Kundenmagazin Waldorfschule Kirchheim u ... - Vermessung Hils
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Vorhandener Grenzstein<br />
Wenn in einem neu zu bebauenden Gebiet hunderte von Grenzmarken<br />
gesetzt werden müssen, ist dies bisweilen eine schweißtreibende<br />
Angelegenheit. In der Vergangenheit gab es intern dazu schon den<br />
einen oder anderen Wettbewerb zu der spannenden Frage: Wer setzt<br />
an einem Tag die meisten Grenzpunkte?<br />
Nachfolgend fi nden Sie einen Überblick unserer Dienstleistungen zur<br />
Katastervermessung:<br />
Grenzfeststellungen<br />
Flurstücksgrenzen sind primäre Elemente des Liegenschaftskatasters.<br />
Der dort nachgewiesene Grenzverlauf wird bei einer Grenzfeststellung<br />
in die Örtlichkeit übertragen und mit den bereits vorhandenen<br />
Grenzeinrichtungen (z. B. Grenzsteinen) verglichen. Dabei stützen wir<br />
uns auf vorhandenes Zahlen- und Kartenmaterial aus historischen<br />
Fortführungsrissen, alten Katastermappen und ähnlichem. Aus den<br />
dort entnommenen geometrischen Elementen rekonstruieren wir den<br />
vorhandenen Grenzverlauf. Ergibt die Rekonstruktion Unstimmigkeiten<br />
oder ist der Verlauf unvollständig, weil Grenzmarken vor Ort nicht<br />
mehr vorhanden sind, werden diese Punkte mit Grenzmarken, Nägeln<br />
o.a. neu abgemarkt. Dieser Vorgang dient zur Sicherung des Grundeigentums,<br />
aber auch um ein versehentliches Überbauen einer Grenze<br />
zu vermeiden.<br />
Seit 2011 besteht in Baden-Württemberg keine Abmarkungspfl icht<br />
mehr, sodass wir nicht mehr obligatorisch, sondern nur noch auf<br />
Antrag des Eigentümers tätig werden.<br />
Baurechtliche Beratung bei Teilungen<br />
Unser langjähriger Erfolg ist unter anderem in unseren umfassenden<br />
Beratungsleistungen begründet. Vor allem, wenn es um baurechtliche<br />
Fragen geht – sei es in der Genehmigungsplanung, oder bei katasterrechtlichen<br />
Fragen. Mit dem notwendigen Fachwissen und unserer<br />
Erfahrung stehen wir Kunden zur Seite, die die Neuaufteilung ihres<br />
Grundeigentums wünschen. Nach Klärung aller Fakten, erarbeiten<br />
wir gemeinsam eine für alle Beteiligten optimale Lösung und führen<br />
darauf aufbauend die notwendigen Grundstücksvermessungen durch.<br />
Teilungsvermessungen<br />
Eine Teilungsvermessung bezeichnet die Neuordnung eines vorhandenen<br />
Flurstücks, entweder durch Zerlegung (= Aufteilung) oder<br />
Verschmelzung (= Zusammenführung). Jedes neu entstandene weitere<br />
Flurstück erhält eine eigene Flurstücksnummer und kann als solches<br />
dann ins Grundbuch eingetragen werden. Vorort werden daraufhin die<br />
Gebäudeaufnahmen<br />
Erfahren<br />
neuen Grenzen entsprechend abgemarkt und der Auftraggeber erhält<br />
als amtliches Dokument den so genannten Fortführungsnachweis.<br />
Liegenschaftskataster und Grundbuch bilden zusammen den einzigen<br />
vollständigen Nachweis über Lage, Größe und Nutzung von Grundstücken,<br />
ebenso über die darauf vorhandenen Gebäude. Aus diesem<br />
Grund besteht eine gesetzliche Einmessungspfl icht für alle Gebäude.<br />
Die Daten liefern einen entscheidenden Beitrag zur Rechtssicherheit<br />
am Grundeigentum. Der Nachweis ist deshalb für Eigentümer/innen<br />
von großer Bedeutung. Die Gebäudeaufnahme erfasst das Gebäude<br />
nach seiner endgültigen Fertigstellung. <strong>Vermessung</strong>en, die zur Planung<br />
oder laufenden Bauüberwachung durchgeführt werden, können die<br />
Gebäudeaufnahme nicht ersetzen. Die anfallenden Kosten sind in der<br />
Gebührenverordnung des für die <strong>Vermessung</strong> zuständigen Ministeriums<br />
für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) geregelt und müssen<br />
vom Eigentümer getragen werden.<br />
<strong>Vermessung</strong> langgestreckter Anlagen<br />
Einmessen der Gebäudeaußenseiten<br />
Last but not least gehört auch die Aufnahme von Tiefbau-Projekten<br />
wie Straßen, Bahnanlagen und ähnliches zu unserem Tätigkeitsfeld.<br />
Man spricht in diesem Fall von der Schlussvermessung, da die<br />
Übertragung der endgültigen Trassenführung erst nach Beendigung<br />
der Baumaßnahme erfolgt. Das Liegenschaftskataster wird daraufhin<br />
entsprechend berichtigt.<br />
Zahlreiche große Aufträge wie zum Beispiel die Straßenschlussvermessungen<br />
der A8 (Ausbau Heimsheim - Leonberg) haben wir bereits<br />
erfolgreich bearbeitet. Zudem gehört die Deutsche Bahn AG sowie die<br />
SSB zu unseren langjährigen Auftraggebern.<br />
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