Protokoll 6. Nov. 2012 - Waldachtal
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Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121307<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 20<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />
§ 7<br />
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes 'Taläcker 2008' (1. Änderung) in Cresbach<br />
- Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Kostenübernahme<br />
- Aufstellungsbeschluss<br />
Zu diesem vorgesehenen Bebauungsplanverfahren informiert Hauptamtsleiter Wolfgang<br />
Fahrner den Gemeinderat darüber, dass die Firma Ziefle-Koch, Cresbach, plane, auf dem<br />
Grundstück Flurstück Nr. 88 eine Erweiterung des Betriebes zur L 398 hin vorzunehmen.<br />
Mit dieser Erweiterung solle die Baugrenze um 5 mal 50 m überschritten werden. Hierdurch<br />
würden die Grundzüge der Planung nach Auffassung der Baurechtsbehörde berührt, so dass<br />
eine Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch von der Baurechtsbehörde leider nicht in Aussicht<br />
gestellt werden konnte.<br />
Somit sei diesbezüglich eine Änderung des Bebauungsplanes, das heißt eine Verschiebung<br />
der Baugrenze um ca. 5 m in östliche Richtung erforderlich. Die Verwaltung sei mit der Baurechtsbehörde<br />
und dem Antragssteller zur Lösung gelangt, dass hier ein Vorhaben bezogener<br />
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren möglich wäre.<br />
Obwohl noch kein Bauantrag vorliege, solle sinnvoll - und da erforderlich, rechtzeitig - ein<br />
entsprechendes Verfahren in die Wege geleitet werden.<br />
Herr Fahrner verweist auf die vorliegenden Sitzungsunterlagen und erläutert detailliert die<br />
vorgesehenen Änderungen.<br />
Die Verwaltung empfehle im Rahmen eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes und eines<br />
öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Kostenübernahme der Aufstellung eines entsprechenden<br />
Änderungsverfahrens / Bebauungsplanes zuzustimmen.<br />
Ohne weitere Beratung fasst der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />
1. Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Taläcker 2008“ (1. Änderung) wird zugestimmt.<br />
Voraussetzung ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Kostenübernahme.<br />
2. Der Beschluss zur Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes wird – wie beantragt<br />
– gefasst.