14.04.2013 Aufrufe

Protokoll 6. Nov. 2012 - Waldachtal

Protokoll 6. Nov. 2012 - Waldachtal

Protokoll 6. Nov. 2012 - Waldachtal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ1213<br />

Landkreis Freudenstadt Seite: 1<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />

Tagungsort: Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule <strong>Waldachtal</strong><br />

Beginn: 20.30 Uhr Ende: 22.30 Uhr<br />

Zahl der anwesenden Mitglieder: 15 (Normalzahl 19 Mitglieder)<br />

Anwesend sind die Gemeinderatsmitglieder:<br />

Dr. Manfred Tillwich, Franz Schweizer, Franz Xaver Wittich, Roger Ganszki,<br />

Markus Fischer, Heinz Fischer, Bernd Schittenhelm, Klaus Gebauer, Dr. Horst Richter,<br />

Dr. Rudolf Emele, Dieter Fischer, Erika Burkhardt, Dr. Friedrich Gerhard, Heinz Otto<br />

Renz, Günter Henssler<br />

Nicht anwesend sind die Gemeinderatsmitglieder:<br />

Ludwig Blum, Frank Lacker, Oliver Dettling, Hartmut Johannsen<br />

Vorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger<br />

Schriftführer: Gemeindeamtsrat Wolfgang Fahrner<br />

Sonstige Verhandlungsteilnehmer:<br />

Herr Wagner vom „Schwarzwälder Bote“ und Frau Weber von der „Südwestpresse“<br />

Zuhörer: keine<br />

Bedienstete der Verwaltung:<br />

Ortsvorsteher Fahrner, Ortsvorsteher Enderle, Ortsvorsteher Emele, Ortsvorsteher Renz,<br />

Bauverwaltungsamt Frau Schmid<br />

Nach der Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass<br />

1. zu der Sitzung durch Schreiben vom 30. Oktober <strong>2012</strong> ordnungsgemäß eingeladen<br />

worden ist;<br />

2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 02. <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />

im Gemeindemitteilungsblatt bekanntgemacht worden ist;<br />

3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 10 Mitglieder anwesend sind.<br />

Die Niederschrift umfasst die Seiten 1 - 31<br />

Beurkundet:<br />

Wolfgang Fahrner<br />

Gemeindeamtsrat


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ1213<br />

Landkreis Freudenstadt Seite: 2<br />

Beurkundet: Beurkundet:<br />

Heinz Hornberger Wolfgang Fahrner<br />

Bürgermeister Gemeindeamtsrat<br />

Beurkundet: Beurkundet:<br />

Klaus Gebauer Dr. Horst Richter<br />

Gemeinderat Gemeinderat


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ1213<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 3<br />

TAGESORDNUNG<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />

1. Bürgerfragestunde GÖ121301<br />

2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 09. Oktober <strong>2012</strong> GÖ121302<br />

gefassten Beschlüsse<br />

3. Vergabe von Arbeiten für folgende Gewerke für den Neubau des Kinder- GÖ121303<br />

hauses <strong>Waldachtal</strong><br />

• Rohbauarbeiten<br />

• Bohrpfahlarbeiten<br />

• Blitzschutzarbeiten<br />

• Förderanlage (Aufzug)<br />

4. Bebauungsplan „Breite Äcker“ in Cresbach GÖ121304<br />

• Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen<br />

• Entwurfsbeschluss<br />

• Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und<br />

der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Absatz 2,<br />

4 Absatz 2 BauGB<br />

5. Bebauungsplan „Salzstetten - Süd 2001 – 2. Änderung“ in Salzstetten GÖ121305<br />

(vereinfachtes Verfahren)<br />

• Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen<br />

• Entwurfsbeschluss<br />

• Satzungsbeschluss<br />

<strong>6.</strong> Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Waldhof“ GÖ121306<br />

(1.Änderung) in Salzstetten<br />

• Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Kostenübernahme<br />

• Aufstellungsbeschluss<br />

7. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Taläcker 2008“ (1.Änderung) GÖ121307<br />

in Cresbach<br />

• Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Kostenübernahme<br />

• Aufstellungsbeschluss<br />

8. Erhöhung der Grundsteuer A und B zum 01.01.2013 GÖ121308<br />

9. Jahresabschluss Gemeindehaushalt 2011 sowie Rechnungsergebnisse der GÖ121309<br />

Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung <strong>Waldachtal</strong><br />

10. Bekanntgaben und Verschiedenes GÖ121310


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121301<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 4<br />

Bürgerfragestunde<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />

Von den anwesenden Bürgern werden keine Fragen an die Verwaltung gerichtet.<br />

§ 1


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121302<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 5<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 09. Oktober <strong>2012</strong> gefassten<br />

Beschlüsse<br />

§ 2<br />

Bürgermeister Heinz Hornberger teilt mit, dass aufgrund von § 35 Absatz 1 der Gemeindeordnung<br />

für Baden-Württemberg folgende in nicht öffentlicher Sitzung am 09. Oktober <strong>2012</strong><br />

gefassten Beschlüsse bzw. Beratungspunkte bekannt gemacht werden:<br />

- Der Gemeinderat wurde über den aktuellen Stand der Entwicklungen zur Gemeinschaftsschule<br />

und Einrichtung einer Ganztagesschule in <strong>Waldachtal</strong> unterrichtet.<br />

- Der Gemeinderat wurde über den Stand des Verfahrens zur Planung und Ausweisung eines<br />

EDEKA Vollsortimenters in <strong>Waldachtal</strong> informiert.


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121303<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 6<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />

§ 3<br />

Vergabe von Arbeiten für folgende Gewerke für den Neubau des Kinderhauses <strong>Waldachtal</strong><br />

- Rohbauarbeiten<br />

- Bohrpfahlarbeiten<br />

- Blitzschutzarbeiten<br />

- Förderanlage (Aufzug)<br />

Die Leiterin des Bauverwaltungsamtes, Frau Marlena Schmid, erläutert dem Gemeinderat,<br />

dass die Gewerke: Rohbauarbeiten, Bohrpfahlarbeiten, Blitzschutzarbeiten und Förderanlage<br />

(Aufzug) gemäß § 3 VOB Teil A <strong>2012</strong> öffentlich bzw. beschränkt ausgeschrieben wurden.<br />

Die Angebotseröffnung erfolgte für die ausgeschriebenen Gewerke am 23. Oktober <strong>2012</strong> ab<br />

10:00 Uhr. Hierbei wurden die eingegangenen Angebote auch auf die formale Richtigkeit<br />

geprüft.<br />

Die fachtechnische und rechnerische Prüfung erfolgte bei den Gewerken Rohbauarbeiten,<br />

Bohrpfahlarbeiten und Förderanlage durch das Architekturbüro Weindel. Die eingegangenen<br />

Angebote für das Gewerk Blitzschutzarbeiten wurden vom Planungsbüro Schmid & Partner<br />

fachtechnisch und rechnerisch geprüft.<br />

Die Auswertung der Angebote und die entsprechenden Vergabevorschläge des Architekturbüros<br />

Weindel bzw. des Planungsbüros Schmid & Partner liegen dem Gemeinderat als Sitzungsbeilage<br />

vor. Aus Gründen des Datenschutzes sind aus der öffentlichen Sitzungsbeilage<br />

nur die Namen der wirtschaftlichsten Bieter ersichtlich.<br />

Frau Schmid erläutert dem Gemeinderat eingehend die jeweiligen ausgeschriebenen Arbeiten<br />

sowie die vorliegenden Angebote mit Vergabevorschlägen im Einzelnen.<br />

Ohne Beratung fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt folgende Vergaben:<br />

1. Rohbauarbeiten: Die Vergabe erfolgt an die preisgünstigste Bieterin, der Firma Grötz aus<br />

Nürtingen, zu einer Bruttoangebotssumme von 965.379,91 €.<br />

2. Bohrpfahlarbeiten: Die Vergabe erfolgt an die preisgünstigste Bieterin, der Firma Max<br />

Bögl aus Neumarkt, zu einer Bruttoangebotssumme von 221.852,15 €.<br />

3. Blitzschutzanlage: Die Vergabe erfolgt die preisgünstigste Bieterin, der Firma Fautz &<br />

Partner aus Villingendorf, zu einem Pauschalangebot von 13.000,-- €.<br />

4. Förderanlage (Aufzug): Die Vergabe erfolgt an die preisgünstigste Bieterin, der Firma<br />

Kone aus Karlsruhe, zu einer Bruttoangebotssumme von 33.635,35 €.


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121304<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 7<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />

§ 4<br />

Bebauungsplan 'Breite Äcker' (Schuppengebiet) in Cresbach<br />

- Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen<br />

- Entwurfsbeschluss<br />

- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Absatz 2, 4 Absatz 2 BauGB<br />

Hauptamtsleiter Herr Fahrner erinnert daran, dass der Gemeinderat beschlossen hat, den Bebauungsplan<br />

„Breite Äcker“ (Schuppengebiet) in <strong>Waldachtal</strong>-Cresbach aufzustellen. Ziel des<br />

Verfahrens sei es, eine Fläche auszuweisen, wo konkrete Anfragen zur Errichtung eines landwirtschaftlichen<br />

Schuppens befriedigt werden können. Die Interessenten, die selbst noch<br />

landwirtschaftliche Flächen auf der Gemarkung bewirtschaften, hätten vor, land- und forstwirtschaftliche<br />

Fahrzeuge/oder Maschinen in den Schuppen unterzustellen. Dies sei der Planungsanlass<br />

für die Gemeinde.<br />

Mit der Ausweisung eines Schuppengebietes sollen vor allem den Nebenerwerbslandwirten,<br />

die ihren Teil zur Unterhaltung und Pflege der bäuerlichen Kulturlandschaft beitragen, die<br />

Möglichkeit zur Unterbringung von Maschinen und Geräten in geeigneten Geräteschuppen<br />

außerhalb der Ortslage gegeben werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die<br />

planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Planvorhaben geschaffen werden.<br />

Zu den Planungsinhalten verweist Herr Fahrner auf die ausführlichen Unterlagen, welche<br />

nochmals erläutert werden.<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger<br />

öffentlicher Belange seien verschiedenen Stellungnahmen eingegangen, über die abzuwägen<br />

sei. Die Stellungnahmen seien zu prüfen und die öffentlichen und privaten Belange seien<br />

gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen.<br />

Hierzu habe das Ing.-Büro Gfrörer, Emfingen, entsprechende Abwägungsvorschläge erarbeitet;<br />

diese werden im Anschluss von Herrn Fahrner wie folgt erläutert:<br />

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 10. Juli <strong>2012</strong> wurde für den Vorentwurf des Bebauungsplanes<br />

„Breite Äcker (Schuppengebiet)“ in <strong>Waldachtal</strong>-Cresbach das frühzeitige Verfahren entsprechend<br />

§ 3 (1) in Verbindung mit § 4 (1) Baugesetzbuch (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden<br />

und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) in der Zeit vom 30.07.<strong>2012</strong> bis zum 30.08.<strong>2012</strong><br />

durchgeführt.<br />


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121304<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 8<br />

- 2 -<br />

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:<br />

Dienststelle Anschreiben Antwort am Anregung<br />

Landratsamt Freudenstadt<br />

Höhere Verwaltungsbehörde,<br />

untere Naturschutzbehörde,<br />

untere Wasser-und Bodenschutzbehörde,<br />

Landwirtschaftsamt,<br />

Forstverwaltung,<br />

Vermessungsamt<br />

Alle am<br />

25.07.<strong>2012</strong><br />

(6 x)<br />

Alle vom<br />

29.08.<strong>2012</strong><br />

X<br />

X<br />

X<br />

Beschluss<br />

erf. BPL<br />

Kreisbrandmeister 25.07.<strong>2012</strong> 29.08.<strong>2012</strong> X X<br />

EnBW Regionalzentrum Schwarzwald-Neckar 25.07.<strong>2012</strong> 13.08.<strong>2012</strong><br />

NABU <strong>Waldachtal</strong> 25.07.<strong>2012</strong><br />

Baurechtsamt 25.07.<strong>2012</strong><br />

Auslegung in den Gemeinden<br />

Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> 30.07.12 –<br />

30.08.12<br />

Nr. 1 EnBW Regional AG, Herrenberg<br />

Stellungnahme vom 13.08.<strong>2012</strong><br />

Über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes führen keine Leitungsanlagen unseres Unternehmens.<br />

Gegen den Bebauungsplan bestehen seitens der EnBW AG keine Einwendungen.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Kenntnisnahme<br />

Beschlussvorschlag<br />

nicht erforderlich<br />

Nr. 2.1 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme vom 29.08.<strong>2012</strong><br />

I. Höhere Verwaltungsbehörde<br />

1. Aufgrund der Ausweisung als Feldscheunen-Gebiet mit Zulässigkeitsregelung für land- und<br />

forstwirtschaftliche Gebäude ist eine Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan, der diesen Bereich<br />

als landwirtschaftliche Fläche festlegt, gegeben.<br />

2. Unter Ziffer 2 der planungsrechtlichen Festsetzungen ist bestimmt, dass Eigentümer bzw. Nutzer<br />

der Schuppen im Außenbereich land- oder forstwirtschaftliche Fläche besitzen, pflegen oder<br />

bewirtschaften müssen. Im Hinblick auf eine größtmögliche Schonung der Landschaft muss<br />

auch bei Ausweisung eines Schuppengebietes ein tatsächlicher Bedarf für ein entsprechendes<br />

Lagergebäude gegeben sein. Es reicht daher unseres Erachtens nicht aus, dass ein Eigentümer<br />

oder Nutzer Flächen im Außenbereich „besitzt“. Wir regen daher an, diese Regelung so zu formulieren,<br />

dass die entsprechenden Eigentümer bzw. Nutzer Flächen besitzen und pflegen oder<br />

bewirtschaften müssen.<br />

…<br />

X<br />

X<br />

X


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121304<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 9<br />

- 3 -<br />

3. Unter Ziffer 4 der planungsrechtlichen Festsetzungen ist bestimmt, dass Gebäude mit seitlichem<br />

Grenzabstand innerhalb der Baugrenzen zu errichten sind. Gleichzeitig wird unter Ziffer 2.5 der<br />

bauordnungsrechtlichen Festsetzungen der Grenzabstand, abweichend von den Vorschriften<br />

der Landesbauordnung, auf ein 1,50 m festgelegt.<br />

Grundsätzlich ist eine Reduzierung der Abstandsflächen der Landesbauordnung möglich. Dies<br />

muss aber städtebaulich begründet sein. Eine Erläuterung zu dieser Regelung ist in der Begründung<br />

aber nicht enthalten. Dies müsste daher noch erfolgen.<br />

Außerdem regen wir an zu prüfen, ob ein beidseitiger Grenzabstand mit 1,50 m sinnvoll ist. Es<br />

sind zwar keine Einfriedigungen im Plangebiet zugelassen, jedoch ist eine Umfahrung des Gebäudes<br />

bei einem Abstand von 1,50 m auf eigenem Grundstück nicht möglich.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

zu 1.: Kenntnisnahme<br />

zur 2: Auch die Verwaltung sowie der Ortschaftsrat und der Gemeinderat legen Wert darauf, dass die<br />

Schuppen z.B. nicht als reiner Abstellraum für alte, noch vorhandene landwirtschaftliche Maschinen<br />

benutzt werden, wie auch in der Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes (Nr. 2.4)<br />

vorgetragen. Die begrenzte Anzahl der Schuppen soll auch aus Sicht der Verwaltung ausschließlich<br />

aktiven Landnutzern (einschließlich Forstwirtschaft) vorbehalten werden. Die Gemeinde<br />

wird als künftiger Grundstückseigentümer beim Verkauf der Grundstücke entsprechende<br />

Nachweise verlangen und eine entsprechende Stellungnahme an zur Baugenehmigung abgeben.<br />

Da jedoch bei der vorgeschlagenen Formulierung der Höheren Verwaltungsbehörde z.B. bestehende<br />

Pachtverhältnisse oder auch die regelmäßige Nutzung von Waldflächen in Form von Flächenlosen<br />

nicht berücksichtigt werden könnten, soll die bisherige Formulierung beibehalten<br />

werden.<br />

zur 3: Die vorgesehene Reduzierung der Grenzabstandsflächen sollte eine bestmögliche bauliche<br />

Ausnutzung der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen gewährleisten. Jedoch<br />

wird die Problematik der bisherigen Regelung bezüglich einer Umfahrung des Gebäudes<br />

und auch bezüglich des Brandschutzes (siehe Stellungnahme des Kreisbrandmeisters) erkannt.<br />

Deshalb werden die Festsetzungen zur Abstandsregelung wie folgt geändert:<br />

"Abweichend von § 5 Abs. 7 LBO wird der Mindestabstand der Geräteschuppen zu den nördlichen<br />

Nachbargrenzen auf 1,50 m reduziert und der einzuhaltende Mindestabstand zu den südlichen<br />

Nachbargrenzen auf 3,50 m erhöht."<br />

Die Begründung wird ebenfalls um eine Erläuterung ergänzt.<br />

Beschlussvorschlag<br />

zu 1.: nicht erforderlich<br />

zu 2.: Die Formulierung wird aus den vorgenannten Gründen nicht geändert.<br />

zu 3.: Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen Nr. 2.5 sind wie oben formuliert zu ändern.<br />

Die Begründung ist um eine entsprechende Erläuterung zu ergänzen.<br />

Nr. 2.2 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme vom 29.08.<strong>2012</strong><br />

II. Untere Naturschutzbehörde<br />

Das Plangebiet sieht die Ausweisung von fünf Schuppenstandorten auf einer Wiesenfläche am Waldrand<br />

südöstlich von Cresbach vor. Mit Ausnahme des Naturparks wird hiervon kein anderes nach dem<br />

Naturschutzrecht geschütztes Gebiet oder Objekt betroffen.<br />


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121304<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 10<br />

- 4 -<br />

Das zur Überplanung vorgesehene Flst. Nr. 298 der Gemarkung Cresbach ist im Flächennutzungsplan<br />

als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Es wird daher davon ausgegangen, dass der Bebauungsplan<br />

noch aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.<br />

Die Eingriffs-Ausgleichsproblematik wurde im Umweltbereicht einwandfrei abgehandelt. Bei vollständiger<br />

Umsetzung der dort vorgesehenen Maßnahmen zur Minimierung und zum Ausgleich kann der<br />

Eingriff in Natur und Landschaft zu 91% kompensiert werden. Verstöße gegen artenschutzrechtliche<br />

Vorschriften sind nicht zu erwarten. Der Planung wird daher zugestimmt.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beschlussvorschlag<br />

nicht erforderlich<br />

Nr. 2.3 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme vom 29.08.<strong>2012</strong><br />

III. Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde<br />

zu Grundwasser- und Bodenschutz :<br />

Zum Ausgleich der verloren gehenden Bodenfunktionen ist der humose Oberboden getrennt abzutragen<br />

und zu lagern. Dieser humose Oberboden sollte dann zur Verbesserung der Bodenwerte auf anderen<br />

landwirtschaftlichen Nutzflächen verwendet werden.<br />

zu Kommunale Abwasserbeseitigung:<br />

Die ordnungsgemäße Entwässerung des Plangebietes ist in einer Entwässerungsplanung nachzuweisen!<br />

Bevor der Bebauungsplan Rechtskraft erlangt, muss das erforderliche wasserrechtliche Verfahren<br />

abgeschlossen sein.<br />

Die Ausführungen in den planungsrechtlichen Festsetzungen, Ziffer II.7, die „Dachflächen der Feldscheunen<br />

ohne Dachrinnen“ herzustellen und das Niederschlagswasser breitflächig über die belebte<br />

Bodenzone zur Versickerung zu bringen, genügen nicht.<br />

Dies gilt auch für Absatz 2. Ohne den Nachweis der Sickerfähigkeit des Bodens ist die schadlose Beseitigung<br />

nicht gegeben.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Grundwasser- und Bodenschutz :<br />

Der Anregung wird gefolgt, es ist ein entsprechender Hinweis in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen.<br />

Kommunale Abwasserbeseitigung:<br />

Der Anregung wird gefolgt. Es wurde ein Versickerungsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses liegt<br />

inzwischen vor und wurde auch der Fachbehörde vorgelegt. In Abstimmung mit der Fachbehörde wird<br />

folgende Formulierung unter Ziffer II.7 in die planungsrechtlichen Festsetzungen aufgenommen:<br />

"Das auf den einzelnen Parzellen anfallende Oberflächenwasser muss entsprechend der Verordnung<br />

des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser<br />

auf dem Grundstück versickert werden. Die Versickerungsanlage hat entsprechend dem Arbeitsblatt<br />

ATV-DVWK-A 138 zu erfolgen. Der Dimensionierung ist eine Niederschlagshäufigkeit von 5 Jahren<br />

zugrunde zu legen. Die Versickerungsleistung des Bodens kann beigefügtem Gutachten entnommen<br />

werden. Ohne detaillierte Berechnung der Versickerungsmulde muss deren Grundfläche mindestens<br />

15 % der angeschlossenen, nicht reduzierten, Fläche betragen. …


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121304<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 11<br />

- 5 -<br />

Bei der Planung sind die unter Punkt 4 des Gutachtens zusammengefassten Anregungen des Hygrogeologen<br />

zu umzusetzen. Insbesondere ist zu berücksichtigen:<br />

• Der Abstand der Versickerungsmulden (Oberkante Mulde) von den Schuppen darf einen Meter<br />

nicht übersteigen. Die Versickerung muss in der Nähe des Schuppens erfolgen.<br />

• Das Überlaufen der Mulde muss breitflächig erfolgen.<br />

Die Erdmulden für die Versickerung müssen eine Tiefe von ca. 30 cm aufweisen. Die Mulde ist mit<br />

einer mind. 30 cm starken Mutterbodenschicht auszukleiden. Eine unterirdische Versickerung ist nicht<br />

zulässig.<br />

Dem Baugesuch sind die Dimensionierung der Versickerung und aussagekräftige Pläne (Lageplan,<br />

Schnitte) beizufügen."<br />

Beschlussvorschlag<br />

Grundwasser- und Bodenschutz :<br />

Der Hinweis zum Schutz des Oberbodens in den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, Nr. 3.1, ist<br />

zu ergänzen.<br />

Kommunale Abwasserbeseitigung:<br />

Die planungsrechtlichen Festsetzungen sind entsprechend der abgestimmten Formulierung zu ändern.<br />

Nr. 2.4 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme vom 29.08.<strong>2012</strong><br />

IV. Landwirtschaftsamt<br />

Die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes erfolgt nach Angaben der Gemeinde <strong>Waldachtal</strong><br />

aufgrund mehrerer Bauanfragen nach landwirtschaftlichen Schuppen auf der Gemarkung Cresbach.<br />

Danach haben die Interessenten selbst noch landwirtschaftliche Flächen in Eigentum und Bewirtschaftung<br />

und benötigen für ihre landwirtschaftlichen Maschinen noch Unterstellmöglichkeiten.<br />

Bauanfragen von landwirtschaftlichen Nebenerwerbslandwirten in Cresbach sind derzeit dem Landwirtschaftsamt<br />

nicht bekannt. Wir gehen daher davon aus, dass die Betriebe der Bauinteressenten<br />

nicht die fachlichen Kriterien für eine landwirtschaftliche Privilegierung ihrer Bauvorhaben im Außenbereich<br />

erfüllen.<br />

In den planungsrechtlichen Festsetzungen wird ausdrücklich auf den besonderen Nutzungszweck<br />

Landwirtschaft hingewiesen sowie die zulässige Nutzung eindeutig beschrieben. Diese planungsrechtliche<br />

Regelung dient der Klarstellung und soll eine Fremdnutzung vermeiden. Um eine zielorientierte<br />

Belegung der Schuppenplätze zu erreichen, regen wir für die Vergabepraxis an, dass die Bauherren<br />

nicht nur das Vorhandensein von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten nachweisen sondern<br />

vielmehr auch die eigene Bewirtschaftung oder Pflege von landwirtschaftlicher Fläche zu belegen<br />

haben.<br />

Damit soll vermieden werden, dass die Schuppen als reiner Abstellraum für alte, noch vorhandene<br />

landwirtschaftliche Maschinen benutzt werden und stattdessen die begrenzte Zahl an Bauplätzen den<br />

aktiven Landbewirtschaftern vorbehalten bleiben.<br />

Eine Zusammenfassung derartiger Bauvorhaben in einem landwirtschaftlichen Schuppengebiet ist<br />

zum Schutz des Außenbereichs vor Zersiedelung planerisch zielführend, der Standort des Gebietes<br />

ist agrarstrukturell gut erschlossen und mit der Festschreibung einer landwirtschaftlichen Nutzung ist<br />

die Ausweisung von fünf Schuppenplätzen folgerichtig begrenzt. Insoweit bestehen gegen den geplanten<br />

Standort keine fachlichen Bedenken.<br />


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121304<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 12<br />

- 6 -<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Auch die Verwaltung sowie der Ortschaftsrat und der<br />

Gemeinderat legen Wert darauf, dass die Schuppen z.B. nicht als reiner Abstellraum für alte, noch<br />

vorhandene landwirtschaftliche Maschinen benutzt werden. Die begrenzte Anzahl der Schuppen soll<br />

auch aus Sicht der Verwaltung ausschließlich aktiven Landnutzern (einschließlich Forstwirtschaft)<br />

vorbehalten werden. Die Gemeinde wird als künftiger Grundstückseigentümer beim Verkauf der<br />

Grundstücke entsprechende Nachweise verlangen und eine entsprechende Stellungnahme an zur<br />

Baugenehmigung abgeben.<br />

Die Festsetzungen unter Ziffer II.2 der planungsrechtlichen Festsetzungen zur zulässigen Art der baulichen<br />

Nutzung erscheinen der Verwaltung hierfür ausreichend.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Eine Änderung der bisherigen Formulierungen ist nicht erforderlich.<br />

Nr. 2.5 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme vom 29.08.<strong>2012</strong><br />

V. Untere Forstbehörde<br />

Gegen die Planung bestehen, trotz der direkt an den Wald angrenzenden Lage, keine grundsätzlichen<br />

Bedenken.<br />

Der gesetzliche Waldabstand wird nicht eingehalten, so dass eine Gefährdung der geplanten Bauwerke<br />

durch umstürzende Bäume nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.<br />

Nach § 56 Abs. 4 Nr. 3 und 4 LBO darf aber ein geringerer Waldabstand dann zugelassen werden,<br />

wenn es sich um kleine, Nebenzwecken dienende Gebäude ohne Feuerstätten, die allenfalls für einen<br />

zeitlich begrenzten Aufenthalt bestimmt sind, handelt. Da in der vorliegenden Bebauungsplanung die<br />

geplanten Gebäude ausschließlich zur Lagerung land- und forstwirtschaftlicher Maschinen und Geräte<br />

dienen dürfen, die Errichtung von Feuerstätten und Aufenthaltsräumen nicht zulässig ist und da die<br />

ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung durch die bestehenden Wegegrundstücke und durch die Anordnung<br />

der Baugrenzen ebenfalls gewährleistet ist, erscheint aus unserer Sicht die Unterschreitung<br />

des Waldabstands möglich.<br />

Bedenken oder Anregungen zum Bebauungsplan bestehen daher nicht.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beschlussvorschlag<br />

nicht erforderlich<br />

Nr. 2.6 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme vom 29.08.<strong>2012</strong><br />

VI. Vermessungsamt<br />

Zur Planung bestehen keine Anregungen.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Kenntnisnahme<br />

Beschlussvorschlag<br />

nicht erforderlich<br />


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121304<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 13<br />

- 7 -<br />

Nr. 2.7 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme vom 29.08.<strong>2012</strong><br />

VII. Kreisbrandmeister<br />

Grundsätzlich können geringere Tiefen der Abstandsflächen zugelassen werden, wenn unter Anderem<br />

die Beleuchtung mit Tageslicht sowie Belüftung in ausreichendem Maße gewährleistet bleiben<br />

und Gründe des Brandschutzes nicht entgegenstehen.<br />

Beleuchtung und Belüftung können im vorliegenden Fall vernachlässigt werden. Auch hinsichtlich des<br />

vorbeugenden Brandschutzes bestehen gegen eine Reduzierung der erforderlichen Abstandsfläche<br />

grundsätzlich keine Bedenken.<br />

Allerdings ist dabei zu beachten, dass Gebäudeabschlusswände, die mit einem Abstand von weniger<br />

als 2,50 m zu Nachbargrenzen errichtet werden, die Anforderungen nach § 7 LBO/AVO „Brandwände“<br />

erfüllen müssen. Es wird daher angeregt zu prüfen, ob jeweils zwei Geräteschuppen, zusammengebaut<br />

an der gemeinsamen Grenze, unter Einhaltung einer Mindestabstandsfläche von 2,50 m an den<br />

gegenüberliegenden Grenzen zweckmäßiger sind.<br />

Der Abstand von ca. 400 m zur nächsten Löschwasserentnahmestelle wird aufgrund der geplanten<br />

Nutzung von Seiten des abwehrenden Brandschutzes akzeptiert.<br />

Da es sich ausschließlich um Geräteschuppen ohne Aufenthaltsräume und Ställe handelt, ist eine<br />

Löschwasserbevorratung nicht erforderlich.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Der Anregung wird insofern gefolgt, dass die reduzierten Grenzabstände von 1,50 m nur für die nördlichen<br />

Nachbargrenzen festgesetzt werden und für die südlichen Nachbargrenzen die Grenzabstände<br />

auf 3,50 m erhöht werden. Da nördlich und südlich landwirtschaftliche Grundstücke an den Geltungsbereich<br />

angrenzen, ist damit ein Mindestabstand der Gebäude zueinander von 5,0 m sicher gestellt,<br />

so dass keine erhöhten Anforderungen nach § 7 LBO/AVO "Brandwände" erfüllt werden müssen.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen Nr. 2.5 werden wie folgt geändert:<br />

"Abweichend von § 5 Abs. 7 LBO wird der Mindestabstand der Geräteschuppen zu den nördlichen<br />

Nachbargrenzen auf 1,50 m reduziert und der einzuhaltende Mindestabstand zu den südlichen<br />

Nachbargrenzen auf 3,50 m erhöht."<br />

Aufgestellt: Empfingen, den 12.10.<strong>2012</strong><br />

Büro Gfrörer<br />

Architekten, Ingenieure,<br />

Landschaftsarchitekten<br />

in Abstimmung mit<br />

Gemeindeverwaltung <strong>Waldachtal</strong><br />

Ortschaftsverwaltung Cresbach<br />


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121304<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 14<br />

- 8 -<br />

Herr Fahrner führt weiter aus, dass der Gemeinderat auf der Grundlage dieser Beschlussempfehlungen<br />

von den vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan billigen und die erneute Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3<br />

Absatz 2, 4 Absatz 2 BauGB beschließen sollte. Dies sei der weiter verfahrensmäßig vorgesehene<br />

Schritt.<br />

Auf dieser Grundlage fasst der Gemeinderat nach Beratung folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />

1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „Breite Äcker“ in<br />

der Zeit vom 30.07.<strong>2012</strong> bis 30.08.<strong>2012</strong> eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft<br />

und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorschläge der Sitzungsbeilage<br />

werden im Gesamten bestätigt.<br />

2. Der Entwurf zum Bebauungsplan „Breite Äcker“ vom 0<strong>6.</strong>11.<strong>2012</strong> wird gebilligt.<br />

3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />

gemäß §§ 3 Absatz 2, 4 Absatz 2 BauGB wird beschlossen.


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121305<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 15<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />

Bebauungsplan 'Salzstetten Süd 2001 - 2. Änderung' in Salzstetten (vereinfachtes<br />

Verfahren)<br />

- Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen<br />

- Entwurfsbeschluss<br />

- Satzungsbeschluss<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet Hauptamtsleiter Wolfgang Fahrner, dass der Gemeinderat<br />

beschlossen hatte, den Bebauungsplan „Salzstetten Süd 2001“ im vereinfachten<br />

Verfahren zu ändern (zu „Salzstetten Süd 2001 – 2. Änderung“).<br />

§ 5<br />

Zum Erfordernis der Planung werde nochmals darauf hingewiesen, dass in einem Teilbereich<br />

des Bebauungsplanes vermehrt die Dächer der in den vergangenen Jahren erstellten Garagen<br />

saniert werden sollen. Diese wurden nur als Flachdächer zugelassen. Bei diesem Gebiet handle<br />

es sich um einen Bereich, wo früher nur Flachdächer vorhanden waren. Auf den Hauptgebäuden<br />

habe man den Bebauungsplan dahingehend geändert, dass auch Walm- und Satteldächer<br />

zugelassen werden. Speziell herausgenommen wurden die Garagen, aus Gründen wie<br />

Belüftung, Beleuchtung und Aussicht.<br />

Bei der Sanierung stellte sich in dem einen oder anderen Fall heraus, dass aus technischer<br />

Sicht eine gewisse Neigung des Daches auch bei der Garage sinnvoll sei. Der Ortschaftsrat<br />

Salzstetten wollte diese Festsetzung insoweit anpassen und ergänzen, dass bei künftigen Änderungen<br />

am Bestand und bei Neubauten von Garagen ein geringer Spielraum bei der Wahl<br />

der Dachneigung zulässig ist. Eine Dachneigung bis 2 Grad wurde noch als zulässig angesehen<br />

und noch als Flachdach ausgelegt. Diese Planänderung solle im Bebauungsplan vorgenommen<br />

werden.<br />

Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange des Entwurfs zum Bebauungsplan „Salzstetten Süd 2001 – 2. Änderung“<br />

in der Zeit vom 05. Dezember 2011 bis 05. Januar <strong>2012</strong> eingegangenen Stellungnahmen seien<br />

zwischenzeitlich geprüft und untereinander gerecht abgewogen worden. Die Abwägungsvorschläge<br />

des Verbandsbauamtes liegen dem Gemeinderat als Sitzungsunterlage vor. Die Verwaltung<br />

schlage vor, die Abwägungsvorschläge im Gesamten zu bestätigen.<br />

Die Abwägungsvorschläge erläutert Herr Fahrner anschließend im Einzelnen wie folgt:<br />

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 08. <strong>Nov</strong>ember 2011 wurde für den Entwurf<br />

des Bebauungsplans „Salzstetten Süd 2001 – 2. Änderung“ in <strong>Waldachtal</strong>-Salzstetten<br />

das Verfahren entsprechend § 3 (2) in Verbindung<br />

mit § 4 (2) Baugesetzbuch (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden<br />

und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) in der Zeit<br />

vom 05.12.2011 bis zum 05.01.<strong>2012</strong> durchgeführt (Bebauungsplanänderung<br />

im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB) …


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121305<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 16<br />

Übersichtsliste<br />

Dienststelle Anschreiben Antwort Anregung<br />

Landratsamt Freudenstadt<br />

Höhere Verwaltungsbehörde,<br />

untere Naturschutzbehörde,<br />

Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde<br />

- 2 -<br />

Alle am<br />

01.12.2011<br />

(3x)<br />

Auslegung in der Gemeinde<br />

Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> 05.12.11 -<br />

05.01.12<br />

Alle am<br />

19.12.2011<br />

1. keine Stellungnahmen von (kein Beschluss erforderlich):<br />

Auslegungsfrist<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Öffentl. Auslegung Rathaus <strong>Waldachtal</strong> 05.12.2011<br />

-<br />

05.12.<strong>2012</strong><br />

s. Anlage<br />

s. Anlage<br />

s. Anlage<br />

Beschluss<br />

erf.<br />

keine keine nein<br />

Antwort Anregung<br />

2. Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen:<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

Beschluss<br />

keine keine Nicht erford.<br />

2.1.1 Stellungnahme LRA, Höhere Verwaltungsbehörde, vom 19.12.2011,<br />

AZ.: 5011/621.41/P2011049<br />

Gegenstand der Änderung ist ausschließlich die Zulassung von Garagen mit einer Dachneigung bis 2°<br />

anstelle der bisher vorgeschriebenen Flachdächer in einem Teilbereich des Plangebietes. Diese Änderung<br />

ist städtebaulich unbedenklich, zumal eine Dachneigung von 2° optisch noch als Flachdach<br />

wahrgenommen wird. Gegen die Änderung im vereinfachten Verfahren bestehen insoweit auch keine<br />

Einwendungen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Kenntnisnahme<br />

Hinweis / Begründung:<br />

2.1.2 Stellungnahme LRA, Untere Naturschutzbehörde, vom 19.12.2011,<br />

AZ.: 5011/621.41/P2011049<br />

Belange des Natur- und Landschaftsschutzes werden durch die geplante Änderung nicht beeinträchtigt. Der<br />

Planung wird daher zugestimmt<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Kenntnisnahme<br />

Hinweis / Begründung:<br />


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121305<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 17<br />

- 3 -<br />

2.1.3 Stellungnahme LRA, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz,<br />

vom 19.12.2011, AZ.: 5011/621.41/P2011049<br />

Durch die Zulassung einer Dachneigung von 2° bei Garagen, die bisher nur mit einem Flachdach zulässig waren,<br />

werden Belange des Wasser- und Bodenschutzes nicht berührt. Zur Planung bestehen daher keine Anregungen<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Kenntnisnahme<br />

Hinweis / Begründung:<br />

Aufgestellt,<br />

Dornstetten, den 25.09.<strong>2012</strong><br />

Rainer Autenrieth<br />

Weiterhin, so führt Herr Fahrner aus, empfehle die Verwaltung den vorliegenden Bebauungsplanentwurf<br />

in der vorgestellten Fassung zu beschließen und die Planänderung als Satzung zu<br />

verabschieden. Darauf hin könne die Bebauungsplanänderung ortsüblich bekannt gemacht<br />

bzw. in Kraft gesetzt werden.<br />

Ohne weitere Beratung fasst der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />

1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange des Entwurfs zum Bebauungsplan „Salzstetten – Süd 2001 – 2. Änderung“<br />

in Salzstetten in der Zeit vom 05.12.2011 – 05.01.<strong>2012</strong> eingegangenen Stellungnahmen<br />

wurde geprüft und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorschläge der Anlage<br />

zu dieser Vorlage werden im Gesamten bestätigt.<br />

2. Der Bebauungsplanentwurf wird in der vorgestellten Fassung beschlossen.<br />

3. Die Bebauungsplanänderung wird als Satzung wie folgt beschlossen:<br />

Gemeinde <strong>Waldachtal</strong><br />

Landkreis Freudenstadt<br />

Satzung der Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> über den<br />

Bebauungsplan „Salzstetten Süd 2001 – 2. Änderung“<br />

in <strong>Waldachtal</strong>-Salzstetten<br />

Der Gemeinderat <strong>Waldachtal</strong> hat am 0<strong>6.</strong>11.<strong>2012</strong> in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Salzstetten<br />

Süd 2001 - 2. Änderung“ in <strong>Waldachtal</strong>-Salzstetten im vereinfachten Verfahren als Satzung beschlossen.<br />

Gesetzliche Grundlagen dafür sind § 10 und § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom<br />

22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)<br />

in der Fassung vom 29.07.2010 (GBl. S. 555).<br />


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121305<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 18<br />

- 4 -<br />

§ 1<br />

Räumlicher Geltungsbereich<br />

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Übersichtslageplan vom 0<strong>6.</strong>11.<strong>2012</strong> maßgebend.<br />

Der Bebauungsplan besteht aus:<br />

§ 2<br />

Bestandteile der Satzung<br />

1. dem Übersichtslageplan vom 0<strong>6.</strong>11.<strong>2012</strong>, Maßstab 1:2500<br />

2. den planungsrechtlichen Festsetzungen vom 0<strong>6.</strong>11.<strong>2012</strong><br />

Beigefügt ist eine Begründung vom 0<strong>6.</strong>11.<strong>2012</strong>.<br />

§ 3<br />

In-Kraft-Treten<br />

Dieser Bebauungsplan tritt mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Absatz 3 BauGB).<br />

<strong>Waldachtal</strong>, den 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />

Heinz Hornberger<br />

Bürgermeister<br />

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen.


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121306<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 19<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes 'Sondergebiet Waldhof' (1. Änderung)<br />

in Salzstetten<br />

- Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Kostenübernahme<br />

- Aufstellungsbeschluss<br />

§ 6<br />

Hauptamtsleiter Wolfgang Fahrner verweist auf einen Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Sondergebiet Waldhof“, welcher dem Gemeinderat als Sitzungsunterlage vorliegt.<br />

Im Wesentlichen gehe es um folgende Änderung: Anpassung eines bereits angelegten Reitplatzes<br />

entgegen der bisherigen Festsetzungen im Bebauungsplan, Neufestlegung der entsprechenden<br />

Sondergebiete, Anpassung der geplanten Ausgleichsmaßnahmen, Neubau eines<br />

Richterhauses und einige kleinere redaktionelle Änderungen.<br />

Die Verwaltung schlage vor dem Antrag zuzustimmen. Voraussetzung sei allerdings der Abschluss<br />

eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Kostenübernahme, welche im Zusammenhang<br />

mit dieser Bebauungsplanänderung entstehen.<br />

Auf dieser Grundlage schlage die Verwaltung weiter vor, einen Aufstellungsbeschluss zur<br />

Änderung des Bebauungsplanes herbeizuführen.<br />

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />

1. Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Waldhof“ wird zugestimmt.<br />

Voraussetzung ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Kostenübernahme.<br />

2. Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes –<br />

wie beantragt.


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121307<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 20<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />

§ 7<br />

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes 'Taläcker 2008' (1. Änderung) in Cresbach<br />

- Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Kostenübernahme<br />

- Aufstellungsbeschluss<br />

Zu diesem vorgesehenen Bebauungsplanverfahren informiert Hauptamtsleiter Wolfgang<br />

Fahrner den Gemeinderat darüber, dass die Firma Ziefle-Koch, Cresbach, plane, auf dem<br />

Grundstück Flurstück Nr. 88 eine Erweiterung des Betriebes zur L 398 hin vorzunehmen.<br />

Mit dieser Erweiterung solle die Baugrenze um 5 mal 50 m überschritten werden. Hierdurch<br />

würden die Grundzüge der Planung nach Auffassung der Baurechtsbehörde berührt, so dass<br />

eine Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch von der Baurechtsbehörde leider nicht in Aussicht<br />

gestellt werden konnte.<br />

Somit sei diesbezüglich eine Änderung des Bebauungsplanes, das heißt eine Verschiebung<br />

der Baugrenze um ca. 5 m in östliche Richtung erforderlich. Die Verwaltung sei mit der Baurechtsbehörde<br />

und dem Antragssteller zur Lösung gelangt, dass hier ein Vorhaben bezogener<br />

Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren möglich wäre.<br />

Obwohl noch kein Bauantrag vorliege, solle sinnvoll - und da erforderlich, rechtzeitig - ein<br />

entsprechendes Verfahren in die Wege geleitet werden.<br />

Herr Fahrner verweist auf die vorliegenden Sitzungsunterlagen und erläutert detailliert die<br />

vorgesehenen Änderungen.<br />

Die Verwaltung empfehle im Rahmen eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes und eines<br />

öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Kostenübernahme der Aufstellung eines entsprechenden<br />

Änderungsverfahrens / Bebauungsplanes zuzustimmen.<br />

Ohne weitere Beratung fasst der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />

1. Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Taläcker 2008“ (1. Änderung) wird zugestimmt.<br />

Voraussetzung ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Kostenübernahme.<br />

2. Der Beschluss zur Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes wird – wie beantragt<br />

– gefasst.


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121308<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 21<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />

§ 8<br />

Erhöhung der Grundsteuer A und B zum 01. Januar 2013<br />

Gemeindekämmerer Herr Christoph Enderle erläutert, dass die mittelfristige Finanzplanung<br />

des Haushaltes <strong>2012</strong> eine Erhöhung der Grundsteuer in den Jahren 2013 und 2014 bei der<br />

Grundsteuer B um jeweils 20 % vorsehe. Dies werde benötigt, um die Schwankungen der<br />

Gewerbesteuer und den enormen Umlageforderungen des Landes und des Bundes gerecht zu<br />

werden und zahlungsfähig bleiben zu können.<br />

Die letzte Erhöhung erfolgte im Jahre 2005. Nachdem auch die allgemeinen Preissteigerungen<br />

und die Leistungsanforderungen enorm gestiegen seien, sollte hier eine Anhebung der Grundsteuer<br />

erfolgen. Im Jahr 2014 solle nur noch die Grundsteuer B angehoben werden.<br />

Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus entstünden im Jahr rund 20 bis 30 € mehr an<br />

Steuern aus der Grundsteuer B. Dies entspreche auf 8 Jahre gesehen einer durchschnittlichen<br />

Erhöhung von 0,8 %.<br />

Zur Verdeutlichung der Mittelabflüsse ab 2014 verweist Herr Enderle auf eine aktualisierte<br />

Finanzplanung sowie eine Kreisübersicht der Hebesätze, welche jeweils dem Gemeinderat als<br />

Sitzungsunterlagen vorliegen.<br />

Es schließt sich eine Beratung an.<br />

Gemeinderat Franz Schweizer vertritt angesichts der Grundsteuer die Auffassung, dass man<br />

insgesamt gesehen Geld nicht ausgeben könne, welches man nicht habe. Die erwartenden<br />

Mehreinnahmen beliefen sich auf ca. 50.000,-- €. Herr Schweizer meint, dass es gut wäre,<br />

wenn die Verwaltung im Gegenzug ein Signal setzen und ebenfalls einen Beitrag leisten würde,<br />

entsprechende Einsparungen in dieser Größenordnung im Haushaltsplan vorzunehmen,<br />

hier denkt er beispielsweise an Personalkosten.<br />

Bürgermeister Heinz Hornberger antwortet, dass dieses Thema im Rahmen der Haushaltsberatung<br />

2013 untersucht werden sollte.<br />

Nach Beratung fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

Die Hebesätze der Grundsteuer A steigen von 330% auf 340 % und die Grundsteuer B von<br />

340 % auf 360 % der Messbeträge zum 01. Januar 2013.


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121309<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 22<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />

§ 9<br />

Jahresabschluss Gemeindehaushalt 2011 sowie Rechnungsergebnisse der Eigenbetriebe<br />

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung <strong>Waldachtal</strong><br />

a. Jahresrechnung 2011<br />

für den Gemeindehaushalt<br />

Herr Enderle erläutert, dass bezüglich des Gesamtabschlusses 2011 festgestellt werden könne,<br />

dass der Verwaltungshaushalt ein Volumen von 12.394.415,15 € und der Vermögenshaushalt<br />

in Höhe von 2.580.259,86 € ausweise. Das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge umfasse<br />

<strong>6.</strong>702.232,36 €. Dies ergebe eine Gesamtsumme in Höhe von 21.67<strong>6.</strong>907,37 €.<br />

Im Anschluss nennt Herr Enderle verschiedene Kostendeckungsgrade verschiedener kostenrechnenden<br />

Einrichtungen in der Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> im Einzelnen.<br />

Die Eckdaten des Haushaltes 2011 beziffert Herr Enderle wie folgt:<br />

- Gewerbesteuer (21 %) 2.595.789,-- €<br />

- Einkommensteueranteil (20,5 %) 2.541.577,-- €<br />

- Schlüsselzuweisungen (9 %) 1.108.784,-- €<br />

- Grundsteuer A und B (6,9 %) 858.487,-- €<br />

- Gebühren und Entgelte 403.353,-- €<br />

- Zuführung vom Vermögenshaushalt 0,-- €<br />

- Personalausgaben (22,8 %) 2.834.864,-- €<br />

- Kreisumlage (13,7 %) 1.693.828,-- €<br />

- Finanzausgleichsumlage (8,5 %) 1.058.991,-- €<br />

- Gewerbesteuerumlage 510.718,-- €<br />

- Umlage an den Gemeindeverwaltungsverband 6<strong>6.</strong>693,-- €<br />

Der Stand der Schulden wird von Herrn Enderle wie folgt erläutert:<br />

- Gemeindehaushalt 922.003,81 €<br />

- Eigenbetrieb Wasserversorgung 1.597.120,24 €<br />

- Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 4.779.270,20 €<br />

- Außerhalb des Haushaltes (Ausfallhaftung,<br />

Zweckverbände) 1. 089.823,29 €<br />

Der Schuldenstand betrage demzufolge insgesamt 8.388.217,54 €. Dem gegenüber lag man<br />

im Vorjahr noch bei 9.004.467,38 €.<br />

Bei der Gesamtverschuldung entspreche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von<br />

1.453,01 €. …


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121309<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 23<br />

- 2 -<br />

Im Anschluss erläutert Herr Enderle noch detailliert die Zahlen zum Holzeinschlag, zum<br />

Waldhaushalt und die Entwicklung in den Jahren 2002 bis 2011, die Fahrzeugunterhaltung,<br />

die Verläufe des Schuldenstandes im Kernhaushalt (seit 2004 stetig rückläufig), die Entwicklung<br />

der Zuführungsraten sowie den Stand der Rücklagen zum 31.12.2011.<br />

Die allgemeine Rücklage beläuft sich zu diesem Zeitpunkt auf 3.063.626,99 € und die Sonderrücklage<br />

für die Erddeponie Hagenbuch auf 37.401,17 €.<br />

Abschließend gibt Herr Enderle noch einen Ausblick auf das Jahr <strong>2012</strong> im Einzelnen.<br />

Zusammenfassend könne festgestellt werden, dass das Haushaltsjahr 2011 besser abgeschlossen<br />

werden konnte, als bei der Erstellung noch angenommen. Die vorsichtige Konjunktureinschätzung<br />

und ein positiver Ausschlag der Konjunktur in Richtung Gewerbesteuer bescherten<br />

der Gemeinde unerwartet hohe Finanzspielräume.<br />

Bürgermeister Heinz Hornberger bedankt sich an dieser Stelle besonders bei den Gewerbetreibenden<br />

in <strong>Waldachtal</strong> für die herausragenden wirtschaftlichen und unternehmerischen Leistungen,<br />

welche diese Gewerbesteuer überhaupt erst möglich gemacht haben.<br />

Herr Enderle führt weiter aus, dass dieser Freiraum aber nicht für Investitionen der Gemeinde<br />

verwendet wurde, sondern mit Maß und Ziel zur Schuldentilgung verwendet und zur Sicherung<br />

von Investitionen – auch für spätere Jahre – in die Rücklage genommen wurde. So habe sich<br />

die Gemeinde einen Spielraum für die Jahre ab 2013 verschafft, um dort – falls hohe Finanzausgleichszahlungen<br />

kommen – auch noch handlungsfähig zu bleiben. Unter diesen Vorgaben<br />

ergebe sich ein immer solider werdendes Finanzierungskonzept für den geplanten Bau des Kinderhauses<br />

<strong>Waldachtal</strong>, das wiederum ein weiteres Stück zusammenwachsen und eine beispielhafte<br />

Kooperation mit der Privatwirtschaft darstelle, die über die Kreisgrenze Ausstrahlungskraft<br />

haben werde.<br />

Ungewiss sei jedoch, inwieweit sich die finanzielle Ausstattung für das gute Jahr <strong>2012</strong> hinaus<br />

entwickelt oder festigen werde.<br />

Gemeinderat Heinz Otto Renz meint, dass man gut aufgestellt sei. Man solle aber auch – und<br />

denke er insbesondere an die Straßen und erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen – sich nicht<br />

tot sparen. Hier wären die Folgen katastrophal. Je länger man mit einzelnen Unterhaltungsmaßnahmen<br />

warte, desto größer würden die wirtschaftlichen Schäden.<br />

Gemeinderat Bernd Schittenhelm stellt noch zahlreiche Einzelfragen zu Positionen der Jahresrechnung<br />

im Gemeindehaushalt, welche von der Verwaltung detailliert beantwortet werden.<br />

Nach Beratung fasst der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse:


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121309<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 24<br />

- 3 -<br />

Die Jahresrechnung 2011 für den Gemeindehaushalt wird beschlossen:<br />

1. Die Jahresrechnung 2011 wird gemäß § 95 II GemO wie folgt festgestellt:<br />

a) Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit je 12.394.415,15 €<br />

b) Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt mit je 2.580.259,85 €<br />

c) Einnahmen und Ausgaben des Gesamthaushaltes mit je 14.974.675,00 €<br />

d) allgemeine Rücklage 3.063.626,99 €<br />

e) Schuldenstand zum 31.12.2011 922.003,81 €<br />

f) Geldanlagen 5.471,15 €<br />

g) Kassenmehreinnahme 2.097.361,18 €<br />

h) Kasseneinnahmereste 5.34<strong>6.</strong>020,55 €<br />

i) Kassenausgabereste 4.272.020,55 €<br />

j) Haushaltseinnahmereste 0,00 €<br />

k) Haushaltsausgabereste 1.074.000,00 €<br />

2. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 84 GemO wird zugestimmt.<br />

3. Den gebildeten Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten wird gemäß<br />

§§ 41 II und 19 I GemHVO zugestimmt.<br />

Die Jahresrechnung 2011 ist gemäß § 95 II GemO innerhalb von 6 Monaten nach Ende des<br />

Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des<br />

Haushaltsjahres festzustellen.<br />

Die Jahresrechnung ist nach Feststellung an sieben Tagen öffentlich auszulegen.<br />

b. Jahresrechnung 2011<br />

für den Gemeindehaushalt des Eigenbetriebes Wasserversorgung <strong>Waldachtal</strong><br />

Gemeindekämmerer Herr Enderle führt aus, dass nach § 12 Eigenbetriebsverordnung die<br />

Beschlüsse über die Feststellung der Jahresabschlüsse und über die Verwendung des Jahresgewinns<br />

oder die Behandlung des Jahresverlustes Angaben nach Anlage 9 Eigenbetriebsverordnung<br />

enthalten müssen. Außerdem solle vom Eigenbetrieb gemäß § 16 III Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz<br />

bei einem Gewinn zumindest ein Betrag in Höhe von der Verzinsung des vom<br />

Gemeindehaushalt aufgebrachten Eigenkapitals an diesen abgeführt werden.<br />

In Hinblick auf die belastete Gebührenkalkulation könne der Gemeinderat auf eine Eigenkapitalverzinsung<br />

verzichten.<br />

Die maßgeblichen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung im Jahre 2011 nennt Herr<br />

Enderle wie folgt:<br />

- Verkaufte Wassermenge 284.488 m³ (minus 0,9 %)<br />

- Umsatzerlöse 69<strong>6.</strong>343,98 €<br />

- Auflösung Ertragszuschüsse 41.461,68 € …


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121309<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 25<br />

- 4 -<br />

- Wasserbezug 251.951,26 €<br />

- Leitungsunterhaltung 91.149,56 €<br />

- Abschreibungen 149.405,37 €<br />

- Kreditzinsen 7<strong>6.</strong>970,51 €<br />

- Jahresgewinn 3<strong>6.</strong>214,52 €<br />

Im Hinblick auf die Bilanz zum 31.12.2011 nennt Herr Enderle folgende Positionen:<br />

Bilanzsumme 3.341.839,63 €<br />

davon entfallen auf Aktiva<br />

- Anlagevermögen 3.199.916,70 €<br />

- Umlaufvermögen 141.922,93 €<br />

davon entfallen auf Passiva<br />

- Eigenkapital 68<strong>6.</strong>844,62 €<br />

- empfangenen Ertragszuschüsse 75<strong>6.</strong>457,78 €<br />

- Rückstellungen 10.000,00 €<br />

- Verbindlichkeiten 1.888.537,23 €<br />

Bei der Vermögensplanabrechnung werden folgende Finanzierungsmittel erläutert:<br />

- Beträge 13<strong>6.</strong>179,68 €<br />

- Abschreibungen 149.405,37 €<br />

- Anlage Abgänge/Erstattungen 1.005,78 €<br />

- Jahresgewinn 3<strong>6.</strong>214,52 €<br />

- Deckungsmittellücke lfd. Jahr 159.494,07 €<br />

Ergibt Gesamtsumme in Höhe von 545.799,42 €.<br />

Die wesentlichen Baumaßnahmen im Bereich Wasser im Jahre 2011 nennt Herr Enderle wie<br />

folgt:<br />

- Wasserleitung Lange Teile 11.361,36 €<br />

- Erschließungen in Lützenhardt 2.315,23 €<br />

- Wasserleitung Gunterstraße 702,25 €<br />

- Wasserleitung HB Salzstetten 166,67 €<br />

- Wasserleitung Feuerwehrhaus 2<strong>6.</strong>050,42 €<br />

- Wasserleitung Heiligenbronn 88.356,85 €<br />

- Gebiet „Heuberg II B“ 55,56 €<br />

Den Finanzierungsbedarf im Bereich der Vermögensplanabrechnung beziffert Herr Enderle<br />

wie folgt:<br />

- Sanierungen 0,00 €<br />

- Baumaßnahmen 102.958,22 €<br />

- Vermögensumlagen 25.530,00 €<br />

- Tilgungsumlagen 39.754,39 €<br />

- Ordentliche Tilgung 105.089,88 €<br />

- Abdeckung Fehlbeträge Vorjahre 231.005,25 €<br />

- empfangene Ertragszuschüsse 41.461,68 €<br />

Ergibt eine Gesamtsumme in Höhe von 545.799,42 €. …


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121309<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 26<br />

- 5 -<br />

Im Anschluss erläutert Herr Enderle noch den Verlauf des Schuldenstandes im Bereich der<br />

Wasserversorgung sowie den Stand der Wasserverluste in den einzelnen Ortschaften sowie<br />

den Wasserverbrauch in den Jahren 1998 bis 2011 detailliert.<br />

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />

1. Die von der Verwaltung aufgestellte Bilanz zum 31.12.2011, die Gewinn- und Verlust-<br />

rechnung mit Anlagen zum Jahresabschluss werden gemäß § 16 Abs. 3 EigBG festgestellt.<br />

2. Feststellung des Jahresabschlusses<br />

2.1 Bilanzsumme 3.341.839,63 €<br />

2.1.1 davon entfallen auf die Aktivseite<br />

- das Anlagevermögen 3.199.916,70 €<br />

- Umlaufvermögen 141.922,93 €<br />

2.1.2 davon entfallen auf die Passivseite<br />

- das Eigenkapital 68<strong>6.</strong>844,62 €<br />

- die empfangenen Ertragszuschüsse 75<strong>6.</strong>457,78 €<br />

- die Rückstellungen 10.000,00 €<br />

- die Verbindlichkeiten 1.888.537,23 €<br />

2.2 Jahresgewinn 3<strong>6.</strong>214,52 €<br />

2.2.1 Summe der Erträge 751.361,08 €<br />

2.2.2 Summe der Aufwendungen 715.146,56 €<br />

3. Verwendung / Behandlung des Jahresverlusts<br />

3.1 Der Jahresgewinn 2011 in Höhe von 3<strong>6.</strong>214,52 €<br />

wird auf neue Rechnung vorgetragen.<br />

3.2 Eigenkapitalverzinsung:<br />

1. Stammkapital 427.440,01 €<br />

2. allg. Rücklage 268.745,98 €<br />

3. Bilanzverlust VJ - 45.555,89 €<br />

4. Bilanzgewinn lfd. Jahr + 3<strong>6.</strong>214,52 €<br />

Summe 68<strong>6.</strong>844,62 €<br />

68<strong>6.</strong>844,62 € x 5 % = 34.342,24 €. Auf eine Eigenkapitalverzinsung wird verzichtet.<br />

4. Entlastung der Verwaltung<br />

4.1 Der Verwaltung wird gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz die Entlastung<br />

erteilt.<br />


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121309<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 27<br />

- 6 -<br />

c. Jahresrechnung 2011<br />

für den Gemeindehaushalt des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung <strong>Waldachtal</strong><br />

Zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung <strong>Waldachtal</strong> weist Herr Enderle ebenfalls darauf hin,<br />

dass nach § 12 Eigenbetriebsverordnung die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresabschlüsse<br />

und über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes<br />

Angaben nach Anlage 9 Eigenbetriebsverordnung enthalten müssen. Außerdem solle nach<br />

§ 12 Absatz 3 Satz 2 Eigenbetriebsgesetz der Eigenbetriebe eine marktübliche Verzinsung des<br />

Eigenkapitals erwirtschaften.<br />

Im Hinblick auf die zu belastenden Gebührenkalkulation könne jedoch durch Gemeinderatsbeschluss<br />

auf die Eigenkapitalverzinsung verzichtet werden.<br />

Zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung macht Herr Enderle folgende Erläuterungen im Einzelnen:<br />

Gewinn- und Verlustrechnung:<br />

- Entsorgte Abwassermenge 262.522 m³ (minus 7,8 %)<br />

- Umsatzerlöse 1.510.769,99 € (davon Straßenentwässerungs-<br />

anteil 15<strong>6.</strong>357,01 €)<br />

- Abschreibungen 497.249.52 €<br />

- Materialaufwand 59<strong>6.</strong>609,59 €<br />

- Zinsen und ähnl. Aufwand 19<strong>6.</strong>302,23 €<br />

- Gewinnausgleichsrückstellung 154.358,22 €<br />

- Jahresgewinn/-verlust 0,00 €<br />

Bilanz zum 31.12.2011<br />

Bilanzsumme 11.708.887,15 €<br />

davon auf der<br />

Aktiva<br />

- Anlagevermögen 11.407.029,34 €<br />

- Umlaufvermögen 301.857,81 €<br />

Passiva<br />

- Eigenkapital 150.144,29 €<br />

- empfangenen Ertragszuschüsse 5.511.733,00 €<br />

- Rückstellungen 2.414.483,59 €<br />

- Verbindlichkeiten 5.805.526,27 €<br />

- Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 €<br />


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121309<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 28<br />

Zu den Finanzierungsmitteln im Vermögensplan nennt Herr Enderle folgende Beträge:<br />

- 7 -<br />

- Landeszuschüsse 590.100,00 €<br />

- Beiträge 161.355,23 €<br />

- Kreditaufnahmen 900.000,00 €<br />

- Abschreibungen 497.249,52 €<br />

- Sonstige Einnahmen 0,00 €<br />

- Deckungsmittelüberhang Vorjahr 0,00 €<br />

- Deckungsmittellücke lfd. Jahr 965.882,85 €<br />

- Jahresgewinn 0,00 €<br />

Ergibt eine Gesamtsumme von 3.114.587,60 €<br />

Zum Finanzierungsbedarf des Vermögensplanes 2011 nennt Herr Enderle nachstehende Maßnahmen:<br />

- Grunderwerb 3.158,50 €<br />

- Baumaßnahmen 1.218.245,75 €<br />

- Umlagen 6<strong>6.</strong>902,00 €<br />

- Auflösung von Zuschüssen/Beiträgen 334.549,23 €<br />

- Tilgung von Schulden 324.756,78 €<br />

- Jahresverlust 0,00 €<br />

- Deckungsmittellücke Vorjahr 1.16<strong>6.</strong>975,34 €<br />

Ergibt eine Gesamtsumme von 2.232.134,96 €<br />

Im Anschluss erläutert Herr Enderle auch zu diesem Eigenbetrieb die Entwicklung des Schuldenstandes<br />

im Bereich Abwasser seit 1998, die abgeschlossenen Baumaßnahmen im Jahre<br />

2011 und die im Jahre 2011 durchgeführten Baumaßnahmen im Einzelnen.<br />

Nach Beratung fasst der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />

1. Die von der Verwaltung aufgestellte Bilanz zum 31.12.2011, die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

mit Anlagen zum Jahresabschluss werden gemäß § 16 Abs. 3 EigBG festgestellt:<br />

2. Feststellung des Jahresabschlusses<br />

2.1 Bilanzsumme 11.708.887,15 €<br />

2.1.1 davon entfallen auf die Aktivseite<br />

- das Anlagevermögen 11.407.029,34 €<br />

- Umlaufvermögen 301.857,81 €<br />

2.1.2 davon entfallen auf die Passivseite<br />

- das Eigenkapital 150.144,29 €<br />

- die empfangenen Ertragszuschüsse 5.511.733,00 €<br />

- die Rückstellungen 2.414.483,59 €<br />

- die Verbindlichkeiten 5.805.526,27 €<br />

- Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 €<br />


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121309<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 29<br />

2.2 Jahresgewinn/-verlust 0,00 €<br />

2.2.1 Summe der Erträge 1.510.769,99 €<br />

2.2.2 Summe der Aufwendungen 1.510.769,99 €<br />

3. Verwendung des Jahresverlustes<br />

3.1 Eigenkapitalverzinsung/Jahresgewinn<br />

Eigenkapital<br />

1.Stammkapital 0,00 €<br />

2.Rücklagen 338.629,87 €<br />

3.Bilanzverlust - 188.485,58 €<br />

Summe 150.144,29 €<br />

- 8 -<br />

3.2 Auf eine Eigenkapitalverzinsung wird verzichtet (7.507,22 €).<br />

3.3.1 Der Bilanzverlust beträgt zum 31.12.2011: 188.485,58 €.<br />

4. Entlastung der Verwaltung<br />

4.1 Der Verwaltung wird gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz die Entlastung erteilt.


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121310<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 30<br />

Bekanntgaben und Verschiedenes<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />

§ 10<br />

- Ersatzbeschaffung eines Holders (Kommunalschlepper C 240)<br />

Frau Marlena Schmid vom Bauverwaltungsamt erläutert, dass der Holder Kommunalschlepper<br />

C 240 (Schmalspurfahrzeug) sich derzeit aufgrund eines Motorschadens in der Werkstatt<br />

befinde. Der Verwaltung liege ein Reparaturangebot von ca. 13.000,-- € vor. Der Motorschaden<br />

sei unter anderem darauf zurückzuführen, dass aufgrund der geringen Leistungsfähigkeit<br />

und in Anbetracht dessen, dass er wegen der vielen Anbaugeräte ständig an der Leistungsgrenze<br />

betrieben wurde.<br />

Der Holder wurde im Jahr 2006 zu einem Anschaffungspreis von 34.543,23 € beschafft. Die<br />

Betriebsstunden belaufen sich derzeit auf knapp 4000 Stunden. Im Hinblick auf den erheblichen<br />

Reparaturaufwand, die zu geringe Leistung und die hohen Einsatzstunden des Holders<br />

sei auch Sicht der Verwaltung und des Bauhofleiters Herrn Hoberg eine Ersatzbeschaffung<br />

erforderlich. Eine Reparatur des defekten Fahrzeugs wäre nicht mehr wirtschaftlich.<br />

Aufgrund des bevorstehenden Winters sei die vorgesehene Ersatzbeschaffung dringend notwendig,<br />

da mit dem Holder die Geh- und Fußwege sowie schmale Straßen geräumt und gestreut<br />

werden. Ein Aufschub der Beschaffung sei daher nicht möglich.<br />

Der Bauhof habe in Absprache mit der Verwaltung zwei Angebote mit folgenden Anforderungen<br />

eingeholt:<br />

- Spurbreite Achsen 1.00 m bei Gesamtbreite 1.15 m<br />

- Knicklenker (Gehwege)<br />

- Spurtreue<br />

- Allrad<br />

- Fahrerlaubnis 3<br />

- Hydraulik 40-60 Liter Leistung 2 Kreis Tandempumpe einstellbar<br />

- Zapfwelle vorn<br />

- Stufenlose Geschwindigkeitswahl / Hydr. Radlastausgleich<br />

- Problemloser u. kostengünstiger Anbau der diversen Anbaugeräte<br />

- Leistung mehr als 40 PS /1600 cm3 um Volllastbetrieb zu vermeiden<br />

- Geeignet für Mäharbeiten bei Großflächen<br />

- Ergonomisch einstellbares Lenkrad<br />

- Gute Sicht für den Fahrer<br />

- Fahr u. Arbeitsmodus wählbar 4 Stufen<br />


Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121310<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 31<br />

- 2 -<br />

Folgende Angebote seien eingegangen:<br />

Firma A<br />

Firma B<br />

Angebot<br />

Angebot<br />

vom 31.10.<strong>2012</strong> vom 0<strong>6.</strong>11.<strong>2012</strong><br />

Holder 250/50 PS Holder 250/50 PS<br />

Baujahr 2011<br />

Baujahr <strong>2012</strong><br />

Fahrzeugdaten<br />

50 PS / 36,5 kW 50 PS / 36,5 kW<br />

Vorführmaschine Vorführmaschine<br />

84 Betriebsstunden 37 Betriebsstunden<br />

Nettokaufpreis 60.535,00 € 50.900,00 €<br />

./. Vorführrabatt 15% -9.080,25 € -<br />

51.454,75 € 50.900,00 €<br />

zuzüglich. MwSt. 19% 9.776,40 € 9.671,00 €<br />

Bruttokaufpreis 61.231,15 € 60.571,00 €<br />

./. Rückkaufpreis Altfahrzeug<br />

-5.000,00 € -5.000,00 €<br />

Anschaffungspreis 5<strong>6.</strong>231,15 € 55.571,00 €<br />

Alle Fahrzeuge seien mit einer Garantie von zwei Jahren angeboten.<br />

Beim Angebot der Firma B sei die Vorführung und Einführung der Mitarbeiter in das Fahrzeug<br />

enthalten. Zudem sei ein späterer Einbau des GPS ohne Einbaukosten möglich.<br />

Das wirtschaftlichste Angebot sei somit das Angebot der Firma B (gleich Firma Maihöfer,<br />

Fellbach) zum genannten Anschaffungspreis von 55.571,-- €.<br />

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt die Neubeschaffung eines Holders – wie von der Verwaltung<br />

erläutert – zum Angebotspreis von 55.571,-- €.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!