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15.02.2012 (pdf) - Gemeinde Fuldatal

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Aus der Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung vom 15. Februar 2012<br />

Zu 1.: Fragestunde<br />

Bürgermeisterin Werderich beantwortete die von <strong>Gemeinde</strong>vertreter Ackermann (Bündnis 90/Die<br />

Grünen) eingereichten 4 Fragen.<br />

Zu 2.: Bericht des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes und Bekanntgabe von über- und außerplanmäßigen<br />

Aufwendungen in den Haushaltsjahren 2011 und 2012<br />

Bürgermeisterin Werderich berichtete über wesentliche Entscheidungen des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes.<br />

Im übrigen nahm die <strong>Gemeinde</strong>vertretung davon Kenntnis, dass im Ergebnishaushalt 2011<br />

überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von insgesamt 7.518,54 €, im Finanzhaushalt<br />

überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.391,93 € und im Finanzhaushalt 2012<br />

außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 32.887,65 € entstanden sind.<br />

Zu 3.: Wahl von<br />

a) <strong>Gemeinde</strong>vertreterInnen<br />

b) sachkundigen Einwohnern/Einwohnerinnen<br />

für die Energiekommission<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschloss, die Zahl der zu wählenden Mitglieder der Energiekommission<br />

auf 5 <strong>Gemeinde</strong>vertreter/innen sowie 3 sachkundige Einwohner/innen festzulegen und wählte als<br />

Mitglieder der <strong>Gemeinde</strong>vertretung die <strong>Gemeinde</strong>vertreter/in<br />

− Hannelore Hesse (SPD)<br />

− Michael Berthel (SPD)<br />

− Alexander Lorch (CDU)<br />

− Peter Klemt (Bündnis 90/GRÜNE)<br />

− Klaus Kreb (FWG)<br />

und als sachkundige Einwohner<br />

− Lutz Exner<br />

− Frank Hördemann<br />

− Fritz Bode<br />

Zu 4.: Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 30 „Gewerbepark Fritz-<br />

Erler-Anlage“, OT. Rothwesten<br />

a) Entscheidung über die bei der Durchführung der Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten<br />

Einwendungen und Anregungen sowie die von den Behörden und sonstigen<br />

Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten<br />

Anregungen und Hinweise zum Entwurf<br />

b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB<br />

c) Neufassung der Vereinbarung zum Nachweis von Ausgleichsflächen nach<br />

Naturschutz- und Forstrecht mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,<br />

vertreten durch die Sparten Bundesforst und Verkauf<br />

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Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung entschied<br />

a) über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie über die vorgebrachten<br />

Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

gemäß § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 30 „Gewerbepark-Fritz-Erler-Anlage“ im OT.<br />

Rothwesten wie in der vorgelegten Liste (Abwägungsempfehlungen) aufgeführt,<br />

und beschloss<br />

b) den Bebauungsplan Nr. 30 „Gewerbepark Fritz-Erler-Anlage“ als Satzung gemäß § 10 Abs. 1<br />

BauGB und<br />

c) den vorgelegten Entwurf der ersetzenden Vereinbarung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuldatal</strong> zum Nachweis<br />

von Ausgleichsflächen nach Naturschutz- und Forstrecht mit der Bundesanstalt für<br />

Immobilienaufgaben, vertreten durch die Sparten Bundesforst und Verkauf, zu akzeptieren und<br />

dem Abschluss zuzustimmen.<br />

Zu 5.: Beratung und Beschlussfassung zur Übereignung des Gebäudes Schützenstraße 9 in<br />

<strong>Fuldatal</strong>-Simmershausen an den DRK Kreisverband Kassel-Land e.V.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschloss, das Objekt Schützenstraße 9 im Ortsteil Simmershausen an den<br />

DRK Kreisverband Kassel-Land e.V. zu folgenden Konditionen unentgeltlich zu übereignen:<br />

1.) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuldatal</strong> übereignet dem DRK Kreisverband Kassel-Land e.V. das gemeindliche<br />

Grundstück Gemarkung Simmershausen Flur 13, Flurstück 24/4 (255 m²) sowie<br />

das darauf befindliche Gebäude nebst vorhandenem Inventar.<br />

2.) Die Zuwegung zum Objekt erfolgt über das Grundstück Flur 13, Flurstück 26 durch ein im<br />

Grundbuch einzutragendes Wegerecht. Das Grundstück verbleibt im Eigentum der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuldatal</strong>.<br />

3.) Das zu übereignende Grundstück nebst Gebäude ist ausschließlich für Zwecke im Sinne des<br />

Deutschen Roten Kreuzes o. ä. humanitärer/sozialer und gemeinnütziger Einrichtungen zu<br />

nutzen.<br />

4.) Eine Veräußerung oder anderweitige Nutzung durch den DRK Kreisverband Kassel-Land<br />

e.V. wird ausgeschlossen und mittels Rückauflassungsvormerkung im Übereignungsvertrag<br />

dinglich festgeschrieben. Gleiches gilt für den Fall einer Insolvenz oder Auflösung des DRK<br />

Kreisverband Kassel-Land e.V.<br />

5.) Die Bezuschussung für die durch den DRK Kreisverband Kassel-Land e.V.<br />

durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen wird auf 30 % der Material- und<br />

Handwerkerleistungen (maximal 25.000,00 €) festgelegt.<br />

6.) Die Auszahlung der Bezuschussung erfolgt nach Vorlage entsprechender Rechnungen in<br />

den Haushaltsjahren 2012 – 2014 bis zu folgender Höhe:<br />

2012 = 5.500,00 €<br />

2013 = 13.500,00 €<br />

2014 = 6.000,00 €<br />

unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel.<br />

7.) Der Zeitrahmen für die Durchführung der Sanierungsarbeiten durch den DRK Kreisverband<br />

Kassel-Land e. V. wird auf 5 Jahre ab dem Tage der Übereignung festgesetzt.<br />

8.) Die Übereignung erfolgt zum 01. Mai 2012.<br />

9.) Sämtliche Kosten der Vertragsdurchführung incl. aller Nebenkosten trägt der DRK<br />

Kreisverband Kassel-Land e.V.<br />

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Zu 6.: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010 der <strong>Gemeinde</strong>werke<br />

<strong>Fuldatal</strong> sowie Kenntnisnahme des Jahresberichtes<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschloss, den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010 der<br />

<strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Fuldatal</strong> zum 31.12.2010 festzustellen und den Jahresbericht sowie den Lagebericht<br />

zur Kenntnis zu nehmen.<br />

Der außerordentliche Jahresverlust in Höhe von 78.819,00 € wird aus der allgemeinen Rücklage<br />

entnommen. Der Verlust aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 30.667,76 € ist auf<br />

neue Rechnung vorzutragen.<br />

Zu 7.: Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung von <strong>Fuldatal</strong>er Flächen auf dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet von Espenau;<br />

hier: Grenzänderungsvertrag gemäß § 17 Hessische <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

(HGO)<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschloss den Abschluss eines Grenzänderungsvertrages gem. § 17 HGO<br />

mit der <strong>Gemeinde</strong> Espenau.<br />

Zu 8.: Wiederwahl eines Ortsgerichtsmitgliedes (2. Stellvertreterin des Ortsgerichtsvorstehers)<br />

für das Ortsgericht <strong>Fuldatal</strong><br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschloss, Frau Ingrid Hochhuth gemäß § 7 Abs. 2 Ortsgerichtsgesetz als<br />

Ortsgerichtsmitglied bzw. 2. Stellvertreterin des Ortsgerichtsvorstehers für das Ortsgericht <strong>Fuldatal</strong><br />

gegenüber dem Präsidenten des Amtsgerichts Kassel vorzuschlagen.<br />

Zu 9.: Antrag der FDP-Fraktion zum kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschloss, den <strong>Gemeinde</strong>vorstand zu beauftragen, zu prüfen, unter<br />

welchen Bedingungen die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuldatal</strong> den „Rettungsschirm“ des Landes Hessen in<br />

Anspruch nehmen kann.<br />

Folgende Fragen sollen beantwortet werden:<br />

• Welcher Teil der Kredite könnte in den sog. Schutzschirm eingebracht werden?<br />

• Werden Kassenkredite und übrige Kredite gesondert behandelt?<br />

• Um wie viel verbessert sich insgesamt Jahr für Jahr die Finanzsituation der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuldatal</strong><br />

bei Inanspruchnahme des sog. Schutzschirms?<br />

• Welchen Konsolidierungsbeitrag muss die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuldatal</strong> für die Inanspruchnahme des<br />

Schutzschirmes erbringen?<br />

• Welche zusätzlichen finanziellen, rechtlichen und politischen Auflagen ergeben sich daraus für<br />

die Zukunft?<br />

• Welche Regelungen sind vorgesehen, falls die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuldatal</strong> die Konsolidierungsziel<br />

nicht erreicht?<br />

• Welche finanziellen und rechtlichen Auswirkungen hätte es für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuldatal</strong>, wenn<br />

sie die Option durch das Land Hessen, Mittel aus dem sog. Schutzschirm zu erhalten, nicht in<br />

Anspruch nehme?<br />

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