28.04.2013 Aufrufe

SGB II Grundsicherung

SGB II Grundsicherung

SGB II Grundsicherung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wichtige Begriffe 11<br />

Be triebs ren te<br />

Be trieb li che Al ters ver sor gun gen blei ben bei der Ver mö gens an rech nung außer<br />

Betracht, wenn sie aus schließ lich ar beit ge ber fi nan ziert sind und ein Zu griff auf<br />

diese vor Ein tritt des Ver sorgungs fal les aus ge schlos sen ist (§ 2 Be trAVG).<br />

>> siehe Frage 31 „Ich habe An recht auf eine Be triebs ren te. Spielt das bei mei nem An trag<br />

auf Ar beits lo sen geld <strong>II</strong> eine Rolle?“<br />

Ein glie de rungs leis tun gen<br />

Das vor ran gi ge Ziel der Grund si che rung für Ar beit su chen de be steht darin, er -<br />

werbs fä hi ge Hilfe be dürf ti ge in das Er werbs le ben zu in teg rie ren. Der Ein satz der<br />

Arbeits kraft zur Er zie lung von Ein kom men steht hier bei im Mit tel punkt der Be -<br />

mühun gen, die vo rü ber ge hen de Not la ge zu be en den bzw. zu ver rin gern. Es gilt der<br />

Grund satz von För dern und For dern. Um die ses Ziel zu un ter stüt zen, ste hen eine<br />

Viel zahl von ver schie de nen Ein glie de rungs leis tun gen nach dem <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zur Ver fü -<br />

gung, so u. a. Leistungen aus dem Vermittlungsbudget zur Förderung der Anbahnung<br />

oder Aufnahme einer Beschäftigung, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen<br />

Eingliederung, die Förderung der beruflichen Weiterbildung einschließlich<br />

des Nachholens des Hauptschulabschlusses, Leistung zur Förderung der Teilhabe<br />

am Arbeitsleben, Leistungen an Arbeitgeber (Eingliederungszuschüsse), Förderung<br />

der beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer, Förderung der Berufsausbildung<br />

Benachteiligter, kommunale Eingliederungsleistungen (z. B. Kinderbetreuung,<br />

Sucht- und Schuldnerberatung), Einstiegsgeld, Leistungen zur Eingliederung<br />

von Selbständigen, Förderung von Arbeitsgelegenheiten, Leistungen zur<br />

Beschäftigungsförderung und Leistungen der Freien Förderung. Zusätzliche Eingliederungsleistungen<br />

nach anderen Vorschriften sind z. B. die berufsvorbereitenden<br />

Bildungsmaßnahmen einschließlich des Rechtsanspruchs auf das Nachholen<br />

des Hauptschulabschlusses für Jugendliche und der Ausbildungsbonus nach dem<br />

Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge<br />

durchgeführten Integrations- und Sprachkurse.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!