28.04.2013 Aufrufe

SGB II Grundsicherung

SGB II Grundsicherung

SGB II Grundsicherung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fragen und Ant worten 45<br />

22. Meine El tern be kom men Ar beits lo sen geld <strong>II</strong>. Muss ich für sie<br />

auf kom men?<br />

Ob Sie Ihren Eltern Unterhalt zahlen müssen, richtet sich grundsätzlich nach dem<br />

Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Träger der <strong>Grundsicherung</strong> für Arbeitsuchende<br />

ziehen Sie nicht zu Unterhaltszahlungen für Ihre Eltern heran, es sei denn, Ihre<br />

Eltern haben den Unterhaltsanspruch gegen Sie bereits geltend gemacht.<br />

>> § 33 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!