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Bau- und Nutzungsordnung - Seengen

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7.4 <strong>Bau</strong>bewilligungsverfahren<br />

§ 56<br />

22<br />

Wechsel von <strong>Bau</strong>herr Tritt während der <strong>Bau</strong>ausführung ein Wechsel in der Person des<br />

oder Gr<strong>und</strong>eigentümer <strong>Bau</strong>herrn oder Gr<strong>und</strong>eigentümers ein, so ist dem Gemeinderat innert<br />

20 Tagen seit Vertragsabschluss schriftlich Mitteilung zu machen.<br />

8 Schluss- <strong>und</strong> Übergangsbestimmung<br />

8.1 Aufhebung bisherigen Rechts<br />

§ 57<br />

Aufhebung bisherigen Durch diese <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nutzungsordnung</strong> wird die <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Nut-<br />

Rechts zungsordnung vom 30.11.1993 aufgehoben.

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