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Ihre Familienversicherung - Knappschaft

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Tipp:<br />

Die maßgeblichen Ein kommens gren zen sowie ein Beispiel sind in dem<br />

Ergänzungsblatt zu dieser Broschüre aufgeführt.<br />

Altersgrenzen<br />

Kinder können familienversichert werden bis<br />

zur Vollendung des 18. Lebensjahres<br />

zur Vollendung des 23. Le bensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind<br />

<strong>Ihre</strong> <strong>Familienversicherung</strong><br />

zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul­ bzw. Berufsausbildung<br />

oder in einem Studium befin den oder ein gesetzlich anerkanntes<br />

frei williges soziales oder öko lo gi sches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst<br />

leisten<br />

Wird die Ausbildung über das 25. Lebensjahr hinaus fortgeführt, verlängert<br />

sich die Familienver sicherung um den Zeitraum, um den die Schul­ bzw.<br />

Berufsausbildung oder das Studium wegen Erfüllung einer gesetzlichen<br />

Dienstpflicht, der Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes, eines Bundesbzw.<br />

Jugendfreiwilligendienstes oder der Tätigkeit als Entwicklungshelfer vor<br />

Vollendung des 25. Lebens jahres unterbrochen oder verzögert wurde.<br />

Ohne Altersgrenze, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer<br />

Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung<br />

ist, dass zu einem beliebigen Zeitpunkt nebeneinander sowohl die Behinderung<br />

als auch eine Familienver sicherung als Kind vorgelegen haben.<br />

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