Bau- und Nutzungsordnung - Seengen
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§ 41<br />
17<br />
1<br />
Garagenvorplätze, Der Garagenvorplatz muss, von der Strassen- resp. Gehweg-<br />
Zufahrten grenze aus gemessen, mindestens eine Tiefe von 5.50 m aufweisen.<br />
Er ist mit einem Bogen von 3.00 m Radius an den Fahrbahnrand<br />
anzuschliessen.<br />
2 Zufahrten dürfen höchstens 15 % Neigung aufweisen. Sie sind auf<br />
eine Tiefe von 5.00 m mit einer Neigung von höchstens 5 % an die<br />
Strasse anzuschliessen. Über die Neigung von Rampen im Gebäudeinnern<br />
entscheidet der Gemeinderat.<br />
3 Hartplätze dürfen nicht auf Strassen entwässert werden.<br />
§ 42<br />
Veloabstellplätze Bei Gebäuden <strong>und</strong> Anlagen mit erheblichem Publikumsverkehr (z.B.<br />
Läden, Verwaltung, Schulen, Sportanlagen, Haltestellen öffentlicher<br />
Verkehrsmittel u. dergl.) sind Veloabstellplätze in genügender Anzahl<br />
vorzusehen.<br />
5.4.2 Gemeinschaftsräume, Spiel- <strong>und</strong> Entsorgungsplätze<br />
Spielplätze<br />
Entsorgungsplätze<br />
Gemeinschaftsräume<br />
§ 43<br />
1 Die Grösse der Spielplätze hat bei Mehrfamilienhäusern gesamthaft<br />
mindestens 10 % der anrechenbaren Bruttogeschossfläche zu<br />
betragen.<br />
Die Bereitstellung von Kinderspielplätzen <strong>und</strong> Spielflächen kann auf<br />
einem anderen Gr<strong>und</strong>stück oder gemeinsam mit anderen Gr<strong>und</strong>eigentümern<br />
erfolgen. Die Anlage muss aber in nützlicher Distanz zu<br />
den Wohnhäusern liegen <strong>und</strong> von Kindern gefahrlos erreicht werden<br />
können.<br />
2 Bei Mehrfamilienhäusern sind Kehricht-Containerräume oder gegen<br />
Einsicht abgeschirmte Container- <strong>und</strong> Kompostierplätze zu<br />
schaffen.<br />
3 Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als acht Wohnungen ist ein<br />
Gemeinschaftsraum für die Freizeitbeschäftigung vorzusehen. Es<br />
gilt ein Richtwert von 5 % der Bruttogeschossfläche.