Bauleitplanung und Lärmkontingentierung - Baden-Württemberg
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then, mit der ihr angelasteten Trennung der<br />
Funktionen, gilt als Wurzel allen Übels. 1<br />
Schon kurz nach ihrem Erlass kritisieren<br />
viele Planer die Baunutzungsverordnung<br />
von 1962 als zu starr <strong>und</strong> unflexibel für die<br />
Bewältigung der vielfältigen Planungsaufgaben.<br />
1968 wird die BauNVO novelliert.<br />
Die Einteilung in Baugebietstypen bleibt erhalten,<br />
die Gliederungsmöglichkeiten innerhalb<br />
dieser Typen werden erweitert. Das<br />
Element der vertikalen Planung zur Sicherung<br />
einzelner Geschosse für bestimmte<br />
Nutzungen (im WA-, MI- <strong>und</strong> MK-Gebiet)<br />
wird eingeführt, <strong>und</strong> die Möglichkeiten der<br />
horizontalen Gliederung werden erweitert<br />
(MD-, MK-, GE- <strong>und</strong> GI-Gebiet). Forderungen<br />
des Immissionsschutzes fanden in einer<br />
Erweiterung der Gliederungsmöglichkeiten<br />
der GE- <strong>und</strong> GI-Gebiete nach den besonderen<br />
Bedürfnissen <strong>und</strong> Eigenschaften<br />
der Betriebe <strong>und</strong> Anlagen ihren Niederschlag.<br />
Auf den Wandel des städtebaulichen<br />
Leitbildes von der "gegliederten <strong>und</strong><br />
aufgelockerten Stadt" zur "Verdichtung <strong>und</strong><br />
Verflechtung" reagiert die BauNVO 1968 mit<br />
der Anhebung der Höchstwerte für das Maß<br />
der baulichen Nutzung um durchschnittlich<br />
20 Prozent. 2<br />
Nach der Neufassung des B<strong>und</strong>esbaugesetzes<br />
(BBauG) 1976 wird 1977 auch die<br />
Baunutzungsverordnung geändert. „Der<br />
Wandel vom Stadtneubau zum Stadtumbau<br />
<strong>und</strong> zur Stadterneuerung, die notwendige<br />
Revitalisierung der Innenstädte <strong>und</strong> der<br />
Trend zu einer ges<strong>und</strong>en Nutzungsmischung<br />
anstelle von Monostrukturen, nicht<br />
zuletzt die stärkere Berücksichtigung des<br />
Umweltschutzes ... waren die auslösenden<br />
Kriterien für eine weitere Änderung der<br />
BauNVO." 3 Das Planungsinstrumentarium<br />
der BauNVO von 1977 ist gegenüber der<br />
Fassung von 1968 noch flexibler. Neue<br />
Möglichkeiten zur Abwandlung („Feinsteuerung<br />
der Planung") <strong>und</strong> zur Gliederung von<br />
Baugebietstypen (horizontal, vertikal <strong>und</strong> im<br />
1 Vgl. Albers, G. <strong>und</strong> Papageorgiou-Venetas, A.:<br />
"Stadtplanung. Entwicklungslinien 1945-1980",<br />
Tübingen 1984, S. 288.<br />
2 Vgl. Fickert, H.C. <strong>und</strong> Fieseler, H.: „Baunutzungsverordnung",<br />
9. Auflage, Stuttgart 1998, S. 6.<br />
3 Vgl. Fickert, H.C. <strong>und</strong> Fieseler, H.: „Baunutzungsverordnung",<br />
a.a.O. S. 6.<br />
Stadtplanung - <strong>Bauleitplanung</strong> <strong>und</strong> <strong>Lärmkontingentierung</strong><br />
Verhältnis zueinander) stehen zur Verfügung.<br />
Die Forderung nach Nutzungsmischung<br />
im Städtebau erfährt in den 80er Jahren im<br />
Zusammenhang mit der Gemengelagenproblematik<br />
eine gewisse Belebung. Die<br />
bisherige Praxis, störende Betriebe aus gewachsenen<br />
gemischten Gebieten auszulagern,<br />
ist in größerem Umfang nicht mehr zu<br />
finanzieren. Statt dessen wird die "Standortsicherung<br />
umfeldbelastender Betriebe zum<br />
Programm erhoben". 4 Allerdings übersteigt<br />
die Zahl der aufgegebenen innerstädtischen<br />
Standorte nach wie vor die der nach den<br />
angesprochenen Programmen erfolgreich<br />
gesicherten.<br />
Ende der 80er Jahre wird die bisherige<br />
Konzeption des Planungsrechts, insbesondere<br />
auch das System der Baugebietstypen<br />
in der Baunutzungsverordnung, kontrovers<br />
diskutiert. Vorschläge zur Anpassung der<br />
BauNVO an die aktuellen Erfordernisse in<br />
der Planung reichen von der Beibehaltung<br />
des bisherigen Systems bis zu einer<br />
„radikalen Änderung des Planungssystems<br />
im Sinne einer Verringerung oder sogar<br />
Auflösung der Baugebietstypen" zugunsten<br />
eines „Gebietsfindungsrecht" der Gemeinden.<br />
5<br />
1990 erfolgt die 4. Novellierung der<br />
BauNVO. Am bisherigen System der Baugebietstypen<br />
wird festgehalten. Der Schwerpunkt<br />
der Änderungen gegenüber der<br />
BauNVO 1977 liegt in der Verbesserung der<br />
Instrumente für die bestandsorientierte Planung.<br />
Mit dem neu in § 1 eingefügten Absatz<br />
10 ist es nunmehr möglich, bei der Überplanung<br />
bestehender Gemengelagen<br />
den Bestand <strong>und</strong> die Entwicklungsfähigkeit<br />
von nach dem Baugebietstyp gebietsfremden<br />
– <strong>und</strong> somit an sich unzulässigen Nutzungen<br />
– zu sichern. Bestehende Nutzungsmischungen<br />
können mit diesem Instrument<br />
erhalten werden.<br />
4 Vgl. Boeddinghaus, G.: „Funktionstrennung -<br />
Funktionsmischung. 50 Jahre Städtebau unter<br />
wechselnden Leitbildern", in: BfLR Informationen<br />
zur Raumentwicklung: „Nutzungsmischung im<br />
Städtebau", Heft 6/7 Bonn 1995, S. 407.<br />
5 Vgl. Fickert, H.C. <strong>und</strong> Fieseler, H.: „Baunutzungsverordnung",<br />
a.a.O., S. 10.