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Protokoll 6. Nov. 2012 - Waldachtal

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Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121304<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 12<br />

- 6 -<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Auch die Verwaltung sowie der Ortschaftsrat und der<br />

Gemeinderat legen Wert darauf, dass die Schuppen z.B. nicht als reiner Abstellraum für alte, noch<br />

vorhandene landwirtschaftliche Maschinen benutzt werden. Die begrenzte Anzahl der Schuppen soll<br />

auch aus Sicht der Verwaltung ausschließlich aktiven Landnutzern (einschließlich Forstwirtschaft)<br />

vorbehalten werden. Die Gemeinde wird als künftiger Grundstückseigentümer beim Verkauf der<br />

Grundstücke entsprechende Nachweise verlangen und eine entsprechende Stellungnahme an zur<br />

Baugenehmigung abgeben.<br />

Die Festsetzungen unter Ziffer II.2 der planungsrechtlichen Festsetzungen zur zulässigen Art der baulichen<br />

Nutzung erscheinen der Verwaltung hierfür ausreichend.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Eine Änderung der bisherigen Formulierungen ist nicht erforderlich.<br />

Nr. 2.5 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme vom 29.08.<strong>2012</strong><br />

V. Untere Forstbehörde<br />

Gegen die Planung bestehen, trotz der direkt an den Wald angrenzenden Lage, keine grundsätzlichen<br />

Bedenken.<br />

Der gesetzliche Waldabstand wird nicht eingehalten, so dass eine Gefährdung der geplanten Bauwerke<br />

durch umstürzende Bäume nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.<br />

Nach § 56 Abs. 4 Nr. 3 und 4 LBO darf aber ein geringerer Waldabstand dann zugelassen werden,<br />

wenn es sich um kleine, Nebenzwecken dienende Gebäude ohne Feuerstätten, die allenfalls für einen<br />

zeitlich begrenzten Aufenthalt bestimmt sind, handelt. Da in der vorliegenden Bebauungsplanung die<br />

geplanten Gebäude ausschließlich zur Lagerung land- und forstwirtschaftlicher Maschinen und Geräte<br />

dienen dürfen, die Errichtung von Feuerstätten und Aufenthaltsräumen nicht zulässig ist und da die<br />

ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung durch die bestehenden Wegegrundstücke und durch die Anordnung<br />

der Baugrenzen ebenfalls gewährleistet ist, erscheint aus unserer Sicht die Unterschreitung<br />

des Waldabstands möglich.<br />

Bedenken oder Anregungen zum Bebauungsplan bestehen daher nicht.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beschlussvorschlag<br />

nicht erforderlich<br />

Nr. 2.6 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme vom 29.08.<strong>2012</strong><br />

VI. Vermessungsamt<br />

Zur Planung bestehen keine Anregungen.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Kenntnisnahme<br />

Beschlussvorschlag<br />

nicht erforderlich<br />

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