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Kundenmagazin Waldorfschule Kirchheim u ... - Vermessung Hils

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Vorhandener Grenzstein<br />

Wenn in einem neu zu bebauenden Gebiet hunderte von Grenzmarken<br />

gesetzt werden müssen, ist dies bisweilen eine schweißtreibende<br />

Angelegenheit. In der Vergangenheit gab es intern dazu schon den<br />

einen oder anderen Wettbewerb zu der spannenden Frage: Wer setzt<br />

an einem Tag die meisten Grenzpunkte?<br />

Nachfolgend fi nden Sie einen Überblick unserer Dienstleistungen zur<br />

Katastervermessung:<br />

Grenzfeststellungen<br />

Flurstücksgrenzen sind primäre Elemente des Liegenschaftskatasters.<br />

Der dort nachgewiesene Grenzverlauf wird bei einer Grenzfeststellung<br />

in die Örtlichkeit übertragen und mit den bereits vorhandenen<br />

Grenzeinrichtungen (z. B. Grenzsteinen) verglichen. Dabei stützen wir<br />

uns auf vorhandenes Zahlen- und Kartenmaterial aus historischen<br />

Fortführungsrissen, alten Katastermappen und ähnlichem. Aus den<br />

dort entnommenen geometrischen Elementen rekonstruieren wir den<br />

vorhandenen Grenzverlauf. Ergibt die Rekonstruktion Unstimmigkeiten<br />

oder ist der Verlauf unvollständig, weil Grenzmarken vor Ort nicht<br />

mehr vorhanden sind, werden diese Punkte mit Grenzmarken, Nägeln<br />

o.a. neu abgemarkt. Dieser Vorgang dient zur Sicherung des Grundeigentums,<br />

aber auch um ein versehentliches Überbauen einer Grenze<br />

zu vermeiden.<br />

Seit 2011 besteht in Baden-Württemberg keine Abmarkungspfl icht<br />

mehr, sodass wir nicht mehr obligatorisch, sondern nur noch auf<br />

Antrag des Eigentümers tätig werden.<br />

Baurechtliche Beratung bei Teilungen<br />

Unser langjähriger Erfolg ist unter anderem in unseren umfassenden<br />

Beratungsleistungen begründet. Vor allem, wenn es um baurechtliche<br />

Fragen geht – sei es in der Genehmigungsplanung, oder bei katasterrechtlichen<br />

Fragen. Mit dem notwendigen Fachwissen und unserer<br />

Erfahrung stehen wir Kunden zur Seite, die die Neuaufteilung ihres<br />

Grundeigentums wünschen. Nach Klärung aller Fakten, erarbeiten<br />

wir gemeinsam eine für alle Beteiligten optimale Lösung und führen<br />

darauf aufbauend die notwendigen Grundstücksvermessungen durch.<br />

Teilungsvermessungen<br />

Eine Teilungsvermessung bezeichnet die Neuordnung eines vorhandenen<br />

Flurstücks, entweder durch Zerlegung (= Aufteilung) oder<br />

Verschmelzung (= Zusammenführung). Jedes neu entstandene weitere<br />

Flurstück erhält eine eigene Flurstücksnummer und kann als solches<br />

dann ins Grundbuch eingetragen werden. Vorort werden daraufhin die<br />

Gebäudeaufnahmen<br />

Erfahren<br />

neuen Grenzen entsprechend abgemarkt und der Auftraggeber erhält<br />

als amtliches Dokument den so genannten Fortführungsnachweis.<br />

Liegenschaftskataster und Grundbuch bilden zusammen den einzigen<br />

vollständigen Nachweis über Lage, Größe und Nutzung von Grundstücken,<br />

ebenso über die darauf vorhandenen Gebäude. Aus diesem<br />

Grund besteht eine gesetzliche Einmessungspfl icht für alle Gebäude.<br />

Die Daten liefern einen entscheidenden Beitrag zur Rechtssicherheit<br />

am Grundeigentum. Der Nachweis ist deshalb für Eigentümer/innen<br />

von großer Bedeutung. Die Gebäudeaufnahme erfasst das Gebäude<br />

nach seiner endgültigen Fertigstellung. <strong>Vermessung</strong>en, die zur Planung<br />

oder laufenden Bauüberwachung durchgeführt werden, können die<br />

Gebäudeaufnahme nicht ersetzen. Die anfallenden Kosten sind in der<br />

Gebührenverordnung des für die <strong>Vermessung</strong> zuständigen Ministeriums<br />

für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) geregelt und müssen<br />

vom Eigentümer getragen werden.<br />

<strong>Vermessung</strong> langgestreckter Anlagen<br />

Einmessen der Gebäudeaußenseiten<br />

Last but not least gehört auch die Aufnahme von Tiefbau-Projekten<br />

wie Straßen, Bahnanlagen und ähnliches zu unserem Tätigkeitsfeld.<br />

Man spricht in diesem Fall von der Schlussvermessung, da die<br />

Übertragung der endgültigen Trassenführung erst nach Beendigung<br />

der Baumaßnahme erfolgt. Das Liegenschaftskataster wird daraufhin<br />

entsprechend berichtigt.<br />

Zahlreiche große Aufträge wie zum Beispiel die Straßenschlussvermessungen<br />

der A8 (Ausbau Heimsheim - Leonberg) haben wir bereits<br />

erfolgreich bearbeitet. Zudem gehört die Deutsche Bahn AG sowie die<br />

SSB zu unseren langjährigen Auftraggebern.<br />

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