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Ihre Familienversicherung - Knappschaft

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Partner für Gesundheit und soziale Sicherheit setzen wir uns mit großem<br />

Engagement für Ihr Wohl ein. Ob ärztliche Behandlung, Versorgung mit<br />

Arzneimitteln oder Krankenhausbehandlung, jedes Mitglied hat Anspruch<br />

auf vollständige Versorgung im Krankheitsfall. Das gilt natürlich auch für<br />

die ohne zusätzlichen Beitrag mitversicherten Familienangehörigen.<br />

Tipp:<br />

Einen umfassenden Überblick über unsere Leistungen gibt unsere<br />

Broschüre „<strong>Ihre</strong> Kranken­ und Pflegeversicherung“.<br />

Regelmäßige Überprüfung<br />

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen prüft die <strong>Knappschaft</strong> regelmä­<br />

ßig, ob die Voraussetzungen für die <strong>Familienversicherung</strong> der Angehörigen<br />

weiterhin vorliegen. Grundsätzlich erhalten unsere Mitglieder mit familienversicherten<br />

Angehörigen jährlich einen entsprechenden Fragebogen. In<br />

Ausnahmefällen erfolgt die Befragung nur alle drei Jahre (z. B. bei Kindern<br />

unter 15 Jahren ohne eigenes Einkommen). Die Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben,<br />

selbst wenn sich bei den Familienangehörigen nichts geändert<br />

hat, und zwar aus folgendem Grund:<br />

<strong>Ihre</strong> <strong>Familienversicherung</strong><br />

Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen wird ein Finanzausgleich durchgeführt.<br />

Ein Faktor, der in die Berechnung dieses Finanzausgleiches einfließt,<br />

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