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Hauptsatzung mit Ergänzungen - Stadt Kandern

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IX Schlussbestimmungen<br />

- 12 -<br />

§ 19<br />

Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Hauptsatzung</strong> tritt am 01.01.2002 in Kraft.<br />

Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige <strong>Hauptsatzung</strong> vom 29. Mai 1989 <strong>mit</strong> ihren Änderungen<br />

außer Kraft.<br />

Hinweis:<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für<br />

Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften<br />

beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie<br />

nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber<br />

der <strong>Stadt</strong> geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist<br />

zu bezeichnen, dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />

<strong>Kandern</strong>, den 2. Oktober 2001<br />

Winterhalter<br />

Bürgermeister

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