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Protokoll 6. Nov. 2012 - Waldachtal

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Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121305<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 18<br />

- 4 -<br />

§ 1<br />

Räumlicher Geltungsbereich<br />

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Übersichtslageplan vom 0<strong>6.</strong>11.<strong>2012</strong> maßgebend.<br />

Der Bebauungsplan besteht aus:<br />

§ 2<br />

Bestandteile der Satzung<br />

1. dem Übersichtslageplan vom 0<strong>6.</strong>11.<strong>2012</strong>, Maßstab 1:2500<br />

2. den planungsrechtlichen Festsetzungen vom 0<strong>6.</strong>11.<strong>2012</strong><br />

Beigefügt ist eine Begründung vom 0<strong>6.</strong>11.<strong>2012</strong>.<br />

§ 3<br />

In-Kraft-Treten<br />

Dieser Bebauungsplan tritt mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Absatz 3 BauGB).<br />

<strong>Waldachtal</strong>, den 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />

Heinz Hornberger<br />

Bürgermeister<br />

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen.

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