15.02.2012 (pdf) - Gemeinde Fuldatal
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Aus der Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung vom 15. Februar 2012<br />
Zu 1.: Fragestunde<br />
Bürgermeisterin Werderich beantwortete die von <strong>Gemeinde</strong>vertreter Ackermann (Bündnis 90/Die<br />
Grünen) eingereichten 4 Fragen.<br />
Zu 2.: Bericht des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes und Bekanntgabe von über- und außerplanmäßigen<br />
Aufwendungen in den Haushaltsjahren 2011 und 2012<br />
Bürgermeisterin Werderich berichtete über wesentliche Entscheidungen des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes.<br />
Im übrigen nahm die <strong>Gemeinde</strong>vertretung davon Kenntnis, dass im Ergebnishaushalt 2011<br />
überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von insgesamt 7.518,54 €, im Finanzhaushalt<br />
überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.391,93 € und im Finanzhaushalt 2012<br />
außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 32.887,65 € entstanden sind.<br />
Zu 3.: Wahl von<br />
a) <strong>Gemeinde</strong>vertreterInnen<br />
b) sachkundigen Einwohnern/Einwohnerinnen<br />
für die Energiekommission<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschloss, die Zahl der zu wählenden Mitglieder der Energiekommission<br />
auf 5 <strong>Gemeinde</strong>vertreter/innen sowie 3 sachkundige Einwohner/innen festzulegen und wählte als<br />
Mitglieder der <strong>Gemeinde</strong>vertretung die <strong>Gemeinde</strong>vertreter/in<br />
− Hannelore Hesse (SPD)<br />
− Michael Berthel (SPD)<br />
− Alexander Lorch (CDU)<br />
− Peter Klemt (Bündnis 90/GRÜNE)<br />
− Klaus Kreb (FWG)<br />
und als sachkundige Einwohner<br />
− Lutz Exner<br />
− Frank Hördemann<br />
− Fritz Bode<br />
Zu 4.: Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 30 „Gewerbepark Fritz-<br />
Erler-Anlage“, OT. Rothwesten<br />
a) Entscheidung über die bei der Durchführung der Beteiligung der<br />
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten<br />
Einwendungen und Anregungen sowie die von den Behörden und sonstigen<br />
Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten<br />
Anregungen und Hinweise zum Entwurf<br />
b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB<br />
c) Neufassung der Vereinbarung zum Nachweis von Ausgleichsflächen nach<br />
Naturschutz- und Forstrecht mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,<br />
vertreten durch die Sparten Bundesforst und Verkauf<br />
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Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung entschied<br />
a) über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie über die vorgebrachten<br />
Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
gemäß § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 30 „Gewerbepark-Fritz-Erler-Anlage“ im OT.<br />
Rothwesten wie in der vorgelegten Liste (Abwägungsempfehlungen) aufgeführt,<br />
und beschloss<br />
b) den Bebauungsplan Nr. 30 „Gewerbepark Fritz-Erler-Anlage“ als Satzung gemäß § 10 Abs. 1<br />
BauGB und<br />
c) den vorgelegten Entwurf der ersetzenden Vereinbarung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuldatal</strong> zum Nachweis<br />
von Ausgleichsflächen nach Naturschutz- und Forstrecht mit der Bundesanstalt für<br />
Immobilienaufgaben, vertreten durch die Sparten Bundesforst und Verkauf, zu akzeptieren und<br />
dem Abschluss zuzustimmen.<br />
Zu 5.: Beratung und Beschlussfassung zur Übereignung des Gebäudes Schützenstraße 9 in<br />
<strong>Fuldatal</strong>-Simmershausen an den DRK Kreisverband Kassel-Land e.V.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschloss, das Objekt Schützenstraße 9 im Ortsteil Simmershausen an den<br />
DRK Kreisverband Kassel-Land e.V. zu folgenden Konditionen unentgeltlich zu übereignen:<br />
1.) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuldatal</strong> übereignet dem DRK Kreisverband Kassel-Land e.V. das gemeindliche<br />
Grundstück Gemarkung Simmershausen Flur 13, Flurstück 24/4 (255 m²) sowie<br />
das darauf befindliche Gebäude nebst vorhandenem Inventar.<br />
2.) Die Zuwegung zum Objekt erfolgt über das Grundstück Flur 13, Flurstück 26 durch ein im<br />
Grundbuch einzutragendes Wegerecht. Das Grundstück verbleibt im Eigentum der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuldatal</strong>.<br />
3.) Das zu übereignende Grundstück nebst Gebäude ist ausschließlich für Zwecke im Sinne des<br />
Deutschen Roten Kreuzes o. ä. humanitärer/sozialer und gemeinnütziger Einrichtungen zu<br />
nutzen.<br />
4.) Eine Veräußerung oder anderweitige Nutzung durch den DRK Kreisverband Kassel-Land<br />
e.V. wird ausgeschlossen und mittels Rückauflassungsvormerkung im Übereignungsvertrag<br />
dinglich festgeschrieben. Gleiches gilt für den Fall einer Insolvenz oder Auflösung des DRK<br />
Kreisverband Kassel-Land e.V.<br />
5.) Die Bezuschussung für die durch den DRK Kreisverband Kassel-Land e.V.<br />
durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen wird auf 30 % der Material- und<br />
Handwerkerleistungen (maximal 25.000,00 €) festgelegt.<br />
6.) Die Auszahlung der Bezuschussung erfolgt nach Vorlage entsprechender Rechnungen in<br />
den Haushaltsjahren 2012 – 2014 bis zu folgender Höhe:<br />
2012 = 5.500,00 €<br />
2013 = 13.500,00 €<br />
2014 = 6.000,00 €<br />
unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel.<br />
7.) Der Zeitrahmen für die Durchführung der Sanierungsarbeiten durch den DRK Kreisverband<br />
Kassel-Land e. V. wird auf 5 Jahre ab dem Tage der Übereignung festgesetzt.<br />
8.) Die Übereignung erfolgt zum 01. Mai 2012.<br />
9.) Sämtliche Kosten der Vertragsdurchführung incl. aller Nebenkosten trägt der DRK<br />
Kreisverband Kassel-Land e.V.<br />
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Zu 6.: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010 der <strong>Gemeinde</strong>werke<br />
<strong>Fuldatal</strong> sowie Kenntnisnahme des Jahresberichtes<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschloss, den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010 der<br />
<strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Fuldatal</strong> zum 31.12.2010 festzustellen und den Jahresbericht sowie den Lagebericht<br />
zur Kenntnis zu nehmen.<br />
Der außerordentliche Jahresverlust in Höhe von 78.819,00 € wird aus der allgemeinen Rücklage<br />
entnommen. Der Verlust aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 30.667,76 € ist auf<br />
neue Rechnung vorzutragen.<br />
Zu 7.: Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung von <strong>Fuldatal</strong>er Flächen auf dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet von Espenau;<br />
hier: Grenzänderungsvertrag gemäß § 17 Hessische <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
(HGO)<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschloss den Abschluss eines Grenzänderungsvertrages gem. § 17 HGO<br />
mit der <strong>Gemeinde</strong> Espenau.<br />
Zu 8.: Wiederwahl eines Ortsgerichtsmitgliedes (2. Stellvertreterin des Ortsgerichtsvorstehers)<br />
für das Ortsgericht <strong>Fuldatal</strong><br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschloss, Frau Ingrid Hochhuth gemäß § 7 Abs. 2 Ortsgerichtsgesetz als<br />
Ortsgerichtsmitglied bzw. 2. Stellvertreterin des Ortsgerichtsvorstehers für das Ortsgericht <strong>Fuldatal</strong><br />
gegenüber dem Präsidenten des Amtsgerichts Kassel vorzuschlagen.<br />
Zu 9.: Antrag der FDP-Fraktion zum kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschloss, den <strong>Gemeinde</strong>vorstand zu beauftragen, zu prüfen, unter<br />
welchen Bedingungen die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuldatal</strong> den „Rettungsschirm“ des Landes Hessen in<br />
Anspruch nehmen kann.<br />
Folgende Fragen sollen beantwortet werden:<br />
• Welcher Teil der Kredite könnte in den sog. Schutzschirm eingebracht werden?<br />
• Werden Kassenkredite und übrige Kredite gesondert behandelt?<br />
• Um wie viel verbessert sich insgesamt Jahr für Jahr die Finanzsituation der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuldatal</strong><br />
bei Inanspruchnahme des sog. Schutzschirms?<br />
• Welchen Konsolidierungsbeitrag muss die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuldatal</strong> für die Inanspruchnahme des<br />
Schutzschirmes erbringen?<br />
• Welche zusätzlichen finanziellen, rechtlichen und politischen Auflagen ergeben sich daraus für<br />
die Zukunft?<br />
• Welche Regelungen sind vorgesehen, falls die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuldatal</strong> die Konsolidierungsziel<br />
nicht erreicht?<br />
• Welche finanziellen und rechtlichen Auswirkungen hätte es für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuldatal</strong>, wenn<br />
sie die Option durch das Land Hessen, Mittel aus dem sog. Schutzschirm zu erhalten, nicht in<br />
Anspruch nehme?<br />
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