SGB II Grundsicherung
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Fragen und Ant worten 39<br />
16. Ich wohne bei mei nen El tern und er hal te Lehr geld. Hat<br />
das Ein fluss auf den Anspruch mei ner El tern auf Ar beits -<br />
losengeld <strong>II</strong>?<br />
Nein. Die Aus bil dungs ver gü tung wird grund sätz lich nur auf Ihren ei ge nen Be darf<br />
an ge rechnet.<br />
Wenn Ihre Ein nah men nied ri ger sind als Ihr ge setz li cher Be darf, gilt fol gen des:<br />
Da Sie noch zu hau se woh nen (und daher kei nen An spruch auf Beruf saus bil dungs -<br />
bei hil fe haben), kön nen Sie er gän zen des Ar beits lo sen geld <strong>II</strong> über Ihre El tern be an -<br />
tra gen.<br />
Wenn Ihre Ein nah men Ihren ei ge nen Be darf über stei gen, gehören Sie nicht mehr<br />
zur Bedarfsgemeinschaft. Soweit das auf Sie entfallende Kindergeld bei Ihnen nicht<br />
zur Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt wird, mindert es die Leistungen für<br />
Ihre Eltern.<br />
>> Haus halts ge mein schaft<br />
17. Was gilt für Ju gend li che unter 25 Jah ren, die noch im Haus halt<br />
der El tern woh nen?<br />
Volljährige Arbeitslosengeld <strong>II</strong>-Bezieher unter 25 Jahren bilden mit ihren Eltern und<br />
jüngeren Geschwistern eine Bedarfsgemeinschaft. Daraus folgt, dass für sie eine<br />
maßgebende Regelleistung in Höhe von 80 Prozent der maßgebenden Regelleistung<br />
von Alleinstehenden (gegenwärtig sind das 287 Euro monatlich) gilt. Zusätzlich<br />
werden für die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes <strong>II</strong> die anteiligen Unterkunftskosten<br />
in der gemeinsamen Wohnung mit den Eltern und weiteren Geschwistern<br />
unter 25 Jah ren in Ansatz gebracht.