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Hauptsatzung mit Ergänzungen - Stadt Kandern

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<strong>Stadt</strong> <strong>Kandern</strong> Landkreis Lörrach<br />

Satzung<br />

zur 2. Änderung der <strong>Hauptsatzung</strong> vom 01.10.2001<br />

Aufgrund der §§ 4, 19 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Kandern</strong> am 26.06.2006 folgende Satzungsänderung der <strong>Hauptsatzung</strong> vom 01.10.2001<br />

beschlossen:<br />

§ 7 Absatz 1 wird wie folgt ergänzt:<br />

§ 1<br />

„1.7 Entscheidung über die Annahme und Ver<strong>mit</strong>tlung von Spenden, Schenkungen und ähn-<br />

lichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung bis zu einem<br />

Betrag von 10.000,00 € im Einzelfall.“<br />

§ 7 Absatz 2 :<br />

§ 2<br />

Die Regelung in Ziffer 2.1 wird wie folgt neu festgelegt.<br />

„2.1 Die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen<br />

von Beamten des einfachen, <strong>mit</strong>tleren und gehobenen Dienstes bis einschließlich Be-<br />

soldungsgruppe A 10, von Beschäftigten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen<br />

Dienst (TVöD) von Entgeldgruppe 9 an aufwärts, soweit es sich nicht um Aushilfsbe-<br />

schäftigte handelt.“<br />

§ 3<br />

§ 10 Absatz 2 Ziffer 2.3 wird wie folgt neu geregelt:<br />

„2.3. Die Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von<br />

Beschäftigten des nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bis<br />

Entgeldgruppe 9, Aushilfsbeschäftigten, Anwärtern, Auszubildenden, Praktikan-<br />

ten und anderen in Ausbildung stehenden Personen;“

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