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SGB II Grundsicherung

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Fragen und Ant worten 43<br />

19. Wird das Ein kom men mei nes Ehe part ners auf mein<br />

Ar beits lo sen geld <strong>II</strong> an ge rech net?<br />

Ja, denn Arbeitslosengeld <strong>II</strong> und Sozialgeld sind als bedarfsorientierte und bedürftigkeitsabhängige<br />

Sozialleistungen ausgestaltet, die erst gezahlt werden, wenn der<br />

Lebensunterhalt nicht auf andere Weise gesichert werden kann. Daher werden das<br />

eigene Einkommen und das des Partners bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt.<br />

Allerdings werden vom Einkommen vorab verschiedene Beträge von der Anrechnung<br />

auf das Arbeitslosengeld <strong>II</strong> freigelassen. Damit wird sichergestellt, dass die -<br />

jenigen, die Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen mehr finanzielle Mittel zur<br />

Verfügung haben, als Personen, die allein durch Arbeitslosengeld <strong>II</strong> ihren Lebensunterhalt<br />

decken.<br />

>> § 9 Abs. 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

20. Ich lebe mit mei ner Part ne rin/mei nem Part ner ohne<br />

Trauschein zu sam men. Wird ihr/sein Ein kom men auf<br />

mein Ar beits lo sen geld <strong>II</strong> an ge rech net?<br />

Ja, wenn Sie mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin in einem gemeinsamen Haushalt<br />

zusammen wohnen und<br />

länger als ein Jahr zusammenleben oder<br />

mit einem gemeinsamten Kind zusammenleben oder<br />

Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder<br />

befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen,<br />

wird von Gesetzes wegen vermutet, dass sie eine Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft<br />

bilden.

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