Protokoll 6. Nov. 2012 - Waldachtal
Protokoll 6. Nov. 2012 - Waldachtal
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Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121304<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 12<br />
- 6 -<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Auch die Verwaltung sowie der Ortschaftsrat und der<br />
Gemeinderat legen Wert darauf, dass die Schuppen z.B. nicht als reiner Abstellraum für alte, noch<br />
vorhandene landwirtschaftliche Maschinen benutzt werden. Die begrenzte Anzahl der Schuppen soll<br />
auch aus Sicht der Verwaltung ausschließlich aktiven Landnutzern (einschließlich Forstwirtschaft)<br />
vorbehalten werden. Die Gemeinde wird als künftiger Grundstückseigentümer beim Verkauf der<br />
Grundstücke entsprechende Nachweise verlangen und eine entsprechende Stellungnahme an zur<br />
Baugenehmigung abgeben.<br />
Die Festsetzungen unter Ziffer II.2 der planungsrechtlichen Festsetzungen zur zulässigen Art der baulichen<br />
Nutzung erscheinen der Verwaltung hierfür ausreichend.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Eine Änderung der bisherigen Formulierungen ist nicht erforderlich.<br />
Nr. 2.5 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme vom 29.08.<strong>2012</strong><br />
V. Untere Forstbehörde<br />
Gegen die Planung bestehen, trotz der direkt an den Wald angrenzenden Lage, keine grundsätzlichen<br />
Bedenken.<br />
Der gesetzliche Waldabstand wird nicht eingehalten, so dass eine Gefährdung der geplanten Bauwerke<br />
durch umstürzende Bäume nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.<br />
Nach § 56 Abs. 4 Nr. 3 und 4 LBO darf aber ein geringerer Waldabstand dann zugelassen werden,<br />
wenn es sich um kleine, Nebenzwecken dienende Gebäude ohne Feuerstätten, die allenfalls für einen<br />
zeitlich begrenzten Aufenthalt bestimmt sind, handelt. Da in der vorliegenden Bebauungsplanung die<br />
geplanten Gebäude ausschließlich zur Lagerung land- und forstwirtschaftlicher Maschinen und Geräte<br />
dienen dürfen, die Errichtung von Feuerstätten und Aufenthaltsräumen nicht zulässig ist und da die<br />
ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung durch die bestehenden Wegegrundstücke und durch die Anordnung<br />
der Baugrenzen ebenfalls gewährleistet ist, erscheint aus unserer Sicht die Unterschreitung<br />
des Waldabstands möglich.<br />
Bedenken oder Anregungen zum Bebauungsplan bestehen daher nicht.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
nicht erforderlich<br />
Nr. 2.6 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme vom 29.08.<strong>2012</strong><br />
VI. Vermessungsamt<br />
Zur Planung bestehen keine Anregungen.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Kenntnisnahme<br />
Beschlussvorschlag<br />
nicht erforderlich<br />
…