Kontakt: - Deutsches Weininstitut
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(Aktenzeichen: DWI 2012/ 20502)<br />
DEUTSCHES WEININSTITUT<br />
Riesling & Co. World Tour 2012, Finnland, Helsinki 16.04.2012<br />
Datum 16. April 2012<br />
Veranstaltungsort Ravintola Sipuli, Wintergarten<br />
Zeitablauf<br />
Maximale Tischanzahl 20<br />
Maximale Anzahl der zu präsentierenden Weine<br />
Präsentation der Weine<br />
Beteiligungsgebühr pro Veranstaltung<br />
(mit De-minimis Erklärung)<br />
Beteiligungsgebühr mit Vollkosten<br />
(ohne De-minimis Erklärung)<br />
Gutenbergplatz 3-5 • 55116 Mainz<br />
Postfach 1660 • 55006 Mainz<br />
Telefon (06131) 2829-0 • Fax (06131) 2829-20<br />
www.deutscheweine.de • info@deutscheweine.de<br />
<strong>Deutsches</strong> <strong>Weininstitut</strong> GmbH<br />
Amtsgericht Mainz, Handelsregister B – 0179<br />
Geschäftsführerin: Monika Reule<br />
___________________________________<br />
14:00 – 17:00 Uhr offene Verkostung für Einkäufer,<br />
Importeure, Fachhandel und Presse<br />
15:00 – 16:00 Uhr Seminar für Presse und<br />
Handel<br />
17:00 – 19:00 Konsumentenabend<br />
- Sechs Weine pro Tisch<br />
- Je 3 Weine bei Tischteilung<br />
Persönliche Präsenz erwünscht, aber auch<br />
eine Vertretung durch den Importeur möglich<br />
Pro Tisch € 700*<br />
Pro halber Tisch € 400*<br />
(*zuzügl. Umsatzsteuer)<br />
Anmeldung bis spätestens 13. Januar 2012<br />
Ansprechpartner im DWI<br />
Pro Tisch ca. € 1.600*<br />
Pro halber Tisch ca. € 800*<br />
(Genaue Abrechnung würde folgen)<br />
(*zuzügl. Umsatzsteuer)<br />
Carola Keller,<br />
Tel: 06131-282918,<br />
carola.keller@deutscheweine.de<br />
Leistungen: Eingeschlossen<br />
Organisation durch<br />
den Aussteller<br />
Standauf- und Abbau X<br />
Standfläche/ Raummiete X<br />
Nutzung der Gemeinschaftslagers X<br />
Werbemaßnahmen X<br />
Gläser und Schüttgefäße X<br />
Tischbeschilderung X<br />
Weinkühler für Tische X<br />
Brot, Wasser X<br />
Besuchermarketing X<br />
Transport Weine X<br />
Erstellung Katalog X<br />
Betreuung/Service X<br />
VA begleitende Seminare X<br />
Reise und Unterkunft X
DEUTSCHER WEINFONDS<br />
Gutenbergplatz 3-5 • 55116 Mainz<br />
Postfach 1660 • 55006 Mainz<br />
Telefon (06131) 2829-0 • Fax (06131) 2829-20<br />
www.deutscheweine.de • info@deutscheweine.de<br />
Deutscher Weinfonds A.d.ö.R.,<br />
Vorstand: Monika Reule<br />
Aufsichtsratsvorsitzender: Norbert Weber<br />
______________________________________<br />
An die Interessenten an der <strong>Kontakt</strong>:<br />
Riesling & Co. Veranstaltung in Helsinki Stanislava Dikova<br />
Telefon: 06131-2829-12<br />
Fax: 06131-2829-70<br />
sdikova@deutscheweine.de<br />
Mainz, 10. November 2011<br />
Teilnahme an einer als „De-minimis“- Beihilfe geförderten Maßnahme<br />
hier: Riesling & Co. Helsinki 16.04.2012<br />
Aktenzeichen: DWI2012/20502<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Sie interessieren sich für eine Teilnahme an der Riesling & Co. Veranstaltung am 16.04.2012 in<br />
Helsinki.<br />
Bei der Teilnahme an dieser Tischpräsentation handelt es sich um eine mit Mitteln des Deutschen<br />
Weinfonds geförderte Maßnahme. Die Förderung erfolgt durch eine Beteiligung des Deutschen<br />
Weinfonds an den Kosten der Maßnahme. Die voraussichtliche Höhe dieser Förderung<br />
wird 900 Euro pro Tisch betragen. Der endgültige Betrag steht erst nach Abrechnung der Gesamtkosten<br />
der VA fest.<br />
Die Förderung soll als sog. „De-minimis“-Beihilfe auf Grundlage der Verordnung (EG) 1998/2006<br />
vom 15. Dezember 2006 (Amtsblatt der EU L 379/5-10 vom 28.12.2006) gewährt werden. Da der<br />
Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten „De-minimis“-Beihilfen im laufenden und den<br />
beiden vorangegangenen Steuerjahren 200.000,00 EUR nicht übersteigen darf, ist es erforderlich,<br />
dass Sie uns die als Anlage beigefügte „De-minimis“-Erklärung zusammen mit ihrer Anmeldung<br />
zu der Maßnahme/Veranstaltung ausgefüllt zurücksenden. Nach Durchführung der Maßnahme<br />
erhalten Sie über die Förderung noch eine gesonderte „De-minimis“-Bescheinigung.<br />
Im Übrigen gelten für die Teilnahme die ebenfalls als Anlage beigefügten „Allgemeinen Bedingungen<br />
für die Teilnahme an geförderten Absatzförderungsmaßnahmen“.<br />
Der von Ihnen zu erbringende Eigenanteil für die Teilnahme an der Riesling & Co. Veranstaltung<br />
Helsinki beträgt 700 Euro/Tisch. Er ist nach Rechnungseingang fällig und wird von Ihnen an das<br />
DWI überwiesen. Sollten Sie keine De-minimis Erklärung abgeben, erhöht sich der Betrag voraussichtlich<br />
auf 1.600 Euro.<br />
Da die Plätze für eine Teilnahme begrenzt sind und nach dem Eingang der Anmeldungen vergeben<br />
werden, bitten wir um eine möglichst frühzeitige Anmeldung unter gleichzeitiger Einreichung<br />
Ihrer De-minimis Erklärung. Sollten wir Ihre De-minimis Erklärung nicht erhalten, gehen wir davon<br />
aus, dass Sie zu Vollkosten teilnehmen möchten.<br />
Für Rückfragen oder falls Sie Unterstützung beim Ausfüllen des beigefügten Formulars benötigen,<br />
stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen
gez. i. A. Stanislava Dikova
Firmenname:<br />
Straße:<br />
PLZ und Ort:<br />
Zu beachtende Erläuterungen:<br />
„De-minimis“-Erklärung<br />
(Zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen)<br />
Riesling & Co. Helsinki, 16. April 2012<br />
Aktenzeichen: DWI2012/20502<br />
Nach der Verordnung (EG) 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung<br />
der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen 1 sind unter „De-minimis“-Beihilfen<br />
staatliche Beihilfen bis zu 200.000 EUR bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren zu verstehen,<br />
die bei der Europäischen Kommission nicht zur Genehmigung angemeldet werden müssen.<br />
Gemäß der genannten Verordnung sind die Bewilligungsbehörden verpflichtet, vom begünstigten<br />
Unternehmen eine vollständige Übersicht über die in den vorangegangenen zwei Steuerjahren sowie<br />
im laufenden Steuerjahr erhaltenen „De-minimis“-Beihilfen zu verlangen. 2 Hiervon betroffen und in<br />
diesem Formular anzugeben sind alle Beihilfen, die ihnen von öffentlichen Stellen in dem vorgenannten<br />
Zeitraum als „De-minimis“-Beihilfen gewährt wurden bzw. die Sie als solche beantragt haben.<br />
Ich erkläre, dass mir im laufenden Steuerjahr und in den zwei vorangegangenen Steuerjahren über<br />
die beantragte „De-minimis“-Beihilfe hinaus<br />
keine weiteren „De-minimis“-Beihilfen<br />
die nachstehend aufgeführten „De-minimis“-Beihilfen<br />
im Sinne der bereits genannten Verordnung (EG) 1998/2006 bzw. der Verordnung (EG) 69/2001<br />
vom 12.01.2001 3 gewährt wurden (von der jeweiligen Bewilligungsbehörde im Bewilligungsbescheid<br />
bezeichnet):<br />
Datum des Zuwendungs-<br />
(Förder-) bescheides/vertrages<br />
Zuwendungsgeber<br />
(Beihilfengeber)<br />
Aktenzeichen bitte<br />
angeben<br />
Form der Beihilfe<br />
(z.B. Zuschuss,Darlehen,Bürgschaft)<br />
Fördersumme in<br />
EUR<br />
Führen Sie bitte die Angaben auf ein extra Blatt auf, falls der Platz nicht ausreicht.<br />
Darüber hinaus habe ich im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren<br />
keine weiteren „De-minimis“-Beihilfen beantragt.<br />
Subventionswert<br />
in EUR<br />
die nachstehend aufgeführten „De-minimis“-Beihilfen beantragt, die noch nicht bewilligt wurden:<br />
1 Amtsblatt der EU L 379/5 vom 28.12.2006<br />
2 vgl. u.a. Artikel 3 der Verordnung !<br />
3 Amtsblatt der EU L 10/30 vom 13.01.2001
Datum des Förderantrages<br />
Zuwendungsgeber<br />
(Beihilfengeber)<br />
Aktenzeichen bitte<br />
angeben<br />
Form der Beihilfe<br />
(z.B. Zuschuss,Darlehen,Bürgschaft)<br />
Riesling & Co. Helsinki, 16. April 2012<br />
Aktenzeichen: DWI2012/20502<br />
Fördersumme in<br />
EUR<br />
Führen Sie bitte die Angaben auf ein extra Blatt auf, falls der Platz nicht ausreicht.<br />
Die hier beantragte „De-minimis“-Beihilfe wird<br />
Subventionswert<br />
in EUR<br />
nicht mit weiteren Beihilfen für dieselben förderbaren Aufwendungen kumuliert, d.h. ich haben für<br />
die Teilnahme an der geförderten Maßnahme/Veranstaltung von anderen Stellen staatliche Beihilfen<br />
weder erhalten noch beantragt.<br />
mit folgender/n Beihilfe/n für dieselben förderbaren Aufwendungen kumuliert, wobei es sich bei<br />
diesen anderen Beihilfen ebenfalls um „De-minimis“ – Beihilfen handelt.<br />
Datum des Förderantrages<br />
Zuwendungsgeber<br />
(Beihilfengeber)<br />
Aktenzeichen bitte<br />
angeben<br />
Form der Beihilfe<br />
(z.B. Zuschuss,Darlehen,Bürgschaft)<br />
Fördersumme in<br />
EUR<br />
Führen Sie bitte die Angaben auf ein extra Blatt auf, falls der Platz nicht ausreicht.<br />
Subventionswert<br />
in EUR<br />
Ich verpflichte mich, Änderungen der vorgenannten Angaben dem Deutschen Weinfonds mitzuteilen,<br />
sofern sie mir vor der Zusage für die hier beantragte Förderung bekannt werden.<br />
____________________________________________________________________<br />
(Ort, Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift<br />
des Antragstellers/der Antragstellerin)
Allgemeinen Bedingungen<br />
für die Teilnahme an geförderten Absatzförderungsmaßnahmen<br />
( „De-minimis“)<br />
1. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme<br />
an einer vom Deutschen Weinfonds<br />
geförderten Absatzförderungsmaßnahme<br />
kommt erst mit verbindlicher<br />
Anmeldung zu dieser Maßnahme und<br />
Bestätigung dieser Anmeldung durch uns<br />
zustande.<br />
2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, uns unverzüglich<br />
mitzuteilen, wenn<br />
a) er für seine Teilnahme an der geförderten<br />
Maßnahme eine zusätzliche<br />
Förderung bei anderen öffentlichen<br />
Stellen beantragt oder von ihnen erhält,<br />
b) im Fall einer „De-minimis“-Förderung<br />
sich Änderungen bezüglich der in der<br />
„De-minimis“-Erklärung gemachten<br />
Angaben ergeben,<br />
c) ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen<br />
beantragt oder eröffnet wird.<br />
2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Fall<br />
einer „De-minimis“-Förderung die ihm erteilte<br />
„De-minimis“-Bescheinigung<br />
a) zehn Jahre aufzubewahren,<br />
b) auf Anforderung der Europäischen<br />
Kommission oder einer Bundes- oder<br />
Landesbehörde innerhalb von einer<br />
Woche oder einer in der Anforderung<br />
festgesetzten längeren Frist vorzulegen,<br />
c) bei einem künftigen Antrag auf Gewährung<br />
einer „De-minimis“-Beihilfe<br />
als Nachweis für bereits gewährte<br />
„De-minimis“-Beihilfen vorzulegen.<br />
3. Wir sind berechtigt, von der Vereinbarung<br />
über die Förderung der Maßnahme aus<br />
wichtigem Grund zurückzutreten und die<br />
gewährte Förderung zurückzufordern,<br />
wenn<br />
a) sich im Fall einer „De-minimis“-<br />
Förderung herausstellt, dass der Teilnehmer<br />
in der Zeit zwischen Abgabe<br />
der „De-minimis“-Erklärung<br />
des Teilnehmers und der Durchführung<br />
der Maßnahme von anderen öffentlichen<br />
Stellen weitere „Deminimis“-Beihilfen<br />
erhalten hat, die<br />
dazu führen, dass durch die Förderung<br />
der Maßnahme der zulässige<br />
Höchstbetrag für „De-minimis“-<br />
Beihilfen nach der Verordnung (EG)<br />
1998/2006 überschritten wird,<br />
b) die Vereinbarung über die Gewährung<br />
der Förderung durch Angaben des<br />
Teilnehmers zustande gekommen ist,<br />
die in wesentlicher Beziehung unrichtig<br />
oder unvollständig waren,<br />
c) der Teilnehmer den von ihm übernommenen<br />
Verpflichtungen trotz<br />
Mahnung nicht nachkommt.<br />
4. Im Fall einer Rückforderung nach Ziff. 3 ist<br />
der zurückgeforderte Betrag ab dem Zeitpunkt<br />
des Erhalts der Förderung, d.h. der<br />
Teilnahme an der geförderten Maßnahme,<br />
mit 5% pro Jahr zu verzinsen. Höhere<br />
Verzugszinsen bleiben unberührt.<br />
5. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die in<br />
einer „De-minimis“-Erklärung gemachten<br />
Angaben subventionserheblich sind. Unrichtige,<br />
unvollständige oder unterlassene<br />
Angaben sind gemäß § 264 StGB als<br />
Subventionsbetrug strafbar.<br />
6. Sofern der Teilnehmer Kaufmann ist, ist<br />
Gerichtstand für alle sich aus der Vereinbarung<br />
über die Teilnahme an einer von<br />
uns geförderten Absatzförderungsmaßnahme<br />
ergebenden Rechtsstreitigkeiten<br />
Mainz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland.