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MUT ZUR VERÄNDERUNG - Glück auf Gera

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ABRISS<br />

RECHT<br />

ABRISS DER KARL-MATTHES-STRASSE 50/52<br />

VOLLENDET Mit dem Elfgeschosser Karl-Matthes-Straße 50/52 wurde bereits das zweite Wohn-<br />

URTEIL <strong>ZUR</strong><br />

WOHNUNGS-<br />

KÜNDIGUNG<br />

BEI ABRISS<br />

6 Bei uns sind Sie zu Hause!<br />

<br />

§ <br />

Allen Wohnungsunternehmen wird es<br />

bei dem künftig nicht zu vermeidenden<br />

Leerzug ganzer Häuser vorrangig<br />

darum gehen, mit allen Mietern einvernehmliche<br />

Lösungen zu finden.<br />

gebäude unserer Genossenschaft vollständig abgerissen. Nach den 32 Wohnungen<br />

in der Dornaer Straße 29 a – d konnten jetzt 110 Wohnungen in Lusan mit Förderung<br />

von Bund und Land Thüringen zurückgebaut werden. Damit hat sich unser<br />

Wohnungsbestand um 142 Wohnungen verringert.<br />

Mangelnde Nachfrage und wachsender Leerstand zwangen die „<strong>Glück</strong> Auf“ zu<br />

dieser Entscheidung.<br />

In Lusan konnte mit dem Abriss von insgesamt fünf Elfgeschossern in der Karl-<br />

Matthes-Straße zugleich ein städtebaulicher Mißstand beseitigt werden.<br />

Der Abbruch und das Zerkleinern der Platten vor Ort, hat von den Nachbarn viele<br />

Zugeständnisse gefordert. Lärm- und Staubentwicklung ließen ganz gewiß zu<br />

mancher Stunde eine Balkonnutzung kaum zu. Der Vorstand möchte sich an dieser<br />

Stelle für die mit großer Geduld ertragene Beeinträchtigung der Wohnqualität bei<br />

allen Anwohnern und Nachbarn bedanken.<br />

Für kommendes Jahr ist in Vorbereitung der Umgestaltung des Quartiers Zeulsdorfer<br />

Straße/Birkenstraße der Abriss der beiden mittig gelegenen Blöcke Birkenstraße<br />

1 – 11 und 13 – 23 mit jeweils 76 Wohnungen geplant.<br />

<br />

<br />

<br />

Die umfangreichen Abrissarbeiten schaffen Platz für Neues<br />

Ersatzwohnungsangebote und Unterstützung beim Umzug sind selbstverständlich.<br />

Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Mieter der Auffassung sind, mit<br />

einem „Aussitzen“ gute Geschäfte machen zu können. Ein ostdeutsches Amtsgericht<br />

hat jetzt erstmals der Kündigung des Mietverhältnisses aus berechtigtem<br />

Interesse des Vermieters stattgegeben. Im vorliegenden Fall hatte die letzte im<br />

Haus verbliebene Mieterin von ihrer Genossenschaft 18.000 € verlangt. Das Gericht<br />

sah dies als völlig überzogen an und gab den Gründen des Wohnungsunternehmens<br />

(wirtschaftliche Belastung, vorliegende Abrissgenehmigung, Förderanträge<br />

und Stadtentwicklungskonzept) den Vorrang vor dem Mieterschutz. Statt<br />

kräftig abzukassieren, hat diese Mieterin nun auch noch die Kosten des Verfahrens<br />

zu tragen.

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