Ihre Familienversicherung - Knappschaft
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<strong>Ihre</strong> <strong>Familienversicherung</strong><br />
Adoptivkinder, wobei Kinder, die mit dem Ziel der An nahme aufgenommen<br />
werden, bereits als Kinder des Annehmenden gelten, wenn die leiblichen<br />
Eltern eingewilligt haben<br />
Kinder von familienversicherten Kindern<br />
Stiefkinder und Enkel, die vom Mitglied überwiegend unterhalten werden<br />
und<br />
Pflegekinder, die mit dem Mit glied durch ein auf längere Dauer angelegtes<br />
Pflegever hältnis mit häus licher Gemeinschaft wie Kinder mit Eltern ver<br />
bunden sind<br />
Allgemeine Voraussetzungen<br />
für die <strong>Familienversicherung</strong><br />
Die <strong>Familienversicherung</strong> des Ehegatten, des Lebenspartners und der<br />
Kinder sowie der Kinder von fami lienversicherten Kindern ist von den nach <br />
stehenden Voraussetzungen abhängig. Sollte eine dieser Voraussetzungen<br />
nicht oder nicht mehr erfüllt sein, besteht das Recht zu einer frei willigen<br />
Versicherung (siehe Seite 14).<br />
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt<br />
Die Familienmitglieder, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf enthalt in<br />
Deutschland, in einem Mitglieds staat der Euro päischen Union (EU) oder in<br />
solchen Staaten haben, mit denen zweiseitige Sozial versicherungs abkommen<br />
be stehen, können familienversichert werden.<br />
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