Bauleitplanung und Lärmkontingentierung - Baden-Württemberg
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dämpfung gemäß E DIN ISO 9613-2<br />
„Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung<br />
im Freien – Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren“<br />
(Ausgabe 09/1997) berücksichtigt.<br />
Zur Überprüfung der Einhaltung<br />
einer Festsetzung zum IFSP ist zunächst<br />
der zulässige Immissionsanteil der zu überprüfenden<br />
Teilfläche am maßgebenden<br />
Immissionsort aus der Flächengröße, dem<br />
für die Fläche festgesetzten IFSP <strong>und</strong> der<br />
geometrischen Ausbreitungsdämpfung zu<br />
bestimmen. Anschließend wird in einer<br />
Ausbreitungsrechnung gemäß E DIN ISO<br />
9613-2 auf Gr<strong>und</strong>lage der tatsächlich installierten<br />
Schallleistung <strong>und</strong> unter Berücksichtigung<br />
der nach Verwirklichung der Planung<br />
tatsächlich vorhandenen Schallausbreitungsbedingungen<br />
(geometrische Ausbreitungsdämpfung,<br />
Abschirmung, Bodeneffekt,<br />
Luftabsorption, andere Effekte) der<br />
Immissionsanteil der zu überprüfenden Teilfläche<br />
bestimmt. Der festgesetzte IFSP ist<br />
eingehalten, wenn der unter Berücksichtigung<br />
der nach der Verwirklichung der Planung<br />
vorhandenen Ausbreitungsbedingungen<br />
berechnete Immissionsanteil den im<br />
Rahmen der Kontingentierungsberechnung<br />
bestimmten zulässigen Immissionsanteil<br />
nicht überschreitet.<br />
Die Festsetzung der IFSP im Bebauungsplan<br />
erfolgt nach § 1 Abs. 4 Satz 1<br />
Nr. 2 BauNVO. Dieser ermöglicht der Gemeinde<br />
im Bebauungsplan die Baugebiete<br />
nach der Art der Betriebe <strong>und</strong> Anlagen <strong>und</strong><br />
deren besonderen Eigenschaften zu gliedern.<br />
Zu den besonderen Eigenschaften<br />
von Betrieben zählt auch deren Geräuschemissionsverhalten.<br />
Die Kontingentierung mittels IFSP weist<br />
seine Vorteile in der Eindeutigkeit der Festsetzung<br />
<strong>und</strong> in der einfachen Anwendbarkeit<br />
sowohl im Bebauungsplanverfahren als<br />
auch im nachgeordneten Baugenehmigungsverfahren<br />
auf.<br />
Instrumente zur Umsetzung<br />
städtebaulicher Nutzungsmischung<br />
In der aktuellen städtebaulichen Diskussion<br />
wird unter Nutzungsmischung die<br />
Stadtplanung - <strong>Bauleitplanung</strong> <strong>und</strong> <strong>Lärmkontingentierung</strong><br />
räumliche Integration von mindestens zwei<br />
der Schlüsselfunktionen Wohnen, Arbeiten,<br />
Sich erholen <strong>und</strong> Sich versorgen verstanden.<br />
Die meisten aktuellen Nutzungsmischungsprojekte<br />
sehen die Mischung von<br />
Wohnen <strong>und</strong> Arbeiten vor. Die Ausprägung<br />
einer Nutzungsmischung lässt sich über die<br />
drei Parameter<br />
• Mischungseinheiten<br />
(was wird gemischt?)<br />
• Körnung der Mischung (auf welcher<br />
städtebaulichen Ebene wird gemischt?)<br />
<strong>und</strong><br />
• Mischungsverhältnis (wie groß sind die<br />
Anteile der Mischungseinheiten?)<br />
beschreiben.<br />
Zur Umsetzung städtebaulicher Nutzungsmischung<br />
bei der Planung neuer<br />
Baugebiete <strong>und</strong> zur Sicherung bestehender<br />
gemischter Quartiere stellt das Baurecht<br />
verschiedene Instrumente zur Verfügung.<br />
Die größte Bedeutung kommt dabei der<br />
<strong>Bauleitplanung</strong> zu.<br />
Der Flächennutzungsplan 1 bereitet<br />
durch die Darstellung von Bauflächen die<br />
Verteilung der Nutzungen auf der Ebene der<br />
gesamten Gemeinde vor. Der Bebauungsplan<br />
2 konkretisiert die Darstellungen des<br />
Flächennutzungsplans für Teilflächen des<br />
Gemeindegebiets. Durch die Festsetzung<br />
von Baugebieten nach den §§ 2-11 der<br />
Baunutzungsverordnung <strong>und</strong> deren Gliederung<br />
nach § 1 Abs. 4-9 BauNVO bestimmt<br />
er die zulässigen Nutzungen innerhalb seines<br />
Geltungsbereichs rechtsverbindlich. Die<br />
Baunutzungsverordnung stellt damit das<br />
zentrale Instrument zur Steuerung des Nutzungsgefüges<br />
bei städtebaulichen Planungen<br />
dar.<br />
- Flächennutzungsplan: Steuerung der<br />
Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet<br />
durch Darstellung von<br />
Bauflächen (W, M, G) <strong>und</strong> deren Zuordnung<br />
zueinander, engere Nutzungsmischung<br />
durch Darstellung von gemischten<br />
Bauflächen (M), weitere Nutzungs-<br />
1 Vgl. §§ 5-7 BauGB.<br />
2 Vgl. §§ 8-10 BauGB.