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Bau- und Nutzungsordnung - Seengen

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§ 41<br />

17<br />

1<br />

Garagenvorplätze, Der Garagenvorplatz muss, von der Strassen- resp. Gehweg-<br />

Zufahrten grenze aus gemessen, mindestens eine Tiefe von 5.50 m aufweisen.<br />

Er ist mit einem Bogen von 3.00 m Radius an den Fahrbahnrand<br />

anzuschliessen.<br />

2 Zufahrten dürfen höchstens 15 % Neigung aufweisen. Sie sind auf<br />

eine Tiefe von 5.00 m mit einer Neigung von höchstens 5 % an die<br />

Strasse anzuschliessen. Über die Neigung von Rampen im Gebäudeinnern<br />

entscheidet der Gemeinderat.<br />

3 Hartplätze dürfen nicht auf Strassen entwässert werden.<br />

§ 42<br />

Veloabstellplätze Bei Gebäuden <strong>und</strong> Anlagen mit erheblichem Publikumsverkehr (z.B.<br />

Läden, Verwaltung, Schulen, Sportanlagen, Haltestellen öffentlicher<br />

Verkehrsmittel u. dergl.) sind Veloabstellplätze in genügender Anzahl<br />

vorzusehen.<br />

5.4.2 Gemeinschaftsräume, Spiel- <strong>und</strong> Entsorgungsplätze<br />

Spielplätze<br />

Entsorgungsplätze<br />

Gemeinschaftsräume<br />

§ 43<br />

1 Die Grösse der Spielplätze hat bei Mehrfamilienhäusern gesamthaft<br />

mindestens 10 % der anrechenbaren Bruttogeschossfläche zu<br />

betragen.<br />

Die Bereitstellung von Kinderspielplätzen <strong>und</strong> Spielflächen kann auf<br />

einem anderen Gr<strong>und</strong>stück oder gemeinsam mit anderen Gr<strong>und</strong>eigentümern<br />

erfolgen. Die Anlage muss aber in nützlicher Distanz zu<br />

den Wohnhäusern liegen <strong>und</strong> von Kindern gefahrlos erreicht werden<br />

können.<br />

2 Bei Mehrfamilienhäusern sind Kehricht-Containerräume oder gegen<br />

Einsicht abgeschirmte Container- <strong>und</strong> Kompostierplätze zu<br />

schaffen.<br />

3 Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als acht Wohnungen ist ein<br />

Gemeinschaftsraum für die Freizeitbeschäftigung vorzusehen. Es<br />

gilt ein Richtwert von 5 % der Bruttogeschossfläche.

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