Ihre Familienversicherung - Knappschaft
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Partner für Gesundheit und soziale Sicherheit setzen wir uns mit großem<br />
Engagement für Ihr Wohl ein. Ob ärztliche Behandlung, Versorgung mit<br />
Arzneimitteln oder Krankenhausbehandlung, jedes Mitglied hat Anspruch<br />
auf vollständige Versorgung im Krankheitsfall. Das gilt natürlich auch für<br />
die ohne zusätzlichen Beitrag mitversicherten Familienangehörigen.<br />
Tipp:<br />
Einen umfassenden Überblick über unsere Leistungen gibt unsere<br />
Broschüre „<strong>Ihre</strong> Kranken und Pflegeversicherung“.<br />
Regelmäßige Überprüfung<br />
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen prüft die <strong>Knappschaft</strong> regelmä<br />
ßig, ob die Voraussetzungen für die <strong>Familienversicherung</strong> der Angehörigen<br />
weiterhin vorliegen. Grundsätzlich erhalten unsere Mitglieder mit familienversicherten<br />
Angehörigen jährlich einen entsprechenden Fragebogen. In<br />
Ausnahmefällen erfolgt die Befragung nur alle drei Jahre (z. B. bei Kindern<br />
unter 15 Jahren ohne eigenes Einkommen). Die Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben,<br />
selbst wenn sich bei den Familienangehörigen nichts geändert<br />
hat, und zwar aus folgendem Grund:<br />
<strong>Ihre</strong> <strong>Familienversicherung</strong><br />
Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen wird ein Finanzausgleich durchgeführt.<br />
Ein Faktor, der in die Berechnung dieses Finanzausgleiches einfließt,<br />
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