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SGB II Grundsicherung

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Fragen und Ant worten 27<br />

All ge mei nes | Ver fah ren<br />

1. Wer ist der „Trä ger der Grund si che rung für Ar beit su chen de“?<br />

Für die Leistungen der <strong>Grundsicherung</strong> für Arbeitsuchende sind in der Regel die<br />

Agenturen für Arbeit und die kommunalen Behörden zuständig. Die Arbeitsagenturen<br />

übernehmen die Zahlungen der Regelleistung zur Sicherung des Lebens -<br />

unterhalts und die Eingliederungsleistungen. Die Kommunen übernehmen die<br />

Zahlungen für Unterkunft und Heizung, besondere einmalige Leistungen und spezifisch<br />

soziale Eingliederungsleistungen (kommunale Eingliederungsleistungen).<br />

Allerdings werden die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form des<br />

Arbeitslosengeldes <strong>II</strong> (Regelleistung plus angemessene Kosten der Unterkunft)<br />

grundsätzlich in einem monatlichen Gesamtbetrag ausbezahlt.

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