14.04.2013 Aufrufe

Hinweise zu Verfahren und Umsetzung - Stadt Weinheim

Hinweise zu Verfahren und Umsetzung - Stadt Weinheim

Hinweise zu Verfahren und Umsetzung - Stadt Weinheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

STADT WEINHEIM<br />

Amt für <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

<strong>Weinheim</strong>, den 27.09.2012<br />

Sachbearbeiter: Kastor Höhn<br />

- 82-263<br />

Lärmaktionsplan der 1. Stufe<br />

<strong>Hinweise</strong> <strong>zu</strong>m <strong>Verfahren</strong>sverlauf <strong>und</strong> der Umset<strong>zu</strong>ng des Lärmaktionsplans<br />

Der vorliegende Entwurf des Lärmaktionsplans der 1. Stufe wurde vom Ausschuss für Technik<br />

<strong>und</strong> Umwelt (ATU) des Gemeinderats der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> in seiner Sit<strong>zu</strong>ng vom<br />

18.04.2012 <strong>zu</strong>stimmend <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen.<br />

Das Gremium hat damit, vorbehaltlich eines abschließenden Beschlusses durch den Gemeinderat,<br />

die Notwendigkeit erkannt, Schutzmaßnahmen gegen die bestehenden Lärmbelastungen<br />

<strong>zu</strong> ergreifen.<br />

Gespräche mit den <strong>zu</strong>ständigen Trägern der Verkehrswege<br />

Die Verwaltung wurde deshalb mit Beschluss des ATU beauftragt, Gespräche mit der Deutschen<br />

Bahn (DB Netz AG, DB Projektbau) <strong>und</strong> dem Regierungspräsidium Karlsruhe als<br />

Straßenbaulastträger für die Straßen des B<strong>und</strong>es mit den folgenden Zielstellungen <strong>zu</strong> führen:<br />

Gegenüber dem RP Karlsruhe: Forderung, dass die Umset<strong>zu</strong>ng der im Lärmaktionsplan<br />

enthaltenen Lärmschutzwände geprüft wird.<br />

Gegenüber der Bahn: Forderung einer Lärmsanierung auf Gr<strong>und</strong>lage der für den Lärmaktionsplan<br />

geltenden EU-Umgebungslärm-Richtlinie. Das heißt die Durchführung geeigneter<br />

Schallschutzmaßnahmen, sodass nach deren Abschluss im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

entlang von Bahnstrecken keine Belastungen von über 70/60 dB(A) vorliegen.<br />

Diese Gespräche wurden zwischenzeitlich geführt.<br />

Das RP Karlsruhe wird die im Entwurf des Lärmaktionsplans vorgeschlagenen Lärmschutzwände<br />

auf absehbare Zeit nicht errichten. Allerdings besteht bei Verkehrslärm<br />

über 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts an den Straßen des B<strong>und</strong>es die Möglichkeit<br />

einer Förderung von passiven Schallschutzmaßnahmen (75 % der Kosten) durch den<br />

B<strong>und</strong>. 1<br />

Die DB Netz AG hat klargestellt, dass sie keine Lärmschutzmaßnahmen durchführen<br />

wird, weil sie da<strong>zu</strong> gesetzlich nicht verpflichtet ist. Es wird darauf verwiesen, dass in<br />

<strong>Weinheim</strong> Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, die nach Ansicht der DB<br />

Projektbau 2005 vollständig abgeschlossen wurden.<br />

1<br />

Ansprechpartner ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 44, Frau Katrin Tyroff, Tel.: 0721/926-4160,<br />

E-Mail: Katrin.Tyroff@rpk.bwl.de<br />

Seite 1 von 2


Im Ergebnis ist also fest<strong>zu</strong>halten, dass den Forderungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> nach einem<br />

besseren Schutz gegen Verkehrslärm derzeit nicht gefolgt werden soll. Der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong><br />

stehen keine rechtlichen Instrumente <strong>zu</strong>r Verfügung, mit der dennoch die Errichtung von<br />

Lärmschutzwänden oder andere wirksame Maßnahmen durchgesetzt werden könnten.<br />

Dennoch hält die <strong>Stadt</strong>verwaltung an der Einschät<strong>zu</strong>ng fest, dass eine Reduzierung der<br />

Lärmbelastung, insbesondere entlang der Bahnstrecke <strong>und</strong> den ermittelten Belastungsschwerpunkten<br />

an den Straßen, unbedingt erforderlich ist.<br />

Außerhalb des <strong>Verfahren</strong>s <strong>zu</strong>r Aufstellung des Lärmaktionsplans setzt sich die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

in enger Kooperation mit der BI „Schutz vor Bahnlärm östlich <strong>und</strong> westlich der Bergstraße“<br />

deshalb weiterhin dafür ein, Maßnahmen <strong>zu</strong>m Lärmschutz <strong>zu</strong> erreichen.<br />

Weiterer <strong>Verfahren</strong>sverlauf<br />

Mit der Öffentlichkeitsveranstaltung am 4. Oktober 2012 werden die Bürgerinnen <strong>und</strong><br />

Bürger über den aktuellen <strong>Verfahren</strong>sstand <strong>und</strong> die bisherigen Ergebnisse in Kenntnis gesetzt.<br />

Die Ergebnisse <strong>und</strong> weitere Vorgehensweise sollen diskutiert werden.<br />

Außerdem liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 04.10.2012 bis 06.11.2012 im Foyer<br />

der <strong>Stadt</strong>bibliothek, Luisenstraße 5/1 <strong>zu</strong> jedermanns Einsicht aus. In dieser Zeit<br />

können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Unterlagen stehen darüber hinaus<br />

auch online unter www.weinheim.de <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Parallel findet die Beteiligung der Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.<br />

Die eingehenden Anregungen werden geprüft <strong>und</strong> abgewogen. Ggf. wird der Entwurf des<br />

Lärmaktionsplans angepasst.<br />

Über den Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen <strong>und</strong> den ggf. aktualisierten<br />

Entwurf des Lärmaktionsplans wird durch den Gemeinderat ein abschließender Beschluss<br />

gefasst. Damit tritt der Lärmaktionsplan der 1. Stufe in Kraft.<br />

Umset<strong>zu</strong>ng<br />

Eine tatsächliche Umset<strong>zu</strong>ng der Maßnahmen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> selbst fallen, lässt sich auch nach diesem Beschluss nicht gegen den Willen<br />

der betroffenen Stellen durchsetzen. Es ist davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass auch künftig die<br />

Bereitschaft <strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng von Lärmschutzmaßnahmen nicht steigen wird, solange keine<br />

gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine finanzielle Förderung angeboten wird. Entscheidend<br />

für die Umset<strong>zu</strong>ng des Lärmaktionsplans werden daher vor allem die gesetzlichen<br />

Rahmenbedingungen sein. Insofern hängt der Lärmschutz in <strong>Weinheim</strong> nicht <strong>zu</strong>letzt<br />

maßgeblich von den politischen Entscheidungen auf B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesebene ab.<br />

gez. Kastor Höhn<br />

Seite 2 von 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!