DIJuF-Hinweise vom 3. April 2012 zum Referentenentwurf des ...
DIJuF-Hinweise vom 3. April 2012 zum Referentenentwurf des ...
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Nummern 5 bis 7, zu Nummer 8). Da im vorliegenden Kontext nicht in allen Fällen die<br />
Zwangsvollstreckung eines titulierten Unterhaltsanspruchs begehrt wird, sondern das<br />
Übereinkommen auch Verfahrensweisen im Vorfeld regelt, schlagen wir vor, den Be-<br />
griff „Durchsetzung“ durchgängig mit dem Begriff „Geltendmachung“ zu ersetzen.<br />
Zu Nummer 8 (Änderung <strong>des</strong> § 22)<br />
Zur Präzisierung schlagen wir folgende Ergänzung <strong>des</strong> dritten Satzes vor:<br />
„Verfahrenskostenhilfe ist hiernach in jedem Fall, in dem die Voraussetzun-<br />
gen <strong>des</strong> Artikels 15 <strong>des</strong> Haager Unterhaltsübereinkommens 2007 vorliegen,<br />
vollständig und für den Antragsteller unentgeltlich zu gewähren“.