MUT ZUR VERÄNDERUNG - Glück auf Gera
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ABRISS<br />
RECHT<br />
ABRISS DER KARL-MATTHES-STRASSE 50/52<br />
VOLLENDET Mit dem Elfgeschosser Karl-Matthes-Straße 50/52 wurde bereits das zweite Wohn-<br />
URTEIL <strong>ZUR</strong><br />
WOHNUNGS-<br />
KÜNDIGUNG<br />
BEI ABRISS<br />
6 Bei uns sind Sie zu Hause!<br />
<br />
§ <br />
Allen Wohnungsunternehmen wird es<br />
bei dem künftig nicht zu vermeidenden<br />
Leerzug ganzer Häuser vorrangig<br />
darum gehen, mit allen Mietern einvernehmliche<br />
Lösungen zu finden.<br />
gebäude unserer Genossenschaft vollständig abgerissen. Nach den 32 Wohnungen<br />
in der Dornaer Straße 29 a – d konnten jetzt 110 Wohnungen in Lusan mit Förderung<br />
von Bund und Land Thüringen zurückgebaut werden. Damit hat sich unser<br />
Wohnungsbestand um 142 Wohnungen verringert.<br />
Mangelnde Nachfrage und wachsender Leerstand zwangen die „<strong>Glück</strong> Auf“ zu<br />
dieser Entscheidung.<br />
In Lusan konnte mit dem Abriss von insgesamt fünf Elfgeschossern in der Karl-<br />
Matthes-Straße zugleich ein städtebaulicher Mißstand beseitigt werden.<br />
Der Abbruch und das Zerkleinern der Platten vor Ort, hat von den Nachbarn viele<br />
Zugeständnisse gefordert. Lärm- und Staubentwicklung ließen ganz gewiß zu<br />
mancher Stunde eine Balkonnutzung kaum zu. Der Vorstand möchte sich an dieser<br />
Stelle für die mit großer Geduld ertragene Beeinträchtigung der Wohnqualität bei<br />
allen Anwohnern und Nachbarn bedanken.<br />
Für kommendes Jahr ist in Vorbereitung der Umgestaltung des Quartiers Zeulsdorfer<br />
Straße/Birkenstraße der Abriss der beiden mittig gelegenen Blöcke Birkenstraße<br />
1 – 11 und 13 – 23 mit jeweils 76 Wohnungen geplant.<br />
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Die umfangreichen Abrissarbeiten schaffen Platz für Neues<br />
Ersatzwohnungsangebote und Unterstützung beim Umzug sind selbstverständlich.<br />
Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Mieter der Auffassung sind, mit<br />
einem „Aussitzen“ gute Geschäfte machen zu können. Ein ostdeutsches Amtsgericht<br />
hat jetzt erstmals der Kündigung des Mietverhältnisses aus berechtigtem<br />
Interesse des Vermieters stattgegeben. Im vorliegenden Fall hatte die letzte im<br />
Haus verbliebene Mieterin von ihrer Genossenschaft 18.000 € verlangt. Das Gericht<br />
sah dies als völlig überzogen an und gab den Gründen des Wohnungsunternehmens<br />
(wirtschaftliche Belastung, vorliegende Abrissgenehmigung, Förderanträge<br />
und Stadtentwicklungskonzept) den Vorrang vor dem Mieterschutz. Statt<br />
kräftig abzukassieren, hat diese Mieterin nun auch noch die Kosten des Verfahrens<br />
zu tragen.