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Protokoll 6. Nov. 2012 - Waldachtal

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Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121307<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 20<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />

§ 7<br />

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes 'Taläcker 2008' (1. Änderung) in Cresbach<br />

- Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Kostenübernahme<br />

- Aufstellungsbeschluss<br />

Zu diesem vorgesehenen Bebauungsplanverfahren informiert Hauptamtsleiter Wolfgang<br />

Fahrner den Gemeinderat darüber, dass die Firma Ziefle-Koch, Cresbach, plane, auf dem<br />

Grundstück Flurstück Nr. 88 eine Erweiterung des Betriebes zur L 398 hin vorzunehmen.<br />

Mit dieser Erweiterung solle die Baugrenze um 5 mal 50 m überschritten werden. Hierdurch<br />

würden die Grundzüge der Planung nach Auffassung der Baurechtsbehörde berührt, so dass<br />

eine Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch von der Baurechtsbehörde leider nicht in Aussicht<br />

gestellt werden konnte.<br />

Somit sei diesbezüglich eine Änderung des Bebauungsplanes, das heißt eine Verschiebung<br />

der Baugrenze um ca. 5 m in östliche Richtung erforderlich. Die Verwaltung sei mit der Baurechtsbehörde<br />

und dem Antragssteller zur Lösung gelangt, dass hier ein Vorhaben bezogener<br />

Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren möglich wäre.<br />

Obwohl noch kein Bauantrag vorliege, solle sinnvoll - und da erforderlich, rechtzeitig - ein<br />

entsprechendes Verfahren in die Wege geleitet werden.<br />

Herr Fahrner verweist auf die vorliegenden Sitzungsunterlagen und erläutert detailliert die<br />

vorgesehenen Änderungen.<br />

Die Verwaltung empfehle im Rahmen eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes und eines<br />

öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Kostenübernahme der Aufstellung eines entsprechenden<br />

Änderungsverfahrens / Bebauungsplanes zuzustimmen.<br />

Ohne weitere Beratung fasst der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />

1. Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Taläcker 2008“ (1. Änderung) wird zugestimmt.<br />

Voraussetzung ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Kostenübernahme.<br />

2. Der Beschluss zur Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes wird – wie beantragt<br />

– gefasst.

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