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Anweisung für den Sprechfunkdienst in der DLRG

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BOS-Bereich <strong>in</strong> <strong>den</strong> Betriebsfunkbereich übernommen wer<strong>den</strong>. Daher<br />

wird auf e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Festlegung verzichtet.<br />

H<strong>in</strong>weis:<br />

Das Rufnamenschema gemäß Anlage 3 <strong>der</strong> alten <strong>Anweisung</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

<strong>Sprechfunkdienst</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>DLRG</strong> kann noch weiterverwendet wer<strong>den</strong>,<br />

sofern ke<strong>in</strong>e Mitwirkungen im Wasserrettungsdienst / Rettungsdienst<br />

bzw. Katastrophenschutz vorliegen.<br />

Das Schema ist über e<strong>in</strong>en L<strong>in</strong>k im Bereich IUK <strong>der</strong> <strong>DLRG</strong> Homepage<br />

abzurufen.<br />

1.3 Frequenzen<br />

In <strong>den</strong> Verwaltungsvorschriften <strong>für</strong> Frequenzvorschriften im nichtöffentlichen<br />

mobilen Landfunk (VVnömL) s<strong>in</strong>d unter Ziffer 1.10 <strong>der</strong> <strong>DLRG</strong> die<br />

Frequenzen 155,91 MHz, 155,93 MHz und 155,89 MHz zugeteilt:<br />

Die <strong>DLRG</strong> bezeichnet die Frequenz 155,91 MHz als Kanal 1,<br />

die Frequenz 155,93 MHz als Kanal 2,<br />

die Frequenz 155,89 MHz als Kanal 3.

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