SGB II Grundsicherung
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Fragen und Ant worten 43<br />
19. Wird das Ein kom men mei nes Ehe part ners auf mein<br />
Ar beits lo sen geld <strong>II</strong> an ge rech net?<br />
Ja, denn Arbeitslosengeld <strong>II</strong> und Sozialgeld sind als bedarfsorientierte und bedürftigkeitsabhängige<br />
Sozialleistungen ausgestaltet, die erst gezahlt werden, wenn der<br />
Lebensunterhalt nicht auf andere Weise gesichert werden kann. Daher werden das<br />
eigene Einkommen und das des Partners bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt.<br />
Allerdings werden vom Einkommen vorab verschiedene Beträge von der Anrechnung<br />
auf das Arbeitslosengeld <strong>II</strong> freigelassen. Damit wird sichergestellt, dass die -<br />
jenigen, die Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen mehr finanzielle Mittel zur<br />
Verfügung haben, als Personen, die allein durch Arbeitslosengeld <strong>II</strong> ihren Lebensunterhalt<br />
decken.<br />
>> § 9 Abs. 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />
20. Ich lebe mit mei ner Part ne rin/mei nem Part ner ohne<br />
Trauschein zu sam men. Wird ihr/sein Ein kom men auf<br />
mein Ar beits lo sen geld <strong>II</strong> an ge rech net?<br />
Ja, wenn Sie mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin in einem gemeinsamen Haushalt<br />
zusammen wohnen und<br />
länger als ein Jahr zusammenleben oder<br />
mit einem gemeinsamten Kind zusammenleben oder<br />
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder<br />
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen,<br />
wird von Gesetzes wegen vermutet, dass sie eine Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft<br />
bilden.