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der 9. Sitzung des Grossen Gemeinderates Lyss ... - Gemeinde Lyss

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Begründung:<br />

1. Das geltende Polizeireglement stammt aus den 70er-Jahren. Viele Bestimmungen sind<br />

veraltet und werden <strong>des</strong>halb nicht mehr durchgesetzt. Vor einigen Jahren wurde eine Revision<br />

angefangen, die aber nicht weiterverfolgt wurde. U.a. wegen den veralteten Bestimmungen<br />

und <strong>der</strong>en fehlenden Durchsetzung ist in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ein Manko an Sicherheit<br />

und Ordnung entstanden.<br />

2. Wir wollen im neuen Reglement keine „toten“ Paragraphen, die nicht (mehr) durchgesetzt<br />

werden. Kann ein Artikel mit verhältnismässigem Aufwand nicht durchgesetzt werden, so ist<br />

seine Streichung zu prüfen. Ein klares, durchsetzbares und soweit möglich an die Eigenverantwortung<br />

knüpfen<strong>des</strong> Reglement ist uns wichtig.<br />

3. Schulpflichtige Kin<strong>der</strong> haben spätabends in <strong>der</strong> Öffentlichkeit nichts mehr zu suchen. Im<br />

Gegenteil, gerade Kin<strong>der</strong> benötigen genügend Schlaf damit sie fit sind für den nächsten<br />

Schultag. Insofern hat diese ordnungspolitische Massnahme auch bildungsrelevanten Charakter.<br />

4. Wie unter Begründung 2 erwähnt, müssen alle Bestimmungen <strong>des</strong> neuen Reglements konsequent<br />

durchgesetzt werden. Wir sind bereit über die Ergänzung <strong>der</strong> diesbezüglichen<br />

WoV-Leistungsvorgaben zu diskutieren.<br />

Standortbestimmung<br />

Mit <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>des</strong> aktuell immer noch gültigen Polizeireglements <strong>der</strong> Einwohnergemeinde<br />

<strong>Lyss</strong> vom 10.04.1974 wurde bereits 2007 begonnen. In die Überarbeitung integriert<br />

wurden auch das Reglement über die Führung in ausserordentlichen Lagen vom 20.11.1989<br />

und das Feuerwehrreglement vom 01.07.2005 sowie <strong>der</strong> dazugehörenden Verordnung. Die 1.<br />

Lesung im GR fand am 21.01.2008 statt, in welcher <strong>der</strong> künftige Aufbau <strong>der</strong> rechtlichen Grundlagen<br />

im Sicherheitsbereich festgelegt wurde. Anschliessend erfolgte eine Rechtsprüfung durch<br />

den anerkannten Rechtsexperten Martin Buchli.<br />

Die Fortsetzungsarbeiten haben sich anschliessend wegen fehlenden Ressourcen, an<strong>der</strong>en<br />

wichtigen Aufgaben und personellen sowie strukturellen Än<strong>der</strong>ungen im Sicherheitsbereich<br />

immer wie<strong>der</strong> verzögert.<br />

Weiteres Vorgehen<br />

Im Spätherbst 2010 wurden die Arbeiten wie<strong>der</strong> aufgenommen und folgen<strong>der</strong> Zeitplan erstellt:<br />

Februar/März 2011: Lesung Sicherheitskommission<br />

März/ April 2011: 2. und 3. Lesung GR<br />

Mai/Juni 2011: Mitwirkung bei den Parteien, Partnern etc.<br />

12.0<strong>9.</strong> o<strong>der</strong> 07.11.2011: GGR<br />

01.01.2012: Inkrafttreten<br />

Inhaltliche Gestaltung<br />

Die gesetzlichen Grundlagen werden so griffig, wirkungsvoll und durchsetzbar wie möglich ausgearbeitet.<br />

Da je<strong>des</strong> Handeln und je<strong>der</strong> Entscheid <strong>der</strong> Verwaltung auf einer gesetzlichen Grundlage<br />

basieren muss, sollten sie jedoch so umfangreich sein, dass auf verän<strong>der</strong>te Situationen<br />

und Bedürfnisse ohne entsprechende Anpassungen und Verzögerungen reagiert werden kann.<br />

Die Parteien können sich bereits bei <strong>der</strong> Mitwirkung einbringen und ihre Ansichten und Anliegen<br />

in die Bearbeitung einfliessen lassen.<br />

Obwohl die rechtliche Durchsetzbarkeit von Ziffer 2 im Motionstext von Fachpersonen angezweifelt<br />

wird, ist ein Artikel zum Aufenthalt von schulpflichtigen Kin<strong>der</strong>n in <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

nach 22.00 Uhr vorgesehen.<br />

Kontrollen / Konsequente Umsetzung<br />

In welchem Umfang Kontrollen durchgeführt und die Vorschriften durchgesetzt werden können,<br />

hängt nicht zuletzt von den zur Verfügung stehenden Ressourcen ab. Die konsequente Durchsetzung<br />

<strong>des</strong> Reglements Öffentliche Sicherheit ist zweifelsohne mit einem erheblichen Mehraufwand<br />

und Mehrkosten verbunden. Eine entsprechende Steuerung wird für den GGR via<br />

angepasste WoV-Standards möglich sein.<br />

Eintreten<br />

Kein Eintreten.<br />

Protokoll / Grosser Gemein<strong>der</strong>at / Montag, 28. Februar 2011<br />

Seite: 205

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