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Kontakt: - Deutsches Weininstitut

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(Aktenzeichen: DWI 2012/ 20502)<br />

DEUTSCHES WEININSTITUT<br />

Riesling & Co. World Tour 2012, Finnland, Helsinki 16.04.2012<br />

Datum 16. April 2012<br />

Veranstaltungsort Ravintola Sipuli, Wintergarten<br />

Zeitablauf<br />

Maximale Tischanzahl 20<br />

Maximale Anzahl der zu präsentierenden Weine<br />

Präsentation der Weine<br />

Beteiligungsgebühr pro Veranstaltung<br />

(mit De-minimis Erklärung)<br />

Beteiligungsgebühr mit Vollkosten<br />

(ohne De-minimis Erklärung)<br />

Gutenbergplatz 3-5 • 55116 Mainz<br />

Postfach 1660 • 55006 Mainz<br />

Telefon (06131) 2829-0 • Fax (06131) 2829-20<br />

www.deutscheweine.de • info@deutscheweine.de<br />

<strong>Deutsches</strong> <strong>Weininstitut</strong> GmbH<br />

Amtsgericht Mainz, Handelsregister B – 0179<br />

Geschäftsführerin: Monika Reule<br />

___________________________________<br />

14:00 – 17:00 Uhr offene Verkostung für Einkäufer,<br />

Importeure, Fachhandel und Presse<br />

15:00 – 16:00 Uhr Seminar für Presse und<br />

Handel<br />

17:00 – 19:00 Konsumentenabend<br />

- Sechs Weine pro Tisch<br />

- Je 3 Weine bei Tischteilung<br />

Persönliche Präsenz erwünscht, aber auch<br />

eine Vertretung durch den Importeur möglich<br />

Pro Tisch € 700*<br />

Pro halber Tisch € 400*<br />

(*zuzügl. Umsatzsteuer)<br />

Anmeldung bis spätestens 13. Januar 2012<br />

Ansprechpartner im DWI<br />

Pro Tisch ca. € 1.600*<br />

Pro halber Tisch ca. € 800*<br />

(Genaue Abrechnung würde folgen)<br />

(*zuzügl. Umsatzsteuer)<br />

Carola Keller,<br />

Tel: 06131-282918,<br />

carola.keller@deutscheweine.de<br />

Leistungen: Eingeschlossen<br />

Organisation durch<br />

den Aussteller<br />

Standauf- und Abbau X<br />

Standfläche/ Raummiete X<br />

Nutzung der Gemeinschaftslagers X<br />

Werbemaßnahmen X<br />

Gläser und Schüttgefäße X<br />

Tischbeschilderung X<br />

Weinkühler für Tische X<br />

Brot, Wasser X<br />

Besuchermarketing X<br />

Transport Weine X<br />

Erstellung Katalog X<br />

Betreuung/Service X<br />

VA begleitende Seminare X<br />

Reise und Unterkunft X


DEUTSCHER WEINFONDS<br />

Gutenbergplatz 3-5 • 55116 Mainz<br />

Postfach 1660 • 55006 Mainz<br />

Telefon (06131) 2829-0 • Fax (06131) 2829-20<br />

www.deutscheweine.de • info@deutscheweine.de<br />

Deutscher Weinfonds A.d.ö.R.,<br />

Vorstand: Monika Reule<br />

Aufsichtsratsvorsitzender: Norbert Weber<br />

______________________________________<br />

An die Interessenten an der <strong>Kontakt</strong>:<br />

Riesling & Co. Veranstaltung in Helsinki Stanislava Dikova<br />

Telefon: 06131-2829-12<br />

Fax: 06131-2829-70<br />

sdikova@deutscheweine.de<br />

Mainz, 10. November 2011<br />

Teilnahme an einer als „De-minimis“- Beihilfe geförderten Maßnahme<br />

hier: Riesling & Co. Helsinki 16.04.2012<br />

Aktenzeichen: DWI2012/20502<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Sie interessieren sich für eine Teilnahme an der Riesling & Co. Veranstaltung am 16.04.2012 in<br />

Helsinki.<br />

Bei der Teilnahme an dieser Tischpräsentation handelt es sich um eine mit Mitteln des Deutschen<br />

Weinfonds geförderte Maßnahme. Die Förderung erfolgt durch eine Beteiligung des Deutschen<br />

Weinfonds an den Kosten der Maßnahme. Die voraussichtliche Höhe dieser Förderung<br />

wird 900 Euro pro Tisch betragen. Der endgültige Betrag steht erst nach Abrechnung der Gesamtkosten<br />

der VA fest.<br />

Die Förderung soll als sog. „De-minimis“-Beihilfe auf Grundlage der Verordnung (EG) 1998/2006<br />

vom 15. Dezember 2006 (Amtsblatt der EU L 379/5-10 vom 28.12.2006) gewährt werden. Da der<br />

Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten „De-minimis“-Beihilfen im laufenden und den<br />

beiden vorangegangenen Steuerjahren 200.000,00 EUR nicht übersteigen darf, ist es erforderlich,<br />

dass Sie uns die als Anlage beigefügte „De-minimis“-Erklärung zusammen mit ihrer Anmeldung<br />

zu der Maßnahme/Veranstaltung ausgefüllt zurücksenden. Nach Durchführung der Maßnahme<br />

erhalten Sie über die Förderung noch eine gesonderte „De-minimis“-Bescheinigung.<br />

Im Übrigen gelten für die Teilnahme die ebenfalls als Anlage beigefügten „Allgemeinen Bedingungen<br />

für die Teilnahme an geförderten Absatzförderungsmaßnahmen“.<br />

Der von Ihnen zu erbringende Eigenanteil für die Teilnahme an der Riesling & Co. Veranstaltung<br />

Helsinki beträgt 700 Euro/Tisch. Er ist nach Rechnungseingang fällig und wird von Ihnen an das<br />

DWI überwiesen. Sollten Sie keine De-minimis Erklärung abgeben, erhöht sich der Betrag voraussichtlich<br />

auf 1.600 Euro.<br />

Da die Plätze für eine Teilnahme begrenzt sind und nach dem Eingang der Anmeldungen vergeben<br />

werden, bitten wir um eine möglichst frühzeitige Anmeldung unter gleichzeitiger Einreichung<br />

Ihrer De-minimis Erklärung. Sollten wir Ihre De-minimis Erklärung nicht erhalten, gehen wir davon<br />

aus, dass Sie zu Vollkosten teilnehmen möchten.<br />

Für Rückfragen oder falls Sie Unterstützung beim Ausfüllen des beigefügten Formulars benötigen,<br />

stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen


gez. i. A. Stanislava Dikova


Firmenname:<br />

Straße:<br />

PLZ und Ort:<br />

Zu beachtende Erläuterungen:<br />

„De-minimis“-Erklärung<br />

(Zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen)<br />

Riesling & Co. Helsinki, 16. April 2012<br />

Aktenzeichen: DWI2012/20502<br />

Nach der Verordnung (EG) 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung<br />

der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen 1 sind unter „De-minimis“-Beihilfen<br />

staatliche Beihilfen bis zu 200.000 EUR bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren zu verstehen,<br />

die bei der Europäischen Kommission nicht zur Genehmigung angemeldet werden müssen.<br />

Gemäß der genannten Verordnung sind die Bewilligungsbehörden verpflichtet, vom begünstigten<br />

Unternehmen eine vollständige Übersicht über die in den vorangegangenen zwei Steuerjahren sowie<br />

im laufenden Steuerjahr erhaltenen „De-minimis“-Beihilfen zu verlangen. 2 Hiervon betroffen und in<br />

diesem Formular anzugeben sind alle Beihilfen, die ihnen von öffentlichen Stellen in dem vorgenannten<br />

Zeitraum als „De-minimis“-Beihilfen gewährt wurden bzw. die Sie als solche beantragt haben.<br />

Ich erkläre, dass mir im laufenden Steuerjahr und in den zwei vorangegangenen Steuerjahren über<br />

die beantragte „De-minimis“-Beihilfe hinaus<br />

keine weiteren „De-minimis“-Beihilfen<br />

die nachstehend aufgeführten „De-minimis“-Beihilfen<br />

im Sinne der bereits genannten Verordnung (EG) 1998/2006 bzw. der Verordnung (EG) 69/2001<br />

vom 12.01.2001 3 gewährt wurden (von der jeweiligen Bewilligungsbehörde im Bewilligungsbescheid<br />

bezeichnet):<br />

Datum des Zuwendungs-<br />

(Förder-) bescheides/vertrages<br />

Zuwendungsgeber<br />

(Beihilfengeber)<br />

Aktenzeichen bitte<br />

angeben<br />

Form der Beihilfe<br />

(z.B. Zuschuss,Darlehen,Bürgschaft)<br />

Fördersumme in<br />

EUR<br />

Führen Sie bitte die Angaben auf ein extra Blatt auf, falls der Platz nicht ausreicht.<br />

Darüber hinaus habe ich im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren<br />

keine weiteren „De-minimis“-Beihilfen beantragt.<br />

Subventionswert<br />

in EUR<br />

die nachstehend aufgeführten „De-minimis“-Beihilfen beantragt, die noch nicht bewilligt wurden:<br />

1 Amtsblatt der EU L 379/5 vom 28.12.2006<br />

2 vgl. u.a. Artikel 3 der Verordnung !<br />

3 Amtsblatt der EU L 10/30 vom 13.01.2001


Datum des Förderantrages<br />

Zuwendungsgeber<br />

(Beihilfengeber)<br />

Aktenzeichen bitte<br />

angeben<br />

Form der Beihilfe<br />

(z.B. Zuschuss,Darlehen,Bürgschaft)<br />

Riesling & Co. Helsinki, 16. April 2012<br />

Aktenzeichen: DWI2012/20502<br />

Fördersumme in<br />

EUR<br />

Führen Sie bitte die Angaben auf ein extra Blatt auf, falls der Platz nicht ausreicht.<br />

Die hier beantragte „De-minimis“-Beihilfe wird<br />

Subventionswert<br />

in EUR<br />

nicht mit weiteren Beihilfen für dieselben förderbaren Aufwendungen kumuliert, d.h. ich haben für<br />

die Teilnahme an der geförderten Maßnahme/Veranstaltung von anderen Stellen staatliche Beihilfen<br />

weder erhalten noch beantragt.<br />

mit folgender/n Beihilfe/n für dieselben förderbaren Aufwendungen kumuliert, wobei es sich bei<br />

diesen anderen Beihilfen ebenfalls um „De-minimis“ – Beihilfen handelt.<br />

Datum des Förderantrages<br />

Zuwendungsgeber<br />

(Beihilfengeber)<br />

Aktenzeichen bitte<br />

angeben<br />

Form der Beihilfe<br />

(z.B. Zuschuss,Darlehen,Bürgschaft)<br />

Fördersumme in<br />

EUR<br />

Führen Sie bitte die Angaben auf ein extra Blatt auf, falls der Platz nicht ausreicht.<br />

Subventionswert<br />

in EUR<br />

Ich verpflichte mich, Änderungen der vorgenannten Angaben dem Deutschen Weinfonds mitzuteilen,<br />

sofern sie mir vor der Zusage für die hier beantragte Förderung bekannt werden.<br />

____________________________________________________________________<br />

(Ort, Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift<br />

des Antragstellers/der Antragstellerin)


Allgemeinen Bedingungen<br />

für die Teilnahme an geförderten Absatzförderungsmaßnahmen<br />

( „De-minimis“)<br />

1. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme<br />

an einer vom Deutschen Weinfonds<br />

geförderten Absatzförderungsmaßnahme<br />

kommt erst mit verbindlicher<br />

Anmeldung zu dieser Maßnahme und<br />

Bestätigung dieser Anmeldung durch uns<br />

zustande.<br />

2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, uns unverzüglich<br />

mitzuteilen, wenn<br />

a) er für seine Teilnahme an der geförderten<br />

Maßnahme eine zusätzliche<br />

Förderung bei anderen öffentlichen<br />

Stellen beantragt oder von ihnen erhält,<br />

b) im Fall einer „De-minimis“-Förderung<br />

sich Änderungen bezüglich der in der<br />

„De-minimis“-Erklärung gemachten<br />

Angaben ergeben,<br />

c) ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen<br />

beantragt oder eröffnet wird.<br />

2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Fall<br />

einer „De-minimis“-Förderung die ihm erteilte<br />

„De-minimis“-Bescheinigung<br />

a) zehn Jahre aufzubewahren,<br />

b) auf Anforderung der Europäischen<br />

Kommission oder einer Bundes- oder<br />

Landesbehörde innerhalb von einer<br />

Woche oder einer in der Anforderung<br />

festgesetzten längeren Frist vorzulegen,<br />

c) bei einem künftigen Antrag auf Gewährung<br />

einer „De-minimis“-Beihilfe<br />

als Nachweis für bereits gewährte<br />

„De-minimis“-Beihilfen vorzulegen.<br />

3. Wir sind berechtigt, von der Vereinbarung<br />

über die Förderung der Maßnahme aus<br />

wichtigem Grund zurückzutreten und die<br />

gewährte Förderung zurückzufordern,<br />

wenn<br />

a) sich im Fall einer „De-minimis“-<br />

Förderung herausstellt, dass der Teilnehmer<br />

in der Zeit zwischen Abgabe<br />

der „De-minimis“-Erklärung<br />

des Teilnehmers und der Durchführung<br />

der Maßnahme von anderen öffentlichen<br />

Stellen weitere „Deminimis“-Beihilfen<br />

erhalten hat, die<br />

dazu führen, dass durch die Förderung<br />

der Maßnahme der zulässige<br />

Höchstbetrag für „De-minimis“-<br />

Beihilfen nach der Verordnung (EG)<br />

1998/2006 überschritten wird,<br />

b) die Vereinbarung über die Gewährung<br />

der Förderung durch Angaben des<br />

Teilnehmers zustande gekommen ist,<br />

die in wesentlicher Beziehung unrichtig<br />

oder unvollständig waren,<br />

c) der Teilnehmer den von ihm übernommenen<br />

Verpflichtungen trotz<br />

Mahnung nicht nachkommt.<br />

4. Im Fall einer Rückforderung nach Ziff. 3 ist<br />

der zurückgeforderte Betrag ab dem Zeitpunkt<br />

des Erhalts der Förderung, d.h. der<br />

Teilnahme an der geförderten Maßnahme,<br />

mit 5% pro Jahr zu verzinsen. Höhere<br />

Verzugszinsen bleiben unberührt.<br />

5. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die in<br />

einer „De-minimis“-Erklärung gemachten<br />

Angaben subventionserheblich sind. Unrichtige,<br />

unvollständige oder unterlassene<br />

Angaben sind gemäß § 264 StGB als<br />

Subventionsbetrug strafbar.<br />

6. Sofern der Teilnehmer Kaufmann ist, ist<br />

Gerichtstand für alle sich aus der Vereinbarung<br />

über die Teilnahme an einer von<br />

uns geförderten Absatzförderungsmaßnahme<br />

ergebenden Rechtsstreitigkeiten<br />

Mainz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland.

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