklage am 31.12.2013 1.656.351 €<br />

- Stand der Schulden am 31.12.2013 744.151 €<br />

Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 129,28 € pro Einwohner im Stammhaushalt.<br />

Die geplanten Einnahmen im Verwaltungshaushalt Einnahmen Verwaltungshaushalt erläutert<br />

Herr Enderle wie folgt:<br />

Steuern:<br />

- Grundsteuer A und B 862.000 €<br />

- Gewerbesteuer 3.100.000 €<br />

- Einkommensteueranteil 2.925.600 €<br />

- Umsatzsteueranteil 307.500 €<br />

- Steuerähnliche Einnahmen 107.760 €<br />

Zuweisungen:<br />

- Schlüsselzahlen 1.002.780 €<br />

- Familienleistungsausgleich 261.470 €<br />

Verwaltung und Betrieb:<br />

davon<br />

- Innere Verrechnungen 1.442.112 €<br />

- Verwaltungsgebühren 411.590 €<br />

- Erlöse aus Verkauf, Miete/Pacht 710.248 €<br />

- Zuschüsse/Erstattungen 698.450 €<br />

Beim Holzeinschlag im Gemeindewald sei für das laufende Jahr ein etwas reduzierter<br />

Überschuss in Höhe von (nur) 15.700,-- € vorgesehen, dies hänge an dem reduzierten Einschlag<br />

aufgrund der Festlegungen der Forsteinrichtung.<br />

Weitere wesentliche Einnahmen des Verwaltungshaushaltes beziffert Herr Enderle noch wie<br />

folgt:<br />

- Konzessionsabgabe 181.500 €<br />

- Kalkulatorische Einnahmen 701.790 €<br />

- Zinseinnahmen in Höhe von 65.200 € (davon in den Eigenbetrieben 35.300 €)<br />

Dem gegenüber benennt Herr Enderle die wesentlichen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes<br />

für das Jahr 2013 wie folgt:<br />

Personalausgaben 3.325.949 €<br />

Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus folgenden Veränderungen:<br />

- Schulkindbetreuung<br />

- Personal Kinderhaus <strong>Waldachtal</strong> (ca. 6 Stellen)<br />

- Kleinkindgruppe Kindergarten Salzstetten<br />

- Einstellung neuer Bauhofleiter<br />

- Winterdienstzulagen Bauhof<br />

- Erhöhung Leistungsentgelt von 1,5 % auf 2 % entsprechend TVöD<br />

-<br />

Dies verursacht Mehrkosten beim Personal in Höhe von ca. 197.511,-- € gegenüber dem<br />

Jahr 2012. …


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130111<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 30<br />

Weitere wesentliche Ausgabenpositionen des Verwaltungshaushaltes erläutert Herr Enderle<br />

wie folgt:<br />

- 3 -<br />

Verwaltungs- u. Betriebsaufwand mit 2.443.650 €<br />

Davon entfallen auf:<br />

- Gebäudeunterhaltung und Außenanlagen 624.250 €<br />

- Besondere Aufwendungen für Beschäftigte 43.500 €<br />

- Geräte/Ausstattung 94.500 €<br />

- Mieten/Pachten 32.420 €<br />

- Bewirtschaftung Gebäude 348.300 €<br />

- KFZ-Haltung 133.050 €<br />

- weitere Betriebsausgaben 610.010 €<br />

- Steuern/Geschäftsaufwand 309.410 €<br />

- Erstattung von Verwalt. und Betriebsaufwand 248.210 €<br />

Weitere maßgebliche Ausgaben sind:<br />

- Zuweisungen / Zuschüsse 381.869 €<br />

- Kreditzinsen 33.750 €<br />

- Umlagen 4.452.430 €<br />

Davon wiederum entfallen als:<br />

- Gewerbesteuerumlage 629.120 €<br />

- FAG-Umlage 1.453.250 €<br />

- Kreisumlage (37%) 2.290.060 €<br />

- Gemeindeverwaltungsverbandsumlage 80.000 €<br />

Herr Enderle stellt fest, dass bei einem Vergleich der Umlageeinnahmen und der Umlagezahlungen<br />

folgendes Ergebnis herauskommen:<br />

Erhaltene Zuweisungen 4.497.350 €<br />

zu zahlende Umlagen 4.452.430 €<br />

Das ergebe noch ein leichtes Plus in Höhe von 44.920 € (im Vorjahr ergab dies ein Negativbetrag<br />

von 362.200,-- €). Im Jahre 2013 sei damit erfreulich, dass die Gemeinde mehr Zuweisungen<br />

bekomme, als sie Umlagen abführen muss.<br />

Schließlich beziffert Herr Enderle noch folgende wesentliche Einnahmenpositionen des Vermögenshaushaltes:<br />

- Zuführung <strong>vom</strong> Verwaltungshaushalt 0 €<br />

- Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 1.051.500 € (30,26%)<br />

- Zuführung Sonderrücklage 6.800 € (0,20%)<br />

- Veräußerungen von Anlagevermögen 822.400 € (23,67%)<br />

- Zuweisungen 1.178.300 € (33,91%)<br />

- Tilgung im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 14.000 € (0,40%)<br />

- Beiträge und ähnliche Entgelte 402.000 € (11,56%)<br />

Die Summe der Einnahmen betrage damit 3.475.000 €<br />


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130111<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 31<br />

- 4 -<br />

Dem stehen folgende Ausgabepositionen im Vermögenshaushalt entgegen:<br />

- Erwerb von beweglichem Vermögen 62.000 € (1,78%)<br />

- Erwerb von Grundstücken 516.000 € (14,85%)<br />

- Investitionszuweisungen 10.000 € (0,29%)<br />

- Baumaßnahmen 2.781.100 € (80,03%)<br />

- Tilgung von Krediten 49.100 € (1,41%)<br />

- Umschuldungen 50.000 € (1,44%)<br />

- Zuführung Sonderrücklage 6.800 € (0,20%)<br />

- Zuführung an die Rücklage 0 € (0,00%)<br />

Dies ergibt Gesamtausgaben mit ebenfalls 3.475.000 €.<br />

Abschließend nennt Herr Enderle noch die Investitionsschwerpunkte für das Jahr 2013<br />

wie folgt:<br />

- EDV-Anlagen, neue Kopiersysteme und Drucker 20.000 €<br />

- Grundschule Salzstetten Treppenaufgang 16.000 €<br />

- Werkrealschule <strong>Waldachtal</strong> - Einrichtung Ganztagesbetrieb 5.000 €<br />

- Kirchturmsanierung Lützenhardt 7.300 €<br />

(Haushaltsrest im Jahr 2012 in Höhe von 65.000 €)<br />

- Neubau Kinderhaus 2.200.000 €<br />

(2012 ein Betrag von 2.000.000 €)<br />

- Umbau Kindergarten Lützenhardt, Kleinkindbetreuung 70.500 €<br />

- Max-Eyth-Straße in Tumlingen, Komplettsanierung 210.000 €<br />

- Straßenbeleuchtung Max-Eyth-Straße, Tumlingen 42.000 €<br />

- Erschließung Baugebiet „Heuberg II B“, Salzstetten 850.000 €<br />

- Straßenbeleuchtung Baugebiet „Heuberg II B“ 23.000 €<br />

- Straßenbeleuchtung in Cresbach 4.000 €<br />

- Dachaufbau Garagen, Rathaus Lützenhardt 25.000 €<br />

Ergibt eine Gesamtsumme bei den Investitionen in Höhe von 3.220.800 €.<br />

Im Anschluss erläutert Herr Enderle dem Gemeinderat noch detailliert die Annahmen für die<br />

mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2012 bis 2016 und die vorläufigen Abrechnungsdaten<br />

für das Jahr 2012.<br />

Es schließt sich eine Beratung des Vorentwurfes an.<br />

Gemeinderat Dr. Friedrich Gerhard erkundigt sich, wo die Einnahmen von den Solaranlagen<br />

verbucht seien.<br />

Herr Enderle antwortet, dass dies bei den Einnahmen direkt bei den einzelnen Gebäuden<br />

erfolge.<br />

Gemeinderat Dr. Horst Richter erkundigt sich, warum im Bereich der Grundschule <strong>Waldachtal</strong><br />

bei den Unterhaltungsarbeiten eine stärkere Erhöhung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen<br />

sei.<br />

Herr Enderle antwortet, dass hier der marode Pflasterbelag im Außenbereich, aber auch<br />

weitere Sanierungen von Außenanlagen die Gründe seien.<br />

Bezüglich der Grundschule <strong>Waldachtal</strong> erkundigt sich Gemeinderat Herr Dr. Rudolf Emele<br />

nach der Erhöhung bei den Personalkosten.<br />

Dies beantwortet die Verwaltung mit der Schulkindbetreuung und hierfür erforderliches zusätzliches<br />

Personal. …


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130111<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 32<br />

Herr Emele fragt weiter nach dem Stand der Zuschüsse beim Projekt „Kleinkindbetreuung im<br />

Kindergarten Lützenhardt“.<br />

Herr Hornberger antwortet, dass die Bescheide der Zuschussstellen bei der Kirchengemeinde<br />

und der Diözese vorliegen und die Planung und Umsetzung laufe.<br />

Gemeinderat Bernd Schittenhelm erkundigt sich nach dem Sperrvermerk bei der Baumaßnahme<br />

Sanierung Max-Eyth-Straße.<br />

Herr Enderle antwortet, dass diese Position mit einem Sperrvermerk versehen sei, weil Voraussetzung<br />

für die Durchführung der Maßnahme die Bewilligung der Zuschüsse aus dem<br />

Ausgleichstock sei.<br />

Herr Dr. Emele möchte weiter wissen, warum der Anstieg bei den Personalkosten bei der<br />

Ortschaftsverwaltung Hörschweiler zu verzeichnen sei.<br />

Herr Enderle antwortet, dass Herr Emele immer wieder bemängelt habe, dass das Bürgerbüro<br />

Tumlingen auch Aufgaben des Bürgerbüros Hörschweiler übernehme. Diese Kosten seien<br />

hier nun verteilt und dargestellt worden. Dies sei letztendlich eine Forderung von Herrn Dr.<br />

Emele gewesen.<br />

Bernd Schittenhelm erkundigt sich nach den relativ hohen Verrechnungen im Einzelplan<br />

„Märkte“ bei Erstattungen an den Bauhof.<br />

Herr Enderle antwortet, dass hier sämtliche Märkte verbucht werden, <strong>vom</strong> Nikolausmarkt<br />

über den Krämermarkt in Salzstetten, den Bauernmarkt und teilweise auch weitere Dorfgemeinschaftsfeste<br />

in den Ortschaften, welche <strong>vom</strong> Bauhof unterstützt werden.<br />

Gemeinderat Dr. Horst Richter weist auf die hohen Energiekosten im Rathaus in Cresbach<br />

hin.<br />

Herr Enderle antwortet, dass dies an der dortigen Beheizung mit Nachtspeicheröfen liege.<br />

Mittlerweile habe man eine Lösung gefunden, dass die Elektroöfen immer zurück geschaltet<br />

werden, wenn keine Öffnungszeiten oder Nutzungen bestehen. Ferner seien auch gewisse<br />

Sanierungsmaßnahmen im Eingangsbereich vorgenommen worden.<br />

- 5 -<br />

Im Übrigen nimmt der Gemeinderat den Haushaltsplanentwurf zur Kenntnis.<br />

11.2. Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung <strong>Waldachtal</strong> 2013 mit Investitions-<br />

programm 2012 bis 2016<br />

Zum Eigenbetrieb Wasserversorgung <strong>Waldachtal</strong> führt Herr Enderle aus, dass der Wirtschaftsplan<br />

2013 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung mit Erträgen in Höhe von 744.000 € und<br />

Aufwendungen von 664.650 € geplant sei. Dies ergebe einen „Gewinn“ in Höhe von 79.350 €.<br />

Hierbei handle es sich um keinen reinen Gewinn, sondern eine rechnerische Darstellung der<br />

Eigenkapitalverzinsung bzw. von Deckungsmittellücken. Das Volumen des Vermögenshaushaltes<br />

umfasse 583.000 € und die Kreditaufnahmen seien mit 177.450 € vorgesehen.<br />

Die Eckdaten des Eigenbetriebes Wasserversorgung nennt Herr Enderle wie folgt:<br />

- geplanter Wasserverkauf 282.000 m³<br />

- Unterhaltung des Leitungsnetzes 60.000 €<br />

- Zinsen für Kredite 65.550 €<br />

- Wasserleitung Längenhardtstraße, Cresbach 45.000 €<br />

- Max-Eyth-Straße, Tumlingen 110.000 €<br />

- Erschließung Baugebiet „Heuberg II B“, Salzstetten 58.000 €<br />


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130111<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 33<br />

Der Stand der Schulden zum 31.12. 2013 sei mit 1.562.651 € oder 271,48 € /Einwohner angenommen.<br />

Nach weiteren Erläuterungen und einer kurzen Beratung nimmt der Gemeinderat den Wirtschaftsplan<br />

Eigenbetrieb Wasserversorgung <strong>Waldachtal</strong> zustimmend zur Kenntnis.<br />

- 6 -<br />

11.3. Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung <strong>Waldachtal</strong> 2013 mit Investitionsprogramm<br />

2012 bis 2016<br />

Zum Eigenbetrieb bzw. Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung <strong>Waldachtal</strong> macht Herr Enderle<br />

folgende Erläuterungen:<br />

Der Wirtschaftsplan 2013 sieht Erträge in Höhe von 1.331.000 € und Aufwendungen in Höhe<br />

von 1.331.000 € vor. Das Volumen des Vermögensplanes umfasst 2.207.000 €. Kreditaufnahmen<br />

(ohne Umschuldungen = 80.000 €) sind mit 1.492.800 € vorgesehen.<br />

Die Eckdaten im Bereich des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung <strong>Waldachtal</strong> erläutert Herr<br />

Enderle wie folgt:<br />

- Entsorgungsvolumen 264.000 m³<br />

- Betriebskostenumlagen an den Zweckverband Oberes<br />

<strong>Waldachtal</strong> und den Abwasserzweckverband Nagold 461.500 €<br />

- Kanalunterhaltungen 58.000 €<br />

- Kreditzinsen 205.950 €<br />

- Straßenentwässerungsanteil 163.000 €<br />

- Investitionen 392.650 €<br />

Der Stand der Schulden betrage zum 31.12. 2013 beachtliche 5.476.619 € oder 951,46 € pro<br />

Einwohner.<br />

Die einzelnen Investitionsmaßnahmen, die vorgesehen sind, erläutert Herr Enderle wie folgt:<br />

- Kanal Steinbühlstrasse 105.000 €<br />

- Kanal Längenhartstrasse 15.000 €<br />

- Kanal Max-Eyth-Straße 50.000 €<br />

- Kanal Baugebiet „Heuberg II B“ 167.000 €<br />

- Hausanschlüsse (Kinderhaus Neubau) 10.250 €<br />

- Ertüchtigung RÜB Abwasserzweckverbände 45.400 €<br />

Im Zusammenhang mit der Thematik Abwassergebühr gibt Herr Enderle noch bekannt, dass<br />

vorgesehen sei, bereits in der nächsten Sitzung die Ergebnisse der weiteren Vorgehensweise<br />

zur gesplitteten Abwassergebühr im Gemeinderat zu behandeln, so dass anschließend<br />

auch die entsprechenden Gebührenbescheide von der Verwaltung verschickt werden können.<br />

Nach kurzer Beratung nimmt der Gemeinderat auch den Entwurf des Wirtschaftsplanes Eigenbetrieb<br />

Abwasserbeseitigung <strong>Waldachtal</strong> 2013 zustimmend zur Kenntnis.<br />

Bürgermeister Heinz Hornberger stellt fest, dass die abschließende Beratung des Gemeindehaushaltsplanes<br />

und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe in der nächsten Sitzung des<br />

Gemeinderats <strong>Waldachtal</strong> erfolge.<br />

Mit dieser Vorgehensweise ist der Gemeinderat einverstanden.


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130112<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 34<br />

Bekanntgaben und Verschiedenes<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 29. Januar 2013<br />

§ 12<br />

1. Neubau Kinderhaus <strong>Waldachtal</strong> – Gewerk Bohrpfahlarbeiten<br />

– Nachtragsforderung Nr. I zum Hauptvertrag <strong>vom</strong> 09.11.2012<br />

Die Leiterin des Bauverwaltungsamtes, Frau Marlena Schmid, berichtet, dass beim Neubau<br />

des Kinderhauses für das Gewerk Bohrpfahlarbeiten ein Nachtrag erforderlich sei. Der Nachtrag<br />

beinhalte zwei Ausführungsumstellungen (Betongüte/zusätzliche Wendelbewehrung für<br />

die Bohrpfähle).<br />

Es ergeben sich folgende Gründe für das Erfordernis der Nachtragsvereinbarung:<br />

a. Geänderte Betongüte C25/30 XA1<br />

Für die Ausschreibung und Ausführung wurde für die Bohrpfähle ein Beton C20/25 XC2 vorgesehen.<br />

Diese Betongüte entspricht der Mindestfestigkeitsklasse nach DINS EN 1536<br />

(Bohrpfähle). Aus statischer Sicht war diese Güte bei der Ausschreibung ausreichend.<br />

Die Firma Max Bögl hat angemahnt, dass das zu erwartende Hangwasser als „schwach betonangreifend“<br />

einzustufen ist und damit ein Beton der Expositionsklasse XA1 einzubauen<br />

ist. In Abstimmung mit dem Bodengutachter wurde dies bestätigt. Die Mindestfestigkeitsklasse<br />

für einen solchen Beton beträgt nach DIN EN 1992-1-1c25/30.<br />

Die Ausführungsumstellung beinhaltet einen Zuschlag von 33,42 €/m³ netto, dies bedeutet<br />

bei einem Mengenansatz von ca. 222,55 m³ Mehrkosten von ca. 7.437,62 netto.<br />

b. Wendelbewehrung:<br />

Zum Zeitpunkt der Ausschreibungserstellung wurde seitens der Statik davon ausgegangen,<br />

dass die Bohrpfähle ohne Wendelbewehrung ausgeführt werden können. Im Zuge der weiteren<br />

Planung stellte sich heraus, dass eine Wendelwehrung für den Nachweis der Standsicherheit<br />

erforderlich ist. Die im Nachtrag angegebene Bewehrungsmenge von 1,720 to entspricht<br />

dem für die Ausführung erforderlichem Bewehrungsanteil, daraus ergeben sich Mehrkosten<br />

von ca. 3.729,99 netto.<br />

Frau Schmid weist ausdrücklich auf die entstehenden Mehrkosten hin, bestätigt aber, dass<br />

man zusammen mit den Architekten die Kosten im Griff habe und versuche, an anderer Stelle<br />

wieder einzusparen.<br />

Gemeinderat Dr. Friedrich Gerhard hofft, dass nicht allzu viele Nachträge erforderlich werden.<br />

Er erkundigt sich nach dem allgemeinen Stand und dem Zeitplan.<br />

Frau Schmid antwortet, dass am Tag der Gemeinderatssitzung nachmittags eine Besichtigungsmöglichkeit<br />

für die Gemeinderäte stattgefunden habe. Es wurde festgestellt, dass man<br />

voll im Zeitplan sei, die Bohrpfähle seien gesetzt und in der KW 11 werde die Betonplatte<br />

gebaut.<br />

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt der Nachtragsvereinbarung Nr. 1 zum Hauptvertrag über die Bohrpfahlarbeiten<br />

mit der Firma Max Bögl in Höhe von 13.289,46 € brutto zu.


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130112<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 35<br />

2. Anfragen:<br />

- 2 -<br />

Gemeinderat Ludwig Blum bezieht sich auf das Protokoll der Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong><br />

09. Oktober 2012 im Zusammenhang mit der Kostenbeteiligung der Gemeinde an der Kirchturmsanierung<br />

der Katholische Kirchengemeinde Lützenhardt. Seinerzeit habe Gemeinderat<br />

Herr Dr. Friedrich Gerhard darauf hingewiesen, dass die Kirchengemeinde doch erst einmal<br />

nachweisen solle, dass der Fall des Unvermögens bestehe. Wenn er den Aufwand und die<br />

Kosten für die Fronleichnamsprozession sehe, dann könne man Zweifel hegen. Diese Äußerung<br />

habe er bereits in der damaligen Sitzung zurückgewiesen.<br />

Die Fronleichnamsprozession werde von ehrenamtlichen Mitbürgerinnen und Mitbürgern und<br />

Kirchenvertretern organisiert und gestaltet und hierdurch entstünden keinerlei Kosten.<br />

Dies wolle er ausdrücklich nochmals feststellen, damit es im Sitzungsprotokoll auch entsprechend<br />

protokolliert wird.<br />

Dies sagt der Vorsitzende zu.

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