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Kundenmagazin Waldorfschule Kirchheim u ... - Vermessung Hils

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4<br />

Erfahren<br />

Unterwegs im Auftrag des Staates<br />

Katastervermessung als wichtiger Bestandteil hoheitlicher Aufgaben<br />

Unter dem Begriff Kataster versteht man ein Verzeichnis, ein Grundstück<br />

wird wiederum als Liegenschaft bezeichnet. Das amtliche<br />

Liegenschaftskataster ist demnach ein Grundstücksverzeichnis, das in<br />

Deutschland vorwiegend der Eigentumssicherung und Steuerverwaltung<br />

dient.<br />

Schon im 14. Jahrhundert führten adelige Landbesitzer Buch über<br />

weltliche und geistliche Grundherrschaften. Der Inhalt stützte sich<br />

jedoch lediglich auf Schätzungen. Erst aus den Jahren 1713 bis 1744<br />

ist ein auf <strong>Vermessung</strong>en basierendes Grundsteuerkataster bekannt.<br />

Darin erfasst war nur der nutzbare Boden, ohne Zusammenhang und<br />

ohne grafi sche Darstellung. Auch eine Nummerierung der Grundstücke<br />

fehlte. Als das alte Württemberg 1803-1810 seine Gebietsfl äche durch<br />

die napoleonische Neuordnung verdoppeln konnte, brachte jede der 78<br />

neuen Landesherrschaften seine eigenen Maßeinheiten und Steuerunterlagen<br />

mit. Ein einheitliches Grundkataster war jetzt unumgänglich.<br />

König Wilhelm I. ordnete daher per Dekret vom 25. Mai 1818 die<br />

allgemeine <strong>Vermessung</strong> und Kartierung des gesamten Landes an.<br />

Damit sollten die Grundlagen für ein gerechtes und einheitliches<br />

Grundsteuersystem geschaffen, die Sicherung des Grundbesitzes<br />

sowie die Herstellung von Karten gewährleistet werden. Die neu<br />

gebildete Katasterkommission beschloss daraufhin, das Land zu<br />

vermessen und zu kartieren, den steuerbaren Ertrag festzustellen und<br />

die aufgezeichneten Karten durch Lithographie zu vervielfältigen. Die<br />

<strong>Vermessung</strong>sarbeiten und das Anlegen des so genannten Primärkatasters<br />

dauerte ganze 22 Jahre und war erst 1840 abgeschlossen. Eine<br />

Ergänzungsvermessung 1849 vervollständigte die ersten Aufnahmen<br />

von damals insgesamt 19.504 km² und ca. fünf Millionen Flurstücken.<br />

Die Ur-Primärkataster werden, soweit nicht zerstört, beim Landessamt<br />

für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg LGL<br />

aufbewahrt. Sie dienen bis heute als wichtige Messgrundlage.<br />

Öffentlich bestellt und verantwortlich<br />

Aus der oben beschriebenen Historie heraus ist heute verfassungsrechtlich<br />

über den Artikel 14 des Grundgesetzes ein Eigentumssicherungssystem<br />

verankert, dessen hoheitliche Aufgaben staatlich<br />

zu gewährleisten sind. Das Modell der Beleihung eines freiberufl ich<br />

tätigen <strong>Vermessung</strong>singenieurs überträgt somit Aufgaben des Staates<br />

auf die Wirtschaft. Dem zufolge garantiert eine öffentliche Bestellung<br />

die freiberufl iche Dienstleistung unter staatlicher Aufsicht. Kraft ihres<br />

Amtes sind Öffentlich bestellte <strong>Vermessung</strong>singenieure (ÖbVI) befugt,<br />

hoheitliche <strong>Vermessung</strong>en durchzuführen, Beurkundungen vorzunehmen<br />

und Bescheinigungen auszustellen.<br />

Auch Muskelkraft ist gefragt<br />

Fortführungsriss<br />

Unsere Aufgaben im Bereich des Katasterswesens sind dementsprechend<br />

bedeutend. So haben wir innerhalb unseres Unternehmens eine<br />

spezialisierte, zehn Mitarbeiter/innen umfassende Abteilung, die sich<br />

ausschließlich um hoheitliche Themen kümmert. Ob Baulandumlegung<br />

(s. „exact“, Ausgabe 02/12), Teilungsvermessung, Gebäudeaufnahme<br />

oder Grenzfeststellung, bevor die entsprechenden Urkunden angefertigt<br />

werden können, sind umfangreiche Arbeitsschritte von der<br />

Erhebung vorhandener Katasterauszüge über Eigentumsrecherchen<br />

bis zur <strong>Vermessung</strong> vor Ort notwendig. Dabei ist neben Fachkenntnis<br />

manchmal auch detektivisches Geschick gefragt, wenn es gilt, vorhandene<br />

historische Grenzsteine unter der Erde aufzuspüren (s. Foto<br />

nächste Seite oben). Zudem sind im Außendienst besondere physische<br />

Qualitäten, in Form von körperlicher Fitness durchaus von Vorteil:

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