15.02.2012 (pdf) - Gemeinde Fuldatal
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Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung entschied<br />
a) über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie über die vorgebrachten<br />
Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
gemäß § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 30 „Gewerbepark-Fritz-Erler-Anlage“ im OT.<br />
Rothwesten wie in der vorgelegten Liste (Abwägungsempfehlungen) aufgeführt,<br />
und beschloss<br />
b) den Bebauungsplan Nr. 30 „Gewerbepark Fritz-Erler-Anlage“ als Satzung gemäß § 10 Abs. 1<br />
BauGB und<br />
c) den vorgelegten Entwurf der ersetzenden Vereinbarung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuldatal</strong> zum Nachweis<br />
von Ausgleichsflächen nach Naturschutz- und Forstrecht mit der Bundesanstalt für<br />
Immobilienaufgaben, vertreten durch die Sparten Bundesforst und Verkauf, zu akzeptieren und<br />
dem Abschluss zuzustimmen.<br />
Zu 5.: Beratung und Beschlussfassung zur Übereignung des Gebäudes Schützenstraße 9 in<br />
<strong>Fuldatal</strong>-Simmershausen an den DRK Kreisverband Kassel-Land e.V.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschloss, das Objekt Schützenstraße 9 im Ortsteil Simmershausen an den<br />
DRK Kreisverband Kassel-Land e.V. zu folgenden Konditionen unentgeltlich zu übereignen:<br />
1.) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuldatal</strong> übereignet dem DRK Kreisverband Kassel-Land e.V. das gemeindliche<br />
Grundstück Gemarkung Simmershausen Flur 13, Flurstück 24/4 (255 m²) sowie<br />
das darauf befindliche Gebäude nebst vorhandenem Inventar.<br />
2.) Die Zuwegung zum Objekt erfolgt über das Grundstück Flur 13, Flurstück 26 durch ein im<br />
Grundbuch einzutragendes Wegerecht. Das Grundstück verbleibt im Eigentum der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuldatal</strong>.<br />
3.) Das zu übereignende Grundstück nebst Gebäude ist ausschließlich für Zwecke im Sinne des<br />
Deutschen Roten Kreuzes o. ä. humanitärer/sozialer und gemeinnütziger Einrichtungen zu<br />
nutzen.<br />
4.) Eine Veräußerung oder anderweitige Nutzung durch den DRK Kreisverband Kassel-Land<br />
e.V. wird ausgeschlossen und mittels Rückauflassungsvormerkung im Übereignungsvertrag<br />
dinglich festgeschrieben. Gleiches gilt für den Fall einer Insolvenz oder Auflösung des DRK<br />
Kreisverband Kassel-Land e.V.<br />
5.) Die Bezuschussung für die durch den DRK Kreisverband Kassel-Land e.V.<br />
durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen wird auf 30 % der Material- und<br />
Handwerkerleistungen (maximal 25.000,00 €) festgelegt.<br />
6.) Die Auszahlung der Bezuschussung erfolgt nach Vorlage entsprechender Rechnungen in<br />
den Haushaltsjahren 2012 – 2014 bis zu folgender Höhe:<br />
2012 = 5.500,00 €<br />
2013 = 13.500,00 €<br />
2014 = 6.000,00 €<br />
unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel.<br />
7.) Der Zeitrahmen für die Durchführung der Sanierungsarbeiten durch den DRK Kreisverband<br />
Kassel-Land e. V. wird auf 5 Jahre ab dem Tage der Übereignung festgesetzt.<br />
8.) Die Übereignung erfolgt zum 01. Mai 2012.<br />
9.) Sämtliche Kosten der Vertragsdurchführung incl. aller Nebenkosten trägt der DRK<br />
Kreisverband Kassel-Land e.V.<br />
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