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Bauleitplanung und Lärmkontingentierung - Baden-Württemberg

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dämpfung gemäß E DIN ISO 9613-2<br />

„Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung<br />

im Freien – Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren“<br />

(Ausgabe 09/1997) berücksichtigt.<br />

Zur Überprüfung der Einhaltung<br />

einer Festsetzung zum IFSP ist zunächst<br />

der zulässige Immissionsanteil der zu überprüfenden<br />

Teilfläche am maßgebenden<br />

Immissionsort aus der Flächengröße, dem<br />

für die Fläche festgesetzten IFSP <strong>und</strong> der<br />

geometrischen Ausbreitungsdämpfung zu<br />

bestimmen. Anschließend wird in einer<br />

Ausbreitungsrechnung gemäß E DIN ISO<br />

9613-2 auf Gr<strong>und</strong>lage der tatsächlich installierten<br />

Schallleistung <strong>und</strong> unter Berücksichtigung<br />

der nach Verwirklichung der Planung<br />

tatsächlich vorhandenen Schallausbreitungsbedingungen<br />

(geometrische Ausbreitungsdämpfung,<br />

Abschirmung, Bodeneffekt,<br />

Luftabsorption, andere Effekte) der<br />

Immissionsanteil der zu überprüfenden Teilfläche<br />

bestimmt. Der festgesetzte IFSP ist<br />

eingehalten, wenn der unter Berücksichtigung<br />

der nach der Verwirklichung der Planung<br />

vorhandenen Ausbreitungsbedingungen<br />

berechnete Immissionsanteil den im<br />

Rahmen der Kontingentierungsberechnung<br />

bestimmten zulässigen Immissionsanteil<br />

nicht überschreitet.<br />

Die Festsetzung der IFSP im Bebauungsplan<br />

erfolgt nach § 1 Abs. 4 Satz 1<br />

Nr. 2 BauNVO. Dieser ermöglicht der Gemeinde<br />

im Bebauungsplan die Baugebiete<br />

nach der Art der Betriebe <strong>und</strong> Anlagen <strong>und</strong><br />

deren besonderen Eigenschaften zu gliedern.<br />

Zu den besonderen Eigenschaften<br />

von Betrieben zählt auch deren Geräuschemissionsverhalten.<br />

Die Kontingentierung mittels IFSP weist<br />

seine Vorteile in der Eindeutigkeit der Festsetzung<br />

<strong>und</strong> in der einfachen Anwendbarkeit<br />

sowohl im Bebauungsplanverfahren als<br />

auch im nachgeordneten Baugenehmigungsverfahren<br />

auf.<br />

Instrumente zur Umsetzung<br />

städtebaulicher Nutzungsmischung<br />

In der aktuellen städtebaulichen Diskussion<br />

wird unter Nutzungsmischung die<br />

Stadtplanung - <strong>Bauleitplanung</strong> <strong>und</strong> <strong>Lärmkontingentierung</strong><br />

räumliche Integration von mindestens zwei<br />

der Schlüsselfunktionen Wohnen, Arbeiten,<br />

Sich erholen <strong>und</strong> Sich versorgen verstanden.<br />

Die meisten aktuellen Nutzungsmischungsprojekte<br />

sehen die Mischung von<br />

Wohnen <strong>und</strong> Arbeiten vor. Die Ausprägung<br />

einer Nutzungsmischung lässt sich über die<br />

drei Parameter<br />

• Mischungseinheiten<br />

(was wird gemischt?)<br />

• Körnung der Mischung (auf welcher<br />

städtebaulichen Ebene wird gemischt?)<br />

<strong>und</strong><br />

• Mischungsverhältnis (wie groß sind die<br />

Anteile der Mischungseinheiten?)<br />

beschreiben.<br />

Zur Umsetzung städtebaulicher Nutzungsmischung<br />

bei der Planung neuer<br />

Baugebiete <strong>und</strong> zur Sicherung bestehender<br />

gemischter Quartiere stellt das Baurecht<br />

verschiedene Instrumente zur Verfügung.<br />

Die größte Bedeutung kommt dabei der<br />

<strong>Bauleitplanung</strong> zu.<br />

Der Flächennutzungsplan 1 bereitet<br />

durch die Darstellung von Bauflächen die<br />

Verteilung der Nutzungen auf der Ebene der<br />

gesamten Gemeinde vor. Der Bebauungsplan<br />

2 konkretisiert die Darstellungen des<br />

Flächennutzungsplans für Teilflächen des<br />

Gemeindegebiets. Durch die Festsetzung<br />

von Baugebieten nach den §§ 2-11 der<br />

Baunutzungsverordnung <strong>und</strong> deren Gliederung<br />

nach § 1 Abs. 4-9 BauNVO bestimmt<br />

er die zulässigen Nutzungen innerhalb seines<br />

Geltungsbereichs rechtsverbindlich. Die<br />

Baunutzungsverordnung stellt damit das<br />

zentrale Instrument zur Steuerung des Nutzungsgefüges<br />

bei städtebaulichen Planungen<br />

dar.<br />

- Flächennutzungsplan: Steuerung der<br />

Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet<br />

durch Darstellung von<br />

Bauflächen (W, M, G) <strong>und</strong> deren Zuordnung<br />

zueinander, engere Nutzungsmischung<br />

durch Darstellung von gemischten<br />

Bauflächen (M), weitere Nutzungs-<br />

1 Vgl. §§ 5-7 BauGB.<br />

2 Vgl. §§ 8-10 BauGB.

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