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Bauleitplanung und Lärmkontingentierung - Baden-Württemberg

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then, mit der ihr angelasteten Trennung der<br />

Funktionen, gilt als Wurzel allen Übels. 1<br />

Schon kurz nach ihrem Erlass kritisieren<br />

viele Planer die Baunutzungsverordnung<br />

von 1962 als zu starr <strong>und</strong> unflexibel für die<br />

Bewältigung der vielfältigen Planungsaufgaben.<br />

1968 wird die BauNVO novelliert.<br />

Die Einteilung in Baugebietstypen bleibt erhalten,<br />

die Gliederungsmöglichkeiten innerhalb<br />

dieser Typen werden erweitert. Das<br />

Element der vertikalen Planung zur Sicherung<br />

einzelner Geschosse für bestimmte<br />

Nutzungen (im WA-, MI- <strong>und</strong> MK-Gebiet)<br />

wird eingeführt, <strong>und</strong> die Möglichkeiten der<br />

horizontalen Gliederung werden erweitert<br />

(MD-, MK-, GE- <strong>und</strong> GI-Gebiet). Forderungen<br />

des Immissionsschutzes fanden in einer<br />

Erweiterung der Gliederungsmöglichkeiten<br />

der GE- <strong>und</strong> GI-Gebiete nach den besonderen<br />

Bedürfnissen <strong>und</strong> Eigenschaften<br />

der Betriebe <strong>und</strong> Anlagen ihren Niederschlag.<br />

Auf den Wandel des städtebaulichen<br />

Leitbildes von der "gegliederten <strong>und</strong><br />

aufgelockerten Stadt" zur "Verdichtung <strong>und</strong><br />

Verflechtung" reagiert die BauNVO 1968 mit<br />

der Anhebung der Höchstwerte für das Maß<br />

der baulichen Nutzung um durchschnittlich<br />

20 Prozent. 2<br />

Nach der Neufassung des B<strong>und</strong>esbaugesetzes<br />

(BBauG) 1976 wird 1977 auch die<br />

Baunutzungsverordnung geändert. „Der<br />

Wandel vom Stadtneubau zum Stadtumbau<br />

<strong>und</strong> zur Stadterneuerung, die notwendige<br />

Revitalisierung der Innenstädte <strong>und</strong> der<br />

Trend zu einer ges<strong>und</strong>en Nutzungsmischung<br />

anstelle von Monostrukturen, nicht<br />

zuletzt die stärkere Berücksichtigung des<br />

Umweltschutzes ... waren die auslösenden<br />

Kriterien für eine weitere Änderung der<br />

BauNVO." 3 Das Planungsinstrumentarium<br />

der BauNVO von 1977 ist gegenüber der<br />

Fassung von 1968 noch flexibler. Neue<br />

Möglichkeiten zur Abwandlung („Feinsteuerung<br />

der Planung") <strong>und</strong> zur Gliederung von<br />

Baugebietstypen (horizontal, vertikal <strong>und</strong> im<br />

1 Vgl. Albers, G. <strong>und</strong> Papageorgiou-Venetas, A.:<br />

"Stadtplanung. Entwicklungslinien 1945-1980",<br />

Tübingen 1984, S. 288.<br />

2 Vgl. Fickert, H.C. <strong>und</strong> Fieseler, H.: „Baunutzungsverordnung",<br />

9. Auflage, Stuttgart 1998, S. 6.<br />

3 Vgl. Fickert, H.C. <strong>und</strong> Fieseler, H.: „Baunutzungsverordnung",<br />

a.a.O. S. 6.<br />

Stadtplanung - <strong>Bauleitplanung</strong> <strong>und</strong> <strong>Lärmkontingentierung</strong><br />

Verhältnis zueinander) stehen zur Verfügung.<br />

Die Forderung nach Nutzungsmischung<br />

im Städtebau erfährt in den 80er Jahren im<br />

Zusammenhang mit der Gemengelagenproblematik<br />

eine gewisse Belebung. Die<br />

bisherige Praxis, störende Betriebe aus gewachsenen<br />

gemischten Gebieten auszulagern,<br />

ist in größerem Umfang nicht mehr zu<br />

finanzieren. Statt dessen wird die "Standortsicherung<br />

umfeldbelastender Betriebe zum<br />

Programm erhoben". 4 Allerdings übersteigt<br />

die Zahl der aufgegebenen innerstädtischen<br />

Standorte nach wie vor die der nach den<br />

angesprochenen Programmen erfolgreich<br />

gesicherten.<br />

Ende der 80er Jahre wird die bisherige<br />

Konzeption des Planungsrechts, insbesondere<br />

auch das System der Baugebietstypen<br />

in der Baunutzungsverordnung, kontrovers<br />

diskutiert. Vorschläge zur Anpassung der<br />

BauNVO an die aktuellen Erfordernisse in<br />

der Planung reichen von der Beibehaltung<br />

des bisherigen Systems bis zu einer<br />

„radikalen Änderung des Planungssystems<br />

im Sinne einer Verringerung oder sogar<br />

Auflösung der Baugebietstypen" zugunsten<br />

eines „Gebietsfindungsrecht" der Gemeinden.<br />

5<br />

1990 erfolgt die 4. Novellierung der<br />

BauNVO. Am bisherigen System der Baugebietstypen<br />

wird festgehalten. Der Schwerpunkt<br />

der Änderungen gegenüber der<br />

BauNVO 1977 liegt in der Verbesserung der<br />

Instrumente für die bestandsorientierte Planung.<br />

Mit dem neu in § 1 eingefügten Absatz<br />

10 ist es nunmehr möglich, bei der Überplanung<br />

bestehender Gemengelagen<br />

den Bestand <strong>und</strong> die Entwicklungsfähigkeit<br />

von nach dem Baugebietstyp gebietsfremden<br />

– <strong>und</strong> somit an sich unzulässigen Nutzungen<br />

– zu sichern. Bestehende Nutzungsmischungen<br />

können mit diesem Instrument<br />

erhalten werden.<br />

4 Vgl. Boeddinghaus, G.: „Funktionstrennung -<br />

Funktionsmischung. 50 Jahre Städtebau unter<br />

wechselnden Leitbildern", in: BfLR Informationen<br />

zur Raumentwicklung: „Nutzungsmischung im<br />

Städtebau", Heft 6/7 Bonn 1995, S. 407.<br />

5 Vgl. Fickert, H.C. <strong>und</strong> Fieseler, H.: „Baunutzungsverordnung",<br />

a.a.O., S. 10.

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