Energiedorf Beuren (P D F; 6,16 M B) - Landesforsten Rheinland-Pfalz
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Auch wenn dieser Aufwand schließlich für den Fall <strong>Beuren</strong> zum Erfolg führte, ist dieses<br />
Verfahren nicht generalisierbar. Es ist nur auf den einmaligen Modellfall zugeschnitten, ganz<br />
abgesehen von dem für ein normales Unternehmen prohibitiven Aufwand, mit dem diese Lösung<br />
erst erreicht werden konnte. Die gängigen Förderinstrumente sind nicht geeignet, die spezifische<br />
Klientel anzusprechen, mit der wir es hier zu tun haben: Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern<br />
mit in der Regel kleinem bis mittleren Einkommen, oftmals nicht weit vom Rentenalter<br />
entfernt, die ihr Haus noch nicht ganz oder gerade erst abbezahlt haben; Haushalte mit bescheidenem<br />
Einkommen, die – wenn überhaupt – die Erneuerung nur über längere Zeiträume planen<br />
können. Auch wenn also die Bereitschaft zur Erneuerung grundsätzlich da ist, sind die Wege<br />
dahin nicht attraktiv, zu bürokratisch, zu wenig auf die eigene Situation abgestellt. Das wird durch<br />
unsere Erfahrung in anderen Dörfern bestätigt.<br />
3.3 Erneuerbare Energien<br />
3.3.1 Kraft-Wärme-Kopplung mit Biomasse<br />
Wir haben in der Machbarkeitsstudie gemeinsam mit den SWT geprüft, ob eine Versorgung mit<br />
Strom und Raumwärme durch Kraft-Wärme-Kopplung mit Biomasse und Nahwärmenetz sinnvoll<br />
sei. Wir sind zum Ergebnis gekommen, dass dies nicht realistisch ist, vor allem weil die Höhe der<br />
nötigen Investitionen in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu den realisierbaren<br />
Anschlussdichten steht. Alleine für das Nahwärmenetz wären ca. 4,8 Mio EUR an Investitionen<br />
nötig, dazu kommen die Kosten für die Erzeugereinheit. Die für einen wirtschaftlichen Betrieb<br />
notwendige Wärmedichte kann in <strong>Beuren</strong> nicht erreicht werden, zumal dann, wenn durch<br />
Verbesserungen in der Außenhautdämmung der Gebäude der Heizbedarf sinkt. Es gibt neben den<br />
privaten Haushalten keine nennenswerte Wärmesenke. Auch die Einspeisung von Biogas in eine<br />
bestehende Gasleitung kommt nicht in Frage, weil eine zugängliche Gasleitung nicht besteht. Dies<br />
wurde in einer öffentlichen Veranstaltung erläutert und diese Lösung dann nicht weiter verfolgt.<br />
3.3.2 Windenergie<br />
Die Gemeinde <strong>Beuren</strong> hatte früher schon einmal eine Genehmigung für sieben Windkraftanlagen<br />
beantragt, die aber 2006 bis OVG abgelehnt worden ist. Im Kontakt mit Prof. Hendler, Institut für<br />
Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier, ist ein neuer Anlauf beschlossen worden: Zum<br />
Einen hat sich die Rechtsgrundlage geändert, so dass für das ursprüngliche Projekt mit gewissen<br />
Modifikationen womöglich doch Chancen auf Genehmigung bestehen. Zweitens hat sich auch die<br />
politische Einschätzung der Windkraft verändert. Der Antrag auf Eröffnung eines Raumordnungsverfahrens<br />
wurde im Gespräch zwischen Gemeinde, SWT und OIKOS abgestimmt und von SWT<br />
bei Prof. Hendler in Auftrag gegeben. In jedem Fall und unter jedem Betreibermodell kämen der<br />
Gemeinde daraus Gewerbesteuer und Konzessionsabgabe zugute. Ein formeller Antrag wird<br />
voraussichtlich Ende Februar 2010 eingereicht werden. Die gesetzliche Frist bis zur Entscheidung<br />
darüber beträgt sechs Monate. Für technische Planung und Bau der Anlage werden etwa zwei<br />
Jahre angesetzt.<br />
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