Ihre Familienversicherung - Knappschaft
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Tipp:<br />
Die maßgeblichen Ein kommens gren zen sowie ein Beispiel sind in dem<br />
Ergänzungsblatt zu dieser Broschüre aufgeführt.<br />
Altersgrenzen<br />
Kinder können familienversichert werden bis<br />
zur Vollendung des 18. Lebensjahres<br />
zur Vollendung des 23. Le bensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind<br />
<strong>Ihre</strong> <strong>Familienversicherung</strong><br />
zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul bzw. Berufsausbildung<br />
oder in einem Studium befin den oder ein gesetzlich anerkanntes<br />
frei williges soziales oder öko lo gi sches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst<br />
leisten<br />
Wird die Ausbildung über das 25. Lebensjahr hinaus fortgeführt, verlängert<br />
sich die Familienver sicherung um den Zeitraum, um den die Schul bzw.<br />
Berufsausbildung oder das Studium wegen Erfüllung einer gesetzlichen<br />
Dienstpflicht, der Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes, eines Bundesbzw.<br />
Jugendfreiwilligendienstes oder der Tätigkeit als Entwicklungshelfer vor<br />
Vollendung des 25. Lebens jahres unterbrochen oder verzögert wurde.<br />
Ohne Altersgrenze, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer<br />
Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung<br />
ist, dass zu einem beliebigen Zeitpunkt nebeneinander sowohl die Behinderung<br />
als auch eine Familienver sicherung als Kind vorgelegen haben.<br />
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