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Ihre Familienversicherung - Knappschaft

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<strong>Ihre</strong> <strong>Familienversicherung</strong><br />

Adoptivkinder, wobei Kinder, die mit dem Ziel der An nahme aufgenommen<br />

werden, bereits als Kinder des Annehmenden gelten, wenn die leiblichen<br />

Eltern eingewilligt haben<br />

Kinder von familienversicherten Kindern<br />

Stiefkinder und Enkel, die vom Mitglied überwiegend unterhalten werden<br />

und<br />

Pflegekinder, die mit dem Mit glied durch ein auf längere Dauer angelegtes<br />

Pflegever hältnis mit häus licher Gemeinschaft wie Kinder mit Eltern ver­<br />

bunden sind<br />

Allgemeine Voraussetzungen<br />

für die <strong>Familienversicherung</strong><br />

Die <strong>Familienversicherung</strong> des Ehegatten, des Lebenspartners und der<br />

Kinder sowie der Kinder von fami lienversicherten Kindern ist von den nach ­<br />

stehenden Voraussetzungen abhängig. Sollte eine dieser Voraussetzungen<br />

nicht oder nicht mehr erfüllt sein, besteht das Recht zu einer frei willigen<br />

Versicherung (siehe Seite 14).<br />

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt<br />

Die Familienmitglieder, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf enthalt in<br />

Deutschland, in einem Mitglieds staat der Euro päischen Union (EU) oder in<br />

solchen Staaten haben, mit denen zweiseitige Sozial versicherungs abkommen<br />

be stehen, können familienversichert werden.<br />

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